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Autor Thema: Gefährliche Zivilcourage!
Sachsenring601

Beiträge: 803
Registriert am: 17.12.2004


Zum Sachverhalt:

Meine Freundin machte mich plötzlich auf ihren Nachbarn (einen Wolgadeutschen) aufmerksam, welcher mit einem nicht zum Verkehr zugelassen (ohne Kennzeichen), demnach auch nicht versicherten Kraftfahrzeug durch die Strassen schoss! Er besitzt keinen Führerschein mehr, dieser wurde wegen Trunkenheit am Steuer eingezogen. Zudem stand er erheblich unter Einwirkung von Alkohol, denn kurz vorher lag er noch auf dem Fußweg, da er sich nicht auf den Beinen halten konnte.
An dieser Strasse befindet sich auch die Schule und die Kita- Einrichtung!
Ich zückte mein Handy, wählte die 110 und informierte die Polizei über die Sachlage!
Diesen trafen einige Zeit später ein, mieden aber die benannte Strasse und fuhren weiter. Der Herr…parkte in der Zwischenzeit sein Fahrzeug in einer Grundstückseinfahrt und schlief zu Hause seinen Rausch aus. Als die Polizei kein zweites Mal einen Versuch unternahm, meinem Hilferuf nachzukommen, rief ich erneut an.
Meine Freundin lief nach draußen, um die Polizei dieses Mal abzupassen.
Es kam unverzüglich zur Zeugenvernehmung…“Sie haben gesehen das Herr R…..das Auto fuhr?“
„Sie haben kein Zeugnisverweigerungsrecht, sie müssen zur Sache wahrheitsgemäß aussagen.“
Sie bat noch um Anonymität und begann ihre Aussage zu machen.
Die Polizei versuchte sich dann Zutritt zur Wohnung zu verschaffen, fordertet aber Verstärkung an, da Herr R…. sehr gewaltbereit ist.
Nach versuchten Schlägereien und diversen Beamtenbeleidigungen musste Herr R….mit zur Blutentnahme und wurde anschließend vor seiner Haustür wieder abgesetzt.
Bereits in der Folgewoche hatte er ein neues Fahrzeug, mit anscheinend „ordentlichen“ Kennzeichen, aber ohne Führerschein (Nein falsch, seiner Aussage nach hat er 5 Führerscheine) und sicherlich wieder unter Einwirkung von Alkohol fuhr er bis heute fast unentwegt.
Meine Freundin, tätigte erneut eine Anzeige, so auch ihre Nachbarn.
Die Polizei wollte aber dem Vernehmen nach nichts mehr mit diesem Fall zutun haben:
So reichen Zeugenaussagen nicht aus, Bilder sind ebenso nichts sagend, eine Video mit Herrn R….wird von der Polizei ausdrücklich gewünscht!
Das lehnte ich aber ab, müsste ich vorher nicht die Erlaubnis des Herrn R….einholen???
Nun aber die Trendwende:
Herr R…. passte meine Freundin ab und gab an:
Er müsste nun eine Strafe zahlen, dazu 45h gemeinnützige Tätigkeit leisten. (Dieses Strafmaß für einen Widerholungstäter, welcher zudem nicht einsichtig ist???)
Er forderte sie auf, ihre Anzeige zurückzunehmen! Nachdruck verschaffte er sich mit folgendem Wortlaut: „Ich kenne Leute in Hannover, die begehen einen Auftragsmord für 500.-€, ohne das ich mir die Hände schmutzig mache, ihr steht bereits auf dieser Liste. Nur die Zurücknahme der Anzeige verhindert eine Tatausführung.
Sie hat ihren Anwalt eingeschaltet, dieser erklärt: „Die Aussage kann nicht zurückgenommen werden, bei einer Straftat sei sie zur Aussage verpflichte“ Das ist ja auch nicht neu….
Er rät ihr dennoch zur Polizei zu gehen!
Im Moment ist sie traumatisiert, hat Angstzustände und möchte nicht durch eine erneute Anzeige wegen Erpressung und Mordandrohung Öl ins Feuer Gießen.
Ich suchte heute bei der Polizei nach Rat und wusste es schon vorher: „Es gibt keinen Zeugenschutz.“
Nach einer Anzeige würde Herr R…wieder verhört werden und käme als unmittelbarer Nachbar der Zeugin vorerst wieder auf freien Fuß!
Ich weiß jetzt selbst nicht was der richtige Weg ist, mit einer erneuten Konfrontierung könnte die Lage eskalieren…wenn es bisher vielleicht doch nur eine bloße Drohung war.
Das spricht man so viel über Zivilcourage und wirklich nur Täterschutz wird groß geschrieben! Ein Rechtsstaat eben!
Über die Frage nach Personenschutz wurde von Seitens der Polizei nur gelacht!
…wissen sie was alles passieren müsste, um Personenschutz zu erhalten – war die Antwort!
Fazit: In Zukunft wegsehen wenn Strafen oder Unfalle passieren…aber wer kann das schon, wenn Unschuldigen Unrecht ergeht!
Was würdet ihr tun?
Zum Vorwurf der Erpressung und Morddrohung anzeigen erstatten oder besser so laufen lassen und hoffen, dass es nur eine Drohgebärde war?

