Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


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Autor Thema: was kosten steuern beim trabbi. und ab wann kan man ihn als oldtimer anmälden
bluerider1989

Beiträge: 7
Registriert am: 17.02.2007


moin,
die steuern beim trabbi sollen sehr teuer sein. wie ist das aus was kosstet der ca im jahr? und was ist wenn er vor BJ73 ist dann kann man ihn doch als oldtimer zulassen oder?
Mario

Beiträge: 563
Registriert am: 02.07.2000


Hi,
1 Jahr Steuern für Trabant 601 mit 2-Takt-Motor ca. 150 Euro.

Das nächste Mal wäre es allerdings nett, wenn Du die Themen-Suche für so eine oft gestellte Frage benutzen würdest.

bluerider1989

Beiträge: 7
Registriert am: 17.02.2007


ich ahbe die suche versucht zu benutzen aber der hat nix gefunden. aber jetzt habe ich ja ne antwort danke.
Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


um auf deine Frage genauer zu antworten.

Normale Zulassung: 152€
Oldtimerzulassung (H oder 07): 196€

Viel Spaß beim sparen

(wer hat eigentlich bahauptet, dass die Steuern beim Trabant teuer sind?)

Andi

Beiträge: 3.836
Registriert am: 22.01.2001


Hey! wieso sind die Steuern bei Oldtimerzulassung höher als bei normaler Zulassung?

Wenn das so wäre, würde doch niemand freiwillig seinen Trabi als Oldtimer anmelden und ich habe schon einige Trabi´s mit H-Kennzeichen gesehen

Freiwillig mehr Steuern bezahlen.... nene, das glaube ich nicht

TrabiHerne

Beiträge: 1.014
Registriert am: 28.12.2003


Die Steuern für die H-Zulassung sind ein Pauschalbetrag. Es ist egal, ob Du einen Tatra 8x8 mit 18 Liter Hubraum und ca. 13t Leergewicht oder einen Trabant zulässt -- es sind IMMER 192€.

Warum das manche Leute beim Trabi trotzdem tun? Möglicherweise können sie so eine günstige Oldie-Versicherung abschließen und holen so die rund 40€ zusätzliche Steuer wieder rein. Zudem ist es für manche Zeitgenossen auch eine Prestigefrage und 40€ mehr oder weniger sind nun auch nicht die Welt.

Trabi Strietzl

Beiträge: 3.045
Registriert am: 03.10.2001


Ist aber leider so, jemand von unserem Stammtisch hat auch einen mit H- Kennzeichen. Neulich hab ich ihn schon gefragt, warum er eine H- Zulassung hat, die kostet ja mehr Steuern. Er hat ihn aber schon mit H- Zulassung bekommen, selber hätte er das auch nicht gemacht. Die H- Zulassung hat eben mal einen festen Steuersatz und der liegt (derzeit noch...) über dem normalen Steuersatz für den Trabant. Also völlig unnötig, für´n Wolga z.B. würde sich das lohnen, da der mit normaler Zulassung auf glaub ich um die 600 Euro kommen würde.
bluerider1989

Beiträge: 7
Registriert am: 17.02.2007


ich bedanke mich für die infos.

mal na ander frage waas kostst versicherung so ca? wenn ich das machen würde? und was wein mein vater?

Elfriedewilli

Beiträge: 1.918
Registriert am: 09.03.2005


@Trabi Strietzl: "Er hat ihn aber schon mit H- Zulassung bekommen, selber hätte er das auch nicht gemacht." ?????

Wie soll das denn bitteschön gehen? Wenn man ein Fahrzeug zuläßt, entscheidet man als neuer Halter wie das Fahrzeug zugelassen wird. Auf den Deckungskarten gibt es da so Kästchen wo man ein Kreuz machen muß, und die Typen von der Zulassungsstelle fragen einen auch noch mal, was man denn möchte.

@bluerider: die Höhe der Versicherungsprämie hängt von der der Person ab, auf die dieser Versicherungsvertrag läuft. Und das kann selbst bei einem Trabi je nach individuellen Gegebenheiten von ca. 55 € bis 1.000 € per Anno schwanken. Da spielen solche Faktoren wie Vorschäden, Alter der Nutzer, etc. gravierende Rollen.

Und lies Dir Deine Beiträge und Antworten bitte vor dem Posten nochmal genau durch - ist echt krass und gewöhnungsbedürftig.

Deluxe

Beiträge: 14.007
Registriert am: 13.12.2001


Vielleicht ist der Dorfschullehrer in Scheeßel schon alt...
Mario

Beiträge: 563
Registriert am: 02.07.2000


Achtung Halbwissen:
Wie war das mit der AU bei H-Fahrzeugen?
Entfällt die nicht auch?
Elfriedewilli

Beiträge: 1.918
Registriert am: 09.03.2005


@Mario: nein! AU ist Baujahrabhängig. Irgendwo in den ´69 liegt glaube ich die Grenze, wo man sich die AU kneifen kann. Ein Oldtimer mit Bj. 1970 muß also auch zur AU. Das genaue Datum der AU Grenze weiß ich nicht mehr, wurde aber im Forum schon mal in anderen Beiträgen genannt.

@Deluxe: würde zumindest einiges erklären und wäre schon mal ein Lösungsansatz für die nachfolgenden Generationen

[Bearbeitet von Elfriedewilli (18-02-2007 - 13:59)]

TrabiHerne

Beiträge: 1.014
Registriert am: 28.12.2003


au-pflicht ab 01.07.1969.
Mario

Beiträge: 563
Registriert am: 02.07.2000


Ich sagte ja: Halbwissen.
Die Daten, ab wann das Fahrzeug Au-pflichtig ist, kannte ich schon aus Vorgänger-Threads.

"(1) Die Halter von Kraftfahrzeugen, die mit Fremdzündungsmotor oder mit Kompressionszündungsmotor angetrieben werden, haben zur Verringerung der Schadstoffemissionen das Abgasverhalten ihres Kraftfahrzeuges auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage XIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind

1.
Kraftfahrzeuge mit
a)
Fremdzündungsmotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind;"

 

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