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Technik » Qek Junior |
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Autor | Thema: Qek Junior |
Atze
Beiträge: 187 |
Was wiegt ein Qek Junior und kann ich den Wohnwagen mit dem Trabant ziehen? |
pwb601
Beiträge: 3.903 |
400 kg, mit Bremse darf er hinter den 601er. |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
Ja, die gebremste Qeki-Version wiegt genau 400kilo also genau so viel, wie du einen gebremsten Anhänger ziehen darfst. Die ungebremste QEK-Verion dürfte allerdings mehr als 300kg wiegen und draf somit nich mit dem trabi gezogen werden. Zuladung im WW fällt damit also weg (rein rechtlich ) Infos zum QEK findest du unter http://www.qek-junio.de |
Juergeli
Beiträge: 412 |
Also bei mir steht im Fahrzeugschein des QEK Juniors dring, zulässiges Gesamtgewicht 500kg, bei Leergewicht ist da ein Strich. Ich muß mal ehrlich sagen, wenn wir mit unserem Wohnwagen irgendwo hinfahren möchte ich nicht von der Polizei angehalten werden um das die das Gewicht des Wohnwagens prüfen, der halt dann mehr als 400kg und was dann? |
Sven
Beiträge: 1.169 |
da gabs doch eine ausnahmegenehmigung für den trabant...wo hab ich das gelesen??? |
JL
Beiträge: 1.783 |
So ihr Schlaumeier , informiert erst euch mal bevor ihr was ins Forum eintragt. Es gibt mehrere Versionen des Qek junior!!!. Beim wohnwagen zählt nur zulässiges Gesammtgewicht.Lest mal das Kleingedruckte im Fahrzeugschein! -300 kg ungebremst unisoliert Weiterhin gab es mehrere Fertigungsstätten (Unterschied erkennt man im Heckbereich-Kennzeichenbeleuchtung und der Art der Türscharniere-innenliegend bzw. außenliegend) |
schuetteltasse
Beiträge: 169 |
Also mit den mit 500kg der darf man nicht anhängen und die Polizei muss ihn nicht wiegen du hast deine anhängelast um 100kg überschritten einen Kumpel haben sie schon stehen lassen. |
Tino
Beiträge: 60 |
Darüber weiß ich auch etwas Bescheid, ich hab das auch schon mal hier veröffentlicht: Wichtig ist nicht das zulässige Gesamtgewicht, sondern das Leergewicht , und die zulässige Zuglast des Fahrzeugs, daraus ergibt sich auch die Zuladung. T.rabant 601 / 1.1 Anhängelast ungebremst 300kg, Anhängelast gebremst 400kg QEK Junior HP 400.83 ungebremst: Leermasse 300kg, ohne Zuladung am Trabant zulässig. QEK Junior HP 500.83 gebremst: Leermasse 360kg, mit Zuladung von 40 kg am Trabant zulässig. zulässige Gesamtmasse 400kg ungebremst bzw 500kg gebremst, für stärkere Zugfahrzeuge interesant wegen Zuladung von 100 kg bzw. 140 kg, für Trabant gelten oben genannte Werte, ich hab selbst einen und Typblätter vor mir liegen, die oben genannten Werte und Daten sind mir vollens unbekannt. (Ich kann auch leeren Autotansporthänger mit 400kg Leermasse gebremst ziehen mit Trabi, auch wenn zulässige Gesamtmasse bsp. 1400kg beträgt, und das ist sicher!!) |
schuetteltasse
Beiträge: 169 |
Beim Autotransporteranhänger ist ein Leergewicht in den Papieren eingetragen, bei Wohnwagen wird das leider nicht gemacht. |
CASI
Beiträge: 1.551 |
Mein Qek wiegt leer !!! 300 kg, und meines Wissens und dem des TÜV Prüfers darf ich den Hänger ziehen... - Nur reinpacken darf ich nix |
Atze
Beiträge: 187 |