Wartburg311

Beiträge: 291
Registriert am: 23.06.2009


Da hilft, auch wenns platt klingt, nur noch Selbstjustiz. Was bleibt euch denn sonst übrig ? Warten bis der Typ sein Versprechen wahr macht ? Da helfen eben nur noch die Mittel, welche er auch selbst gegen euch anwenden würde.
standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


Ich würde erstmal von letzterem Szenario ausgehen (Drohgebärde) - falls er nochmal rumstänkern sollte (wird er) ggf. einfach darauf verweisen, daß die Aussage gar nicht zurückgenommen werden kann, selbst wenn sie wollte. Noch die Befragung/klare Ansage des Rechtsverdrehers mit anführen, mitunter zieht sowas sogar ein wenig.
Ansonsten denke ich: voerst "laufen lassen".

Wenn man sowas liest wundert man sich nicht wirklich, daß immer mehr Leute hierzulande lieber wegsehen - auch bei weitaus schlimmeren Delikten.

[Bearbeitet von standard (14-10-2010 - 21:26)]

Christian K

Beiträge: 3.150
Registriert am: 27.04.2004


Du nimmst ihn doch selber in Schutz, indem Du den Dir offensichtlich bekannten Namen dieses Russen, der sich für einen Deutschen hält (das ist meine persönliche Definition/Umschreibung von "Wolga- oder Russlanddeutscher") nicht ausschreibst.
Sachsenring601

Beiträge: 803
Registriert am: 17.12.2004


quote:
Ich würde erstmal von letzterem Szenario ausgehen (Drohgebärde)

Ich dentiere ebenfalls so und sehe von einer weiteren Anzeige vorerst ab. Zumal er diese Aussage im alkoholisierten Zustand traf...und Ihm dabei möglicherweise "mildernde" Umstände zugebilligt werden.

Ich glaube aber selbst die Justiz hat Angst für Rachezüge im privaten Umfeld! Dafür spricht das unvorstellbar milde Urteil!

stephanfranz

Beiträge: 1.226
Registriert am: 28.11.2005


erzähl es ein paar glatzköpfchen mit springerstiefel. die kümmern sich äuserst gern um sowas. in solchen fällen sind die mal zu gebrauchen... ansonsten wenn niemand auf der straße ist einen wasserball oder ähnliches vor die windschutzscheibe werfen wenn er wieder mal fährt.
Sachsenring601

Beiträge: 803
Registriert am: 17.12.2004


quote:
Du nimmst ihn doch selber in Schutz, indem Du den Dir offensichtlich bekannten Namen dieses Russen, der sich für einen Deutschen hält (das ist meine persönliche Definition/Umschreibung von "Wolga- oder Russlanddeutscher") nicht ausschreibst.

Sein Namen tut nichts zum Sachverhalt!
Aber du solltest mitdenken! Poste ich seinen Namen, könnte er danach googeln und diesen Beitrag finden.
Zumindest wird er denken - eine Einschüchtung erreicht zu haben!

[Bearbeitet von Sachsenring601 (14-10-2010 - 21:51)]

heckman

Beiträge: 8.322
Registriert am: 06.02.2005


Für so eine Aussage würde ich den Spieß vielleicht umdrehen und mir den Penner im dunkeln mal selber vornehmen um ihm zu zeigen, daß man einen Ficker niemals ficken sollte...
Eins ist klar, laß dir nichts gefallen und schon garnicht einschüchtern.
Ruf beim nächsten Mal wieder sofort die Polizei. Auch wenn ihr euch keinen direkten Schutz erhofft (dafür kann man auch selbst etwas tun).
Hegautrabi

Beiträge: 11.164
Registriert am: 02.10.2005


Da kann man eigentlich nichts zu raten, schon garnicht zur Selbstjustiz. Auch der Verweis auf Springerstiefelträger oder Exilkubaner ist Schwachsinn, die wird man nie mehr los.

Ist es möglich daß sie sich für eine Zeit von dort zurückzieht um eine Eskalation zu vermeiden?

