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Trabiklatsch » Die neuen Fahrzeugpapiere |
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Autor | Thema: Die neuen Fahrzeugpapiere |
TV P50
Beiträge: 3.959 |
So heute war Premiere. Nach Einzelabnahme zur Zulassung um alles einzutragen. Ergebniß: In dem Teil der Zulassungbescheinigung die den Fahrzeugbrief ersetzt stehen keinerlei Eintragungen drin. Nur die Fahrzeugdaten und gut. In dem Teil der den Fahrzeugschein ersetzt wurde alles eingetragen auch sämtliche Reifengrößen die vorher drinstanden. Da die Eintragungen sehr umfangreich waren wurde wie früher eine Anhangseite erstellt die genauso aussieht wie früher und mit an den Schein rangetackert wurde. Hier und da wurde ja schon berichtet aber vielleicht kann man in diesem Thread mal alle Erfahrungen sammeln um eine Übersicht zu haben Ich war bei der Zulassung in 15711 die zum Kreis LDS gehört. |
blue601
Beiträge: 1.552 |
n scan wär nich schlecht und was ist wenn ich das auto übern winter abmelde? so wie ich das jetzt verstanden habe steht ja im "brief" nichts drin.... |
Anne
Beiträge: 3.555 |
@TVP50 was hasten bezahlt??? |
TV P50
Beiträge: 3.959 |
bezahlt warn glaub ich 16 für die zwei neuen Scheine inklusve der Eintragungen. Scann? Was willste wissen blue wie die Papiere aussehen oder was eingetragen wurde Im Brief steht nix mehr außer die "normalen" Fahrzeugdaten. Alle Eintragungen stehen nur auf dem Schein so wie vorher auch. Wenn du übern Winter stillegst bekommst du im Frühjahr die "neuen" Papiere. Bei allem was mit Zulassung zusammenhängt und sei es du bist nur in eine andere Straße gezogen bekommst du die "neuen" Papiere. [Bearbeitet von TV P50 (01-11-2005 - 19:08)] |
Deluxe
Beiträge: 14.007 |
Hab heute erst einen stillgelegt - es funktioniert wie folgt: Der KFZ-Schein wird an den Brief rangetackert und erhält einen Stempel "ungültig" Wenn das bei den neuen Papieren auch so funktioniert, hat man beim Wiederzulassen alle Daten verfügbar, weil der Schein ja noch am Brief dran ist. Somit ist es egal, ob im Brief etwas steht oder nicht. Nebenbei:
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heckman
Beiträge: 8.322 |
Die grünen und rosanen Abmeldebescheinigungen gibt es schon länger nicht mehr. Meine Versicherung brauchte trotzdem eine Kopie von der Stilllegung.
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Danny
Beiträge: 475 |
@Tim! Ist der Anhang wie der Fahrzeugschein? Bei uns in Berlin ist der Anhang mal wieder bloß ein weißer Zettel mit Stempel |
TV P50
Beiträge: 3.959 |
Der Anhang ist wie der "alte" Fahrzeugschein. Auch son Papier wie der alte Schein, wo halt nur Zif. 33 Sachen reinkommen. Du weißt schon was ich mein |
Elfriedewilli
Beiträge: 1.918 |
@ TVP 50: hat sich was mit Anhang wie alter Fahrzeugschein. Da hat Danny recht, in Düsseldorf ist das eine weiße DinA4 Seite mit Stempel drauf. Die kannste dir dann kleinfalten, wenn man die in die Geldbörse kriegen will. |
TV P50
Beiträge: 3.959 |
Deswegen sollen hier ja die verschiedenen Erfahrungen gesammelt werden, da es ja überall unterschiedlich ist und es kein einheitliches System gibt. Bei uns gibt es das oben erwähnte |
speedy2
Beiträge: 364 |
Hallöle. Hab das Drama auch schon durch. Hab mich auch gleich mit dem Leiter der Zulassungsstelle angelegt. Beispiel 1: Beispiel 2: Unter den gegeben neuen Vorraussetzungen wünsche ich allen Fahrzeugbewertern bei diversen Treffen in ganz Deutschland viel Spaß, denn eigentlich muß "mann" nun das Fachwissen und sämtliche Lektüre/PC-Verbindung eines DEKRA-Mitarbeiters haben, um der Tuning Szene gerecht zu werden. Achso, hätte ich ja fasst vergessen, die Rädereintragungen waren bei mir der Streitpunkt mit der Zulassungsstelle. Bei meinem anschließendem recht aufschlußreichem Gespräch wurde mir dann mitgeteilt, jeder Fahrzeugführer und -besitzer ist für den Betriebszustand seines Fahrzeuges selbst verantwortlich. Am Beispiel der Reifen haben wir es dann durchgesprochen. Ich könnte mir alle Größen raufziehen die ich wollte, selbst bei einer Polizeikontrolle kann "ZUR ZEIT" dieser Mangel noch nicht festgestellt werden, denn die Polizeibehörden sind noch nicht in der Lage mit den Programmen der DEKRA zu arbeiten. Pech ist nur, wenn ich den Räderwechsel zur nächsten HU-Vorstellung vergesse, oder wie es bei den großen Golf-Treffen mitlerweile der Fall ist, das bei einer Polizeikontrolle DEKRA-Mitarbeiter mit vor Ort sind.
