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Trabiklatsch » unfall...hab ne wut im bauch |
Autor | Thema: unfall...hab ne wut im bauch |
stephanfranz
Beiträge: 1.226 |
am 31.07 ist mir und ´meiner freundin eine frau reingefahren. beim ausparken auf dem supermarktparkplatz. wir haben beide rückwärts ausgeparkt. wir standen haben gehupt aber die frau ist weiter gefahren. sie schrabbte an unserer pappe. rücklichtglas kaputt und chromstoßstange hat n knick. das wir standen hat auch die polizei der frau gesagt da sie nunmal deutlich sichtbare streif spuren an ihrem wagen hatte. also sei auch sie schuld. auf nachfrage bei íhrer versicherung bin ich auch zum gutachter gefahren. der bescheinigte einen schaden von rund 450 euro. ich dachte gut damit sei es getan. irgend wann kommt der verrechnungsscheck. tat er auch heute. doch im begleitschreiben steht da davon auszugehen ist das wir und die dame die uns rein gefahren ist gleichzeitig ausgeparkt haben ist von einer gemeinsamen schuld auszugehen. deswegen bekomme ich eine entschädigung von 145 euro. eine frechheit !! zumal die dame direkt 20 euro an die polizei bezahlen durfte und der polizist ihr auch sagte das sie die unfall schleifspuren an ihrem wagen hat. nun darf ich wohl erstmal am montag zum anwalt gehen... was meint ihr dazu? |
papatomdd
Beiträge: 12 |
@stephanfranz: Also meiner Meinung nach,ist die Sache eindeutig,zumal die Polizei es auch bestätigt hat,daß die andere Frau schuld ist.Deswegen gehe zum Anwalt mit dem Unfallbericht der Polizei, denn du bist im Recht. [Bearbeitet von papatomdd (29-08-2009 - 18:45)] |
Icke
Beiträge: 2.749 |
Tja, sooooo einfach ist das nicht. Ich bin mal mit ´nem Westblech auf einem Hornbachparkplatz vorwärts eingeparkt, als unerwartet der rechts parkende Herr die Tür seines Fahrzeugs aufriss. Millisekundensache. War ja schon auf der Bremse, aber es war für mich unabwendbar. Er gab gegenüber der POL zu, dass er keinen Schulterblick gemacht hat und auch er musste allein 20 zahlen. Also Gutachten und der gegnerischen Versicherung, der DirectLine, den Schaden von 2.788,82 + 600 GA-Kosten mitgeteilt. Und dann fing es mit der DirectLine an. Wir wären gegen die schon länger geöffnete Tür gefahren. Irgendwelche Sachverhalte wurden dargelegt, die schlicht einfach nicht vorlagen etc. Mit einer Anerkennung 50-50 kam die DirectLine. Rechtsanwalt, Gericht, mit dem Ergebnis eines Vergleichs (auf Anraten des RA, da das Gericht sich in der Verhandlung schon positionierte), dass wir zu 25% mithaften, da auf dem Parkplatz eine allgemeine Sorgfaltspflicht herrscht. Das wird Dir also auch blühen. Hättest ja nicht nur hupen und winken können, sondern wieder vorwärts in Deine Parklücke, wenn Du das Gefahrenpontential nun schon erkannt hattest. [Bearbeitet von Icke (29-08-2009 - 21:55)] |
stephanfranz
Beiträge: 1.226 |
hab grade mal mit jemanden telefoniert der sich ein wenig auskennt.... nach dem jetzt der erste äger verflogen ist hab ich mir das schriftstück nochmal durchgelesen. im anschreiben steht wort wörtlich: sehr geehrter herr franz, nach bisher vorliegenden aktenstand müssen wir von einem gleichwertigen verschulden der beiden unfallparteien ausgehen. beide parkten rückwärts aus. eine auflistung der kosten war auch noch dabei :
zwischensumme 551,65 gesamtbetrag 145,83 welche in scheckvorm auch vorliegen sauerrei hoch 5 !! dann auch noch die frechheit besitzen die gutachterkosten abzuziehen, obwohl die mich zum gutachter geschickt haben. |
Icke
Beiträge: 2.749 |
