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Autor Thema: Zulassungsbescheinigung Teil 1 + Teil 2
Elfriedewilli

Beiträge: 1.918
Registriert am: 09.03.2005


Da 2 meiner Trabis im Frühjahr jetzt die neuen Zulassugnspapiere erhalten werden , überlege ich, ob es Sinn macht, vorher noch die fehlenden Reifengrößen nachtragen zu lassen.

Ich beabsichtige damit, sicherzustellen das alle gängigen Reifengrößen wie 135R13; 5.20-13; 145R13; 155R13; 155/70R13 und 165/70R13 auf jeden Fall eingetragen sind. Nur für den Fall, das man später mal eine andere Reifengröße fahren muß, weil bsw. die Reifenindustrie Größen vom Markt nimmt oder diese später vielleicht "exotischen" Größen unverhältnismäßig teuer werden. Man weiß ja nie was in 15-20 Jahren mal passiert.

Hat jemand mit den neuen Papieren diesbezüglich schon Erfahrung gemacht? So weit ich weiß, müssen die eingetragenen Reifen unter Ziffer ??? im Teil 2 eingetragen werden, wenn man das wünscht. Dann wären sie ja eindeutig zu Papier gebracht und stets verfügbar.

Oder reicht später einfach ein DEKRA Bericht über die möglichen Reifengrößen aus?

speedy2

Beiträge: 364
Registriert am: 21.04.2005


Schau mal bitte unter "Trabiklatsch", "Die neuen Fahrzeugpapiere", erstellt von TV P50, mit letztem Eintrag vom 24.11.2005 nach. Dort wurde dieses Thema reichlich dabatiert.

Mit freundlichem
2-u.4-Takt Gruß

icke WES

Beiträge: 767
Registriert am: 12.11.2004


In die neuen Papiere wird nur eine Reifengröße eingetragen, auch wenn unterschiedliche Größen für Dein Auto zulässig sind. Meißt sind es die größtzulässigen Reifen. Bewahr die alten Papiere auf alle Fälle auf, damit Du bei Bedarf nachweisen kannst, was für Deinen Wagen alles zulässig ist.
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Hier gleich mal der Link zum Thema im Klatsch
http://www.trabantforum.de/ubb/Forum5/HTML/002129.html
Elfriedewilli

Beiträge: 1.918
Registriert am: 09.03.2005


@Beppo: das ist ja genau der Punkt. Die tragen das im Teil 1 ein und nicht im Teil 2 (Brief). Wechselt man jetzt beispielsweise in einen anderen Landkreis oder meldet temporär ab, ist der Teil 1 ja wieder eingezogen, und dann steht wieder nichts mehr im Brief (Teil 2) und die Diskussionen beim Landratsamt gehen bei wiederzulassung von vorne los.

Verstehe ich da irgendetwas nicht richtig ??? Kann doch nicht sein, das man jedesmal wieder mit DEKRA Dokumenten und alten entwerteten Brief am Schalter Diskussionen führen muß, bis man alles wieder im Teil 1 unter "zusätzliche Informationen" stehen hat. Das gehört doch für meinen Geschmack in den Teil 2, damit es ein für allemal dokumentiert ist. Teil 2 ist ja schließlich irgendwie fest mit dem Auto verbandelt.

Jabberwockey

Beiträge: 1.391
Registriert am: 14.11.1999


Tja. Es geht nunmal nicht um das, was du oder ich denken.
Wenn ich dran denke, was das für ein Akt war, vor 6 Jahren den Trabi ohne Abmeldebescheinigung wieder zulassen zu wollen. Voller Gnade haben die ein Fax gelten lassen. Nach viel sinnloser Rumdiskutiererei.
Als Mutter meinen Peugeot letzte Tage abgemeldet und mir die Unterlagen zugeschickt hat, wurde ich panisch - keine Abmeldebescheinigung dabei!
Ein Anruf beim Straßenverkehrsamt in Marl (die gleichen, die sich damals so blöde hatten) brachte Klarheit: abgeschafft, weil überflüssig - ist doch ein Stempel drin! Danke. War damals auch
Mir hat die Dame hier in Leipzig vorgestern gesagt, dass nur noch 1 Reifengröße eingetragen wird und alles andere sind Werksfreigaben - muss halt im Zweifel nachgefragt werden - dass soll mich aber nicht kümmern. Sagt die Dame so locker flockig. Und wenn es wirklich Theater gibt, wird mich das trotzdem kümmern, weil ich mit dem Schnittlauch diskutieren muss. Und meine Zeit flöten geht.
Wenn ich an den Hampelmann in Grün denke, der wegen des Unfalls gekommen ist - mir fährt jemand rückwärts ins Auto, Schuldfrage ganz eindeutig und ich muss mich dumm anmachen lassen, weil meine Dokumente (Perso, Führerschein) nicht seinem Ideal von Pflegezustand entprechen?
Summa Summarum: Ich "freue" mich auf den Tag, wo die Pozilei feststellt, dass ich auf'm 309 keine 165/65 sondern 165/70 fahren.
Wenn die Jungs lieb und freundlich sind, werde ich den alten kopierten Schein dazureichen.
Wenn die mir doof kommen und ich Zeit habe, sollen die suchen

