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Autor Thema: rote Praegemarken ? ... wann
charlie601

Beiträge: 944
Registriert am: 17.09.2003


Hallo User's, habe nun die Rechtsgrundlagen zur Technischen Überprüfung und zum Abgastest (für die damalige DDR) bekommen.

Die Pflicht zur "Technischen Überprüfung" in der DDR basierte auf der Rechtsgrundlage der StVZO und wurde im Paragraphen 12, Absätze (1) bis (3) festgeschrieben.


 


Auszug aus der DDR-StVZO


 


Die Pflicht zum "Abgastest" in der DDR basierte auf der Rechtsgrundlage des Landeskulturgesetzes durch seine 2. Durchführungsbestimmung zur 5. Durchführungsverordnung. Sie wurde im Paragraphen 2, Absätze (1) bis (5) festgeschrieben.


 


Auszug aus dem DDR-Landeskulturgesetz


 


Auszug aus dem DDR-Landeskulturgesetz


 


Quellen: Staatsverlag der DDR (privates Sammelmaterial der Fahrschule Zenker Dresden-Löbtau)

[Bearbeitet von charlie601 (01-12-2004 - 19:56)]

friedmar

Beiträge: 1.195
Registriert am: 22.01.2003


wann verjaehrt eigentlich das Delikt : "Fuehren eines Fahrzeuges ohne gueltige technische Ueberpruefung"

Ich hoffe fuer Dich Obelix !

Die Frage kam mir schon vorher: wenn freiwillig, warum dann farbige Unterschiede ? ... Lieferschwierigkeiten von z.B. roter Farbe ?

[Bearbeitet von friedmar (02-12-2004 - 22:12)]

kat

Beiträge: 1.194
Registriert am: 25.11.2004


Schönen Dank für die Info.
Was mich noch interessiert: Wie lange waren grüne und blaue Prägemarke zulässig? Wenn ich nicht irre, fuhren (zumindest mit der blauen) noch Fahrzeuge bis zu Wende. Im Text heißt es ja: Die Zeiträume werden durch die DVP bekanntgemacht. (Schlechtes Deutsch!)
charlie601

Beiträge: 944
Registriert am: 17.09.2003


In diesem Beitrag (Seite 1) hat @TOXXY diese Frage schon längst beantwortet.

gelbes Plastesiegel 1963 - 1968
rotes Plastesiegel 1969 - 1973
grünes Plastesiegel 1973 - 1975
blaues Plastesiegel 1975 - 1980
braunes Klebesiegel 1980 - 1986
rotes Klebesiegel 1986 - 1990

(An der Ausdrucksform, ob "Bekanntmachung" oder "Bekanntgabe", würde ich kein schlechtes oder gutes Deutsch ableiten. Die heutigen westdeutschen Gesetzestexte lesen sich für einen deutschsprachigen Mitteleuropäer noch bescheidener.)


kat

Beiträge: 1.194
Registriert am: 25.11.2004


Nein, diese Frage hat er nicht beantwortet. Es gibt einen Unterschied zwischen Ausgabezeitraum und Gültigkeitszeitraum. Gelbe und rote Prägemarke waren bis 1975 gültig (siehe auch Seite 1), wurden aber nur bis 1968 bzw. 1973 ausgegeben.
charlie601

Beiträge: 944
Registriert am: 17.09.2003


Na dann muss mal einer die Ausgaben "Gesetzblatt der DDR" durchforsten. Die gab es monatlich mit allen Änderungen, Ergänzugen und neuen Durchführungsbestimmungen. In den Durchführungsbestimmungen zur StVZO wurden auch die Zeiträume zur Gültigkeit bzw. deren Ablauf mitgeteilt.

Es müsste sich um einige Tonnen Papier handeln. Da ich schon Probleme hatte eine DDR-StVZO der 80er Jahre zu erhalten, wird diese Anfrage noch problematischer.

Deine spezielle Frage mit der "blauen Marke" kann ich allerdings zur vollsten Zufriedenheit beantworten. Die Blaue (noch aus Kunststoff) war zur Wende 1989/90 schon lääääängst ungültig.

kat

Beiträge: 1.194
Registriert am: 25.11.2004


Schönen Dank noch mal für Deine Bemühungen. Vielleicht fällt ja mal jemanden etwas diesbezüglich in die Hände.
charlie601

Beiträge: 944
Registriert am: 17.09.2003


Kein Problem @kat. Hier kann man viel erfahren. Alles Gute zum Einstieg ins Trabantforum und viel Spaß.
kat

Beiträge: 1.194
Registriert am: 25.11.2004


Hallo,

ich möchte noch mal insistieren, wegen der Gültigkeit der Prägemarken. Im Straßenverkehr 10/1980 habe folgendes gefunden:
"Neu seit 1. Oktober 1980: Braune Bestätigungsmarke
... Sie leitet eine neue Etappe bei der Technischen Überprüfung ein. Nach der gelben und roten sowie der jetzt noch gültigen grünen und blauen Prägemarke gibt es nun seit dem 1. Oktober eine braune Bestätigungsmarke. Sie wird unter dem Trennstrich aufgeklebt und verleiht somit dem Kennzeichen Urkundencharakter.
Innerhalb der nächsten drei Jahre sollen alle zugelassenen Fahrzeuge mit diesem braunen "Sicherheitssiegel" ausgestattet werden. (Bei Neuwagen ist die Bestätigungsmarke bereits angebracht.) Die dazu notwendige Technische Überprüfung verläuft wieder auf freiwilliger Basis. Trotzdem - so meinen wir - sollten sich zunächst besonders die Besitzer angesprochen fühlen, deren Fahrzeug noch eine grüne Prägemarke trägt. Ihnen könnte möglicherweise als erste ein STOP drohen, so wie zum 1. November 1975 den gelben und roten Prägemarken-Fahrzeugen."

1982 kaufte ich eine TS 150, zwei Jahre später fuhr ich dann Auto. Beide hatten die braune Marke bis zur Wende. In der Literatur habe ich keine Hinweise auf ein neues STOP (wie für gelb und rot) gefunden, es hätte dann ja zwischen 1980 und 1989 ausgesprochen werden müssen. Das hätte ich damals auch mit Sicherheit mitbekommen.

Der o.g. §12 der StVZO steht meines Erachtens nicht im Widerspruch zu diesem Text.

Vielleicht können sich nochmal die Experten dazu äußern.

Stefan

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