jetzt weis ich Bescheid! |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
ja, casi, so isses ja och, der ungebremste wiegt also 300 kg und damit so viel, wie ein trabi ziehen darf. der gebremste 400kg also auch genau die Grenze. Zuladung is da (legal) nich mehr. logisch. Der Qek wurde ja extra dafür gebaut, auch vom trabi gezogen zu werden. |
Tino
Beiträge: 60 |
Der gebremste QEK HP 500/83 wiegt leer 360 kg, man kann also beim trabant 40 kg zuladen, ich kann euch ein Typenblatt schicken, lest euch meinen Beitrag oben GENAU durch! Ich hoffe, das es jeder verstehen kann. |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
ach... |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
so, zusammengefasst, (das is ja ein Durcheinander hier!) Vergleicht doch einfach den Schein des Trabis mit dem des Anhängers. steht doch alles drin! Trabi 601/1.1 Laut Schein 300kg ungebremst 400gebremst. Beim QEK gibte es verschiedene Ausführungen. (ich kenne nur die leer 300 und 400kg Version) Im Schein steht das Leergewicht NICHT drin, nur und das Gesammtgewicht und das liegt mit Sicherheit über der trabi-Zulassung. Nutzlast steht aber drin und das ist das, was ich zuladen darf um auf das gesammtgewicht zu kommen. Also Ges. minus Nutzlast = Leergewicht. das was jetzt noch zu 300kg bzw. 400kg (das Trabi-max.Gewicht)fehlt ist ggf. die mögliche Zuladung! [Bearbeitet von Chris601 (28-11-2001 - 17:59)] |
Icke
Beiträge: 2.749 |
Das ist ja ein rumge-Qek-e hier. Kleiner Spaß am Rand. Ich hab da leider keine Ahnung von. Nach euren Beiträgen noch weniger. |
JL
Beiträge: 1.783 |
@Chris601: Halt Dich doch einfach raus, wenn Du keine Ahnung hast! Wer Hilfe braucht kann sich gern an mich wenden! Schütteltasse und Ich haben sich gründlich informiert beim TüV-Prüfer bzw. Infos gesammelt. Buchtipp: 1000 Tips für Campingfreunde von Peter Leue aus dem transpress Verlag. In unserem Bekanntenkreis gibt es mehrere Qekis und alle sind verschieden!!! |
Beppo
Beiträge: 12.828 |
JL - eure Qeks sind verschieden (=verstorben) Was habt ihr denn mit denen angestellt ? |
OJ
Beiträge: 573 |
PHONEex? |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
Ich bitte doch um ein bisschen Vernunft, JL... Hab ich irgendwas falsches gesagt? Is doch so. und ich hab 2001 auch einen QEK urlaub hinter mir und hab mir auch schon Fahrzeugscheine angeguckt! Und um Fahrzeugscheine zu lesen brauch ich mich auch nicht "GRÜNDLICH BEIM TÜV INFORMIEREN"... Das man in der DDR nie von 100%ig gleichen Serien und Typenausführungen reden kann und es IMMER Abweichungen in der Serie gibt is nix neues, deshalb hab ich gesagt was ich kenne und was nicht und das es nicht ausgeschlossen ist, daß es auch andere Typen gab... FEIERABEND! [Bearbeitet von Chris601 (29-11-2001 - 10:24)] |
schuetteltasse
Beiträge: 169 |
Also bei wohnwagen und fahrenden baubuden gibt es kein Leergewicht und auch keine Zuladung. Es zählt das Gesamtgewicht und die Herren in Grün müssen dir nicht beweisen das du leichter bist die kassieren ich habe es selbst erlebt. Die haben uns auch nicht weiter fahren lassen. was nu ihr super Schlauen!!!! |
Little
Beiträge: 1.815 |
