Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


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Autor Thema: Colani-Frontumbausatz
jo

Beiträge: 456
Registriert am: 10.03.2001


hallo,
wie ist das jetzt mit dem bestandschutz @pwb601? ich wollte mein warti ja auch noch mal anmelden?
daniel_20

Beiträge: 22
Registriert am: 08.07.2001


@ OJ Mach es. Tausche Fahrgestellnummer und Typenschild einfach aus. Zwar nichr rechtlich. Bei mir bei der Fahndungskontrolle nicht aufgefallen.
pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


@jo, Was einmal angemeldet war (Erstzulassung hat), kann immer wieder ganz normal angemeldet werden. Abmeldung bis 18 Monate direkt beim STraßenverkehrsamt, darüber ist leider eine Vollabnahme nötig. Sollte aber -bei gutgelaunten Prüfern - kein Problem sein. Eine komplette Neuzulassung (wenn kein Eintrag im Brief ist) geht allerdings nicht, weil dann automatisch die heutigen BEstimmungen erfüllt werden müßten.

@daniel_20, rechtlich einwandfrei ist das, wenn man bestimmte Fahrwerksteile eines echten 68ers oder so nimmt und den Rest vom Fahrwerk samt kompletter Karosse drauf setzt. Das Baujahr ist dann 68. Hat beim Käfer früher so geklappt. Halbes Fahrgestell aus den 60ern, Achsen+Karosse modern=Oldtimer. Warum nicht auch beim Trabi? Ich habs allerdings noch nie versucht.

jo

Beiträge: 456
Registriert am: 10.03.2001


@daniel_20
Das mit dem austauschen der Typenschilder ist doch ganz legal, solange du auch die Fahrgestellnummer umschlagen lässt.
Gruß jo
Domski

Beiträge: 1.187
Registriert am: 08.05.2001


Also das umschlagen der Fahrgestellnumer ist eben nicht legal (meines Wissens nach) aber wie soll das noch nachgeprüft werden....
Trabbifahrer

Beiträge: 587
Registriert am: 24.12.2000


...wollen wir FIAT Multiplas fahren?

`hat mich das Colani Foto tatsächlich in der Thüringer Allgemeinen in Farbe!!! angesprungen.

...und wenn ich einen Westtrabant will, kauf' ich mir nen SEAT Ibiza, klebe den Sachsenring über das SEAT-Zeichen und hinten 'ne Zahl drauf, dann hab ich das AWZ - VW - Modell von 1989/90.

jo

Beiträge: 456
Registriert am: 10.03.2001


mein Vater hat die Fahrgestellnummer ganz legal umschlagen lassen. Hat 20DM und ein neues Typenschild gekostet.
Gruß jo
daniel_20

Beiträge: 22
Registriert am: 08.07.2001


Fahrgestellnummer abgemeißelt, geradegebogen, rangeklebt Farbe angleichen
Banane

Beiträge: 113
Registriert am: 02.09.2001


Kann ich mal jemand aufklären was das mit 1969 zutun hat ???????????
AU befreit ist meines Oldiwissens jedes Mobil älter als 30 somit auch ich ( Fortz oder Pubs´ )
oder gibts da andere Meinungen?
bis denn.....
Banane

Beiträge: 113
Registriert am: 02.09.2001


@Domski
Also das umschlagen der Fahrgestellnumer ist eben nicht legal
(meines Wissens nach) aber wie soll das noch nachgeprüft
werden....

Stell Dir mal vor wenn Du Deine fahrgestellnummer änderst und zufällig eine Besetzte Nummer einschlägst was dann passiert KBA sagt die hammer doch schon mal was issen dann ?

Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


was Du selbst für Abgase produzierst ist mir eigentlich schnuppe, die AU-Befreiung gilt trotzdem genau so, wie sie vom Gesetzgeber festgeschrieben wurde. wozu haben wir denn sonst Gesetze und Verordnungen? wenn da 1969 steht, dann ist es auch so. ist das zu kompliziert???
Domski

Beiträge: 1.187
Registriert am: 08.05.2001


Ich weiss ja nicht, inwieweit du dich schon mit AUtoverwertung beschäftigt hast, Banane, aber Fahrgestellnummer umschlagen macht eigentlich nur Sinn, wenn du ein Auto ohne Papier hast und von einem anderen Auto die Papiere benutzen willst, weil das sowieso verschrottet wird! Also nix mit doppelter Nummer! Eins kommt weg und gibt vorher ganz ungesehen seine Nummer einem Auto, welches durch irgendwelche Verirrungen eben KEINE Papiere mehr hat...

[Bearbeitet von Domski (29-10-2001 - 22:27)]

Thorsten Weichert

Beiträge: 8
Registriert am: 17.10.2000


meiohmei hier gehts ja wild durcheinander. jetzt geb ich auch mal meinen senf dazu:
1. bin ganz eurer meinung: schreckliche verunstaltung dieses colani-styling
2. ich meine auch das alle pkw die älter als 30 jahre sind keine au brauchen. (mit den 30 jahren bin ich mir aber nicht 100% sicher)
3. alte fahrgestellnummer an neuere karosse basteln ist illegal, aber sehr praktisch: kannst den wagen dann als oldtimer versichern. das ist dann wesentlich billiger (nur noch ca. 160dm im jahr)
Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


zu Deinem Punkt "2.": woher beziehst Du nun wieder Dein Wissen??? ich gebs langsam auf, versuche aber nochmal daran zu erinnern, daß es Gesetze und Verordnungen gibt, in denen der Stichtag nachgelesen werden kann! hat nichts mit 30 Jahren Alter zu tun... dieses Alter hat nur zufälligerweise im eintausendneunhundertneunundneunzigsten Jahre des Herrn gestimmt, jetzt sind aber zwei weitere Jahre vergangen, auf meinem Kalender jedenfalls.

der AU-Befreiuungs-Stichtag ist weiterhin unabhängig von den Altersgrenzen für H-Kennzeichen und rote Dauernummern, die in der Tat dynamisch vom Fahrzeugalter abhängen... so daß jedes Jahr ein weiterer Jahrgang in die Kategorien reinrutscht..

Thorsten Weichert

Beiträge: 8
Registriert am: 17.10.2000


hab gerade nochmal mit dem tüv gesprochen:
"fahrzeuge die erstmals vor dem 1.7.1969 in den verkehr gekommen sind, sind von der au befreit."

sorry, hast recht gehabt. habe das in der tat verwechselt.

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