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Autor Thema: Stillegung
Uwe

Beiträge: 576
Registriert am: 03.05.2001


Moin,
heute habe ich in der OZ gelesen das es ab Frühjahr 2007 es keine vorrübergehende Stillegung (1,5 Jahre) mehr geben soll, sondern das nach 7 abgemeldeten Jahren das Fahrzeug "gelöscht" wird, und erst dann eine neue "grosse" HU benötigt.
Innerhalb der 7 jahre soll einen "normale " HU zur Wiederzulassung reichen.
hat jemand darüber schon was gehört/gelesen?.
Wenn ja, wie ist es dann mit aktuell abgemeldeten Autos ( ich hab im April meinen stillgelegt und müsste ihn im nächsten Oktober ja wieder zulassen, oder doch erst in 6 Jahren??)???
Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


hat TVP50 schon mal erzählt, ja.

Tim, weisst du näheres?

das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


Tim is bei den Eidgenossen..... da kann dazu frühestens am Mi morgen was sagen...
standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


In meiner MAZ-Sonntagsbeilage stand auch ein kleiner Artikel dazu drin. Da ist allerdings nur von der besagten Fristverlängerung auf 7 Jahre die Rede, die "große HU" wird als weiterhin nötig bezeichnet.
Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


wundert mich zwar etwas, aber macht doch auch nur 5 Mark aus oder so
Uwe

Beiträge: 576
Registriert am: 03.05.2001


Es geht ja auch darum, dass ich beider " kurzen " Stillegung mein Kennzeichen behalten kann, wenn die derzeit 1 1/2 Jahre überschritten werden, muss man sich was einfallen lassen.
Matze

Beiträge: 346
Registriert am: 14.04.2001


Lasse ihn doch zwischenzeitlich mal kurz zu. Ich habe jetzt auch TÜV neu machen lassen und beginne noch dieses Jahr mit der Komplett-Sanierung, die inzwischen auch dringendst nötig ist.
TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


Es ist so einfach

Die Suche hat mir das, unter der Verwendung des Begriffs "Vollgutachten", innerhalb von unter einer Minute ausgespuckt.

http://www.trabantforum.de/ubb/Forum5/HTML/002435.html

Uwe

Beiträge: 576
Registriert am: 03.05.2001


Gut und schön aber gilt das aber auch für Autos die jetzt schon (ab April 2006) stillgelegt worden sind, oder nur bei Neuabmeldungen?

Gibt es einen Möglichkeit sein Kennzeichen "aufzubewahren" bzw. nicht verfallen zu lassen, so das man es nach 6 jahren wieder zugeteilt bekommt?

TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


Hast du in dem Link zum Stilllegungsthread auch gelesen?

quote:
Hab ich erwähnt das das ganze zum 1.März 2007 in Kraft tritt
Also die 18 Monate Reglung ist bis dahin noch in Kraft.

Also noch ist alles so wie es bisher war.


Wegen der Kennzeichen mußt du zwangsläufig dich bei deiner zuständigen Zulassungsstelle erkundigen, den es ist nicht überall gleich gehandhabt.

Es ist bei manchen so das die Zeichen bis zum Ablauflauf der Stilllegungsfrist erhalten bleiben. Bei anderen verfallen sie fast sofort.
Bei manchen kann man gegen Gebühr Zeichen für 6 Monate reservieren, dann verlängern lassen, verlängern lassen.......usw usw.

Also must du selbst fragen

[Bearbeitet von TV P50 (10-08-2006 - 10:33)]

Uwe

Beiträge: 576
Registriert am: 03.05.2001


Ich hab heute bei der DEKRA gefragt, die wissen auch noch nichts definitives....

Wegen des Kennzeichens werde ich mal bei der Zulassungsstelle vorbeischauen.

 

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