Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV |
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Technik » Colani-Frontumbausatz |
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Autor | Thema: Colani-Frontumbausatz |
das moss
Beiträge: 7.651 |
Hat sich schonmal jemand in der "Wild"-Zeitung den Designer-Pappen-Beitrag durchgelesen? www.trabielite.de |
Domski
Beiträge: 1.187 |
Was steht denn in der Wild??? |
Rudi
Beiträge: 1.595 |
Ich habe das bei "hier ab vier"(MDR)gesehen,da hat er auch gesagt das er an einen Umbausatz auf Viertaktmotor arbeitet,da eventuell Brüssel oder wer auch immer den Zweitakter verbieten könnte. |
das moss
Beiträge: 7.651 |
Selbst Brüssel kann keine Zwotakter verbieten. Aber zum 1.1er paßt akustisch besser, obwohl....... |
Rudi
Beiträge: 1.595 |
Das weiß ich auch,aber gesagt hat er es trotzdem! |
pwb601
Beiträge: 3.903 |
@Rudi, das Zauberwort heißt "Bestandsschutz". Nur deswegen darf die Pappe überhaupt noch fahren. Lebenslange Ausnahmegenehmigung des seinerzeitigen Verkehrsministers Zimmermann (glaube ich), auch Einigungsvertrag Pgf. 18c (auch das nur aus der Erinnerung), der die Befreiung von der AU/ASU regelt. Zulassungen könenn nicht zurückgenommen werden, ebensowenig die Ausnahmegenehmigungen von 1989. Der Trabi wird ewig fahren!!!! |
Rudi
Beiträge: 1.595 |
Sags nicht mir,sags Colani!Und was den Einigungsvertrag betrifft,der wird jeden Tag übergangen,da würde mich auch nichts wundern. |
Trabi Strietzl
Beiträge: 3.045 |
@pwb601 Verstehe ich da jetzt nur was falsch, soweit ich weiß, ist der Trabi doch nicht von der AU befreit, ich muß auch demnächst wieder hin. Oder sprichst Du damit nur Oldtimer an? |
das moss
Beiträge: 7.651 |
da ist was durcheinander gekommen. Der Pappen hat wie alle anderen Ost-Fahrzeuge sonderegelungen hinsichtlich Zulassung betrieb etc. die vom Westen abweichen. Die AU-Regelung mit 1.6.69 ist dagegen von so etwas nicht betroffen, die gilt für alle gleich.(und galt) |
Domski
Beiträge: 1.187 |
Bei der AU isses so, das es alte und neue Vorschriften gibt. Da der Trabimotor die neuen Vorschriften nicht erfüllt, existoert eine Ausnahmegenehmigung, die auf dem Bestandsschutz basiert, das nach der alten AU-Norm geprüft werden darf. |
Icke
Beiträge: 2.749 |
Also ich habe mir die Bilder unter der o.g. Internetadresse angeschaut, da ich die Zeitung "Wild" noch nie gesehen habe. Ist das ein Scherz oder hat er tatsächlich den Trabi so verunstaltet? Ich kann´s einfach nicht glauben. Das ist ja nicht mal schön!? |
Beppo
Beiträge: 12.828 |
Aua! Mir tun diese Bilder weh |
Domski
Beiträge: 1.187 |
Ich denk ma, das isn fake... ABer nich wirklich schön |
pwb601
Beiträge: 3.903 |
@Domski, JEDER Trabi ist AU-BEFREIT. Der Grund ist ganz einfach, da in der DDR die Grenzwerte nicht mit denen in der BRD übereingestimmt haben, ist halt eine "zeitlich unbefristete Ausnahmegenehmigung" erteilt worden. Die gilt unabhängig vom Baujahr. Der TÜV will das meistens nicht wissen (kostet ja weniger), aber es ist halt so. Man darf also ohne AU-Plakette fahren (aber nicht mit einer abgelaufenen). Mein TÜV wußte das sogar, ohne daß ich was gesagt hätte. |
Domski
Beiträge: 1.187 |
Sorum also?? naja, hmm, man lernt nie aus. Das Problem is aber, wenn du eine hast, musst du die auch erneuern. Also müssen die nach den alten Vorschriften prüfen, weil der Trabi die neueren nich schafft! |
Rudi
Beiträge: 1.595 |
@pwb601:Haßt du da was Schriftliches,ich meine wegen der ASU? |
pwb601
Beiträge: 3.903 |
Im Moment leider nein, hatte ich aber mal. Aber der Verweis auf den Einigungsvertrag und die Ausnahmeverordnung beim TÜV oder Verkehrskontrolle sollte schon was bringen. @Domski, wenn Du eine hast, kannst Du die abkratzen, und die Sache ist erledigt. Man darf OHNE fahren, nur halt NICHT mit ABGELAUFENER Plakette. |
OJ
Beiträge: 573 |
Bist du Dir sicher? Ich kenn das nur über die Baujahrregelung. Bei uns in der Gegend müssen alle zur AU, die nach Baujahr 69 gebaut wurden oder waren es alle die jünger als 25 Jahre sind (total verwirrt bin). |
Andre
Beiträge: 2.911 |
