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Technik » KTA Betriebserlaubniss |
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Autor | Thema: KTA Betriebserlaubniss |
Bastelhamster
Beiträge: 20 |
was bedeutet die KTA Betriebserlaubniss diese habe ich heute in meinem Trabi Brief entdeckt der wagen ist Baujahr 86 |
Beppo
Beiträge: 12.828 |
KTA bedeutet KraftfahrzeugTechnisches Amt der DDR. Von diesem wurden z.B. Anbauteile und ähnliches abgenommen und zugelassen, dabei wurde meist eine KTA-Nummer vergeben. Der Windabweiser fürs Fahrzeugdach bei Wohnwagenbetrieb hat sowas direkt auf der Rückseite aufgedruckt. In meiner Zulassung vom Kübel steht z.B. auch "KTA-Betr-erlaubnis *mit Überrollbügel ohne Prüfzeichen*" somit ist der quasi eingetragen. |
Bastelhamster
Beiträge: 20 |
gilt die auch für die standheizung oder hatt die ne extra eintragung weil ich gelesen habe as die auch eingetragen werden muss |
Bastelhamster
Beiträge: 20 |
möchte ich mir nämlich einbauen! |
Trabi Strietzl
Beiträge: 3.045 |
Die Standheizung muß eingetragen werden, wenn Du eine einbaust. |
Bastelhamster
Beiträge: 20 |
Aber so wie es aussieht wird man die alt standheizung wohl nicht mehr eingetragen bekommen da sie den heutigen stand nicht endspricht |
Trabi Strietzl
Beiträge: 3.045 |
Das ist natürlich das nächste Problem. |
Bastelhamster
Beiträge: 20 |
werde sie trotzdem einbauen habe ja dann zwei jahre und baue beim nächsten tüv wieder um und die grün weiss´en haben eh keine ahnung und wer hält schon nen trabi an lach... |
Sven 2
Beiträge: 396 |
quote: Kommt ganz drauf an wie dein Trabi aussieht. Es soll einige hier geben, die schon öfter angehalten wurden, ohne unbedingt zu schnell gafahren zu sein (mich eingeschlossen) . |
Bastelhamster
Beiträge: 20 |
schauen wir mal die werden aber nicht gerade die haube auf machen den der wagen ist fast original zustandt |
apollo11
Beiträge: 2.507 |
Nur am Rande. Solltest Du Fahranfänger sein,denke stark über die Idee nach! Denn Einbau ohne Abnahme §19o.§21=erlöschen der Betriebserlaubniss des Fahrzeuges=fahren ohne gültige Haftpflichtversicherung=Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz=Tschüss liebes Kärtchen und liebe Grüße vom Staatsanwalt&aus Flensburg. Sven2 hat nämlich schon richtig drauf angespielt. |
icke WES
Beiträge: 767 |
Nur der Führerschein ist ein bisschen zu teuer, um wegen einer nicht eingetragenen Heizung zum Fußgänger zurückgestuft zu werden. Oder? [Bearbeitet von icke WES (11-02-2006 - 12:46)] |
Bastelhamster
Beiträge: 20 |
ne ich würde als fahranfänger kein trabi fahren das ist viel zu gefährlich, es gibt aber auch nen heizungs zusatzs lüfter vieleicht nehmme ich den. |
TV P50
Beiträge: 3.959 |
Wenn du mit der Aussage nicht was lostrittst.......... |
Elfriedewilli
Beiträge: 1.918 |
Nach wie vor bekommt man die Sirokko eingetragen. Ich trage sie nicht in die Papiere ein, ich führe den Prüfbericht mit, mit dem kann ich den ordnungsgemäßen Einbau legitimieren. Was ist mit Sirokkos die schon seit Ewigkeiten in Trabis verbaut sind (zu DDR Zeiten)? Selbst wenn die Papiere zwischenzeitlich mal verschwunden sind. Die sind und bleiben legal, und bleiben auch montiert. Und Zubehörteile müssen nicht zwangsläufig in die Papiere eingetragen werden, sie können, bei der nächsten Gelegenheit wo sich die Zulassungsstelle mit den Papieren beschäftigen muß (zb. Umzug, Halterwechsel), sie müssen aber nicht eingetragen werden. |
apollo11
Beiträge: 2.507 |
Die Sirokkoheizung muss!!! im Trabant nach §19 abgenommen werden. Außerdem macht man sich mit der korrekten Abnahme einen eigenen Gefallen. Gab schon genug Leute die sich mangels Wissen in die ewigen Jagdgründe verabschiedet haben.
