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Autor Thema: NSU-Mordprozeß: Nazi-Mafia in Deutschland
das moss

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Sieht aus wie die Junge Garde mit Gruppenführer.....
Deluxe

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Rechtsanwalt Dr. jur. Hagen Kreuz...
Christian K

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"...Rechtsanwalt Dr. jur. Hagen Kreuz..."

tja...

standard

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Wie kommt es eigentlich, daß die Dame gleich 3 Rechtsverdreher zur Seite hat? Wer bezahlt die Herren eigentlich
Ansonsten darf man diesen 1. "Prozeßtag" wohl weitestgehend unter Ulk verbuchen...
framaus

Beiträge: 4.316
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Wird hochgespielt wie ein Superevent,ist schon fast ekelhaft .
Am besten wäre,man würde die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausschließen und am Ende mit einer Pressekonferenz die Bürger informieren.
Muß man denn wirklich erst 10 Leute umbringen um die Aufmerksamkeit der Bevölkerung auf sich zu lenken .
Anne

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Das wird Frau Zschäpe schon selber zahlen oder ihre Rechtsschutzversicherung

Es ist auch eine Herausforderung für die Rechtsaanwälte. Stellt euch mal vor Frau Zschäpe wird freigesprochen oder bekommt nur eine kleine Haftstrafe oder das Urteil wird aufgehoben, wegen Verfahrensfehler, etc.
Die Anwälte werden sich vor Klienten nicht mehr retten können...

Rex

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Ich meine, gehört zuhaben, dieser jugendliche "Volkssturm" seien alle drei Pflichtverteidiger.
Die bezahlen also wohl letzlich wir.
Aber ich gebe Anne voll Recht. Wenn die "Islamkritikerin" Beate Z. am Ende als freie Frau das Gericht verläßt oder z.B. nur zu einer Geldstrafe von 350,- , €uro wegen Popelns in der Straßenbahn verurteilt würde, dann hätten diese drei Verteidiger wohl ausgesorgt, denn eine öffentlichkeitswirksamere Werbung für ihre Fähigkeiten als Rechtsanwalt kann ich mir kaum vorstellen.

Was ich mich aber auch so nebenbei frage ist, wieso, bzw. auf welcher Rechtsgrundlage die Bundesrgierung den Hinterbliebenen der Mordopfer etwa 1 Million Euro Entschädigungsszahlungen zukommen lässt?
Sind das nicht auch wieder unsere Steuergelder?

[Bearbeitet von Rex (08-05-2013 - 10:01)]

Christian K

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"...Sind das nicht auch wieder unsere Steuergelder?..."

Ja, sind es.
Und nun stell dir vor, die ethnische Abstammung an dieser Mordserie wäre andersherum. Ob man als Angehöriger eines Deutschen, der durch Täter mit Migrationshintergrund totgeprügelt wurde, sich auch so dumm und dämlich dran verdienen könnte?

Hegautrabi

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"so dumm und dämlich dran verdienen"

Deine Gesinnung möchte ich nicht haben.

Rex

Beiträge: 1.449
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... ach so, Standard.
Die Tante hat deshalb drei Rechtsanwälte, weil drei sich halt entsprechend umfangreicher und intensiver wegen ihrer Versteidigungsstrategie und des Prozeßverlaufs beraten und absprechen können und drei haben natürlich mitunter auch mehr oder andere Ideen und bemerken eher Fehler im Prozeßverlauf, als ein einzelner überforderter Anwalt.

Zudem hat Zschäpe als Hauptgrund drei Plichtverteidiger, damit möglichst mindestens einer bis zum Prozeß-Ende durchhält und das Schlußplädoyer und die Anträge stellen kann, damit der Prozeß nicht nochmal nach 3 Jahren Prozeßdauer kurz vor Prozeß-Ende wieder ganz von vorne aufgerollt werden muß, weil vielleicht zwischendurch zufällig einer der Verteidiger vom Trecker überfahren wurde, an Alzheimer erkrankt ist oder ein anderer ob seines aufopferungsvollen vehementen Eintretens für die Rechte der Frau Z. oder seiner provokativen Anträge vor Gericht beim Verlassen desselben draußen auf der Straße vom wütenden Mob gelyncht wurde oder sonstwie anderweitig abhanden gekommen ist.

