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Technik » 1.1er Anmeldung in Oesterreich moeglich ? |
Autor | Thema: 1.1er Anmeldung in Oesterreich moeglich ? |
Zoni
Beiträge: 3.538 |
Was gelten da fuer Bestimmungen ? |
Andi
Beiträge: 3.836 |
Hallo Zoni, wieso willste das wissen? Will ein Ösi deinen 1,1er kaufen? Also das Auto muss glaube ich der EWG- Richtlinie 91/441 entsprechen. siehe hierzu auch folgenden Beitrag: http://www.trabantforum.de/ubb/Forum1/HTML/004546.html ansonsten geht es auch mit Ausnahmegenehmigung als Übersiedlungsgut und dazu musst du vor der Übersiedlung deinen Hauptwohnsitz mind. 12 Monate in Deutschland gehabt haben und das Auto mind. 12 Monate auf deinen Namen dort angemeldet gehabt haben. Siehe hierzu auch meinen Beitrag: http://www.trabantforum.de/ubb/Forum5/HTML/001652.html
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Zoni
Beiträge: 3.538 |
Richtig getippt, mein 1.1er geht evtl. bald nach Oesterreich. Aber der gute wohnt schon seid 15 Jahren in Oesterreich (Vorarlberg) und sagte es geht wohl nur ne Einzelabnahme. Das kostet Ihn rund 400 Euro. |
Andi
Beiträge: 3.836 |
Hallo Zoni, ja da ist er nicht der Einzige der einen 1.1er in Österreich anmelden möchte (siehe http://www.trabantforum.de/ubb/Forum1/HTML/004546.html ) Aber könntest du nicht mal mit deinem Brief vom 1.1er beim deutschen TÜV vorbei fahren und dich mal erkundigen, ob sie dir eine Bestätigen geben können, das der Trabant der EWG-Richtlinie 91/441 entspricht? Mein Kübel brauchte das alles nicht, da ich als Übersiedlungsgut eine Ausnahmegenehmigung bekommen habe |
pwb601
Beiträge: 3.903 |
Ich wußte auch noch mal jemand, der in Österreich Trabant fahren wollte ... ich schick ihr mal 'ne Mail und verweise auf den neuen Lesestoff hier ... |
Zoni
Beiträge: 3.538 |
Na klard kann ich das mit der Bestaetigung beim TUEV machen. Ich maile Ihm am WE erst mal saemtliche Fahrzeugunterlagen zu und dann geht er zur Zulassungsstelle und klaert einiges ab. Wie gesagt ich habe Ihn auch an Dich verwiesen da du das ja alles schon mal durch hast |
Andi
Beiträge: 3.836 |
Super Zoni! Aber bei mir war es anders, da der Kübel mir schon gehörte und auf mich in Deutschland auf meinen vorigen Hauptwohnsitz angemeldet war, war es kein Problem und sie mussten ihn mir mit Ausnahmegenehmigung als Übersiedlungsgut anmelden. Wenn ich jetzt aber mir aus Deutschland noch einen Trabi holen würde, ging es nicht mehr so einfach bzw. sogar garnicht. |
Andi
Beiträge: 3.836 |
Habe grade bei Ebay was interresantes gefunden Im Hintergrund sind noch mehr Trabi´s mit grünem "Pickerl" zu sehen |
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