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Trabiklatsch » was kosten steuern beim trabbi. und ab wann kan man ihn als oldtimer anmälden |
Autor | Thema: was kosten steuern beim trabbi. und ab wann kan man ihn als oldtimer anmälden |
bluerider1989
Beiträge: 7 |
moin, die steuern beim trabbi sollen sehr teuer sein. wie ist das aus was kosstet der ca im jahr? und was ist wenn er vor BJ73 ist dann kann man ihn doch als oldtimer zulassen oder? |
Mario
Beiträge: 563 |
Hi, 1 Jahr Steuern für Trabant 601 mit 2-Takt-Motor ca. 150 Euro. Das nächste Mal wäre es allerdings nett, wenn Du die Themen-Suche für so eine oft gestellte Frage benutzen würdest. |
bluerider1989
Beiträge: 7 |
ich ahbe die suche versucht zu benutzen aber der hat nix gefunden. aber jetzt habe ich ja ne antwort danke. |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
um auf deine Frage genauer zu antworten. Normale Zulassung: 152 Viel Spaß beim sparen (wer hat eigentlich bahauptet, dass die Steuern beim Trabant teuer sind?) |
Andi
Beiträge: 3.836 |
Hey! wieso sind die Steuern bei Oldtimerzulassung höher als bei normaler Zulassung? Wenn das so wäre, würde doch niemand freiwillig seinen Trabi als Oldtimer anmelden und ich habe schon einige Trabi´s mit H-Kennzeichen gesehen Freiwillig mehr Steuern bezahlen.... nene, das glaube ich nicht |
TrabiHerne
Beiträge: 1.014 |
Die Steuern für die H-Zulassung sind ein Pauschalbetrag. Es ist egal, ob Du einen Tatra 8x8 mit 18 Liter Hubraum und ca. 13t Leergewicht oder einen Trabant zulässt -- es sind IMMER 192. Warum das manche Leute beim Trabi trotzdem tun? Möglicherweise können sie so eine günstige Oldie-Versicherung abschließen und holen so die rund 40 zusätzliche Steuer wieder rein. Zudem ist es für manche Zeitgenossen auch eine Prestigefrage und 40 mehr oder weniger sind nun auch nicht die Welt. |
Trabi Strietzl
Beiträge: 3.045 |
Ist aber leider so, jemand von unserem Stammtisch hat auch einen mit H- Kennzeichen. Neulich hab ich ihn schon gefragt, warum er eine H- Zulassung hat, die kostet ja mehr Steuern. Er hat ihn aber schon mit H- Zulassung bekommen, selber hätte er das auch nicht gemacht. Die H- Zulassung hat eben mal einen festen Steuersatz und der liegt (derzeit noch...) über dem normalen Steuersatz für den Trabant. Also völlig unnötig, für´n Wolga z.B. würde sich das lohnen, da der mit normaler Zulassung auf glaub ich um die 600 Euro kommen würde. |
bluerider1989
Beiträge: 7 |
ich bedanke mich für die infos. mal na ander frage waas kostst versicherung so ca? wenn ich das machen würde? und was wein mein vater? |
Elfriedewilli
Beiträge: 1.918 |
@Trabi Strietzl: "Er hat ihn aber schon mit H- Zulassung bekommen, selber hätte er das auch nicht gemacht." ????? Wie soll das denn bitteschön gehen? Wenn man ein Fahrzeug zuläßt, entscheidet man als neuer Halter wie das Fahrzeug zugelassen wird. Auf den Deckungskarten gibt es da so Kästchen wo man ein Kreuz machen muß, und die Typen von der Zulassungsstelle fragen einen auch noch mal, was man denn möchte. @bluerider: die Höhe der Versicherungsprämie hängt von der der Person ab, auf die dieser Versicherungsvertrag läuft. Und das kann selbst bei einem Trabi je nach individuellen Gegebenheiten von ca. 55 bis 1.000 per Anno schwanken. Da spielen solche Faktoren wie Vorschäden, Alter der Nutzer, etc. gravierende Rollen. Und lies Dir Deine Beiträge und Antworten bitte vor dem Posten nochmal genau durch - ist echt krass und gewöhnungsbedürftig. |
Deluxe
Beiträge: 14.007 |
Vielleicht ist der Dorfschullehrer in Scheeßel schon alt... |
Mario
Beiträge: 563 |
Achtung Halbwissen: Wie war das mit der AU bei H-Fahrzeugen? Entfällt die nicht auch? |
Elfriedewilli
Beiträge: 1.918 |
@Mario: nein! AU ist Baujahrabhängig. Irgendwo in den ´69 liegt glaube ich die Grenze, wo man sich die AU kneifen kann. Ein Oldtimer mit Bj. 1970 muß also auch zur AU. Das genaue Datum der AU Grenze weiß ich nicht mehr, wurde aber im Forum schon mal in anderen Beiträgen genannt. @Deluxe: würde zumindest einiges erklären und wäre schon mal ein Lösungsansatz für die nachfolgenden Generationen [Bearbeitet von Elfriedewilli (18-02-2007 - 13:59)] |
TrabiHerne
Beiträge: 1.014 |
au-pflicht ab 01.07.1969. |
Mario
Beiträge: 563 |
Ich sagte ja: Halbwissen. Die Daten, ab wann das Fahrzeug Au-pflichtig ist, kannte ich schon aus Vorgänger-Threads. "(1) Die Halter von Kraftfahrzeugen, die mit Fremdzündungsmotor oder mit Kompressionszündungsmotor angetrieben werden, haben zur Verringerung der Schadstoffemissionen das Abgasverhalten ihres Kraftfahrzeuges auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage XIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind 1. |
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