Sachsenring601

Beiträge: 803
Registriert am: 17.12.2004


quote:
Ist es möglich daß sie sich für eine Zeit von dort zurückzieht um eine Eskalation zu vermeiden?

Darüber haben wir nachgedacht, heißt aber auch die Arbeit aufgeben.
Wir werden abwarten, ob eine weitere Androhung kommt.

[Bearbeitet von Sachsenring601 (15-10-2010 - 20:10)]

stephanfranz

Beiträge: 1.226
Registriert am: 28.11.2005


das wort ficker aus heck´s munde? wow...

den schwanz einziehen um eine eskalation zu vermeiden würde ich nicht. das wird dem rucksackdeutschen nur ermuntern weiter so zu verfahren.

...

(rest gelöscht, Moderator)

ich bitte darum solche kriminellen vorschläge zu unterlassen. es könnte sonst jemand falsch auffassen. die ist schließlich ein öffentliches forum. DANKE

[Bearbeitet von Frankenstein (15-10-2010 - 15:54)]

Wartburg311

Beiträge: 291
Registriert am: 23.06.2009


...

(gelöscht, Moderator)

[Bearbeitet von Frankenstein (15-10-2010 - 15:58)]

heckman

Beiträge: 8.322
Registriert am: 06.02.2005


Hilfsmittel zeugen von Schwäche.
Ich habe das auch etwas anders gemeint, als den gleich mitn Baseballschläger zusammenzuwichsen. Das richtige Auftreten bei der richtigen Beleuchtung wirkt auch bei diesen Leuten. Mit unserem Rechtsstaat gehen die ohnehin nicht konform und das wird auch nicht eintreten.
Deluxe

Beiträge: 14.007
Registriert am: 13.12.2001


Ich frage mich gerade wie dei Reaktionen hier ausgesehen häten, wenn jemand anders den Thread gestartet hätte...

Ist schon immer wieder interessant.

Saxonier

Beiträge: 3.515
Registriert am: 10.09.2000


ich persönlich würd dem Iwan aus dem weg gehen.der sitzt letzendlich eh am längeren hebel,da er ja als ausländer sowieso deutlich mehr rechte hierzulande besitzt

sicher,mir würden viele böse dinge einfallen: usw.,aber am ende bist du der dumme und der bürger mit migrationshintergrund scheißt dich richtig an.

(gelöscht, Moderator)

[Bearbeitet von Frankenstein (15-10-2010 - 16:06)]

pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


solche Leute hab ich auch in der Nachbarschaft einfach reden lassen und ignorieren, wenn sie so einen Bullshit labern ... das wär mir keine Anzeige wert, sind doch nur meine Nerven
Christian K

Beiträge: 3.150
Registriert am: 27.04.2004


@Saxonier: Und zu all den bösen Dingen, die Dir einfallen wirst Du doch ganz bestimmt nicht dem "Betroffenen" noch erzählen wollen, das Du das warst, der da z.B. Buttersäure reingekippt hat.
So was macht man still und heimlich.
Marlene

Beiträge: 1.083
Registriert am: 17.01.2007


Es ist ja nach Rat gefragt: Ich würde jede Art direkter Konfrontation vermeiden, die Leute, die hier groß vorschlagen, mal mit demjenigen "Tacheles" zu reden, sitzen am sicheren Rechner und haben nachher kein blaues Auge. Die "Morddrohung" würde ich nicht ernst nehmen. Ich würde sie aber schriftlich Eurer Staatsanwaltschaft (Anschrift: www.justizadressen.de ) zur Kenntnis bringen und zwar rasch. Zu dem ganzen Unfug, Ausländer hätten mehr Rechte, der Staat tue nichts usw. äußere ich mich nicht, das ist mir langsam zu dämlich.
Gruß,
Marlene
Christian K

Beiträge: 3.150
Registriert am: 27.04.2004


Ausländer haben nicht mehr rechte als andere oder andersherum.
Aber eine gewisse Doppelmoral gibt es schon.
Für Beleidigungen gegenüber Ausländern gibts immer die Höchststrafe, aber wenn eine Gruppe(!) Ausländer einen einzelnen(!) mit einer Zaunlatte bewaffneten Einheimischen totschlägt, dann werden diese wegen angeblicher Notwehr freigesprochen. Besonders dann, wenn das Opfer der rechten Szene angehört.
601 Uncrowned

Beiträge: 4.632
Registriert am: 23.12.2003


@ Sachsenring601: Warte einfach auf den nächsten Sommer.
Wenn es richtig schön heiß ist, praktizierst Du dem Typen spätabends einen grünen Hering unter eine Radkappe
Saxonier

Beiträge: 3.515
Registriert am: 10.09.2000


upps,die zensur hier hat mal wieder zugeschlagen.

