Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV |
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Technik » AU |
Autor | Thema: AU |
nick
Beiträge: 2 |
Hallo, eine Frage: ich habe heute einen Trabbi geschenkt bekommen und möchte ihn am Montag zulassen. Außer dem Brief war nichts dabei: Braucht man einen AU-Nachweis bei der Zulassung ??? |
Professor
Beiträge: 1.648 |
ja |
nick
Beiträge: 2 |
Mist, aber Danke für die Hilfe ! |
Beppo
Beiträge: 12.828 |
@ nick - willkommen im Forum, aber streiche mal bitte ein b an deinem Trab(b)i das kommt besser an und "nick" ist ja mal ein witziger Nick |
kupy
Beiträge: 7.303 |
Und wenn der Trabi länger als 18Monate nicht angemeldet war, mußt Du zur Vollanbahme zum TÜV. Eher bekommst Du auch kein Kennzeichen. Mit der Versicherungskarte darftst Du aber diese Touren auch ohne Kennz. zurücklegen. |
MAlpha
Beiträge: 169 |
Aber nur, wenn der Trabi nicht länger als 18 Monate stillgelegt war (mich hat mal nen Wachtmeister angehalten!!)!! BEACHTEN! Denn wenn länger als 18 Monate keine Anmeldung, dann BREIF ABGELAUFEN und NIX mit Fahrt zum TÜV ohne Kurzzeitkennzeichen. |
kupy
Beiträge: 7.303 |
Nicht korrekt, Alpha. Mit der Versicherungskarte für die geplante Zulassung darfst Du zur Vollabnahme nach §21 zur nächstgelegensten Prüfstelle. Das darfst Du die Versicherung ruhig nochmal fragen (und die Grünen auch). Wenn Du willst, kannst Du Dir natürlich auch Trailer, Kurzzeitkennzeichen oder einen, der mitträgt besorgen. Mußt Du aber nicht. |
Jabberwockey
Beiträge: 1.391 |
Hat mal mal jemand Paragraphen o.ä. für? Würde mich da gerne nämlich ein wenig schlauer machen ... Gruß, Jabberwockey |
WW Trabi
Beiträge: 1.027 |
das interessiert mich aber auch mächtig.Will in 14 Tagen zur Vollabnahme.Dachte auch immer(wie MAlpha),nach 18 Monaten muß Trailer oder KZK notwendig sein.Wenns da einige §§ für gibt,wäre auch mir sehr geholfen. |
Beppo
Beiträge: 12.828 |
in diesem Beitrag hier http://www.trabantforum.de/ubb/Forum1/HTML/001255.html steht einiges darüber (in den ersten Postings), vielleicht hilft das ja weiter |
WW Trabi
Beiträge: 1.027 |
eh ich lange suche,habsch beim Tüv angerufen.Fazit:Verbringung eines über 18 Monate stillgelegten Fahrzeuges zur Vollabnahme nur mit KZK oder Trailer möglich,da eine Versicherungs-Doppelkarte nur für Zeitraum bis 18 Mon.Schutz bietet.Nach dem Zeitraum ist das Fahrzeug eigentlich nicht mehr vorhanden (Brief ungültig),kann also keinen Schutz bekommen,außer:KZK bedeutet ja eine Meldung bei der Zulassungsstelle-das Fahrzeug ist erfaßt(im Falle event.polizeil.Ermittlungen).Klingt logisch.Soweit der TÜV-Mensch (aus Rheinl.-Pf.). |
Andre
Beiträge: 2.911 |
Kennzeichen und Fz-Daten werden nicht gleich nach 18 Monaten aus den Registern gelöscht!!! ist also kein Argument und falsch außerdem |
kupy
Beiträge: 7.303 |
Der Versicherungsschutz hat nichts mit der Zulassungsstelle zu tun, sondern ist einzig Sache der Versicherung. Die kann man ja gerne nochmal um einen Extraschriebs bitten. Bei mir stand auf der Doppelkarte auch noch ein Vermerk mit Datum und "Versicherungsschutz für Fahrt zur Abnahme und Zulassungsstelle gewährt". |
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