Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


Suche:
 
Autor Thema: Einbauanleitung für AHK
Teletrabbi

Beiträge: 341
Registriert am: 15.10.2003


Hallo,

ich hab mir eine AHK angebaut. Laut GTÜ brauch ich jetzt nur die Einbauanleitung mit mir führen, muss nichts eingetragen werden.

Gibt's die Digital im Netz oder kann sie mir jemand schicken. Wäre sehr nett!

Christoph

601 Uncrowned

Beiträge: 4.632
Registriert am: 23.12.2003


Jeder Prüfer mäkelt rum, wenn er keine Eintragung findet oder sie (wie kürzlich bei mir ... äh ... meinem Kraftwagen) übersieht. Geh nicht davon aus, dass alle Instanzen so lässig drauf sind wie Dein Prüfer. Spätestens die nächste allgemeine Verkehrskontrolle wird wieder mal zu 'ner speziellen Verkehrskontrolle!
Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


Nach der letzten Prüferdiskussion hier, wobei ich der festen Überzeugung bin, dass ich Recht habe, habe ich mir die relevante Anlage zum Einigungsvertrag besorgt.

Unter Punkt 27 Anlage I, Kapitel XI, Sachgebiet B, Abschnitt III des EinigVtr steht:" Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Bauartgenehmigungen gelten als vorschriftsmäßig im Sinne von § 22a StVZO, wenn Sie nach dieser Bestimmung bauartgenehmigungspflichtig wären, oder werden - ohne Bauartgenehmigungspflicht - als vorschriftsmäßig im Sinne von §22 STVZO angesehen."

Wichtig ist also, dass das KTA-Prüfzeichen an der AHK klebt.

Nach der Kommentierung zu §22a StVZO ist die Bauartgenehmigung nicht Teil des Zulassungsverfahrens. Doch ist die Zulassung zu versagen, wenn anstelle bauartgenehmigungspflichtiger Teile andere verwendet werden. Teile, für die eine Bauartgenehmigung vorliegt, werden bei der Zulassung nicht nochmals begutachtet.

Eine Eintragung in den Fahrzeugschein ist also nicht vorzunehmen, da die allg. Zulassung ja vorliegt und mittels der KTA-Nummer als Prüfzeichen beglaubigt ist.

Anders bei Teilen mit Gutachten etc. Hier wird die BE ja erst durch Einzelgenehmigung erteilt, welche dann im Fahrzeugschein durch die Zulassungsstelle zu dokumentieren ist.

Wer etwas anderes behauptet liegt 100%-ig falsch.

[Bearbeitet von Icke (14-07-2005 - 19:32)]

Teletrabbi

Beiträge: 341
Registriert am: 15.10.2003


Mein Prüfer meinte auch das in der Einbauanleitung irgendeine Zulassung oder sowas drin steht, wahrscheinlich eine Art ABE. Die muss ich dann nur mit mir führen und dann reicht das.
Ich frag morgen ...äh heute mal beim KBA nach. Die sollten laut GTÜ auch noch sowas rumliegen haben.
Schumi

Beiträge: 3.544
Registriert am: 08.11.2004


Mein Prüfer hat vorletzte Woche auch ohne zu mäkeln meine AHZV (die schon immer dran war) eingetragen. Das Schildchen war zwar nicht mehr ganz leserlich, aber wir haben es als KTA (...) 1005 entziffert. Die "Eintragung" hat mich 29 EUR gekostet, ist aber nichts anderes als ein DIN-A4 Blatt wo draufsteht, dass ne AHZV dran ist. Auf dieser Grundlage kann (muss aber nicht) ich die AHZV in den KFZ-Schein eintragen lassen, bzw. muss das Blatt immer im Auto mitführen. Ist also keine große Sache.
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Wenn man in die Suche "AHK" eingibt, kommt man zum Beispiel hier hin . Da ist sogar ein Scan vom "Schildchen" dabei

Ansonsten hat Schumi recht, A4-Zettel mitführen reicht, eingetragen werden muß das in der Zulassung erst bei "der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle", d.h. bei Halterwechsel oder so was.

