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Technik » KOMPLETT rote Rücklichter |
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Autor | Thema: KOMPLETT rote Rücklichter |
trabi
Beiträge: 2.162 |
ja, haben sie.. da gibts baujahrbeschränkungen und auflagen (blinkfrequenz helligkeit usw... ) im normfall dürfen die blinker u.u. rot bleiben das ist auslegungssacher der zulassungsstellen.. wichtig ist in diesem zusammen hang "eine deutliche unterscheidbarkeit von blinksignal und bremslicht" (o ton mein tüv prüfer) also im zweifel umrüsten auf getrennte kammern bei beibehaltung der roten scheibe. devinitiv nicht zulässig ist das an und ausgehende bremslicht in d.. das ist entweder nachträglich umgebaut (also nach der wiederzulassung) oder "mitdurchgerutscht"- auch sowas soll ja vorkommen |
icke WES
Beiträge: 767 |
Fakt ist, dass es sich beim Trabi um ein deutsches Auto handelt und deshalb die deutschen Vorschriften (die aus der Zeit der Erstzulassung) gelten. Auch dann, wenn es sich um einen Reimport handelt. Für Amischlitten sind Rückleuchten mit gelben Blinklichtern meißt gar nicht lieferbar. Diese bekommen dann u.U. eine Ausnahmegenehmigung. Amerikanische Autos, die jedoch Baugleich mit Europäischen sind, z.B. der Mexico-Golf, der von einzelnen freien Importeuren eingeführt wird, sind jedoch umzurüsten, soweit ick weiß. |
Deluxe
Beiträge: 14.007 |
Genau. @SuperGirl: Ähm - solltest Du tatsächlich so ein Rücklicht dran haben, empfehle ich, auf 2 baugleiche rot-orange umzurüsten. Oder Du hast nur ein stark verblichenes zweifarbiges Exemplar dran - sowas solls auch geben. Zwei verschiedene an einem Fahrzeug ist aber eher suboptimal. |
Beppo
Beiträge: 12.828 |
Ab jetzt gibts Bilder, dank meines Teilebeutezugs vom Donnerstag Vorab: Auf allen 3 Schalen steht "Ruhla" und das gleiche Symbol, alle 3 sind gebraucht (was man auch sieht, leider) und ich habe von jeder Sorte nur 1 Stück Bilder sind anklickbar für ganz groß. |
601 Uncrowned
Beiträge: 4.632 |
Ein paar einzelne Dinger hab ich auch. Da können wir bestimmt mal Paare zusammentauschen |
heckman
Beiträge: 8.322 |
Ganz rechts die älteste Ausführung ab 64 ohne jegliche Trennung. Bis irgendwann 65/66/67. Die mit einfacher Trennung kenn ich so garnicht, ist aber mit Sicherheit die Zwischenform. Doppelte Trennung bis 72, dann rot rot gelb. [Bearbeitet von heckman (20-08-2007 - 08:06)] |
Beppo
Beiträge: 12.828 |
Ganz links im Bild ist übrigens etwas dunkler, als die beiden anderen. Aber das sieht man ja. @601 Uncrowned - jupp, können wir so tun. Weil einzeln fühlen die Kappen sich so einsam Denk mal mit dran, wenns mal zum Treffen kommt bitte. |
Deluxe
Beiträge: 14.007 |
Ich tausche gelegentlich orange mit einfachem Trennsteg gegen orange ohne Trennsteg. Ein Stück genügt. |
Reiseapotheker
Beiträge: 25 |
Es gab mal eine Zeit, da waren Bremslichter gelb, und die Fze., die das original haben, dürfen auch weiterhin damit fahren, wenn sie (ost- oder west-)deutsch EZ hatten. Die Ami-Fze. müssen, wenn sie in D. so rumfahren wollen, eine Einzel-Sondergenehmigung haben. Ob eine Lichtaustrittsscheibe zulässig ist, erkennt man ganz leicht an der Bauartzulassung. Da gibt es die europ. Zulassung (großes eingekreistes E mit Ziffer), oder die nationale, die interessanterweise in BRD und DDR gleich aussah: K-Nummer mit Schlangenlinie. Wenn das drauf ist UND nicht nachträglich dran rumgepinselt wurde, darf keine Kontrolle was dagegen sagen. Ausnahme: Es "paßt" nicht zum Datum der Erstzulassung. |
Reiseapotheker
Beiträge: 25 |
Für die Schlußlichtsofitte gibt es rote Überzieher; ich vermute, die sind Original für die einfarbig gelben Lichtaustrittsscheiben. Fliegt nämlich in der Glühobstkiste von meinem Onkel rum, und der hatte nur zulässigen Kram, was sowas angeht. |
Reiseapotheker
Beiträge: 25 |
So, ich habs rausgesucht: StVZO, aktuelle Fassung: "Statt der ... Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. Jan. 1970 in den Verkehr gekommenen Fz. Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein..." "An Fz., die vor dem 1. Jan. 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind, sind 1. Bremsleuchten für gelbes Licht und 2. Bremsleuchten, die mit Blinkleuchten in einem Gerät vereinigt sind, und bei denen bei gleichzeitigem Bremsen und Einschalten einer Blinkleuchte nur eine der beiden Bremsleuchten brennt oder bei gleichzeitigem Bremsen und Einschalten der Warnblinklichtes das Warnblinklicht die Funktion des Bremslichtes übernimmt, weiterhin zulässig." |
601 Uncrowned
Beiträge: 4.632 |
Und ich dachte, die STVZO wurde zum 01.03.2007 durch die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ersetzt und ist somit hinfällig ... Gilt wohl aber noch nicht für das Genehmigungs- und Betriebsblabli-blabla ... |
Reiseapotheker
Beiträge: 25 |
Danke. Man sollte jeweils tagaktuell bei wikipedia nachsehen, ob die jeweiligen §§ noch aktuell sind. Da sind auch die Gesetzestexte verlinkt. Das, was ich oben zitiert hab, ist aus dem §72: Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen, und der scheint noch nicht abgeschafft zu sein. Siehe Wikipedia. |
das moss
Beiträge: 7.651 |
die dürfen schon aus Bestandsschutzregelungen nicht außer Kraft gesetzt werden...... |
trabbbifahrer
Beiträge: 2 |
Wie sieht es mit den Rückleuchten vom P 50 aus? Ich habe gelb/gelb, gelb/rot, rot/gelb und rot/rot. Welche waren wann verbaut? Oder sind die unterschiedlichen Farbkombinationen für unterschiedliche Exportländer gewesen? |
heckman
Beiträge: 8.322 |
Hallo Trabbbifahrer, die gelb/gelben sind sicher ausgeblichene rot/rote (orange). Die anderen Kombinationen sind mit hoher Sicherheit selbsthergestellt. Der Export war sehr gering - und daß derartige Rücklichtkappen (deren Existenz nicht gesichert ist) den Weg nach Deutschland zurückgefunden haben sollen...nunja... Woher kommst du (in deinem Profil ist nichts ersichtlich)? |
trabbbifahrer
Beiträge: 2 |
Gut, meinte eingentlich auch orange. Wie kann ich hier Bilder einfügen? Könnte dann mal welche von den Kappen reinsetzten. Komme aus Brandenburg |
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