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Autor Thema: Zulassung Rote Kennzeichen zur Überführung
X Men

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Beitrag Andre:

moin sven,
mal ne allgemeine Frage zum Thema Abhollogistik hier platziert, die Du vielleicht mit beantworten kannst:

Zugfahrzeug mit 06er Nummer plus trailer mit normaler Zulassung (inkl. Ladung darauf): Zulässig oder nicht (Stichwort Kennzeichenmißbrauch o.ä.)? Und wenn zulässig, dann als Überführungsfahrt oder nur als Probefahrt?
Bisher habe ich die verschiedensten Aussagen von Versicherung, Zulassungsbehörde und Rennleitung bekommen, nur sind sich nichtmal die Institutionen selbst einig, welche Variante sie vertreten

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Hi Andre
also ich habe da auch meine eigen Meinung zu, aber naja.

Ich will mich mal so äußern:

Probefahrt: Ja!

Weil man will ja wissen, wie verhält sich das Gespann nach einer neuen Ausrüstung mit AHZV.

Überführungsfahrt: Nein!

Sinn der Überführungsfahrt ist es, ein Fahrzeug von A nach B zu schaffen, um einen Weiterverkauf, Reparatur oder Zulassung zu ermöglichen. Die Überführung oder gar der Transport des Anhängers mit Zugfahrzeug ist da anders zu bewerten. Dafür wurden unter anderem die Kurzeitkennzeichen eingeführt.

PS: 06 er Kennzeichen sind nur durch den berechtigten Kennzeicheninhaber zu verwenden, oder ein Angestellter muss im Fahrzeug anwesend sein.

X Men

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Meines Erachtens definitiv nein, da es in den Bestimmungen eindeutig geregelt ist das kein Nutzen damit verbunden sein darf.
Beitrag Dirk 72:

Würde bedeuten: Zugfahrzeug rote Nummer, Hänger zugelassen (mit oder ohne Ladung) NEIN.

Zugfahrzeug zugelassen, Hänger rote Nummer (nicht beladen) JA.

Zugfahrzeug zugelassen, Hänger rote Nummer (beladen) NEIN.

X Men

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@Dirk und Andre
Zugfahrzeug zugelassen, Hänger rote Nummer (beladen) NEIN.

Das kommt auf den Zweck der Fahrt an!!
Das Gesetz, sagt nur aus, dass um den Bestimmungsgemäßen Gebrauch ankommt.
Anhänger beladen zum Zwecke der Erprobung = JA

Anhänger beladen mit anderen Anhängern zur Überführung und gleichzeitigem Transport der anderen Anhänger = JA

Anhänger beladen mit Nutzlast = Nein

Was erwartet Dich?? 2 x Straftat, 1 OWi

Verstoß gegen
Kraftsteuergesetz, Pflichtversicherungsgesetz,
Verstoß gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung


[Bearbeitet von X Men (03-12-2008 - 12:33)]

X Men

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Beitrag TVP 50:

Entscheident ist was ein Richter sagt, wenns nach einer Kontrolle zum Verfahren kommt.
Die Blauen sind ja auch keine Juristen und legens bei ner Kontrolle so aus wie sie es verstehen. Es sei dahin gestellt ob es dann rechtens ist oder nicht.

Und auch Richter können unterschiedlich urteilen.

Mit roter Nummer ist man versichert. Mit Zulassung ja auch.

Also ranhängen und gut.....ggf. vorher von der Versicherung ne schriftliche Bestätigung einfordern(wenn diese den zustimmt). Damit hat man zumidest gezeigt das man versucht hat sich über die Sachlage schlau zu machen und versucht hat sich abzusichern.

Gerade in solchen Fällen/Verstößen werden die Verfahren öfter eingestellt wegen zu gerringer Schuld und Verfahrensfehler.