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Christian K
Beiträge: 3.150 |
Jetzt habe auch ich neue Fahrzeugpapiere und damit gleich wieder ein Problem, aber der Reihe nach: Mein Trabant steht derzeit beim Lackierer, vorher natürlich die Karosse in Ordnung gebracht und eine Änderung vom TÜV abnehmen lassen und zwar hatte der Vorbesitzer das Ding zum 2-Sitzer gemacht und (dämlicherweise) auch eintragen lassen und genau das habe ich wieder beim letzten TÜV zum 4-Sitzer korrigieren lassen. So weit in Ordnung. Diese Änderung muß natürlich auch eingetragen werden. Als ich nun zu Hause die neuen Papiere so anschaue, fällt mir doch auf, das nun die Farbe wörtlich genannt wird!! Was´n nu? Sind die neuen Papiere damit schon wieder ungültig, wenn ich den Trabi am 1.März wieder in Betrieb setze? Woher wissen die überhaupt die Farbe, die steht doch in den alten Fzg-Briefen nicht drin, oder? |
kat
Beiträge: 1.194 |
Die Farbe stand auch im alten Schein, nur in Form einer Ziffer. |
Anne
Beiträge: 3.555 |
haben heute wieder ein auto angemeldet, das Reifengrößen von 135 bis 165 (diese nur in Verbindung mit den alus) eingetragen waren. Also im alten Brief standen die ganzen Reifengrößen. Und jetzt kommt der Hammer: die Zulassungsstelle hat sich geweigert alle Reifengrößen einzutragen. Es stehen jetzt nur die 135er drin, weil das die ersten waren die dirn standen. Als bei der Polizei nachgefragt wurde, kam ein Schulter zucken und der Kommentar, wenn sie angehalten werden bekommen sie ein Mängelschein. Aber theoretisch bekommt man auf das Auto kein TÜV mehr, wenn man Reifen drauf hat, die nicht eingetragen sind. es lebe die Bürokratie!!!!!!!!! |
zettelmeyer
Beiträge: 4 |
Hallo, man sollte immer den alten Brief zurückverlangen, dann hat man was in der Hand wenns hart auf hart kommt. Mein Bruder hat nen von Diesel auf GTI umgebauten Golf, da waren auch alle Eintragungen weg und das Finanzamt wollte die Steuern fürn Diesel Gruß Jens |
Anne
Beiträge: 3.555 |
den alten Brief haben wir noch und ich führe auch ne Kopie immer mit mir. War nur interessant, dass es überalle so ist und nicht nur bei mir. |
TV P50
Beiträge: 3.959 |
Da ja gerade Reifengrößen sehr beliebt sind bei Kontrollen würde ich auf der Zulassung darauf bestehen das sie eingetragen werden. Notfalls verlangt man den Vorgesetzen des Schalterbeamten. Wenn die Größen unter Ziff. 33 im alten Schein/Brief standen, dann hat man auch ein Recht darauf das diese im neuen Schein wieder drin stehen. Ich kann bei Bedarf meinen Schein kopieren/scannen und hier einstellen. Ich mach auf der Zulassung keine faxen mehr.Die haben schon soviel Geld von mir bekommen das ich es garnicht nötig hab mich von denen von oben herab behandeln zu lassen. Ich hab bei einer besonders freundlichen jungen hocharoganten Dame gesagt das ich in 30 Minuten wieder in Begleitung meines Anwalts da bin und plötzlich ging alles wie von selbst In unserer Zulassung sitzen auch viele die des Lesens und Schreibens der deutschen Sprache nicht sonderlich mächtig sind. Was die in letzter Zeit an Fehlern fabriziert haben halte ich nicht mehr für normal. Da wurden komplette Eintragungen vergessen. Schreibfehler ohne Ende.usw usw |
Magnumdriver
Beiträge: 535 |
Hehe, sowas kenn ich auch. Mir wurde hier in Leverkusen für meinen Trabi eine ungebremste Anhängelast von 4000 Kg eingetragen. Ich hab´s bloß noch nich getestet. |
