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Technik » rote Praegemarken ? ... wann |
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Autor | Thema: rote Praegemarken ? ... wann |
friedmar
Beiträge: 1.195 |
also: wanns gabs die rote Praegemarke ? die Aufkleber Version ... nicht die Plaste. |
Icke
Beiträge: 2.749 |
...und wann gab es die braunen Aufkleber? |
Beppo
Beiträge: 12.828 |
und wann die grünen Prägemarken ? (hab ich nämlich da) |
Danny
Beiträge: 475 |
und wann gab es die Blauen? |
Deluxe
Beiträge: 14.007 |
Guckt Ihr hier: http://www.trabantforum.de/ubb/Forum1/HTML/003066.html |
friedmar
Beiträge: 1.195 |
also fest steht: die Abziehbilder gabs ab 1976, und wohl im 4 - 5 jahreswechsel ... Ich hab mal bei www.schildermuseum.de angefragt, vielleicht bekomm ich Info ... ich poste dann wieder |
TOXXY
Beiträge: 522 |
hmm also ab 1976??? ist mirzu früh, da gabs die blauen Prägemarken. soweit mir bekannt : gelbes Plastesiegel 1963-68
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StefanONE
Beiträge: 239 |
Und wo sollen diese Aufkleber sich befinden und wo liegt ihre Bedeutung. Gruß |
Obelix
Beiträge: 653 |
Die aufkleber kamen aufs Nummernschild...wie eine TÜV-Plakette. Sie wurden geklebt, wenn ein Auto (freiwillig) die technische Überprüfung beim örtlichen äähhmm...."Verkehrssicherheitsclub" (hieß überall etwas anders) bestanden hat. Da fanden sich an Samstagen Techniker, die gegen 5-10 Mark die autos von oben bis unten durchgecheckt haben, inkl. Abgas und Licht usw. Der Fahrer hat dann entweder ne Mängelliste für die Werkstatt oder eben eine solche Plakette bekommen. Aber im Endeffekt hatte die Plakette keine nähere Bedeutung. PS: erst war es eine Plastemarke, später bedruckte, durchsichtige Folie, jeweils mit Staatswappen druff, aber ohne Datum o.ä. |
charlie601
Beiträge: 944 |
@Obelix: "... Sie wurden geklebt, wenn ein Auto (freiwillig) die technische Überprüfung beim örtlichen äähhmm...."Verkehrssicherheitsclub" (hieß überall etwas anders) bestanden hat. ..." Freiwillig war es zu keinem Zeitpunkt. Es bestand die Pflicht zur technischen Überprüfung und auch zum Abgastest. Beides wurde durch Eintragung in die Fahrzeugpapiere dokumentiert (Technische Kontrollkarte zum Fahrzeugschein) und zur schnelleren Sichtkontrolle am hinteren Kennzeichen mittels farbiger Plakette kenntlich gemacht. Sie befand sich zwichen den Ziffern, oberhalb des Trennungsstriches.
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TOXXY
Beiträge: 522 |
@ charlie601 genau, es war Plicht!!! wusste Ihr das es verschiedene Ausführungen der Plaste-Prägemarkem gab ??? Gelb und rot, warscheinlich auch wieder regional. Da klein TOXXY damit spielen dürfte, hatte ich davon Händeweise... Leider scheint davon keine übrich zu sein, obwohl ich noch der Meinung bin ich hätte von jeder Ausführung eine, fragt sich nur wo.... |
Obelix
Beiträge: 653 |
Ich habe mehrere Jahre lang da "mitgemacht". 1. es war freiwillig Ende VPKA: Volkspolizei-Kreisamt (Führerscheine, Zulassungen, Ummeldungen...) |
TOXXY
Beiträge: 522 |
Regionale Unterschiede??? kann ich mir da nicht so recht vorstellen. Klein Toxxy hat oft genug zugesehen. |
Deluxe
Beiträge: 14.007 |
VSA hieß es überall in der DDR - und freiwillig war es auch immer... Nachzulesen in der damaligen Fachpresse. Eine Pflicht-HU wie heute gab es nicht. Wäre beim Durchschnittsalter der Fahrzeuge auch kaum mit der tatsächlichen Ersatzteilsituation vereinbar gewesen. Niemand hätte das umsetzen können bei den Werkstatt"kapazitäten" und Teilemangel... |
charlie601
Beiträge: 944 |
Na dann lest mal weiter und freut euch auf die modischen TV-Beiträge: "Wie war es damals in der DDR ???"