Gruß, Jabberwockey

[Bearbeitet von Jabberwockey (09-02-2006 - 08:04)]

Zoni

Beiträge: 3.538
Registriert am: 15.11.1999


Na dann bin ich ja mal gespannt wenn ich denen meine alten polnischen Papiere vorlege
AV P601 deluxe

Beiträge: 148
Registriert am: 20.01.2006


Soweit ich weiß wird (Korigiert mich wenn ich daneben liege) weder Teil 1 noch Teil 2 bei der abmeldung zukünftig eingezogen werden es wird lediglich teil 1 entwertet hatte mich beim wechsel meiner Papiere erkundigt.


Woher soll man auch die ganzen Papiere nehmen von diversen einzellabnahmen(Spoiler,Schweller,Bremsen usw.) die lange zurück liegen wenn man keine Kopie mehr hat

Was ich allerdings ein bisschen Arm an der ganzen Sache finde das das design der neuen Papiere geändert wurde aber sich keiner nen Kopf um denn anhang gemacht hat ist immer noch das alte design

Zoni

Beiträge: 3.538
Registriert am: 15.11.1999


Habe gerade mal nachgeschaut. Ich habe zu meinen Zulassungsteil 1 noch einen neutralen Anhang bekommen wo drauf steht : "Alternative Bereifung xy"
Also alles wie gehabt
icke WES

Beiträge: 767
Registriert am: 12.11.2004


Das, was in den alten Papieren eingetragen ist, steht aber meines Wissens im Zentralcomputer des KBA bzw. bei Deiner Zulassungsstelle, auch wenn der Wagen abgemeldet ist, so dass bei einer Kontrolle das die Daten online abgefragt werden können. Die entwerteten alten Papiere ersparen dieses unter Umständen nur.
Sehr wohl ist mir bei den neuen Vorschriften aber auch nicht.
speedy2

Beiträge: 364
Registriert am: 21.04.2005


@ AV P601 deluxe: richtig, beide Teile bleiben erhalten, man gibt bei einer Ab- oder Ummeldung keinen Teil an die Zulassungsstelle zurück.

[Bearbeitet von speedy2 (10-02-2006 - 14:24)]

trabifanNOH

Beiträge: 105
Registriert am: 05.12.2005


Ich hab bei der Ummeldung meines Trabi`s erstmals den neuen Schein und Brief gesehen.Die Frau auf der Zulassungsstelle meinte das ich den alten,entwerteten Brief genau wie den neuen Schein mitführen muß,da im neuen Schein nicht alle Daten eingetragen sind.Sind die dumm oder vertstehe ich da was nicht??? Sie meinte was von "das ist übergangsweise". Klingt für mich nach Abzocke,denn der Tag an dem ich neue Papiere beantragen muss wird sicherlich kommen(vieleicht zur nächsten HU)und dann muß ich wieder bezahlen. Wie ist das bei euch??
AV P601 deluxe

Beiträge: 148
Registriert am: 20.01.2006


Also meinen alten Fahrzeugschein wollte mir die Gute Dahme bei der Zulassungstelle nicht wieder geben hab jetzt nur ne Kopie zu liegen hör ich auch zum ersten mal das man denn alten wegen oben genanter Probleme mitführen soll da hätten die sich ja dann auch die neuen Papiere sparen können echt manche zulassungen haben genau soviel Plan von dem was sie da tun wie ich ab und zu nämlich NULL
icke WES

Beiträge: 767
Registriert am: 12.11.2004


Die Spinnen, die KFZ-Zulassungsstellenmitarbeiter, würde Obelix sagen.
 

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