Das haben Sie bei uns auch so gemacht: Rep-Kosten 2788,81 Angebot DirectLine vor Gerichtsverfahren: PS. Soll heisen, dass die gg. Versicherung direkt an den GA und Mietwagenheini 100% gezahlt haben, so auch bei Dir!! Verstehste!? Verfahrensdauer 15.09.2007 bis 26.11.2008 3415,39 also 1235,70 mehr schlussendlich im Rahmen der Schadensregulierung bekommen und 943,98 aus eigener Tasche Auszug aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.08, Amtsgericht Mitte: Das Gericht weist darauf hin, dass es im vorliegenden Fall, da auf einem Parkplatz, anders behandelt, als einen Türöffnungsfall in den fließenden Verkehr. [Bearbeitet von Icke (29-08-2009 - 23:02)] |
standard
Beiträge: 19.357 |
Das blöde an solchen Parkplatzunfällen ist, daà hier (gerade an Super-/Baumärkten/Einkaufszentren) zumeist keine "normalen" Vorfahrtsregeln gelten, sondern eben eher "Vorsicht und gg.seitige Rü.nahme" - wie schon gesagt wurde. Drum verstecken sich die Versicherer wohl ggf. auch recht gerne hinter der 50/50 Regelung / dem potentiellen Mitverschulden des 2. Unfall"partners". Hatten wir im Bekanntenkreis auch schon ähnlich - muà mal nachfragen, was da letztenendes rausgekommen ist. |
Christian K
Beiträge: 3.150 |
Aus diesem Grunde parke ich überall immer etwas weiter weg vom Eingang und laufe lieber ein paar Schritte mehr. Das tut doch nicht weh, oder? Diese Vorgehensweise verhindert auch, das man vom Einkauf zurückkommt und einen Riesen-Kratzer oder Beule am Auto vorfindet und der Verursacher schon längst über alle Berge ist. [Bearbeitet von Christian K (30-08-2009 - 20:12)] |
das moss
Beiträge: 7.651 |
Tja, das mit dem "Verstecken hinter 50/50" ist wohl dem menschlichen Charakter geschuldet, der, nach einiger Überlegenszeit nach dem Unfall und dem Bedenken entsprechender (meist nicht unerheblicher, finanzieller Folgen) zu dem Schluß kommt, das der andere eigentlich Schuld ist. Und dann ist da noch die Frage der Nachweisbarkeit....... Wer entsprechedn Zeugen vorweisen kann (obwohl dies auch kein Schutz vor Schindluder ist), und den Rechtsstreit nicht scheut kann gegen entsprechende Entscheidungen vorgehen..... trotzdem gibt es da noch eine Gefährdungshaftung bzw. die Problematik die sich aus dem Besitz und Betrieb eines Kraftfahrzeuges ergibt..... Restrisiko quasi.... |
stephanfranz
Beiträge: 1.226 |
...und wenn mir jemand ins stehende auto fährt obwohl man die zweiklangfanfare des deluxes betreibt, die fahrerin auf grund von musik dies überhört und die polizei feststellt das sie die schleifspuren am fahrzeug hat dürfte die sachlage klar sein. und da ich noch ne zeugin habe... hab übrigens in hamburg heute angerufen bei der gegnerischen vs da man noch keine polizei akte vorliegen hat, ist man zum schluss gekommen "vorab" von einer teilschuld auszugehen und 145,83 zur entschädigung beizulegen. nach dem motto nimm mal dann hälst du den rand und gestehst bei einlösung des scheckes eine teilschuld ein. hab heute gegen diesen beschluss einspruch erhoben. selbstverständlich mit zeugen zur post gebracht und als einschreiben mit rückschein versendet. |
das moss
Beiträge: 7.651 |
Ist doch auch vollig i.O., dein gutes Recht. Ich hoffe du hast auch eigene Fotos bzw. Skizzen und hast in deiner "Schadenanzeige" auf entsprechenden Sachverhalt hingewiesen. Nur: man sollte allzugroße Verallgemeinerungen vielleicht meiden..... |
HUGOzwei
Beiträge: 2.817 |
leider ist es so in deutschland, dass ca. 90 % solcher parkplatz-unfälle 50:50 von der versicherungen abgerechnet werden. selbst mit anwalt vor gericht, wirst du keine 100% bekommen... maximal 60-80 |
das moss
Beiträge: 7.651 |
Es kann keine 100:0 geben, dies ergibt sich bereits aus der Tatsache wie ich schrieb: "trotzdem gibt es da noch eine Gefährdungshaftung bzw. die Problematik die sich aus dem Besitz und Betrieb eines Kraftfahrzeuges ergibt..... Restrisiko quasi...." So bescheuert es sich anhört, bereits die Anwesenheits eines Kfz stellt quasi eine gewisse Grundgefahr dar.... und der ideale Autfahrer hätte sein Auto dort nicht abgestellt, wo theoretische die Möglichkeit bestanden hätte, das es von einem nicht so afmerksamen Straßenverkehrsteilnehmer touchiert werden könnte. Aber selbst ich würde mich in diesem Falle nicht mit 50/50 zufriedengeben. |
