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Autor Thema: abschleppen
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Ich habe jetzt die Suche ewig bemüht und ich bin mir sicher, das es zum Thema schon mal was gab - gefunden hab ich trotzdem nichts.

Frage: Darf man ein nicht zugelassenes Auto (Saison 4-10) ohne Beleuchtungseinrichtung und ohne Kennzeichen schleppen? Beispielsweise über ca. 13km in den Nachbarort zum lackieren
Sieht also so aus

DerMatze

Beiträge: 261
Registriert am: 08.05.2002


So wie die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) im Januar 1999 den Abschnitt A der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO, §§ 1 – 15, Zulassung von Personen zum Straßenverkehr) ersetzt hat, so hat das Inkrafttreten der FZV im März 2007 wesentliche Teile der Rest-StVZO erneuert (§§ 18, 21c, 24–28, 29a–h, 60, 60a).

Hauptsächlich im Hinblick auf das Problemfeld Abschleppen hat sich demnach Wesentliches getan – das Schleppen nach § 33 StVZO bleibt zunächst unberührt, wenngleich zu erwarten steht, dass mit der Überarbeitung der restlichen Paragraphen der StVZO diese Einzelvorschrift keine Rolle mehr spielen wird.

Das Abschleppen fand seinen rechtlichen Niederschlag im Klammervermerk des alten § 18 StVZO – dort waren abgeschleppte Fahrzeuge und Abschleppachsen explizit von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen und mussten daher auch den üblichen Folgevorschriften nicht entsprechen. In der FZV ist das Abschleppen jedoch unbekannt – in den Begriffsbestimmungen nach § 2 FZV findet sich dieser Vorgang nicht mehr; auch ist in § 3 weder in Absatz 1 noch 2 eine entsprechende Ausnahme erkennbar.

Hieraus folgt, dass der nach StVZO angewandten Rechtspraxis (Abschleppen = Betriebsunfähigkeit + Ortsveränderung + Nothilfegedanke) die Grundlage entzogen ist. Nach Auskunft des Bundesverkehrsministers gibt es in der FZV deswegen keine diesbezügliche Regelung mehr, da hauptsächlich davon ausgegangen wird, dass Pannenfahrzeuge, die abschleppt werden müssen, ohnehin zugelassen sind. Für solche Fälle, in denen abzuschleppende Fahrzeuge keine Zulassung aufweisen, würden hinreichend andere technische (Aufladen) oder rechtliche (Kurzzeitkennzeichen, gegebenenfalls Schleppgenehmigung) Alternativen zur Verfügung stehen.

Die Schleppachse, so meint das Bundesverkehrsministerium, ist nach § 2 Nr. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ein Anhänger und als solcher nach § 3 FZV zulassungspflichtig. Im Einzelfall besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Zulassungsbehörde eine Ausnahme nach § 47 FZV zu beantragen.








Ruediger

Beiträge: 1.404
Registriert am: 17.04.2005


Nich viel fragen,einfach dran und los.Nich so ängstlich.
Falls doch, komm zu mir und hol dir nen Hänger
DerMatze

Beiträge: 261
Registriert am: 08.05.2002


http://www.verkehrsknoten.de/Seminar/Zulassung_von_Fahrzeugen/Abschleppen_Schleppen/abschleppen.pdf

oder einfacher diesen Link, Herr Beppo !

DerMatze

Link klickbar gemacht, Herr Beppo/Moderator

[Bearbeitet von Beppo (28-02-2008 - 21:09)]

Hegautrabi

Beiträge: 11.164
Registriert am: 02.10.2005


Ich habe auch gesucht und das hier gefunden:
http://www.trabantforum.de/ubb/Forum1/HTML/007021.html

Das hilft dir aber nicht weiter, der Beitrag von DerMatze schon eher.

Deluxe

Beiträge: 14.007
Registriert am: 13.12.2001


@Beppo:
Ich dachte Du wüßtest, wo ein Trailer steht...?
Hegautrabi

Beiträge: 11.164
Registriert am: 02.10.2005


@Beppo: eigentlich zieht der Wartburg doch um, könntest du da nicht...
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


@Hegautrabi - jetzt musste ich erst mal überlegen, was du meinst aber der ist ja kein Möbelstück

Erst mal danke, euch allen, für Hinweise und Trailer-Angebote. Letzteren kann ich aber auch gleich hier im Ort borgen, ich wollte aber mal wieder niemanden zur Last fallen.
Werd ihn wohl mal aufladen und dann ab die Post...

