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Autor Thema: Neue Papiere ohne Unbedenklichkeitsbesch. ...
Red03

Beiträge: 347
Registriert am: 08.11.2004


Hallo zusammen,

nach längerer Zeit melde ich mich mal wieder mit einer Frage:

Wie hier ja schon festgestellt wurde, braucht man, wenn man ein Fahrzeug ohne Papiere wieder anmelden will, nur den TüV-Bericht dafür und seinen Personalausweis.

Wo gibts denn diese Neuregelung zu lesen (öffentlich Seiten etc.)? - Da ich jemanden kenne, für den diese Neuregelung wichtig wäre, er aber so misstrauisch ist, dass er das schwarz auf weiß als ne Art Bekanntmachung lesen will...

Wenn ich jetzt ein Fahrzeug ohne Papiere kaufe, mache ich es TüV-tauglich, lasse es abchecken und gehen dann mit den Unterlagen vom Prüfer auf die Zulassungsstelle - den Rest machen die!?

Bis dann

Red

Anne

Beiträge: 3.555
Registriert am: 26.02.2001


auf der seite von www.kba.de müsste das irgendwo stehen...
X Men

Beiträge: 865
Registriert am: 22.08.2003


Na ganz so einfach ist es ja gerade nicht!!

Lese einfach mal in der FZV nach. Da stehen eigentlich genug Hinweise!!

§ 14 ist da für Dich interessant!

MfG

 

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