MichaH
Beiträge: 1.061 |
@stephanfranz: Du kannst Dich noch weiter aufregen. Demnächst wird sich Deine Versicherung bei Dir melden, da der Gegner seine 50% geltend macht. Dann zahlst Du nämlich die Hälfte des entstandenen Schadens am "gegnerischen" Fahrzeug bzw. Deine Versicherung. Leider ist es so... |
stephanfranz
Beiträge: 1.226 |
sooo die sache ist endlich ausgestanden..... nach dem ich mich schriftlich beschwert habe über die 50% regelung und einspruch erhoben habe kam ein neues schreiben. angeblich gäbe es keinen zeugen. worauf hin ich natürlich wieder per einschreiben einen brief aufgesetzt habe in dem hervor ging das ich halter geschädigter und zeuge in einer person bin da meine freundin mein auto gefahren hat. nach 5 wochen war immer noch keine rückmeldung der versicherung da also wieder einmal telefonieren. ich erfuhr das deren versicherungsnehmerin eine frist verstreichen lies. welche genau ist mir entfallen. man kam zu der erkenntniss das es sich bei solch einer bagatelle nicht lohnt eine gerichtsverhandlung zu riskieren. welche ich zweifellos auch angestrebt hätte. man versprach mir letzten montag die sache entgültig aus der welt zu schaffen. heute war der scheck mit dem restbetrag in der post. mein fazit : lass dir nicht alles gefallen, fordere ein was dir zusteht und egal wie klein der rempler ist ruf die bullen ! ps : die gutachter kosten in höhe von 130,00 wurden vollständig übernommen. danke KRAVAG versicherung es geht doch.... [Bearbeitet von stephanfranz (23-10-2009 - 23:40)] |
trabi
Beiträge: 2.162 |
notitz an mich selbst: morgen termin zur erstellung eines wertgutachtens machen ps: darf ich das als (baugrund)gutachter eigentlich selber? rein rechtlich hätte ich die befähigung.... |
Toni
Beiträge: 5.932 |
quote: ... haben bei meinem Auffahrunfall verweigert zu kommen. Wenn einer der beteiligten seine Personalien nicht rausrückt oder es doch Personenschäden gibt sollten wir nochmal anrufen.. |
standard
Beiträge: 19.357 |
@Trabi: WENN an Sam´s Unterboden noch annähernd soviel Erdreich haften würde, wie vor der Frischzellenkur: klares ja! JETZT - wo alles so sauber und neu und blank ist: nö! |
ingo
Beiträge: 424 |
@toni: einerseits sollen die ja teilweise extrem überlastet sein... andererseits kannst du sie bei sowas richtig übel rankriegen, wenn du für die weigerung nen Zeugen hast... |
Deluxe
Beiträge: 14.007 |
Tja. Dem Polizeirevier Annaberg stehen beispielsweise derzeit zwei Streifenwagenbesatzungen pro Schicht zur Verfügung. Jedenfalls in der Nachtschicht - ich habs am Telefon wortwörtlich so von der Reviertante erfahren. Macht also 4 Uniformierte für einen Raum, der etwa 50km entlang der B95 führt. Quasi vom Ortsrand Chemnitz bis nach Oberwiesenthal. Selbst wenn sie wollen - sie können nicht. Sie kommen auch nicht mehr bei massiver nächtlicher Ruhestörung, oder eben erst sehr verspätet. Wir reden über Stundenzeiträume. Einzige Antwort der sächsischen Innenpolitik: |
standard
Beiträge: 19.357 |
Diesen Schwachsinn produziert man aber nicht nur bei Euch in Sachsen - auch bei uns in BRB sollen jetzt noch mehrere 1000 Stellen im Polizeidienst eingespart werden. Man fragt sich echt, wo dieser Wahnsinn noch hinführen soll. Womöglich muß man sich auch als eher pazifistisch eingestellter Mensch eines (weniger...) schönen Tages noch ´ne Wumme unters Kopfkissen legen... |
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