X Men

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So kann man es auch sehen,
Die Polizeibeamten sind ja auch keine Juristen (stimmt meistens) und arbeiten die Sachverhalte nach den geltenden Rechtsvorschriften ab. Und diese sind meistens eindeutig

Und auch Richter können unterschiedlich urteilen. Sind aber auch an Recht und Gesetz gebunden.

Mit roter Nummer ist man versichert.
(ebend nicht immer) Auch die Versicherungen binden dich ja in ihren Vertrag an die zweckgebunden Nutzung.

Mit Zulassung ja auch.
(ebend nicht immer)
Hier kommt es auch an die Zweckgebundene Nutzung an.

######
Also ranhängen und gut.....ggf. vorher von der Versicherung ne schriftliche Bestätigung einfordern(wenn diese den zustimmt). Damit hat man zumidest gezeigt das man versucht hat sich über die Sachlage schlau zu machen und versucht hat sich abzusichern.

Gerade in solchen Fällen/Verstößen werden die Verfahren öfter eingestellt wegen zu gerringer Schuld und Verfahrensfehler.
##### Das lasse ich einfach mal im Raume stehen.

aber man hat die Scherereien, muss hier hin und da hin und es gibt vor Ort die Untersagung der Weiterfahrt und die Rechtslage ist da eher eindeutig als zweideutig.

Wie der Richter es handhabt ist ne andere Sache. Aber wer will schon das Geld und die Zeit investieren für eine Sache die klar geregelt ist. Nur mit Auslegung wird sich halt anders beschäftigt, statt einfach mal die Kommentierungen zu lesen und die Durchführungsbestimmungen.

Fahrzeugzulassungsverordnung §16

Im übrigen gilt diese Regelung bereits seit Mai 1998, daher sind die bisherigen Rechtsverfahren schon in die richtige Richtung gelaufen.

Ich empfehle Dir Andre, hol Dir ein Kurzzeitkennzeichen kostet ca. 50 Euro und Du kannst 5 Tage lang umherkutschen, statt dem eigentlichen Nutzer des Kennzeichens Ärger zu bereiten und Dir selbst auch Ärger zu ersparen.

Nur mal so:

GGf: Halter
TBK Nr.: 803600 Sie ordneten die Inbetriebnahme des fahrzeugs an, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war, bzw. ließen sie zu.: 3 punkte 50 € + Verfahrenskosten

Owi kann man fahrlässig begehen,
Straftaten unter Vorsatz
Solche taten finden unter Vorsatz statt, da der Fahrer ja um die rechtslage kannte (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht) und er die Fahrt durchführen wollte, beziehungsweise durchführt oder durchgeführt hat.


PS: Wäre schön wenn die Beiträge in einem neuen Thread eröffnet werden könnten und hier rausgenommen werden.

Gruss

Sven

X Men

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Beitrag DUOCalle:

PS: 06 er Kennzeichen sind nur durch den berechtigten Kennzeicheninhaber zu verwenden, oder ein Angestellter muss im Fahrzeug anwesend sein.

??? bei ner probefahrt im autohandel sitzt selten ein angestellter mit drin, geschweige der besitzer der schilder,

weißt du das genau oder denkst du das nur ?

ich kann mit den 06 er schildern auch autos holen bzw bewegen, allein, der besitzer trägt mich dann natürlich ordnungsgemäß in die bücher

X Men

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Jau, weiss ich genau!! Ist erst seit letztem jahr so!!
Aber durch den gesetzgeber so gewollt.
Ich weiss auch das die realität anders auschaut.
#####
bei ner probefahrt im autohandel sitzt selten ein angestellter mit drin, geschweige der besitzer der schilder,
####

i.d.R. mahnen wir dann nict die Fahrer ab, sondern die entsprechenden denen die Schilder gehören. Und wenn es zu oft sich wiederholt, gibt es ne Meldung an die Zulassungsstelle und die stampfen dann die Schilder ein. Bisher habe ich es aber auch erst einmal erlebt, aber der Herr gebrauchtwagenhändler hat es aber auch übertrieben.

 

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