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Autor Thema: Werkstattabzocke
Elfriedewilli

Beiträge: 1.918
Registriert am: 09.03.2005


Ich kriege gerade 2 Kostenvoranschläge einer großen Düsseldorfer Vertragswerkstatt für einen durch einen Mitarbeiter verschuldeten Parkschaden auf den Tisch.

Variante 1 ist für den Fall, daß die Versicherung (Vollkasko) den Schaden regulieren soll.

Variante 2 ist für den Fall, daß die Firma den Schaden aus eingener Tasche reguliert.

Variante 1 ist gegenüber Variante 2 um 32% teurer. Dem Fahrer wurde es so verkauft, das die Versicherung die preisgünstigere Variante nicht akzeptiert und gewisse Kosten bei Abrechnung über die Versicherung einfach mit drin sein müssen. Dies ist natürlich völliger Blödsinn und ein kläglicher Versuch der Ford´ler die Abzocke zu begründen.

Nach Prüfung der Angebote stellte sich schnell raus, das lediglich die Stundenverrechnungssätze für das Angebot 1 mal eben um 32% erhöht wurden. Ansonsten sind beide Angebote völlig identisch.

Das ist die gleiche Masche wie die Abzocke mit den Unfallersatzautos, nur war mir bis dato noch nie so ein Fall so deutlich in Papierform vorgelegt worden.

Die Zeche zahlen wir dann alle wieder, durch steigende Versicherungsprämien und steigende Typklassen.

Fazit: Fahrzeug wird nach dem günstigeren Angebot 2 repariert, die Rechnung an das Autohaus bezahlt, und anschließend an die Versicherung zur Erstattung an uns eingereicht.

Zoni

Beiträge: 3.538
Registriert am: 15.11.1999


Zeige mir eine EHRLICHE Kfz Werkstatt auf dieser Erde.

Sowas gibt es faktisch leider nicht.

trabiheizer

Beiträge: 561
Registriert am: 18.04.2005


Ich hatte mal einen Fall mit meinem Passat,da hieß es erst 200- 300 Mark- als ich was von Vollkasko sagte, mußte plötzlich die ganze Lenkung neu gemacht werden- ca. 1100,- DM !!!
Gabriel

Beiträge: 1.188
Registriert am: 14.06.2003


Der Geschädigte hat den Schaden so gering wie möglich zu halten, somit ist doch klar, das eigentlich die Variante 2 von der Versicherung zu Bevorzugen ist...das Ganze sollte sich auch in den AGB`s der Versicherung finden...
Wenn der Schaden auch repariert wird, DARF die Versicherung auch NICHTS abziehen, das ist nur möglich, wenn auf Gutachtenbasis abgerechnet wird, dann brauch je nach Vertrag die Versicherung die Meerschweinchensteuer einbehalten..
magiceye04

Beiträge: 353
Registriert am: 18.11.2001


Ich kenn die beiden unterschiedlichen Varianten eigentlich so, daß über die Versicherung dafür gesorgt werden mußt, daß das Fahrzeug wieder im gleichen Zustand wie vorher vorhanden ist - bietet sich an, wenn man einen Schuldigen hat.
Oder eben, daß man die Variante hat, wo das Auto wieder funktionstüchtig gemacht wird, auch wenn es vielleicht nicht 100% optimal aussieht.

Verschiedene Stundenlöhne sind natürlich ne Sauerei, das ist ja schon mehr als kriminell

standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


Aber absolut üblich... Übrigens auch bei Tagessätzen für Unfall-Ersatzwagen.

[Bearbeitet von standard (22-02-2009 - 16:48)]

LACKY

Beiträge: 148
Registriert am: 14.04.2002


Moin,
ich bin so einer der solche Kostenvoranschläge schreibt und
kann nur sagen das ist schon seit Jahren so. Ich habe auch noch keine Versicherung gehabt die dagegen was gesagt oder gemacht hat.
Mfg Daniel
standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


Die machen das anders - z.B. über Beitragsanpassungen...
 

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