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Technik » Farbige Rückleuchten und Blinker |
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Autor | Thema: Farbige Rückleuchten und Blinker |
100ProzentSolo
Beiträge: 77 |
ja, aber doch nicht die eckigen, die vorn beim 601er dran sind! |
Morschel
Beiträge: 130 |
Doch genau die |
trabi
Beiträge: 2.162 |
ne, doch nicht die, diese roten lampen von den anhängern sind geringfügig breiter als die t601 blinker.. die sehn nur so aus als ob..., hab davon auch noch welche im keller. |
CHRREI
Beiträge: 37 |
Hat einer Ahnung, ob es für den 1.1 eigentlich auch gefärbte Rückleuchten gibt?? Sind ja nicht gerade ein Augenschmaus |
panne
Beiträge: 116 |
Einfach die vom 601er, sehen eh besser aus. Einziger Nachteil: Rückfahrscheinwerfer und Nebelschlußleuchte müssen seperat montiert werden, da sie nicht integriert sind. |
MTLE
Beiträge: 214 |
die roten für vorn hab ich auch schon gesehen! |
MP
Beiträge: 11 |
Also wenn du wirklich blaue Rücklichtkappen brauchst.... Kannst du haben. (Kann ich dir womöglich sogar vorbei bringen) Und wegen der Zulassung ist das zwar so eine Sache, aber ich bin 3000km quer durch Deutschland damit und mich hat keiner deswegen angehalten. (Nachteil: Man sieht durch die hellen Rücklichter das Bremslicht bei Sonne ganz schlecht) Hab mir jetzt orange Rücklichtschalen organisiert. (Vorteil: voll zulässig, da die Schalen einem 601er erster Bauart entstammen und auch ein Prüfzeichen tragen) PS: sieht auf blau auch gut aus. |
markus
Beiträge: 425 |
angehalten hat mich auch noch keiner, aber als ich mir heute nen Termin beim Tüv geholt hab meinten die bevor ich nicht die blauen abmache geht gar nichts los . Die blauen Standlichtbirnen soll ich auch rausmachen - auf der Verpackung stand aber, dass die zulässig sind! ??, naja waren eh schon ziemlich ausgeblichen. |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
so fährt man ja och nich zum TÜV... Blaue Standlichtbirnen (in Verbindung mit H4-Birnen) habe ich auch schon mal an 'ner Tanke gesehen "TÜV-Frei" oder "Zugelassen" stand da tatsächlich drauf! Allerdings, wenn man nix schriftliches dazu kriegt isses beim TÜV auch zum Scheitern verurteilt... |
Sven
Beiträge: 1.169 |
das ist so aber auch nicht ganz richtig, wenn auf den (bei mir h4) lampen ein E - symbol mit noch irgendner zahl drauf ist (aufm sockel) dann sind die im dt. straßenverkehr zulässig, das hat mir mein händler und der dekra-mensch gesacht, und im netz findeste auch nichts gegenteiliges |
markus
Beiträge: 425 |
is ja auch egal. Die blauen Blinker und Rücklichter hab ich mittlerweile wieder dran und die Standlichter hat der Prüfer selbst vergessen nachzuschauen. Im übrigen hat der mir sogar noch nen Teil eingetragen was noch gar nicht angebaut ist . scheint an der Hitze zu liegen. |
markus
Beiträge: 425 |
Falls mal jemand farbige Blinker und Rückleuchten eingetragen bekommt, schreibt es doch BITTE hier rein, Da wär ich echt dankbar. |
Rudi
Beiträge: 1.595 |
Bei mir sind nur weiße Blinker u.rot-weiße Rücklichter eingetragen.Wobei die Rücklichter vom Vorbesitzer eingetragen wurden b.z.w.von der DEKRA,aber demnächst wieder ausgetragen werden weil sie mir nicht gefallen. |
markus
Beiträge: 425 |
Ich dacht immer die rot-weisen sind sowieso zugelassen. nen Kumpel hat die dran, den haben sie deswegen nie rangekriegt. austragen lassen? Das ist wohl auch nötig?, mir hat letztens nen netter Herr sogar nen Teil eingetragen, was ich nur mit hatte und noch nich mal dran. |
markus
Beiträge: 425 |
Ich dacht immer die rot-weisen sind sowieso zugelassen. nen Kumpel hat die dran, den haben sie deswegen nie rangekriegt. austragen lassen? Das ist wohl auch nötig?, mir hat letztens nen netter Herr sogar nen Teil eingetragen, was ich nur mit hatte und noch nich mal dran. |
markus
Beiträge: 425 |
uuups, kann man das eine wieder löschen? |
Little
Beiträge: 1.815 |
eben NICHT! Die rot/weißen Rücklichter sind, insofern keine "E" Nummer eintragungspflichtig! Die weißen VORN mit "e" Nummer sind eintragungsfrei. |
markus
Beiträge: 425 |
ich hab mal bei der Dekra ne schriftl. Anfrage gestellt (weil man nirgends ne ordentliche Antwort bekommen hat) und folgende (eigentlich zu erwartende) Antwort erhalten: "In den nationalen und Internationalen Vorschriften sind, neben der Bauart, alle Farben für die Lichttechnischen Einrichtungen vorgeschrieben. U.A. sind Schlußleuchten, Bremsleuchten, Nebelschlußleuchten rot, Fahrtrichtungsanzeiger gelb. Eine Abweichung von diesen und den anderen vorgeschriebenen Farben ist nicht zulässig. Eine Abnahme kann nicht erfolgen. Eine solche Veränderung ist eine Ordnungswidrigkeit, da gegen Vorschriften verstoßen wird." Also ich interpretiere das so, dass farbige Leuchten auf keinen Fall eingetragen werden dürfen und falls dies doch geschieht sich der Prüfer regelrecht "strafbar" macht. (mal etwas übertrieben ausgedrückt) |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
naja, da redet ihr etwas aneinander vorbei, denke ich. Klar muss Brems- und Rücklicht rot, Blinker gelb LEUCHTEN! Was spricht aber dagegen, wenn die -wenn se nicht leuchten- weiß, grün, blau, oder schwarz aussehen??? Offensichtlich nix, siehe Golf. Das Problem, was bei unseren Trabi-Teilen auftritt ist, das nirgends irgendeine Teilenummer (E-Nummer, Wellenlinie) draufsteht (außer wenige Blinkerschalen für vorn). Da diese Teile keinerlei Prüfungen usw. unterzogen wurden sind sie für den deutschen Straßenverkehr einfach nicht zulässig. Das ist der springende Punkt. Es geht einfach nur um die Zulassung. Weiße Blinkerschalen sind ja bei anderen Autos ganz normal. Und beim bekannten Golf gibts es mit kunterbunten Rückleuchten ja och kein Problem. Die dürfen's aber. Aber wie es schon oft hier im Forum geschrieben stand, macht sich kaum ein Polizist etwas daraus, wenn diese Teile verbaut wurden. Selbst der TÜV sagt manchmal nix dazu. Aber darauf würde ich mich nicht verlassen... |
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