Aus dem gleichen Grunde sitzen da übrigens neben den fünf verhandelnden Berufsrichtern des OLG München auch noch drei weitere zusätzliche Reserve-Richter die ganze Verhandlung über mit im Saale rum und verfolgen die Verhandlung live vor Ort, um gegebenenfalls als Ersatzrichter einzuspringen, wenn z.B. einer der Richter einen Herzkasper bekommt und plötzlich verstirbt oder ein anderer zum Schutz und Rettung seiner vom irgendwem zu irgendeinem Zwecke entführten und bedrohten Ehefrau aus dem Prozeß ausscheidet.
Sowas in dieser oder ähnlicher Art hat es alles leider schon gegeben, weswegen bei solchen großen Prozessen für den Fall der Fälle gleich mit Ersatz vorgesorgt wird.

[Bearbeitet von Rex (08-05-2013 - 10:02)]

Christian K

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Ist an meiner Aussage, wonach manche Angehöriger von ermordeten Ausländern "dumm und dämlich dran verdienen" etwas falsch?
Stimmt, neun von den zehn NSU-Opfern waren ja ehrlich arbeitende Geschäftsleute und Händler (manche sagen dazu auch "Vorzeige-Ausländer"), die eine kinderreiche Familie zu ernähren hatten und mit dem Tod brach für die Familie plötzlich das Einkommen weg, was mit den Entschädigungszahlungen ausgeglichen werden soll. Also nichts mit "dumm und dämlich dran verdienen".
Der Anspruch sollten dann aber allen Angehörigen von Mordopfern zustehen, egal ob deutsch oder nicht-deutsch.
Marlene

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Also die Formulierung "dumm und dusslig" oder so ist schon mindestens ein sprachlicher Mißgriff. Und ein Blick ins Opferentschädigungsgesetz hätte Dich gelehrt, daß im Gegenteil Ausländer grundsätzlich keinen Anspruch haben, es aber eine Härtefallregelung gibt. Wir können schon stolz drauf sein, in einem Land zu leben, in dem Opfer von Straftaten vom Staat entschädigt werden. Da zahle ich ausnahmsweise mal gerne Steuern.
Gruß,
Marlene
Christian K

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"...Und ein Blick ins Opferentschädigungsgesetz hätte Dich gelehrt, daß im Gegenteil Ausländer grundsätzlich keinen Anspruch haben..."

Falsch!
Deutsche und EU-Staatsangehörige haben ebenso wie andere Ausländer, die sich bereits seit drei Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, einen Anspruch auf das volle Leistungsspektrum des Opferentschädigungsgesetz und das trifft für neun der zehn Opfer zu.

Deluxe

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Und wo liegt dann Dein Problem?
Marlene

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Selber falsch: Du hast behauptet, Deutsche würden leer ausgehen und damit den Eindruck erweckt, die NSU-Opferangehörigen würden mal eben bevorzugt. Und was "grundsätzlich" bedeutet, hast Du wohl auch nicht verstanden. Also nochmal: Grundsätzlich gibts Entschädigung nur für Deutsche, im Einzelfall aber auch für Ausländer, wobei die EU-Ausländer natürlich den Inländern faktisch gleichgestellt sind.

Zur Sicherheit nochmal Dein eigener Beitrag: "Und nun stell dir vor, die ethnische Abstammung an dieser Mordserie wäre andersherum. Ob man als Angehöriger eines Deutschen, der durch Täter mit Migrationshintergrund totgeprügelt wurde, sich auch so dumm und dämlich dran verdienen könnte?"

[Bearbeitet von Marlene (07-05-2013 - 20:50)]

standard

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Ich bin der Meinung, daß das gewohnt-einseitige Ausländer/Deutsche-Vergleichsgerede im Falle dieser doch recht einzigartigen Mordserie alles andere als angebracht ist. Zumal die sinnlos umgebrachten Leute zumeist schon lange hier lebten und offenbar selber für den eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familien sorgten.

@Rex: was mich an der besagten Verdreifachung arg stört ist der Umstand, daß "Otto Normalverbrecher" wohl nie und nimmer mit derartigen Aufmerksamkeiten rechnen dürfen wird. Warum also immer solche "Ausnahmekriminellen" (bzw. dessen Beschuldigten)
@Anne: daß die Dame - seit Jahren im Untergraund lebend - vorsorglich auch noch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat (und diese in einem solchen Sonderfall auch noch greifen sollte) klingt denn doch ´etwas´ unwahrsteinlich, denke ich...

