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Technik » Qek Junior |
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Autor | Thema: Qek Junior |
Hegautrabi
Beiträge: 11.164 |
hochhol |
Stephan2703
Beiträge: 46 |
Hallo, da haste ja einen alten Schinken aus dem Keller geholt. Habs gerade mal überflogen;Die richtige Lösung lautet: Scheiß egal was in den Papieren steht, es zählt das tatsächliche Gewicht was hinten dran hängt. Das zGg. darf natürlich nicht überschritten werden, aber man muss es auch nicht ausnutzen. Beispiel: Anhänger hat ein zGg von 800kg und ein Leergewicht von 300kg. Die höchstzulässige Zuladung im Anhänger beträgt somit 500kg. Da der Trabant nur 400kg ziehen darf, dürfen wir eben nur 100kg zuladen. Der Anhänger ist damit nicht ausgelastet, aber das Zugfahrzeug. Was noch hinzukommt: Die Stützlast belastet das Auto und nicht den Anhänger, deswegen kann man da noch was zurechnen. Wenn am Zugkopf z.B. 50 kg aufliegen kann ich die vom Anhänger abziehen, bzw. die fallen beim wiegen des Anhängers gar nicht ins Gewicht, sind aber beim Zugfahrzeug zu berücksichtigen, eben so als läge dieses Gewicht im Kofferraum. Alles klar? Gruß, |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
grundlegend richtig, aber das haben wir in anderen Threads längst rausbekommen. Hegau: Warum hast du den Thread ausgegraben und nix zum Thema geschrieben? |
Hegautrabi
Beiträge: 11.164 |
@Chris: ich wollte gestern abend noch was dazu schreiben, habe dann aber keine Zeit mehr gehabt. Ich beschäftige mich seit dem WE intensiv mit dem Problem einen HP 400.83 für den Trabi eines Freundes zu kaufen und sicher zu sein daß er ihn auch ziehen darf. Bei einem Leergewicht von 315 kg ist der gewählte leider etwas zu schwer. Vielleicht hat nun inzwischen jemand das Problem gelöst, entweder am Wowa die ESG-Scheiben gegen Kunststoff tauschen und die Leermasse ändern lassen oder das Zugfahrzeug so umschreiben lassen daß eine etwas höhere Anhängelast zulässig ist. Das geht doch wenn gleichzeitig eine maximal zulässige Steigung nicht überschritten werden darf. Zumindest gab es sowas früher mal, wie es heute ist weiss ich eben nicht. Den HP500.83 möchte ich ihm nicht empfehlen weil er dann nochmal 60 kg mehr herumschleppen muss, ausserdem kommt der Wartungsaufwand für die Bremse dazu. |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
Leergewicht 315kg ? Passt doch prima. Ungebremst, kannste sogar noch Bettzeug und die Reisetasche mit reinladen. Um ganz sicher zu gehen und auch dem dümm.. ähh unwissendsten Polizisten gegenüber argumentieren zu können, haben wir unseren ungebremste Clubqek auf ein zul. Gesamtgewicht von 350kg ablasten lassen. In den gesamten Papieren steht jetzt kein Wert mehr >350kg - Feierabend. [Bearbeitet von Chris601 (17-03-2008 - 16:48)] |
Hegautrabi
Beiträge: 11.164 |
In meinem Schein steht für ungebremste Anhänger ein Gewicht von max. 300 kg, wie kann ich da bei 315 kg noch etwas zusätzlich einladen? Auf solche Rechenexempel wie der Anrechnung der Stützlast zum Zugfahrzeug wollen wir möglichst nicht angewiesen sein um Diskussionen am Strassenrand zu vermeiden. |
Beppo
Beiträge: 12.828 |
Such mal in den Weiten dieses Forums nach dem Anhängelast-Problem (Suchworte musste mal diverse probieren). Ich hatte vor Jahren die DEKRA wegen dieses Problems angeschrieben und die Antwort dann hier veröffentlicht. Darin steht eben auch, das die Stützlast von 50kg dem Zugfahrzeug angelastet wird. |
das moss
Beiträge: 7.651 |
vorsicht: es wird die tatsächliche Stützlast BIS zu 50 kg angelastet...... im Regelfall fahren wir aber alle so mit 15-20 kg rum...... deswegen gibts auch ne Deichselwaage..... und die Wiegeplatten.... |
Rudi
Beiträge: 1.595 |
bei meinem,zugelassen mai diesen jahres,wurden 360kg leergewicht und zgg.500kg eingetragen... die tante auf der zulassungsstelle sagte,ist bei dem ostdingens so,da es auch schon im alten brief war... |
Hegautrabi
Beiträge: 11.164 |
Das ist gut denn nun kannst du Jedem nachweisen daß ein Trabant mit Duplexbremse den auch ziehen darf. Ungläubige Blicke gibt es hier im Westen allemal! Und ich bin inzwischen zu dem Schluss gekommen daß die paar Kilogramm Mehrgewicht zu ertragen sind wenn der Wowa dafür eine Bremse hat. Er hat dann übrigens ebenfalls einen HP 500.83 gekauft und zugelassen. |
standard
Beiträge: 19.357 |
OHNE Bremse würde ich mir den QEK auch nicht wirklich gerne oder gar guten Gewissens an den Traber hängen - allzu groß sind die Reserven der trommelbremsanlage bekanntlich ja auch nicht... In Meinen Papieren stehen ebenfalls Gesamt und LEERmasse drin - darauf hatte ich bei der Umschreibung seinerzeit auch nochmal extra hingewiesen. Die Dame meinte damals aber ebenfalls, daß sie das generell immer so mit eintragen. |
Beppo
Beiträge: 12.828 |
So, wegen euch habe ich jetzt mal meinen alten Beitrag gesucht - und gefunden: http://www.trabantforum.de/ubb/Forum1/HTML/000613.html Zitat der DEKRA (siehe Link): quote: PS: Bei meinem Qek sind übrigens das zul. Gesamtgewicht (400kg) und die Nutzlast (100kg) eingetragen. Leergewicht kann sich dann ja wohl jeder selber ausrechnen, auch wenns nicht eingetragen ist. |
das moss
Beiträge: 7.651 |
das kann man nicht nur rechnen, das kann man bei Bedarf sogar wiegen..... |
Allwissend
Beiträge: 248 |
Ich hab mich auf eine gewisse sichere Seite gestohlen. Qek junior 400kg Version + gebremste Achse verbaut. Weil 400 kg gebremst darf ja ran. Nur der P60 darf leider nicht mitspielen ;-( |
Beppo
Beiträge: 12.828 |
Apropo wiegen: Als ich meinen Qek neu hatte, habe ich die Stützlast ganz einfach mit einer normalen Haushaltswaage gewogen, natürlich im beladenen Zustand. Ein Stück Holz als Abstandshalter vorn unter die Deichsel, so das die Höhe zur AHK stimmt und fertig. Seit dem haben alle Sachen im Qek ihren festen Platz und ich muß nicht mehr wiegen. |
phi
Beiträge: 2.760 |
@ Allwissend: Heisst das, du hast einen HP 400.83 auf gebremst umgebaut? Da gehört ja nebst der Achse auch das Zugrohr dazu. Kannst du mit näheren Angaben zum Umbau dienen? |
Rudi
Beiträge: 1.595 |
bin nochmal den dekra menschen auf den zünder gegangen dieser sagte mir dann dass,das leergewicht zur allgemeinen beruhigung und auf wunsch auch unter ziffer 22.(bemerkungen u. ausnahmen)in die papiere eingetragen werden kann... |
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