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Trabiklatsch » Foto gesucht vom Trabitransport auf der Autobahn |
Autor | Thema: Foto gesucht vom Trabitransport auf der Autobahn |
Elfriedewilli
Beiträge: 1.918 |
Hier war mal in irgendeinem Beitrag ein Foto eingestellt, dass einen katastrophal gesicherten Trabant 601 auf einem PKW Anhänger zeigte. Das Foto war aus einem vorbeifahrenden Auto heraus von einem User gemacht worden. Das Gespann befand sich auf der Autobahn. Wer weiß, bzw kann mir sagen, in welchem Beitrag das war? Ich finde es einfach nicht wieder. Danke |
Hegautrabi
Beiträge: 11.164 |
Das hier? |
Elfriedewilli
Beiträge: 1.918 |
Ja, genau das. Danke schön. |
Sachsenring601
Beiträge: 803 |
Das umgekehrte Verhältnis hätte ich zu bieten
Die Nutzlast ist gleich "Null"...aber beiden erhielten am gleichem Tag neuen TÜV- Segen! |
Chemnitzer
Beiträge: 69 |
Geil Aber da gehört noch ordnungsgemäß eine Schwalbe drauf verzurrt........ |
Sachsenring601
Beiträge: 803 |
quote: Nein! Nicht einmal ein Matchbox könnte ich ordnungsgemäß auf der Ladefläche verzurren! Das Leergewicht des Trailers entspricht bereits der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs |
Deluxe
Beiträge: 14.007 |
So schwer der Kleine? Bei meinem sind da noch 82kg Luft - für ein bißchen bauholz würde es reichen. |
heckman
Beiträge: 8.322 |
Ich hab Sachen gemacht, da bin ich eher froh, kein Bild davon zu haben (da hing an der Pappe auch mal ein 600kg 2-Achstrailer, natürlich mit weiterer Pappe obendrauf) |
Sachsenring601
Beiträge: 803 |
quote: Der Kleine von Stema wäre ja auch mein Favorit gewesen, aber der lange Radstand des F8´s verlangt nach einer etwas längeren Ladeebene! Gesamtgewicht: 1500 kg Für´n F8 passt er wie angegossen...
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Deluxe
Beiträge: 14.007 |
Bei meinem ähnlich: ZGG: 1500kg LM: 318kg NM: 1182kg Aber er würde aufgrund der Länge für den F8-Radstand nicht reichen... |
Elfriedewilli
Beiträge: 1.918 |
Mal eine Frage an die Experten, da wir ja ohnehin vom eigentlichen Thema abgewichen sind: Wie ist das jetzt mit der 100-er Zulassung geregelt? Die technischen Vorraussetzungen sind mir alle hinreichend bekannt, mir geht es um die Verfahrensweise. Ich kenne das noch so, dass man die Gespannkombinationen beim Tüv/Dekra vorführt und dort ein Prüfprotokoll in die Hand gedrückt kriegt, womit man dann bei der Zulassungsstelle seine Plakette(n) / Bescheinigung erhält. Ich werde mir ein neues Zugfahrzeug zulegen, meine Anhänger erfüllen alle die Kriterien für die 100 Km/h, kann ich jetzt einfach damit dann auch die 100 Km/h fahren oder muß ich wieder erst den Weg zum Tüv finden? Die 100-er Plaketten kleben ja an den Anhängern. Wer kennt sich aus? |
Sachsenring601
Beiträge: 803 |
quote: An dieser Verfahrensweise hat sich bis heute nichts geändert! Anmerkung: Die Reifen des Anhängefahrzeugs müssen jünger als 6 Jahre sein! [Bearbeitet von Sachsenring601 (12-01-2012 - 12:45)] |
Gabriel
Beiträge: 1.188 |
Doch, es gibt eine Änderung, das komplette Gespann wird nicht mehr geprüft, nur noch ob der Anhänger die Kriterien erfüllt. Es gibt auch keine separate Plakette mehr für das Zugfahrzeug, es muß einfach nur geeignet als 100km/h Zugwagen sein, sprich, das Verhältnis Leergewicht Zugwagen muß zum Gesamtgewicht Anhänger passen, sowie ABS etc. In der Anfangszeit durfta ja nur das komplett geprüfte Gespann 100km/h fahren, mit anderem Zugwagen nicht. |
Elfriedewilli
Beiträge: 1.918 |
@Gabriel: Danke, genau soetwas hatte ich gehört. Also fahre ich einfach mit dem (neuen) Gespann meine 100 Km/h, weil die Kriterien erfüllt sind? Die Anhänger sind ja alle damals bereits für 100 Km/h begutachtet worden, und neue Reifen sind eh schon wieder drauf, die Plakette klebt, also alles im Lot, richtig? |
Professor
Beiträge: 1.648 |
ja, kannst du einfach anhängen und 100km/h fahren, wenn dein Zugfahrzeug die Voraussetzungen hat. Das ist aber je nach Anhänger unterschiedlich, da musst du die vorher informieren. Da gibt es auch ein Beiblatt, was ich immer dabei habe, das der Karnevalsverein was handfestes hat. http://www.ra-melchior.de/anhenger.html
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