Teletrabbi

Beiträge: 341
Registriert am: 15.10.2003


Jo, hab heute beim KBA angerufen und die haben mir ein paar Papiere gefaxt. Sind Genehmigugnen vom KTA. Die soll ich mir mir führen und das reicht dann.
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Könnteste die mal einscannen und mailen ? Würde mich sehr interessieren und bei deinem Einverständnis kann ich die auch hier reinsetzen.
PS: Bei ner Mail bitte eindeutigen Betreff angeben, wegen der Spamflut

[Bearbeitet von Beppo (16-07-2005 - 10:01)]

Teletrabbi

Beiträge: 341
Registriert am: 15.10.2003


Kann ich machen, dauert aber noch ein bißchen.
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Okay, aber bloß nicht ganz vergessen
Danke
Teletrabbi

Beiträge: 341
Registriert am: 15.10.2003


So, mail ist an beppo@2takter.de raus. Ist ne Zip-Datei.
Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


Na Beppo, dann schick mal die Daten über Deinen Verteiler.
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Wenn ich am WE wieder zu Hause bin, stell ich´s hier rein, muß aber erst mal am heimischen Rechner sein und gucken was drauf steht, wegen Datenschutz usw.
Alexxx

Beiträge: 673
Registriert am: 05.09.2001


@Beppo
Wo treibst du dich denn wieder rum??

Ich hab ne AHK, die nicht eingetragen ist, schon seit Jahren dran. Bin bisher 3mal durch die HU ohne Probleme bekommen
Da Trabis fast immer ne AHK haben, guckt da sicher kein Bulle danach, nur wenn sie wirklich was suchen!

Dr Neslihan

Beiträge: 819
Registriert am: 15.04.2005


Wo wird die AHK den überall befestigt. Ich habe eine als Zugabe zu meien Trabi bekommen. Allerdings ohne Begestigungsmaterial. Zum einen wird diese sicherlich an den Schrauben der Blattfederbefestigung verschraubt. Aber weiter hinten muss doch bestimmt auch noch was befestigt werden. Nur wie und wo?
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


@ Dr Neslihan - klick mal in dem Beitrag von mir weiter oben auf das "hier hin" - dort werden alle Fragen mit Zeichnungen beantwortet.

@ Alexxx - in www.gemeinde-michelau.de

Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


So, hier die gemailten Papiere von Teletrabbi (danke fürs schicken!), Bilder sind wie immer klickbar für Großansicht

Ich frage mich allerdings, wieso die KTA-Nr. nicht 1005 lautet, wie auf diesem Typschild ?

[Bearbeitet von Beppo (04-03-2021 - 11:51)]

Muldentaler

Beiträge: 603
Registriert am: 27.09.2002


@ Beppo: Die KTA 1005 ist für Blattfedertrabi-AHK´s. In der Bauartgenehmigung steht aber was von Mischfahrerk. Mein Trabi mit Blattfeder hat die KTA BAG 2370. Der Unterschied zur 1005 müßte sein, dass diese nur noch an 2 Schrauben der Blattfeder befestigt wird.
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Stimmt, so wirds sein.
Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


AHZV für Blattfedern tragen u.a. die KTA-Nr. 1005.

AHZV für Spirelis: Sie sind in 2 verschiedenen Ausführungen hergestellt, und zwar mit der Bauhöhe 90mm (Kugelhöhe über dem Schaft), KTA-BAG-Nr. 2413/1 für Anhänger mit einer Kuppelhöhe von etwa 260 bis 330mm (im beladenen Zustand) und mit der Bauhöhe 140mm, KTA-BAG-Nr. 2413/2 für Anhänger mit einer Kuppelhöhe ab etwa 330mm.

 

Springe zu:

Impressum | Datenschutz