Deluxe
Beiträge: 14.007 |
Da reißt es Dir den Arsch ab - also den vom Trabant mein ich. Wie weiland bei einem P70 im Landkreis Potsdam... |
speedy2
Beiträge: 364 |
@ Anne: Dein Problem mit der Eintragung deiner Radgrößen habe ich weiter oben schon einmal erklärt. Jedoch hier nochmal eine Ergänzung. Haben deine anderen Räder(welche vorher eingetragen waren) den selben Radumfang wie die einzigen, die jetzt nur noch im Brief vermerkt sind, kann selbst der Vorgesetze der hocharoganten Dame hinter dem Schalter das Problem auf normalem Weg nicht lösen. Denn jede gleichartige Größe wird selbst bei einem zusätzlichem Eintrag im Teil I unter Ziffer 22 automatisch vom System wieder entfernt. Darauf bestehen und ein Recht auf den Eintrag hast du leider nicht, da wie weiter oben schon beschrieben die Größe dem originalem Radumlauf gleich sein wird. Die Geschichte mit der Polizei habe ich oben auch geschildert. Z.Z. ist es echt das Beste man hat seinen alten Brief dabei oder zumindest eine Kopie. Wobei auch hier gilt: Du hast keinen Anspruch auf die Aushändigung deines alten Briefes! Falls dir der alte Brief verwehrt werden sollte, kann man mal freundlich anfragen ob zumindest eine Kopie möglich sei. Zitat:"Aber theoretisch bekommt man auf das Auto kein TÜV mehr, wenn man Reifen drauf hat, die nicht eingetragen sind." Ärgert euch nicht all zu doll, es wird in der Zukunft Änderungen geben, wir wissen leider nur noch nicht wann, grins. Mit freundlichem |
Deluxe
Beiträge: 14.007 |
Ähm - da mir demnächst einige Ummeldungen (wg. Landkreiswechsel) bevorstehen: Gibts bei sowas auch zwangsweise die neuen Papiere? Mir würde es ja genügen wenns neu in den alten Brief eingetragen würde... |
TV P50
Beiträge: 3.959 |
Nein bei jeder "Behandlung" der Papiere gibts die neuen, da einer neuer Fahrzeugschein nicht mit einem alten Brief kombiniert wird. |
Beppo
Beiträge: 12.828 |
Weil es grade mal die Frage nach der Eintragung der Reifengrössen gab: Bei der Umschreibung meines Wartburgs hab ich auch die neuen Papiere bekommen. |
speedy2
Beiträge: 364 |
@ Beppo: Auch gut, dann hast du wie der eine oder andere hier von der Unwissenheit oder der Gutmütigkeit deines Schalterbeamten/beamtin profitiert. |
Elfriedewilli
Beiträge: 1.918 |
Das mit der Herausgabe des alten KFZ Schein sehen die Juristen mittlerweile anders. Eigentümer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 und des alten entwertetetn Briefes ist grundzätzlich der im Dokument eingetragene Halter des Fahrzeugs. Es besteht gegenüber den Zulassungsstellen lediglich eine Vorlegepflicht, anschließend muß der Brief (entwertet) dem Eigentümer zurückgegben werden. Die Zulassungspapiere sind kein Eigentum der Bundesrebublik Deutschland. Nach Aussage des Bundesverkehrsministeriums ist er definitiv Eigentum des Fahrzeughalters. Die Beweislast bei einer Polizeikontrolle, ob die gefahren Reifengröße zulässig ist, liegt bei der Polizei. Diese muß den Nachweis bei Kontrollen erbringen. Diese Beweislast ergiebt sich bei uns aus dem Strafgesetzbuch. Es ist jedem anzuraten, genau zu kontrollierern, ob die Angaben des alten Fahrzeugscheins unter Ziffer 33 ins Feld 22 der ZB1 übernommen worden. Bei Schwierigkeiten hierzu, sollte man auf den "Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 