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Bastelhamster
Beiträge: 20 |
ja die lawiene aber ich finde das auch so ein tehma wichtig ist das die heizung genung bei ebay angeboten werden |
apollo11
Beiträge: 2.507 |
Und was hat das Ebayangebot mit der Rechtslage zu tun? Nüxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx... [Bearbeitet von apollo11 (11-02-2006 - 16:00)] |
Elfriedewilli
Beiträge: 1.918 |
@apollo11: sie wird ja auch (zumindestens bei mir) nach § 19 abgenommen. Schon aus den von Dir erwähnten Gründen, weil ja die Abnahme den ordnungsgemäßen Einbau dokumentiert. Ich habe nie etwas anderes behauptet. Ich trage sie nur nicht mehr in die Papiere ein (ZB Teil 1), weil ja keine (bleibende) Eintragung mehr im ZB Teil 2 erfolgt, so wie früher im alten Brief. Als Legitimation nehme ich das Tüv/DEKRA Papier (nach §19), und da steht ja die Fahrgestellnummer drin. Das reicht. Man sollte solche Dinge dann natürlich tunlichst nicht verschlampen. Aber wir werden künftig ohnehin alles in Sachen Zubehör, Sondergrößen Räder+Felgen, Umbauten etc. selbst zu Hause verwaren müssen, da es ja nicht mehr im ZB Teil 2 eingetragen wird. Viel Spaß, wenn dann mal das Felgengutachten verschwunden ist. |
Chiba
Beiträge: 330 |
@Elfriedewilli Wo und wie lässt du denn die Heizung eintragen? |
apollo11
Beiträge: 2.507 |
@Chiba In den Prüfrichtlinien wird gefordert,daß die Brennkammer(wegen der Gaseinströmung)neu sein muss. Das Problem ist sehr oft,daß dies von diversen TÜVern sehr unterschiedlich ausgelegt wird. @Elfriedewilli Du hattest vorher noch nicht erwähnt,daß Du bereits die neuen Fahrzeugpapiere besitzt. |
icke WES
Beiträge: 767 |
Ich hatte auch mal den Einbaueines Zubehörteils vom TÜV abnehmen lassen. In dem Gutachten stand dann, dass die Änderung in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden muss. Zusätzlich stand aber: "Diese Eintragung kann nachgehohlt werden, wenn sich die KFZ-Zulassungsstelle aus Anderen Gründen mit den Fahrzeugpapieren befassen muss." Genau so hatte ich das dann auch gemacht. Selbst, wenn die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung nicht mehr eingetragen wird, so wird das jedoch in den Daten des KBA bzw. der Zulassungsstelle gespeichert und ist für die zuständigen Kontrollorgane online abrufbar. |
Beppo
Beiträge: 12.828 |
Zwecks Eintragung der Heizung einfach mal die Suche bemühen Da findet man z.B. diesen Beitrag http://www.trabantforum.de/ubb/Forum1/HTML/003544.html und dort wiederum hat Andi einen Link gesetzt zu einem Scan seiner Zulassung mit eingetragener Sirokko-Heizung. |
Chiba
Beiträge: 330 |
@Beppo und was soll man nun mit dem alten Thread anfangen? Wie du siehst hatte ich mich damals auch aktiv an diesem beteiligt. Die Frage die sich mir nach wie vor stellt und welche auch nicht in dem alten Thread erschöpfend beantwortet wird ist folgende. Muss die Brennkammer "nur" neu sein oder muss sie ein Produktionsdatum tragen was nicht länger als 10 Jahre zurückliegt. Falls diese nur neu sein muss, stellt sich die Frage woher man solche bekommt. |
Beppo
Beiträge: 12.828 |
Also ich habe micb bisher nur beiläufig mit dem Thema Standheizung beschäftigt. Ich glaube aber, es liegt im Ermessensspielraum des Prüfers und wie risikobereit er ist. In Andi´s Fall war es so, das der Prüfer früher bei Sachsenring gearbeitet hat und der Meinung war: "Zu so einem originalen Kübel gehört aber eine Standheizung." Andere Prüfer sehen das sicher wieder anders. |
Elfriedewilli
Beiträge: 1.918 |
@Chiba: DEKRA-Mann in BTF, aber das sollte jede seriöse Werkstatt die sich mit Trabant, Wartburg, Multicar & Co. nach wie vor auskennt und sich der Wartung der DDR FAhrzeuge annimmt auch können. ATU ist natürlich Fehlanzeige. @Apollo11: hab (noch) keine neuen Papiere, habe aber die Vermerke in den Gutachten, die auch @Icke WES zitiert. Hab im Westblech auch eine Standheizung drin, die diesen Passus auch im Gutachten hat. Die hab ich auch nicht in den Brief übernommen, weil ausdrücklich drinsteht "wenn sich die Zulassungsstelle ohnehin mit den Papieren beschäftigt". Dem kann ich doch wohl Glauben schenken, und mich im Zweifelsfall auf dieses Gutachten berufen. Sonst dürfte der Tüv/DEKRA ja so etwas nicht in´s Gutachten schreiben. Also bin ich doch nicht gezwungen, sie in den Brief eintragen zu lassen, solange ich das Gutachten im Falle einer Kontrolle oder HU vorlegen kann. Sehe ich das falsch? Mein DEKRA Mann ist der gleichen Meinung, und auch mein Meister vom Boschdienst, bei dem ich unseren Firmen Fuhrpark in der Wartung habe. Die kennen beide meine Meinung zu "ilegalen" Anbauten, und das ich da kein Risiko eingehe und die hätten keinen Grund, mir Märchen zu erzählen. Hab ich übrigens nicht in den Brief eintragen lassen, weil diese (Webasto) Standheizung von Auto zu Auto "mitzieht". Sieht blöd aus, wenn man ein Auto mal verkauft und der Käufer sieht, das man die Heizung rausgeruppt hat. Und Geld dafür sieht man keines, und ne´ anständige Webasto mit Funkfernbedienung, Thermostat und Vorwahluhr kostet mal locker 1.300 Euro ohne Einbau.
