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Trabiklatsch » Zulassung Rote Kennzeichen zur Überführung |
Autor | Thema: Zulassung Rote Kennzeichen zur Überführung |
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Beitrag Andre: moin sven, Zugfahrzeug mit 06er Nummer plus trailer mit normaler Zulassung (inkl. Ladung darauf): Zulässig oder nicht (Stichwort Kennzeichenmißbrauch o.ä.)? Und wenn zulässig, dann als Überführungsfahrt oder nur als Probefahrt? |
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Hi Andre also ich habe da auch meine eigen Meinung zu, aber naja. Ich will mich mal so äußern: Probefahrt: Ja! Weil man will ja wissen, wie verhält sich das Gespann nach einer neuen Ausrüstung mit AHZV. Überführungsfahrt: Nein! Sinn der Überführungsfahrt ist es, ein Fahrzeug von A nach B zu schaffen, um einen Weiterverkauf, Reparatur oder Zulassung zu ermöglichen. Die Überführung oder gar der Transport des Anhängers mit Zugfahrzeug ist da anders zu bewerten. Dafür wurden unter anderem die Kurzeitkennzeichen eingeführt. PS: 06 er Kennzeichen sind nur durch den berechtigten Kennzeicheninhaber zu verwenden, oder ein Angestellter muss im Fahrzeug anwesend sein. |
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Meines Erachtens definitiv nein, da es in den Bestimmungen eindeutig geregelt ist das kein Nutzen damit verbunden sein darf. Beitrag Dirk 72: Würde bedeuten: Zugfahrzeug rote Nummer, Hänger zugelassen (mit oder ohne Ladung) NEIN. Zugfahrzeug zugelassen, Hänger rote Nummer (nicht beladen) JA. Zugfahrzeug zugelassen, Hänger rote Nummer (beladen) NEIN. |
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@Dirk und Andre Zugfahrzeug zugelassen, Hänger rote Nummer (beladen) NEIN. Das kommt auf den Zweck der Fahrt an!! Anhänger beladen mit anderen Anhängern zur Überführung und gleichzeitigem Transport der anderen Anhänger = JA Anhänger beladen mit Nutzlast = Nein Was erwartet Dich?? 2 x Straftat, 1 OWi Verstoß gegen
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Beitrag TVP 50: Entscheident ist was ein Richter sagt, wenns nach einer Kontrolle zum Verfahren kommt. Und auch Richter können unterschiedlich urteilen. Mit roter Nummer ist man versichert. Mit Zulassung ja auch. Also ranhängen und gut.....ggf. vorher von der Versicherung ne schriftliche Bestätigung einfordern(wenn diese den zustimmt). Damit hat man zumidest gezeigt das man versucht hat sich über die Sachlage schlau zu machen und versucht hat sich abzusichern. Gerade in solchen Fällen/Verstößen werden die Verfahren öfter eingestellt wegen zu gerringer Schuld und Verfahrensfehler. |
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So kann man es auch sehen, Die Polizeibeamten sind ja auch keine Juristen (stimmt meistens) und arbeiten die Sachverhalte nach den geltenden Rechtsvorschriften ab. Und diese sind meistens eindeutig Und auch Richter können unterschiedlich urteilen. Sind aber auch an Recht und Gesetz gebunden. Mit roter Nummer ist man versichert. Mit Zulassung ja auch. ###### Gerade in solchen Fällen/Verstößen werden die Verfahren öfter eingestellt wegen zu gerringer Schuld und Verfahrensfehler. aber man hat die Scherereien, muss hier hin und da hin und es gibt vor Ort die Untersagung der Weiterfahrt und die Rechtslage ist da eher eindeutig als zweideutig. Wie der Richter es handhabt ist ne andere Sache. Aber wer will schon das Geld und die Zeit investieren für eine Sache die klar geregelt ist. Nur mit Auslegung wird sich halt anders beschäftigt, statt einfach mal die Kommentierungen zu lesen und die Durchführungsbestimmungen. Fahrzeugzulassungsverordnung §16 Im übrigen gilt diese Regelung bereits seit Mai 1998, daher sind die bisherigen Rechtsverfahren schon in die richtige Richtung gelaufen. Ich empfehle Dir Andre, hol Dir ein Kurzzeitkennzeichen kostet ca. 50 Euro und Du kannst 5 Tage lang umherkutschen, statt dem eigentlichen Nutzer des Kennzeichens Ärger zu bereiten und Dir selbst auch Ärger zu ersparen. Nur mal so: GGf: Halter Owi kann man fahrlässig begehen,
Gruss Sven |
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Beitrag DUOCalle: PS: 06 er Kennzeichen sind nur durch den berechtigten Kennzeicheninhaber zu verwenden, oder ein Angestellter muss im Fahrzeug anwesend sein. ??? bei ner probefahrt im autohandel sitzt selten ein angestellter mit drin, geschweige der besitzer der schilder, weißt du das genau oder denkst du das nur ? ich kann mit den 06 er schildern auch autos holen bzw bewegen, allein, der besitzer trägt mich dann natürlich ordnungsgemäß in die bücher |
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Jau, weiss ich genau!! Ist erst seit letztem jahr so!! Aber durch den gesetzgeber so gewollt. Ich weiss auch das die realität anders auschaut. ##### bei ner probefahrt im autohandel sitzt selten ein angestellter mit drin, geschweige der besitzer der schilder, #### i.d.R. mahnen wir dann nict die Fahrer ab, sondern die entsprechenden denen die Schilder gehören. Und wenn es zu oft sich wiederholt, gibt es ne Meldung an die Zulassungsstelle und die stampfen dann die Schilder ein. Bisher habe ich es aber auch erst einmal erlebt, aber der Herr gebrauchtwagenhändler hat es aber auch übertrieben.
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