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Autor Thema: Neuer EU- Führerschein
Trabi Strietzl

Beiträge: 3.045
Registriert am: 03.10.2001


Ich hab vor einigen Monaten den neuen EU- Führeschein beantragt, um eine Fahrerkarte für die neuen, digitalen Tachographen zu bekommen.
Ich hatte vorher den alten 3er, ausgestellt im Oktober 1988. Der galt ja nur für Fahrzege bis 7,5 Tonnen. Mit dem neuen darf ich aber jetzt Fahrzeuge bis 12 Tonnen fahren, haben die da was falsch eingetragen oder hat sich das geändert? Auf meinem neuen Führerschein sind folgende Klassen eingetragen: BE; C1E; CE; MSL. Unter CE steht im Punkt 11 "Gültig bis" 28.01.21 und unter Punkt 12 "Einschränkungen/Zusatzangaben": 79(C1E>12000kg, Ls3).

[Bearbeitet von Trabi Strietzl (11-09-2007 - 17:41)]

Frankenstein

Beiträge: 2.378
Registriert am: 18.06.2002


haste den in polen gemacht? aber schaue ma HIER. dort sind die klassen beschrieben.

Elfriedewilli

Beiträge: 1.918
Registriert am: 09.03.2005


Die 12 t beziehen sich auf die Kombination LKW + AH, und die konntest Du mit dem alten Lappen 3 auch schon fahren. Zb. in der Kombination 7,5 Tonner + Tandemanhänger mit max. ZGG des Zuges von 12 t, oder 7,5 t Sattelzugmaschine + entsprechendem Auflieger, wiederum bis 12 t ZGG des kompletten Zuges.

Die Gültigkeit bezieht sich auf die LKW und AH-Klassen. Am 28.01.21 wird unser Strietzl nämlich 50 Jahre und damit geht er erstmal zum Gesundheitsscheck, wenn er noch Fahrzeuge der beschriebenen Klassen fahren will.

Und kleiner Tip: mach den Test vor diesem Datum, sonst ist der Lappen weg. Es gibt keine Nachholmöglichkeit für den Medizinscheck, verpennste das Datum, kannste nur noch den Lappen neu machen, oder künftig nur noch PKW und ohne Anhänger fahren

POSTKUGEL

Beiträge: 2.620
Registriert am: 24.04.2002


Sehe ich das jetzt richtig:

Mit meinem alten rosa Lappen darf ich bis in's hohe Alter Transporter+Anhaenger fahren ohne regelmaessig auf das Fortschreiten der Senilitaet geprueft zu werden.

Sollte mich jedoch der Teufel reiten und ich das historische Stueck Papier gegen so ein Plastik-Dingens tauschen, so muss ich in huebscher Regelmaessigkeit zu diesem G-Check oder ich bin irgendwann auf max. 3,5T limitiert?

Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


Unsere CE79 eröffnet uns übrigens noch ganz andere Möglichkeiten

Ich sag nur 18,75to

Kein Witz! Auto 7,5to, Anhänger 1,5x Zugfahrzeug! Viel Spaß! Wir können genaugenommen mit dem EU-Führerschein mehr Fahren als mit dem alten Lappen!


da geht schon was - und das hier ist ein kleiner Anhänger

[Bearbeitet von Chris601 (11-09-2007 - 21:55)]

kat

Beiträge: 1.194
Registriert am: 25.11.2004


@postkugel

Die LKW-Klasse der alten Führerscheine ist nur bis zum 50. Lebensjahr gültig. Wenn Du vorher keinen Gesundheits-Check machst und ihn umtauschst, wird er automatisch ungültig.

Trabi Strietzl

Beiträge: 3.045
Registriert am: 03.10.2001


Na gut, ich dachte immer, mit dem ollen Rosalappen Klasse 3 wären nur bis zu 7,5t Gesamtgewicht zulässig. So versteh ich das jedenfalls, ich hab ja den alten Führerschein noch hier und in dem steht:

Klasse 2:

Kraftfahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 7,5 t beträgt und Züge mit mehr als drei Achsen ohne Rücksicht auf die Klasse desziehenden Fahrzeugs usw...

Klasse 3:

alle Fahrzeuge, die nicht zu einer der anderen Klassen gehören.

Mehr steht da nicht drin.

Mir persönlich ist es eh Wurscht, mir reicht der einfache Führerschein für´n PKW, ich will gar keine riesen LKW´s fahren.
Anhänger hab ich selber sowieso keinen und auch keine Anhängerkupplung. Außer an der Schwalbe, die hat ne Kupplung und auch das passende Wägelchen dafür. Nur reicht für dieses Gespann eh der alte 4er.

@Frankenstein, nein, ich hab den 1988 in Weißenburg in Bayern gemacht! Das liegt übrigens in Franken, etwa 60 km südlich von Stein.

@Elfriedewilli, ich werd am 28.01.2021 nicht 50 Jahre, das hat noch einen Tag hin, der 29 Januar ist Stichtag!

[Bearbeitet von Trabi Strietzl (12-09-2007 - 16:14)]

Elfriedewilli

Beiträge: 1.918
Registriert am: 09.03.2005


@Trabi Strietzl: Zitat: "Klasse 2: Kraftfahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 7,5 t beträgt und Züge mit mehr als drei Achsen ohne Rücksicht auf die Klasse desziehenden Fahrzeugs usw..."

Ein Anhänger ist kein Kraftfahrzeug und und die von @Chris601 gezeigte Kombination hat nicht mehr als 7,5t "vorne" und einen einachsigen (Tandemachse) AH "hinten", = FSK3

 

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