ach schütteltasse.... WO steht den das geschrieben???? heee??? http://www.stvzo.de schlaue sprüche wurden hier schon einige geklopft, aber bewiesen hat es hier noch keiner! also schütteltasse, was nu??? |
schuetteltasse
Beiträge: 169 |
Little! ich bin dir für jeden Tip dankbar wie ich das Leergewicht oder Nutzlast meines Qek Junior eingetragen bekomme. |
Trabant IG Unterfranken
Beiträge: 789 |
Also mein Qek-Junior wiegt laut FAHRZEUGSCHEIN 375 KG leer und Zul.Gesamtgewicht 500KG. So ist es in den Fahrzeugpapieren eingetragen !!!! Wer noch weitere Infos zum Qek braucht (Bedienungsanleitung für Qek und Vorzelt) kann sich an uns wenden . |
CASI
Beiträge: 1.551 |
SO !!! ... um hier !!! endlich einmal Klarheit zu schaffen, hab ich nun den Fahrzeugschein meines Qeks genommen, und werd das, was darin steht, einmal niederschreiben: 1) ANH Wohnwagen Sonstiges: KTA-ABE*
[Bearbeitet von CASI (30-11-2001 - 12:16)] |
Juergeli
Beiträge: 412 |
SO !!! Bei mir steht folgendes drin: 1) ANH Wohnwagen Sonstiges: M.Propangasanlage D7212/80* So sieht es bei mir aus, noch Fragen!!! |
Little
Beiträge: 1.815 |
NEIIIN, unklar ist doch weiterhin ob nun Leergewicht oder zul. Gesammtgewicht zählt?????
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JL
Beiträge: 1.783 |
Lest mal unter Ziffer 14 auf der Rückseite des Fahrzeugscheines: Ich zitiere-zum Leergewicht Ziffer 14: "Nicht bei Wohnanhängern und fahrbaren Baubuden! Daraus folgt: Beim Qek, der bekanntlich ein Wohnwagen ist, darf kein Leergewicht eingetragen werden! Aber auch unsere lieben "sachverständigen machen mal Fehler bzw. können ihre eigenen Vorschriften nicht lesen. @Beppo: unsre verschiedenen Qekis leben alle noch und erfreuen sich bester Gesundheit. sie alle halten grade ihren wohlverdienten Winterschlaf ! |
schuetteltasse
Beiträge: 169 |
in meinen Papieren ist bei Ziffer 9 und 14 leider ein Strich, und weder Tüf oder Dekra tragen mir ein Leergewicht oder Nutzlast ein. Bei denjenigen, bei etwas drinsteht,hat auch keine Probleme mit der Anhängelast am Trabant. Aber wo nichts drinsteht darf der Trabi auch nicht ziehen. |
CASI
Beiträge: 1.551 |
Wie wäre es dann mit Umschlüsselung, oder Ablastung ??? - Zum Tüv hin, nachfragen, ob geht (am besten ist das Objekt gleich dabei)- einmal wiegen lassen, dann Leergewicht eintragen lassen, fertich ... (natürlich darf er dann nicht zu schwer sein.. (Gasanlage, Fernseher, etc.. ) Jürgeli: Wenn der Grün Weisse (oder Du)nun schlau ist, dann zieht er das zul. Gesamtgewicht von der Zuladung ab, und hat dann das Leergewicht Weiterhin wäre es interesant, an DDR Regelungen und Vorschriften ranzukommen, was den Betrieb des Qek´s am Trabi angeht, weil dann nämlich alle TÜV Prüfer und Grün - Weisse in der Arsc.. gekniffen sind, da nämlich dort genau festgelegt ist, das ALLE DDR KFZ, incl Anhänger und Kombinationen auch weiterhin in der BRD unbegrenzt fahren dürfen und auch weiterhin abgenommen werden !!! - Leider ist es nun mal so, das auf unseren Behörden meistens nur noch Dummpopel rumvegetieren, die weder Ahnung, noch Lust haben, mal in irgend einer Akte auch nur nachzuschauen !!! [Bearbeitet von CASI (01-12-2001 - 12:12)] |
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