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601 Uncrowned
Beiträge: 4.632 |
Mein ehem. Nachbar hat mehrere Jahrzehnte ein VSA geleitet und mir mit vielen Tonnen Teilen und DDS/KFT u.a. einen Stapel DDR-Mängelscheine (Untersuchungsbefund / Belehrung, Drucknummer: Ag 106/2368/73) übereignet... |
charlie601
Beiträge: 944 |
Naja, ich bin die Epochen "Blau/Braun/Rot" durchfahren. Bei Überfälligkeit winkte die Weiße Maus unfreundlich mit dem "Mängelscheinblock" und kassierte auch noch ab (10-Markscheine, Stempel ...). |
Obelix
Beiträge: 653 |
Nu is aber gut! Ohne Fristen keine "Überfälligkeit" und Stempel gabs bei kaputtem Auto auch nur im Extremfall, falls jemand ohne Räder oder ohne Bremsen unterwegs war. |
601 Uncrowned
Beiträge: 4.632 |
Eben. Und selbst bei größeren (z.B. hörbaren Mängeln) soll noch einiges dringewesen sein. Ein Verwandter wurde bspw. mal auf seinen weggefaulten und lauten Auspuff angesprochen. Nachdem er zum Pol. meinte, er würde reparieren, wenn ER ihm einen neuen Auspuff besorgte, wurde der Vorgang unmittelbar als abgeschlossen betrachtet... |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
streiten bringt uns nicht weiter. hat denn keiner definitife Argumente?! Neben Gunnar gibts doch noch mehr, die alt genug sein müssten |
Beppo
Beiträge: 12.828 |
Also ich fühl mich da nicht angesprochen, da war ich definitiv noch zu klein
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Chris601
Beiträge: 9.390 |
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Deluxe
Beiträge: 14.007 |
Tja - alt genug bin ich nach dieser Definition wohl nicht. Aber wenn man die guten alten DSV und KFT liest, steht da drin daß es keine Fristen gab, daß die Verkehrsteilnehmer aufgefordert wurden freiwillig zur technischen Untersuchung beim VSA ihres Betriebes zu erscheinen um sich die Plakette ausstellen zu lassen usw. Tja - es geht schon damit los, daß nicht jeder Betrieb ein VSA hatte, daß bei der Ersatzteilsituation eine Pflichtuntersuchung völlig ins Leere gelaufen wäre undundund... |
charlie601
Beiträge: 944 |
(1) Die Rechtsgrundlage zur PFLICHT der "Technischen Überprüfung" und des "Abgastestes" war in der StVZO (Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung) der DDR festgeschrieben. (2) Berechtigte zur Überprüfung waren u.a. im § 49 der StVZO festgelegt. (3) Die Technische Überprüfung erfolgte in einschlägigen Kfz-Reparaturbetrieben und ... (4) Sie wurde mit einer s.g. Prägemarke (früher Kuststoff, später Aufkleber) am hinteren Fahrzeugkennzeichen dokumentiert. (5) Gleichzeitig erfolgte die Eintragung der Technischen Überprüfung in einem gesonderten Einlageblatt zum Fahrzeugschein. Gleicher Nachweis für den Abgastest. (4) Jeder Kfz-Reparaturbetrieb, welcher auch für den Abgastest zugelassen war, musste einen Mitarbeiter als s.g. "Abgasbeauftragten" autorisieren. (5) Auch Dieselfahrzeuge mussten sich in der DDR dem Abgastest unterziehen. Dies galt zum damaligen Zeitpunkt für die BRD noch nicht. Wichtig: So genannte VSA (Verkehrs Sicherheits Aktive) waren zu keinem Zeitpunkt zur Technischen Überprüfung und zum Abgastest autorisiert!!! Diese ehrenamtlichen Leute hatte andere Aufgaben, wie z.B. Verkehrsteilnehmer-Schulungen ... Also, Fazit, so schnell wie möglich eine StVZO der DDR besorgen und dort Nachlesen. Sie war Rechtsgrundlage und Gesetz. (Quellen: ein Fahrlehrer mit 33 Berufsjahren aus Sachsen, na und meine eigenen Erfahrungen.)