es ist definitiv andersherum: die bis 1989/90 in der BRD geltende generelle AU-Befreiung für Zweitakter wurde mit dem Einigungsvertrag außer Kraft gesetzt. jetzt müssen auch wieder "West-Zweitakter" mit Baujahren jünger 1969 zur AU, genauso wie die DDR-Produkte. wer ohne AU-Plakette fährt und einen Trabant, Wartburg o.ä. jünger als 1969 hat, wird mit Bußgeld rechnen können. wenn sowas noch nicht bis in die tiefsten Ecken welches Bundeslandes auch immer vorgedrungen ist, kann man auch nichts machen. die meisten Prüfer und Zulassungsstellen sind jedenfalls in der Lage, ihre Verordnungen richtig zu lesen! |
pwb601
Beiträge: 3.903 |
Bist Du echt sicher? Komme aus NRW. TÜV und Polizei (bei einer Verkehrskontrolle) waren sich überaus einig, zur Zulassung im August (war ein paar Monate abgemeldet) habe ich die AU-Bescheinigung auch nicht gebraucht. Habe also ein Kennzeichen ohne AU-Plakette bekommen. Und das Baujahr ist definitiv nach 69. Dann scheint mein AU-befreiter ja was besonderes zu sein... [Bearbeitet von pwb601 (18-10-2001 - 08:44)] |
Little
Beiträge: 1.815 |
das ist ja echt der hammer! Da wären ja im rest des landes in den letzten 12 jahren zig hunterttausend mal "umsonst" bzw. fälschlicherweise AU´s auf Trabis gemacht worden...???? das die alle zu doof waren, glaub ich noch nicht, also besorg mal was schriftliches, bzw. wenn du weiter ohne fahren willst, würd ich da evtl. nicht so genau nachfragen... [Bearbeitet von Little (18-10-2001 - 16:43)] |
pwb601
Beiträge: 3.903 |
ach ja, zum TÜV (nur HU) war ich im September. Habe nur gesagt, der ist AU-befreit, dann wars in Ordnung. Werde jetzt *komplettverwirrt* doch mal gucken, ob ich das Bundesgesetzblatt finde, das die Ausnahmegenehmigung zur STZVO regelt (1989/90). Jetzt will ichs wissen. Wenn ich was gefunden habe, stelle ich das hier ins Forum. Kann aber was dauern, im Internet sind die Dinger nur kostenpflichtig verfügbar |
Zoni
Beiträge: 3.538 |
Was ist mit 1.1ern? Da gab es BJ 89 und 90 und welche die 91 gebaut wurden? ASu oder net? Ich bin jetzt komplett verwirrt... |
Domski
Beiträge: 1.187 |
1.1er sind aber keine Zweitakter, Zoni! Die müssen AU bekommen. Erfüllen ja auch die Vorschriften.... |
Rudi
Beiträge: 1.595 |
Der 601er braucht genauso eine ASU wie jedes andere nach 69 zugelassene Auto!Das einzige was die Ausnahmeregelung besagt,ist das die höheren Werte anerkannt wurden(für die Westzulassung),aber diese Werte müssen dann auch eingehalten werden,und das soll die ASU bestätigen.Also, keine ASU am Trabi-->Bußgeld,außer wenn in den Papieren vermerkt wurde AU-Befreit,oder vor 69 erstmals Zugelassen. [Bearbeitet von Rudi (18-10-2001 - 14:27)] |
pwb601
Beiträge: 3.903 |
Na ja, ich werde mal sehen. Weil ich aber die Zulassung dieses Jahr auch ohne AU bekommen habe, fahre ich erst mal so weiter. Wie gesagt, selbst in ner Polizeikontrolle ist das noch nicht böse aufgefallen. Und wenn nicht da, wer soll sich denn dann dran stören? |
Domski
Beiträge: 1.187 |
Da hast du wahrscheinlich saumäßig Glück gehabt.... |
OJ
Beiträge: 573 |
Obwohl die "grünen Mänchen" da meistens auch nicht so Bescheid wissen. Wie sieht das übrigens aus, rein hypothetisch, ich kleb mir in mein 89er Baujahr die Fahrgestellnummer eines 68er rein und melde ihn an, leg den 89er fürs Papier zur Ersatzteilgewinnung still. Ist sowas legal (zu Zonenzeiten war das aus anderen Gründen Gang und Gebe), oder was muss alles von der 68 Karosse noch vorhanden sein? [Bearbeitet von OJ (18-10-2001 - 18:21)] |
HUGOzwei
Beiträge: 2.817 |
zu dem colani-umbau: ich find den schrecklich, scheußlich, trabi-verachtend und was weiss ich sonst noch! der raubt dem trabi sein gesicht! also wirklich das allerletzte! meine meinung! *aufreg* |
TK601
Beiträge: 144 |
*HUGOzweivollzustimm* Das ist wirklich das allerletzte oder ein ganz übler Scherz... Nachtrag: Es ist doch kein Scherz! Habe gerade einen Beitrag in der OZ gelesen - 2000,-DM soll die Verschandelung kosten und wird in Sachsen (Markkleeberg) produziert. [Bearbeitet von TK601 (18-10-2001 - 21:36)] |
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