@christian k.,natürlich würde ich keinen absender an meine kleinen grüße hängen.
aber,es dürfte nix bringen,außer noch mehr stress.

WW Trabi

Beiträge: 1.027
Registriert am: 23.12.2001


Ganz nettes Thema, leider mit Stammtisch-Feeling aus dem Ruder gelaufen.
Statt Baskethauer hab ich 'nen Zimmermannshammer am "Mann", dessen Spitze mir beim Laufen ab und an Schmerz im Rücken macht...
Nicht das dies dem Threadersteller irgentwie weiterhilft, er konnt grad nich anders, wird sicher erkannt haben, hier falsche Baustelle...
An die Adresse der nicht konkret Problembehafteten, situationsbedingt sieht eine Lösung meist positiver aus, als hier agro dranzugehen...
Sachsenring601

Beiträge: 803
Registriert am: 17.12.2004


Es ist schon sehr erstaunlich, welches Gewaltpotential in Einigen schlummert! Dabei hatte ich die zensierten Beiträge noch gar nicht gelesen…
Die Gewalt in den Medien zeigt anscheinend auch bei ansonsten „normalen Menschen" ihre Wirkung!
Gleiches mit Gleichem zu vergelten kann kaum die Lösung sein, zumal das mögliche Umfeld mit entsprechendem Motiv doch ziemlich klein ist. Auch wenn ich als Funkamateur sicherlich andere MÖGLICHKEITEN hätte.
Aber nein! Wer mich kennt weiß, ich gehe stets sachlich mit Problemen um!
Wir haben uns dafür entschieden, einen kühlen Kopf zu bewahren und erst ab der nächsten Drohung zu reagieren.
Möglich wäre die Unterrichtung der Staatsanwaltschaft oder eine Beschwerde beim Leiter der Polizeidirektion über die Arbeit der in diesem Fall eingesetzten Polizisten!
Denn:
- Erst fahren die Beamten am Ort des Geschehens vorbei
- Einen Tag nach Feststellung fuhr er wieder, jetzt mit einem zugelassenen Fahrzeug.
- Anzeigen von Zeugen konnten nicht bewerte werden, es fehlten Beweise! (Dabei sollten die Aussagen von 2 Zeugen völlig ausreichende sein)
- Darauf hin wurde von einigen Zeugen Bildmaterial angefertigt, CD´s mit Bild- Beweismaterial wurden der Polizei übergeben.
- Die Polizei kann in dieser Sache nicht weiter ermitteln, da mindestens ein Video benötigt wird!
- Des Weiteren wurde die Polizei informiert, wo sich der Angeklagte mit seinem Fahrzeug aufhält…Die Polizei erklärte dran zu sein, doch er steuerte sein Fahrzeug allein wieder in die Grundstückseinfahrt ein!

Diese Tatsachen sollten die Polizei zumindest in Erklärungsschwierigkeiten bringen.
Das milde Urteil stellt dann aber alles in den Schatten und stellt die Rechtsstaatlichkeit komplett in Frage!

Es geht mir nicht mehr um eine Entscheidungshilfe und Rechtsberatung ist ohnehin von Privatleuten verboten. Viel mehr soll dieser Fall schildern, in welche Lage man geraden kann, wenn man nur seine Pflicht tut.

[Bearbeitet von Sachsenring601 (17-10-2010 - 15:15)]

Christian K

Beiträge: 3.150
Registriert am: 27.04.2004


So ist es!
Ein Bekannter hatte einmal im Auto auf seine Frau wartend einen Parkrempler beobachtet, der Verursacher fuhr einfach davon. Aber, wie man es halt unter Bürgerpflicht versteht, Kennzeichen gemerkt, dem betroffenen Fahrer dieses mitgeteilt als er zu seinem nun verbeulten Auto zurückkehrte, Polizei gerufen und so weiter.
Tja, aber was er danach als Zeuge für Rennerei und Aufwand hatte und wie oft er seine Aussage schriftlich und mündlich hier und dort wiederholen mußte - unglaublich.
Sein Fazit: Wenn er das nächste Mal eine Straftat beobachtet wird einfach weggeschaut. Egal, ob jemand auf den Gehweg spuckt oder ob jemand 'ne Atombombe zündet - er hat dann nichts gesehen.
Frankenstein

Beiträge: 2.378
Registriert am: 18.06.2002


quote:
Original von Saxonier

upps,die zensur hier hat mal wieder zugeschlagen.