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Obelix
Beiträge: 653 |
Dann bin ich ja froh, das ich von 1985 bis 1990 nicht in den Knast gekommen bin. Das VSA Blankenburg/Harz hat diese Überprüfungen 1x im Monat durchgeführt in den Werkstatthallen der Postautos. Der zuständige Leiter hieß Karl Mossier. Auch er war wegen dieser "illegalen" Aktivitäten nie im Knast. Die Plaketten habe ich persönlich angeklebt, habe die Fahrer eingewiesen, Papiere eingesammelt für die Formulare, bin zum Bäcker gefahren und hab die Brötchen für die Truppe geholt usw. Eine Pflicht dazu hat es nie gegeben. Weder laut STVZO noch über irgendein anderes Gesetz.
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Deluxe
Beiträge: 14.007 |
Und wir jüngeren Leute, die von 1985-1990 gerade mal ihre ersten 4-5 Schuljahre abgedrückt haben, sollen nun durchsehen. Wenn ich mich auf solche Zeitzeugen verlassen soll, dann bin ich verlassen. Also bleibt mir nur die zeitgenössische Literatur. Ob es stimmt, weiß keiner, denn die Augenzeugen wissen selber nicht was los war... |
standard
Beiträge: 19.357 |
Auf jeden Fall haben Werkstätten die TÜ und die TMÜ (=Abgastest) durchgeführt. Und zumindest letztere war meines Wissens gesetzlich vorgeschrieben (jährlich) und wurde per TMÜ-Stempel auf einer Beilagekarte zur Zulassung dokumentiert. Die TÜ haben wir bei "Fälligkeit" (Fristen oder Pflichten weiß ich nicht mehr - leider) zur Durchsicht miterledigt. Sicher haben auch etliche VSAs die TÜ durchgeführt, mit Sicherheit war dann aber auch ein "Sachkundiger" im Sinne eines Kfz-Meisters oder zumindest Altgesellen mit von der Partie. |
kat
Beiträge: 1.194 |
Da mich das mit den Prägemarken auch interessiert, hatte ich auch schon mal nachgeforscht. Die Jahreszahlen von toxxy stimmen (aber nur für den Ausgabezeitraum, die Gültigkeit war länger). Sie stammen sicher aus dem Buch von Herzfeld: Die Geschichte der deutschen KFZ-Kennzeichen. Zur Gültigkeit: Im Straßenverkehr 8/1975 kann man nachlesen: Ab 1. November 1975 sind gelbe und rote Prägemarke nicht mehr gültig. "Die Freiwilligkeit der techn. Überprüfung für Kraftfahrzeuge und Anhänger ist in eine gesetzliche Pflicht umgewandelt worden... Die rechtliche Grundlage dieser Verpflichtung bildet die 4. Durchführungsbestimmung zur StVZO. Nach deren §1 sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, für die bisher noch keine grüne Prägemarke als Bestätigung für die durchgeführte techn. Überprüfung gemäß § 28 StVZO erteilt wurde, bis 31.10.1975 zur techn. Überprüfung vorzufahren oder vorfahren zu lassen. Diese Festlegung gilt für alle in der DDR zugelassenen oder registrierten Fahrzeuge. Meines Erachtens gab es später eine derartige Regelung nicht noch einmal, d.h., die grüne bzw. blaue Prägemarke war bis zum Ende der DDR gültig (trotzdem wurde man meist zur freiwilligen TÜ genötigt). Die Abgasuntersuchung war zwar später eigentlich Pflicht, darum hat sich aber nie jemand geschert. Ich hatte auch so eine Karte mit Blankostempeln, die hätten für 20 Jahre gereicht. |
charlie601
Beiträge: 944 |
Hi Standard und User's, die Fristen bekommen wir schon raus. Unser Oldi-Fahrlehrer im Club hat alles Originale gesammelt. Wird sicherlich noch etwas dauern, doch ich werde es hier veröffentlichen. Pionierehrenwort Sorry @Obelix, bitte nichts persönlich nehmen. Meinungsverschiedenheiten können schon mal vorkommen, doch wir klären sie. Habe bis jetzt leider keine vollständige DDR-StVZO im WWW gefunden.
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601 Uncrowned
Beiträge: 4.632 |
Na eine gedruckte DDR-StVO/StVZO in Buchform hat man doch als geneigter Leser! Ich zumindest ... Bin aber momentan ein wenig zu beschäftigt, um da in Ruhe reinzuschauen. Aber ich merks mir mal. |
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