des Kraftfahrbundesamt" verweisen. Die wichtigste Passage steht auf Seite 25. Download bei: www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/ZFZR/Leitfaden.pdf Zubehörteile: Weiterhin weisen sich beispielsweise Anhängerzugvorrichtungen durch ihr E-Prüfzeichen selbst aus, das heißt, diese können nachgetragen werden, müssen es aber nicht. Das Gleiche gilt auch für andere Zubehörteile, zb. Standheizungen. Fakt ist, die Zulassungsstellen haben größtenteils die Logik noch nicht verstanden, und publizieren ihre vermeintlich "richtigen" Logiken auch auf ihren Internetseiten (Beispiel Bayern: Berchtesgadener Land + Schweinfurt). Steht man vor einem unwilligen Beamten, hilft nur der Verweis auf den o. a. Leitfaden des KBA. Das das (auch vom Tüv Süddeutschland empfohlene) Mitführen der Kopien oder des entwerteten Original Fahrzeugbrief als Legitimation für die montierten Reifen/Felgen Kombination und der Zubehörteile einer Bankkrotterklärung der neuen Fahrzeugpaiere gleichkommt, steht außer Frage. Bildlich übertragen: Welchen Wert hat ein neuer Reisepass, wenn man zur Legitimation die Kopie des alten mitführen müßte? Ein Lob an die Herrschaften der EU und ein dickes Lob zur Schaffung von noch mehr Bürokratie und dem vorrantreiben der Steuerverschwendung. Und der Bundesdeutsche Schuldenberg wächst unaufhaltbar .... Ich glaube RTL hatte für solche unsinnigen Aktionen mal einen Preis verliehen, glaube es war die silberne Zitrone. Link klickbar gemacht, Beppo/Moderator [Bearbeitet von Beppo (11-02-2006 - 19:31)] |
trabifanNOH
Beiträge: 105 |
Oder von Pro7 das Fass ohne Boden Zitat TV P50: Da ein neuer Fahrzeugschein nicht mit einem alten Brief kombiniert wird... Bei mir in gewisser Hinsicht schon,denn die Frau bei der Zulassungsstelle sagte zu mir das ich den alten Brief jetzt zusätzlich zum neuen Schein mitführen muss,da im neuen Schein nicht alle Daten eingetragen sind... |
Deluxe
Beiträge: 14.007 |
Habe heute auch erste Erfahrungen gesammelt, als ich den QEK umgemeldet habe. Neue Papiere bekommen - klar. Kosten: 56 (Zulassungsstelle Landkreis Annaberg-Buchholz). Begründung: Da das Fahrzeug vor 4 Jahren Vollgutachten bekam, mußten sie jetzt alles von Hand eintippen - das ist teurer. Verstehe wer will... Kennzeichen nochmal 14,50 und schon ist man 70,50 los! Für diesen Dreck. Und mit dem Hinweis, möglichst eine Kopie des alten Briefes mitzuführen - für die Polizei. Unglaublich. |
wilhelminus
Beiträge: 1.980 |
Früher mußten nur die Extrem-Tuner einen Aktenordner voller Zusatzpapiere mit sich führen, nun muß es jeder, der den neuen EU-Schein besitzt... Hihi, wessen Auto vor '89/90 abgemeldet wurde und es jetzt neu zuläßt, benötigt der also den EU-Schein samt DDR-Brief? [Bearbeitet von wilhelminus (15-02-2006 - 10:46)] |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
Morgen wird meine Gas-Anlage eingetragen und damit bekomme ich auch die neuen Papiere. Freu mich schon.. |
Deluxe
Beiträge: 14.007 |
@wilhelminus: Genau so hab ich auch gefragt. Ob ich dann bei den Oldtimern den DDR-Brief (als Kopie), den BRD-Brief (als Kopie) und den EU-Fahrzeugschein (im Original) mitführen muß. Früher oder später sind die Freunde älterer/historischer Fahrzeuge nur noch mit eigenem Büro-Anhänger unterwegs. |
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