die "zensur" wie du es nennst, ist keine schikane sondern dient nur dazu um gewisse dinge aus dem weg zu gehen. es soll ja bekanntlich leute geben die sowas als anreiz sehen um dann auf die große pauke zu hauen . als betreiber eines öffentlichen forums muß man halt mit allem rechnen.

standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


Völlich richtig! - Und über "Zensur" kann man sich in diesem Forum sicherlich kaum beschwerden.
friedmar

Beiträge: 1.195
Registriert am: 22.01.2003


ich hab neulich jemanden gesehen, der ging bei rot ueber die Ampel ... und jemanden, der fuhr sicher 80 in der Stadt ... unangeschnallt ... und jemanden ohne Fahrschein im Bus ...

wo ist die Grenze ?

wo beginnt die Ueberwachung ?

und wo ist der ABV ?

Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Die Grenze beginnt in diesem Forum genau an dem Punkt, an dem der Inhaber der Domain und die Moderatoren rechtlich zu belangen sind, weil sie nicht einschreiten.
Casi schrieb mal singemäß: "Sobald ich eine Vorladung vor Gericht bekomme, das Forum betreffend, mache ich das Forum dicht." Soweit sollte es nicht kommen, oder?

Die Überwachung (eines Forums) ist per Gesetz vorgeschrieben. Sinngemäß heisst es dort, das der Inhaber oder die Moderatoren einschreiten müssen, sobald sie von einem Vorkommnis Kenntnis erhalten.
Ich wurde per Mail durch einen User auf dieses Thema hingewiesen (Danke), aber als ich die Mail gelesen habe, hatte Frankenstein bereits reagiert. Völlig korrekt und zu Recht, da hat er meine und natürlich auch die Unterstützung von Casi.

Der ABV ist im Ruhestand.

Trabistephan

Beiträge: 73
Registriert am: 15.11.2009


grundsätzlich ist gewalt keine lösung. entweder der gegenüber ist vernünftig genug zum reden, oder soo doof das man ihn gleicht totschlagen müsste. totschlagen geht aber nicht, und nur verprügeln gibt nen echo. also alles mist. die polizei hat auch wenig lust sich mit sowas rumzuschlagen, falsch aber is so. als opfer oder ähnliches bist du eh der arsch. scheinbar ist es wichtiger eventuelle vergeltungstaten ( auch gewaltlose) zu verhindern, statt die täte zu bestrafen. is ja auch einbfacher, als opfer hat man ja nen motiv zur rache.

ich jedenfalls wurde, als mein ,oped geklaut wurde, genau darüber aufgeklärt was ich als opfer nich darf- und ich sollte mir nich so große hoffnungen machen das das moped gefunden würde.

rechtsstaat.

man sollte mit " bürgern mit migrationbshintergrund" eigentlich strenger umgehen. idioten die man nicht abschieben kann gibts schließlich auch genug,m dann raus mit denen wos möglich ist.
ach ja, ich bin auch ausländer, kein kleiner hobbynazi

X Men

Beiträge: 865
Registriert am: 22.08.2003


Wenn die Anzeige bei den Kollegen der Polizei nicht weiterhilft:

Eigentliche Ermittlungsbehörde ist generell die Staatsanwaltschaft!

§158 StPO
(1) Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden. Die mündliche Anzeige ist zu beurkunden.

Aber eigentlich sollte die Aussage bei der Polizei reichen! ggf gibt es selbst für die Kollegen, bei Nichtwahrnahme ihrer Aufgaben einen entsprechenden Straftatsbestand!
Dieser lautet Strafvereitelung im Amt.
Dieses will man sicherlich den eigenen Kollegen nicht unterstellen. Und ich weiss auch nicht, was bei diesen los ist. Aber Bildliche Beweise und die mehrfachen zeugenaussagen sollte eigentlich ausreichend sein, um erste Ermitlungsbegehren aufkommen zu lassen.

Bleib einfach mal dran bei dem Sachverhalt. Anzeige kannst Du nicht nur bei der Polizei machen, sondern auch bei der Staatsanwaltschaft, wie schon geschrieben!

Zur not schreibst Du eine Anzeige und schreibst unter dieser drunter:

Hiermit mache ich meine Anzeige und vorgelegtes/ Mitgesandtes Material(auflisten) zum Gegenstand meiner
Zeugenvernehmung.

Auf alle Fälle sollte es hier noch eine Anzeige wegen Nötigung und Bedrohung geben, wegen der Androhung des Mordes, um die Anzeige zurückzuziehen!


VG Sven

[Bearbeitet von X Men (23-10-2010 - 12:08)]

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