Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV |
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Trabiklatsch » Versicherungsfall |
Autor | Thema: Versicherungsfall |
heckman
Beiträge: 8.322 |
Eine Frage an unsere Versicherungsexperten: Gestern war es soweit. Ich kam mit meinem Sohn gerade vom Spielplatz und was sehe ich schon von weitem? Jetzt aber zum eigentlichen. Was nun machen. Soweit ich weiß, muß ich mit dem Geld den Schaden nicht in der Werkstatt beheben lassen. Welche Möglichkeit habe ich dan? |
POSTKUGEL
Beiträge: 2.620 |
Da ich vor 6 Wochen etwas "geuebt" habe: Grundsaetzlich muss der Schadensverursacher zahlen: Grob umrissen wuerde ich's in Deinem Fall so machen: Die Dame fragen, ob sie den von der Werkstatt genannten Betrag selbst sofort ausgleicht. Das ganze dann schriftlich machen (damit fuer beide Seiten rechtssicherheit besteht). Wenn Sie dazu nicht bereit ist, dann ein Sachverstaendigengutachten erstellen lassen (die Kosten dafuer kannst Du abtreten, d.h., der Sachverstaendige fordert das Geld selbst von der gegnerischen Versicherung ein) und das Gutachten unter Angebe einer angemessenen Zahlungsfrist an die Versicherung und dem Hinweis auf eine "Abrechnung auf Gutachtenbasis" schicken. Wen diese rumzickt (was sie bei dem rel. geringen Betrag eher nicht machen wird) kannst Du immer noch einen Anwalt einschalten (den im Falle Deiner "Unschuld" auch die gegnerische Versicherung zahlen muss). |
trabantini
Beiträge: 383 |
Also, rein versicherungstechnisch hatte ich das auch mal so. Du musst den Schaden net beheben lassen. Die Versicherung will lediglich den Kostenvoranschlag sehen. Lässt man den Schaden allerdings net in der Werkstatt beheben, die den Kostenvoranschlag gemacht hat, dann will die dafür Geld. Dieses Geld wollen die meisten Versicherungen net zahlen. Daher in diesem Fall mal mit 'nem Gutachten drohen, denn dieses kannst Du fordern und das müssen sie zahlen - das is aber leicht teurer... und dann zahlen sie plötzlich den Kostenvoranschlag. Wenn die Dame das nich über die Versicherung machen mag, dann sollte es sich ähnlich verhalten - wären also 550 Euro. Ob Du Ihr da jetzt entgegen kommst weil Du froh bist, dass sie blieb - das liegt wohl in Deinem ermessen und Deiner Gutherzigkeit. (is aber auch krass, dass man in diesem Land schon dazu neigt, die Leute für alltägliches Pflichtbewusstsein zu belohnen... aber ich würde es ähnlich machen. Denn wenn Du's selbst reparierst und Dir 450 Öcken reichen... ich denke mal, die gute Frau ist mit dem Betrag genug an Ihren Fehler erinnert.) |
Joey_A
Beiträge: 914 |
bei mir wars so: unfall, ich nich schuld..heck im arsch... ich in werkstatt... kostenlosen kostenvoranschlag... das der versicherung gegeben,...die schicken gutachter... der taxt auf xxx ... und die bzw. die differenz zum wiederbeschaffungswert kriegste ausgezahlt... ob de damit inne werkstatt gehst opder nich is dein bier... auf de nase binden würd ichs der versicherung aber nich... also... gutachten machen lassen.. die olle blechen lassen... du kriegst deine kohle und hast ruhe... und wegen 50 mehr oder weniger... tzzzzzz |
DUOcalle601
Beiträge: 2.038 |
der geschädigte hat freie wahl wie er sein schaden behebt, wenn du dir das geld auszahlen lässt , ziehn se dir die meerschweinsteuer ab, diese kannst du dir innerhalb einer frist auszahlen lassen , falls du doch die werkstatt das machen lassen solltest ansonsten volle kosten abrechnen, niemals der frau weniger anbieten, sprich 300 würden mir reichen , wenn du mal schuld bist macht jeder andere es auch (mit dem vollen geld )
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Icke
Beiträge: 2.749 |
Stimme dem Duocalle zu. Also wenn Du keine Werkstatt involvieren willst, dann hast Du also einen "Nettoschaden" von 405,00 Euro. Biete das der Frau an. Wenn Sie sagt, es sei zu teuer. Dann erkläre ihr, dass dies der ermittelte Netto-Kostensatz von Opel ist und erkläre auch den Abzug von 19%. Wenn Sie einen KVA sehen will, so müsse sie dann auch 50 EUS drauflegen. Erläutere auch höflich, dass Du für den Fahrzeugausfall, also wenn der PKW zur Rep. in der Werkstatt steht, Du auch noch entsprechenden Ausfall bzw. Mietwagenkosten für 2 bis 3 Tage geltend machen könntest (200-250 EUS), was Du aber nicht tust. Ich glaube, der ADAC hat abhängig vom geschädigten Fahrzeug eine Auflistung, welche Mietwagenkategorie und damit Kostenpauschale, geltend gemacht werden kann. In der Summe ist das Angebot von 400 EUS bzw. mit KVA 450 also sehr human. Die Arbeit, den Stress, die Zeit must Du investieren. [Bearbeitet von Icke (24-05-2007 - 20:34)] |
heckman
Beiträge: 8.322 |
Heute kam Post von der Arroganz. Der Schaden (609,-Euro lt. Gutachten, ich habe später nach einem unabhängigen Gutachten verlangt) wird innerhalb der nächsten 3 Tage beglichen. Das Ganze hat nun nach 4 Monaten und unzähligen teils unfreundlichen Telefonaten seitens der Allianz geklappt, nachdem ich mit meiner Rechtsschutzversicherung gedroht habe... Die Unfallverursacherin hatte zudem den Unfall nicht ihrer Versicherung gemeldet, was ich dann eben für diese tat... Man sieht, man muß sich um jeden kleinen Schritt selbst kümmern... |
POSTKUGEL
Beiträge: 2.620 |
Oder halt zum Anwalt des Vertrauens gehen und den kuemmern lassen, wenn die Sachlage eindeutig ist. Denn wie oben schon geschrieben, muss diesen dann die gegnerische Versicherung extra zahlen. |
WANNI
Beiträge: 319 |
@Heckman Sei froh das es bei dir nur 4 Monate waren, bei uns hat sich die ganze Sache über 9 Monate hingezogen, RA hat aber geschrieben, das das Geld nun angewiesen sei. |
DUOcalle601
Beiträge: 2.038 |
wir haben es mit der huk im moment zu tun, die wissen noch nich das se das auszahlen müssen |
standard
Beiträge: 19.357 |
Hm - ich hatte bisher ganze 2 Mal das "Vergnügen" - 1 Mal das damalige Blechauto mit ´nem Bagatellschaden und 1 Mal mein 89er mit einem deutlicheren Hecktreffer. Beim 1. Unfall zahlte die HUK, beim 2. die Allianz - ohne jegliche Probleme (obwohl jeweils OHNE Anwalt... ) und ohne Ärger. Im Gegenteil - es blieb sogar (Dank Eigenleistung) der eine oder andere 100er übrig... [Bearbeitet von standard (22-09-2007 - 19:51)] |
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