Joey_A

Beiträge: 914
Registriert am: 15.09.2004


da ich keine lust und genügen hirn hab hundert paragrafen zu verstehn:
kann mir einer ja oder nein sagen, ob man nun ein abgemeldetes, aueinadergenommenes, ohne licht etc auto einfach so schleppen darf oder nicht?
Grüßle Joey
Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


Einfach so: nein.
Deluxe

Beiträge: 14.007
Registriert am: 13.12.2001


Die Frage ist, ob man ein Auto schleppen oder endlos ängstliche Debatten führen will. Zielführend ist wohl eher ersteres - ich habe mir bei solchen Nummern auch nichts draus gemacht, sondern bin einfach losgerollert. Zum Teil mit Kumpel, der hinterherfuhr, wenns dunkel war:

Schumi

Beiträge: 3.544
Registriert am: 08.11.2004


Wir schleppen heute Abend auch (endlich) den Barkas in die Halle, ca. 10 Kilometer. Nummernschilder sind noch dran, auch wenn das Wappen zwecks Zwangsstillegung abgekratzt wurde.

Batterie ist tot - da wird er eben angeschleppt und kullert im Leerlauf hinterher, damit wenigstens das Licht geht.

Wie @Deli schon sagte: keinen Kopp machen, einfach machen

[Bearbeitet von Schumi (29-02-2008 - 13:13)]

TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


Es hat sich viel geändert, aber nicht alles.

Man darf nach wie vor sein Fahrzeug, zum Zwecke der endgültigen Außerbetriebsetzung, sprich Verschrottung im eigenen und einem angrenzenden Zulassungsbezirk abschleppen.
Wo das verschrotten stattfinden muß ist dabei nicht definiert. Im Dunkeln ohne Licht ist dabei natürlich tabu, ohne Beleuchtungseinrichtung muß/sollte ein Warndreieck irgendwo plaziert werden.

Also wer bei einer solchen Aktion, am Tage, angehalten wird, muß nur sagen, der Wagen ist auf dem Weg zur Verschrottung.
Und dann ist alles LEGAL und ERLAUBT.

Bei mir hat so eine Tour 40km Länge, da von der Wohnung bis zur Lagerhalle es 40km Strecke sind. Und ich wurde auf dm Weg auch schon angehalten und es war alle ok. Vorn VW hinten ein 601 mit nur Standlicht, da ein 12V Batterie im 6V Auto war und das mochte das Blinkrelais nur etwa 5 Sekunden

Joey_A

Beiträge: 914
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fazit für mich.. hier im tiefsten westen: finger weg

herzlichen dank

Murphy

Beiträge: 1.775
Registriert am: 21.03.2006


Ich bin schon für viel weniger bestraft worden. Aber da eigentlich jeder Blinde sieht, daß Beppos Auto nicht zum Verschrotten geht, hab ich meine Zweifel, daß die Beamten unserer Polizei das auch glauben wollen. Und eins, drei fix sind noch andere Mängel gefunden, wie Beleuchtung, oder eine Bremse, die nicht abgenommen ist, da ja nicht zugelassen usw.
Fakt ist, der Staat braucht unser Geld. Und da finden sich immer Möglichkeiten.
TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


Wer sich für viel weniger bestrafen läst, hat keinen oder einen schlechten Anwalt

Nochmal, Verschrottungsort ist nicht deffiniert, es steht nur, endgültige Außerbetriebsetzung, die ja auch ein abstellen in einer Halle darstellen kann.

Und man kann ja auch endgültige Außerbetriebsetzungen wieder rückgängig machen, ganz legal. Die sind also garnicht so endgültig.

Also muß es ja kein Schrott sein, zumal Schrott von jedem anders deffinert wird.
Endgültig außer Betrieb setzen kann ich auch nen Nobelschlitten der für immer ins Museum geht.

Egal,Fakt ist, wer bei soner Aktion angehalten wird muß nur wissen wie und in welcher Form er sich äußern muß/kann/sollte................

Christian K

Beiträge: 3.150
Registriert am: 27.04.2004


Paßt jetzt nicht ganz ins Thema, aber trotzdem für alle die es noch nicht wissen:
Man kann sein fahrbereites Auto abmelden und darf damit aber trotzdem noch bis 24 Uhr des selben Tages das Auto aus eigener Kraft bewegen. Man muß logischerweise aber den Fahrzeugbrief und die Abmeldebescheinigung von der Zulassungssstelle bei sich haben.
Das ist gut, wenn man ein Auto von privat kaufen will, aber der Verkäufer das Auto nur als abgemeldet rausrücken möchte. So kann man also die Probefahrt machen, danach das Auto abmelden und dann selbst nach Hause fahren. Nur am Samstag geht das natürlich nicht.
wl13

Beiträge: 190
Registriert am: 30.10.2005


Ne einfache Lösung.....

