Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV |
|
Technik » Sicherheitsgurte auf der Rückbank |
Seite: 1 2 « Vorherige Seite | |
Autor | Thema: Sicherheitsgurte auf der Rückbank |
Deluxe
Beiträge: 14.007 |
Was nichts anderes bedeutet, als daß Der Trabiman momentan mit einem Auto OHNE BETRIEBSERLAUBNIS herumfährt und daß er NICHT versichert ist. Baut er einen Unfall, muß er sämtliche Kosten selbst tragen. Unter anderem vielleicht die lebenslange Invalidenrente von 2000, die der geschädigte Fußgänger Monat für Monat erhalten wird. Und das alles wegen einer Gurtbastelei, die von keinerlei Sachkenntnis getrübt durchgeführt wurde. Und die mit dem Unfall rein gar nichts zu tun haben muß. |
Der Trabiman
Beiträge: 322 |
Bis jetzt ist dieses Auto nur zweimal mit nem Viehwagen durch die Gegend gefahren worden.Momentan steht es auf ca 1m hohen Böcken ,und ohne Frontsitze. Momentan sind also keine Füßgänger gefährdet-lol.aber nun mal ernst a mein autochen ja ab nächsten Monat für zwei Monate angemeldet werden soll ,muss ich ja,da mein Auto schon über 18 Monate abgemeldet ist beim Haupttüv vorführen bzw .ein Gutachten erstellen lassen ,dann könnte ich ja in diesem Zuge mein Gurtgefummel rausbauen und mir Beckenggurte einbauen ,wie in der Einbauanleitung ,da ich ja sowieso eine neue Betriebserlaubnis beantragen muss wäre diesja ein Abwasch ,welche zusätzlichen kKosten fallen denn bei diesem Gutachten für die Gurte an und müssen die Gurte von dieser Firma sein wie in der Anleitung beschrieben? PS:Übrigens finde ich von euch gut das ihr mir so offen erzählt habt welche Konsequenzen meine Gefummele hätte.Freue mich schon auf euere Antworten .Mfg Chris |
POSTKUGEL
Beiträge: 2.620 |
"Was nichts anderes bedeutet, als daß Der Trabiman momentan mit einem Auto OHNE BETRIEBSERLAUBNIS herumfährt und daß er NICHT versichert ist. Baut er einen Unfall, muß er sämtliche Kosten selbst tragen." Das ist sooo nicht ganz Richtig. Im Falle des Falles muss immer zumindest ansatzweise ein ursaechlicher Zusammenhang zwischen der Modifikation am Fahrzeug und dem eingetretenen Schaden nachgewiesen werden. Allein das Vorhandensein einer "konstruierten Gefahr" (geiler Juristenbegriff) rechtfertigt noch keinen Haftungsausschluß. Den Troedel hat man aber im Ernstfall trotzdem, schon deswegen wuerde ich's ordentlich machen. Wegen Ergänzung der Quelle [Bearbeitet von POSTKUGEL (02-06-2006 - 11:50)] |
das moss
Beiträge: 7.651 |
ohne jetzt den artikel gelesen zu haben: Kausalzusammenhang ist das Zauberwort...... (Wenn jedoch erstmal der Staatsanwalt bei einem Personenschaden ermittelt und sich in dem Zusammenhang auch noch das eine oder andere auftut was geandet werden kann wird das sicherlich auch gemacht..... (immerhin ist ist Schadenersatz zivilrechtliche Angelegenheit und Versicherer (davon besonders im Bereich Haftpflicht) reagieren sehr nun ja... gewandt um die Leistung ggf. zu kürzen......) Regeressmöglichkeiten gibt es derer auch die eine oder andere...... leider kann sich (manchmal) ein Versicherer auch nicht völlig freisprechen.... |
Icke
Beiträge: 2.749 |
Dann gibts noch den "Inneren Zusammenhang" - also die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Erfolges....der rechtlich-wesentliche Ursachenzusammenhang etc. [Bearbeitet von Icke (02-06-2006 - 19:25)] |
Dr Neslihan
Beiträge: 819 |
Hallo, ich habe gute Neuigkeiten. Beim TÜV in Bocholt war die Aussage, das es prinzipell möglich sei, 3-P-Gurte nachzurüsten. Allerdings möchte man dort für die Eintragung einiges an Dokumentation sehen. Z.B. Ersatzteillisten von Sachsenring usw. Gleich am Montag fange ich mit dem Einbau an. Vorher besorge ich die Ankerplatte für die C-Säule. Diese lasse ich extra anfertigen und behalte eine als Muster für den Tüv. |
Seite: 1 2 « Vorherige Seite | |
|