Anne

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Ich vermute mal, dass durch die Presse die Opferentschädigung zum Thema kam.
Hat denn die Familie von Jonny K. auch eine hohe Entschädigung bekommen??
Marlene

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@Anne: Wie gesagt, in einem Rechtsstaat gibt es keine Entschädigung, weil die Presse oder sonstwer das toll findet, sondern weils im Gesetz steht.
@standard: Wenn gegen den Normalbürger ein derartiger Prozeß geführt würde, bekäme er aus den von Rex aufgeführten Gründen auch mehrere (bis zu drei) Pflichtverteidiger. Allerdings stellt sich die Frage, ob ein Mensch, gegen den ein solcher Prozeß geführt würde, noch unserer Vorstellung vom "Normalbürger" entspräche. Sozusagen der Terrorist oder Serienmörder von nebenan.
Übrigens: Im Fall der Verurteilung müßte Zschäpe die Kosten des Verfahrens und damit auch die (Pflicht-)verteidigergebühren tragen.
Gruß,
Marlene
standard

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Die Frage wäre ggf. wovon bzw. in welchem Zeitraum überhaupt jemals. Wo nichts zu holen ist...

Mit "Otto Normalverbrecher" meinte ich definitiv eben nicht einen mit z.B. terroristischem Tatverdacht á la Zschäpe. Sondern den "normalen" Räuber, Einbrecher, Betrüger, Körperverletzer, ... - nach dem medial allgemein eben kaum großartig ein Hahn kräht. Mich befremdet dieser Großeinsatz juristischen Beistands jedenfalls ziemlich stark - wiedermal drängt sich das ungute Gefühl auf, daß der Täterschutz einen ausgesprochen und unverhältnismäßig hoch erscheinenden Stellenwert einnimmt. EIN Verteidiger würde m.E. absolut ausreichen - eine längere Prozeßunterbrechung gibt es schließlich ggf. auch (oder gerade?) mit 3 Rechtsverdrehern. Wie man ganz aktuell sehen kann...

[Bearbeitet von standard (08-05-2013 - 22:06)]

Marlene

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Das Problem ist wirklich weniger der mediale Aufwand als die Komplexheit eines solchen Terrorprozesses. Ehrlich, Richter sind alles andere als "mediengeil", im Gegenteil, die Medien werfen der Justiz immer eine zu große Zurückhaltung vor, wie man ja an der Problematik mit der Reservierung von Plätzen sehen kann. Ein Gericht hat nur ein Interesse: Das Verfahren ohne Rechtsfehler in möglichst kurzer Zeit zum Abschluß zu bringen. Und dabei ist im Strafprozeß zu beachten, daß eine Hauptverhandlung für maximal drei Wochen unterbrochen werden darf. Erkrankt ein Verteidiger und kann deswegen die drei-Wochen-Frist nicht eingehalten werden, muß komplett von vorne begonnen werden. Bei so einem schwierigen Verfahren kann man auch nicht z.B. einen ausgefallenen Anwalt durch einen anderen ersetzen, der sich dann mal schnell einarbeitet. Eine Aufhebung des Urteils in der Revision und ein kompletter Neubeginn wäre die sichere Folge. Fazit: Der hohe rechtsstaatliche Standard des Strafprozesses ist in Kombination mit der Schwierigkeit eines solchen Verfahrens die Ursache für den Aufwand, nicht das mediale oder politische Interesse. Es ist nunmal leichter, einen "einfachen" Diebstahl oder Raubmit vielleicht drei Zeugen und ein paar Spuren strafrechtlich aufzuarbeiten als eine über ein Jahrzehnt hinweg andauernde Terrorserie. Und "Täterschutz" ist m.E. das falsche Wort: Bis zur rechtskräftigen Verurteilung sind die Angeklagten als unschuldig und damit gerade nicht als Täter anzusehen. Was würdest Du sagen, wenn Du z.B. unschuldig angeklagt würdest und man Dir mit der Begründung, Du seist ja Täter und daher nicht schutzbedürftig, Deine Verteidigung beschneiden würde?
Gruß,
Marlene
601 Uncrowned

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Zitat Marlene: "Im Fall der Verurteilung müßte Zschäpe die Kosten des Verfahrens und damit auch die (Pflicht-)verteidigergebühren tragen."

Zitat Standard: "Die Frage wäre ggf. wovon bzw. in welchem Zeitraum überhaupt jemals. Wo nichts zu holen ist..."

Wenn sie nicht zahlt, muss sie eben in Erzwingungshaft!

Marlene

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Nö, Erzwingungshaft gibt es nur im Bußgeldverfahren für das Bußgeld (nicht die Kosten). Die Verfahrenskosten eines Gerichtsverfahrens werden wie alle anderen Forderungen auch durch Vollstreckung beigetrieben bzw. der Schuldner muß die Versicherung an Eides Statt leisten. Aber wenn Frau Zschäpe dann mit Hilfe eines Ghostwriters ein Buch über ihr Leben im Untergrund verfaßt hat, kann der Justizfiskus ja die Einnahmen daraus pfänden...

[Bearbeitet von Marlene (09-05-2013 - 17:38)]

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