Mittels elt. Anschluss aus der Anhängerdose, quasi den "Kabelbaum" eines Anhängers nachbauen, diesen auf ein Brett schrauben, 2 Leuchten drauf, am Heck befestigen, losfahren....alles was das Zugfahrzeug anzeigt, wird hinten gesehen...

So lief das z.B. bei dem hier...

Christian K

Beiträge: 3.150
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quote:
Mittels elt. Anschluss aus der Anhängerdose, quasi den "Kabelbaum" eines Anhängers nachbauen, diesen auf ein Brett schrauben, 2 Leuchten drauf, am Heck befestigen, losfahren....alles was das Zugfahrzeug anzeigt, wird hinten gesehen...

Das ist vor allem bei Bootsanhängern üblich. Und diese Lösungen gibt es sicher auch fertig zu kaufen, so das man so etwas nicht mal selber bauen muß.
Gabriel

Beiträge: 1.188
Registriert am: 14.06.2003


aber selber gebaut ist irgendwie schöner gut, gekauft wäre es wohl genauso teuer/billig aber eben...
Marlene

Beiträge: 1.083
Registriert am: 17.01.2007


Liebe Leute, mag ja sein, daß ich qua Beruf schon etwas zu den Bedenkenträgern gehöre, aber von Statements wie "wer sich für weniger bestrafen läßt, hat den falschen Anwalt" halte ich wenig (sorry, TV!). Na klar, man kann Glück haben, aber wenn man an den richtigen Ordnungshüter gerät, sind ruckzuck Kosten und Ärger da, die locker die Miete für nen Trailer mehrfach übersteigen. Ich rate daher von solchen Maßnahmen, wie sie auch auf Bildern hier zu sehen sind, ab.
Gruß,
Marlene
TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


Du brauchst dich für nichts zu entschuldigen.
Aber ist es nicht heutzutage so das man aufpassen muß was man sagt

Vor allem wenn man vor der Ordnungsmacht steht, muß man, wie erwähnt, wissen was man wie sagt

Ich hatte mit Ordnungshütern noch nie Probleme. Und selbst Sachen die auch schon mal vor Gericht gelandet sind, wurden fallen gelassen oder eingestellt.

Von daher lasse ich mich auch zur o.g. Aussage hinreißen.

Schumi

Beiträge: 3.544
Registriert am: 08.11.2004


So, nun steinigt mich:

Wir haben gestern Abend festgestellt, dass mein Barkas auch nach 1,5 Jahren Standzeit anspringt, fährt und bremst. Eine Abschleppstange hatten wir zwar "dabei", den Rest möge sich aber jeder selber denken

Nun steht er jedenfalls 10 km weiter in der trockenen Halle

[Bearbeitet von Schumi (01-03-2008 - 15:58)]

heckman

Beiträge: 8.322
Registriert am: 06.02.2005


Solange nichts passiert...

Versicherungsschutz ist das A und O, das sollte mittlerweile jedem klar sein.
Ich mache da keinerlei Experimente, ich trailere einfach alles und habe keinen Düsengang, daß ich Probleme mit der Polizei oder im Falle des Unfalls teuren Ärger bekomme...
Wem das zu viel ist oder die 25,- fürn Trailer...
aber wie immer....

Joey_A

Beiträge: 914
Registriert am: 15.09.2004


@heckman richtig...
aber: manchmal kommt noch hinzu: miete für nen zugfahrzeug, sprit für nen zugfahrzeug, Hängermiete für 50€/3h und dann sieht die welt schon anders aus wenn ich nur 7 km fahren will und der nächste hänger verleih 20km weg is...
TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


Genauso siehts aus. Ich überleg mir dreimal ob ich nen Hänger miete und mir ein Zugfahrzeug leihe. Ich verfüge selber über kein Fahrzeug das den Zweiachstrailer vonner Tanke ziehen darf. (28€ für 6h 36 für 24h)
Bei meinen Fahrzeugen ist bei 800kg Anhängelast Schluß.
Beppo

Beiträge: 12.828
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So, ich habe heute getrailert. Kostenpunkt 0,00 €, also fiel die Entscheidung nicht schwer.
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Ich krame das Thema mal wieder aus.

Konkreter Fall: Ich will (habe schon) den Wartburg 1.3 von der Garage in die Werkstatt bringen (ca. 1km). Selber fahren darf er erst ab 1.4.

Frage: Darf ich ihn dorthin schleppen oder ist das verboten?
Der Link von DerMatze weiter oben ist ja schon etwas älter und vielleicht nicht mehr aktuell...

Saxonier

Beiträge: 3.515
Registriert am: 10.09.2000


Beppo,die 1000m würd ich ihn schieben
Beppo

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Bergauf? Ohne mich.
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