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apollo11
Beiträge: 2.507 |
@Elfriedewilli Sicher liegt es auch immer im Ermessensspielraum des TÜVers. Hatten vor gut 6Jahren mal nen Problem mit einen ramdösigen Bullizisten der den zurecht gemachten 601er eines Schrauberkollegen hochgenommen hat. Erst hat er sich an der Tieferlegung hochziehen wollen(100er vom Geisler+Bilstein)aber da die eingetragen war war nix auszurichten. Als die Burschen die Feder sehen wollten(Lagen zählen)viel dem einen die Sirokkoheizung auf. Und danach ging der Stress für den Fahrer los. Letztendlich gings sogar vorn Kadi und der meinte Abnahmepflichtig gemäß §19 und daß Bauartbedingt beim Trabant auch noch mehr Aufwand betrieben werden muss um die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Naja er kam mit nem blauen Auge aus der Sache raus aber es war auch für mich recht verwunderlich. Gericht/Staatsanwaltschaft war in Frankfurt/Oder-Logenstrasse. |
Elfriedewilli
Beiträge: 1.918 |
@Apollo11: na ja, aber im Zweifelsfall muß ich mich als Bürger doch darauf verlassen können, was ich schriftlich in Form eines DEKRA Gutachten in der Hand habe, oder? Und wenn da nun mal nicht steht "unverzüglich" sonder "bei der nächsten Gelegenheit, wo sich die Zulassungsbehörde ohnehin mit dne Papieren beschäftigen muß, bsw. Wohnortwechsel oder Verkauf" sehe ich da für mich keine Pflicht sofort den Eintrag zu machen. Ich hab es ja technisch abnehmen lassen und den ordnungsgemäßen Einbau bestätigt erhalten. Und so wie ich das mit der Heizung mache, machen das viele Spediteure, Kurierdienste etc.. Wenn die Kisten nach 3 Jahren mit 800.000 Km nach Afrika verschifft werden, sind die Heizungen draußen und werden im Nachfolger montiert. |
apollo11
Beiträge: 2.507 |
@Elfriedewilli Warum lässt Du die Heizung für Afrika nicht drin?? Du weisst ja Kimaveränderung und so weiter Im Ernst.Wenn du in Deinen Fahrzeugpapieren eine Eintragung hast,sagt daß noch lange nichts über die Rechtslegitimation in Deutschland aus.Leider. Da gabs schon genug Leute die ohne mogeln(im Schein) Grifflose Türen in Ihrer Kiste hatten und trotzdem ein Ding vor den Bug geschossen bekommen haben. Es ist teils erschreckend wie dehnbar die Gesetzeslage ist. Ich hätts selber nicht geglaubt,wenn ich das damalige Verfahren nicht erlebt hätte. |
Elfriedewilli
Beiträge: 1.918 |
@Apollo11: da hast Du recht. Irgendwie ist die ganze Thematik äußerst unbefriedigend, verbindliche Angaben was jetzt wo wie und warum so ist kriegt man nirgends. Solange alles gut geht ist Friede, Freude, Eierkuchen, aber wehe es passt mal nem Grün- oder Blaukittel nicht, oder es rumst mal, dann wissen sie alle plötzlich warum das gerade in dem Fall illegal war. Das ist echt z. K.....! Hab mir mal gerade den Leitfaden des KBA reingezogen, viel schlauer bin ich jetzt aber auch nicht. Meiner Meinung nach ist die erste Umschreibung auf die neuen Papiere wohl die einfachste, aber wenn der alte Brief erstmal weg ist in einigen Jahren, na dann gute Nacht Marie. Hast Du eine Idee, wie die die Farbe bei umlackierten Fahrzeugen jetzt eintragen wollen? Meines Wissens war das im Westen immer legal, Autos umzulackieren. Woher nehmen die dann den Code? Wahrscheinlich gibt es dann in einigen Jahren, wenn die Grünkittel mittels KBA Datenbank einen payrusweißen Trabi kontrollieren ´ne Mägelkarte (oder man wird direkt verhaftet ), weil die Pappe jetzt beispielsweise seit 10 Jahren rot ist. |
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