Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV |
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Technik » Abschleppen |
Autor | Thema: Abschleppen |
Oliver H
Beiträge: 85 |
hi leute werde mir wohl am samstag auch nen p601 zulegen. allerdings ist der momentan nich angemeldet un auch nich fahrbereit. aus diesem grund habe ich vor, das gute stück abzuschleppen. allerdings hab ich eine strecke von 100 km zu überwinden. ist es überhaupt erlaubt ein nicht angemeldetes fahrzeug ohne weiteres so im straßenverkehr zu bewegen (abschleppen) |
Dirk 72
Beiträge: 1.046 |
Nein. |
DUOcalle601
Beiträge: 2.038 |
das was du machen möchtest ist schleppen. gabs hier aber schon mehrere mal dieses thema, musst ma suchen ps: kumpel hat 150 letztens bezahlt, hing mitm nicht angemeldeten fahrzeug an meinem lada , und das war günstig, musst wissen ob die pappe dir das wert ist |
Deluxe
Beiträge: 14.007 |
Die Vorteile eines (Miet)Trailers wiegt das alles nicht auf: Verkehrssicherheit keine Bremsprobleme keine Zulassungsnot Aufladen, festzurren, entspannt heimfahren. Das ist die beste Lösung von allen. Wir haben früher frisch gekaufte Autos auch per Stange und ohne Zulassung heimgeholt - würde mir heute nicht mehr einfallen. |
Schumi
Beiträge: 3.544 |
Geht es um eine Überführung quer durchs Dorf oder über Schleichwege zwischen zwei Garagen, kann man sicher mal ein Auge zudrücken. Das hat fast jeder hier schon mal praktiziert und das Risiko des Erwischtwerdens ist gering. Bei 100 Kilometern würde ich mir aber nicht in erster Linie wegen des Erwischens Sorgen machen, vielmehr wegen der Verkehrssicherheit. Woher weißt du denn z.B., dass die Bremsen an deinem Kaufobjekt nicht nach 5 Kilometern aussteigen? Und in Anbetracht der Summen (Kaufpreis und Restauration), die du ohnehin in den Trabant steckst, sollten die paar Euro für einen Trailer kaum ins Gewicht fallen. |
Teletrabbi
Beiträge: 341 |
http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.php Vielleicht hilft das. |
Oliver H
Beiträge: 85 |
kann man son trailer mit ner normalen führerscheinklasse b fahren? |
Hegautrabi
Beiträge: 11.164 |
Das kommt auch auf das Zugfahrzeug an. |
Hegautrabi
Beiträge: 11.164 |
Mal eben aus dem Netz kopiert: Ein EzB Führerschein ist nötig, wenn du mit Fahrzeugen der Klasse B schwere Anhänger (über 750 kg höchstzulässige Gesamtmasse) ziehst, wenn: |
Murphy
Beiträge: 1.775 |
Europäischer Führerschein ab 750 kg Anhänger braucht man die Führerscheinklasse E. Und das zusätzlich zur Klasse B. |
phi
Beiträge: 2.760 |
irgendwie hatten wir jedes Thema schon mal - z.B. http://www.trabantforum.de/ubb/Forum1/HTML/007200.html ansonsten http://www.gidf.de (nimms nicht persönlich, der musste hier endlich mal kommen ) |
Hegautrabi
Beiträge: 11.164 |
Wenn aber z.B. das Zugfahrzeug eine Leermasse von 1.400 kg und der Trailer ein zul. Gesamtgewicht von 1.300 kg haben dann darf man auch mit dem FS Kl. B dieses Gespann fahren wenn das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs nicht grösser als 2.200 kg ist. Man muss bei grösseren Anhängern genau hinschauen dann klappt es wenn das geeignete Zugfahrzeug vorhanden ist. Pauschal "nur bis 750 kg" gilt nicht! |
Murphy
Beiträge: 1.775 |
@hegau Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500kg. Dazu Anhänger bis 750kg. Alle Anhänger darüber Klasse E. Und hier zählen Fahrzeug und Hänger alle einzeln. |
Hegautrabi
Beiträge: 11.164 |
Nein, wenn beide Fahrzeuge zusammen nicht schwerer als 3.500 kg sein, dann darfste u.U. einen grösseren Anhänger als 750 kg ziehen. Lies selber was der ADAC dazu schreibt. [Bearbeitet von Hegautrabi (25-02-2010 - 22:48)] |
Emmentreiber
Beiträge: 181 |
Nur gut, das ich mir darüber als Inhaber aller Führerscheinklassen nicht den Kopf zerbrechen muß. |
Christian K
Beiträge: 3.150 |
Oh, oh, da fällt mir was ein. Meine Klasse CE läuft demnächst wieder aus (wie schnell fünf Jahre rum sind!) und verlängert wird bekanntlich nur gegen Vorlage eines positiven Attest vom Arbeitsmediziner. Aber jetzt habe ich da was von einer Qualifizierungspflicht für LKW-Fahrer gehört. Stichtag war der 10. September 2009. Bis jetzt weiß ich nur 100%ig, das dies nur gewerbliche Fahrer betrifft, das heißt, wer nur privat ein 12 Tonnen Wohnmobil fährt oder sich einen LKW für den Umzug mietet oder beim Baumarkt Holz holen will, braucht diese besondere Qualifizierung nicht. Muß ich mich mal schlau machen. Ich brauche den LKW-Schein zur Zeit nicht, aber ich will ihn ja nur erhalten, falls ich ihn doch mal brauche. [Bearbeitet von Christian K (26-02-2010 - 12:17)] |
hieften
Beiträge: 174 |
@Christian K: Na da viel Glück beim Arzt. Bin in zwei Jahren dran; Führerschein, ADR-Schein und zu allerletzt Fahrerkarte. sind mit Arzt und neuem FS Geschätzte 400Euro. |
Murphy
Beiträge: 1.775 |
ich hab noch 3 Jahre Zeit. Zum Glück lässt sich der Gesetzgeber immer etwas neues einfallen, um den gemeinen Kraftfahrer eher ins Aus zu befördern. Achso, Klasse B, ich hab in der FeV nachgesehen. Ich weiss nicht seit wann, aber der Zusatz mit der Berechtigung bis in Höhe des Leergewichtes des Zugfahrzeuges gibt es tatsächlich und ist mir ehrlich gesagt recht neu.... |
Christian K
Beiträge: 3.150 |
@hieften: Naja, wer ADR-Schein und Fahrerkarte hat, der braucht den LKW-Schein auch tagtäglich für 8 bis 12 Stunden am Tag. @Murphy: |
kat
Beiträge: 1.194 |
Diese regelmäßigen Tauglichkeitsuntersuchungen für Ältere hat es zu DDR-Zeiten auch gegeben (egal welche Führerscheinklasse), aber man mußte sie sicher nicht bezahlen. Letzten Endes ist es eine politische Entscheidung, ob man so etwas will oder nicht. Der Gesetzgeber muß halt aufpassen, daß er sich nicht zu stark von den entsprechenden Lobby-Kreisen beeinflussen läßt. Ein gutes Beispiel ist die jährliche HU für ältere Autos, die seit mehreren Jahrzehnten von den Prüforganisationen regelmäßig gefordert wird, aber bislang immer staatlicherseits abgelehnt wurde. |
kat
Beiträge: 1.194 |
Eigentlich geht es ja hier um Abschleppen, daher folgende Frage: Hat jemand Erfahrungen mit so einem "A frame car towing device", bei dem man ein Auto auch ohne zweiten Fahrer ziehen kann? [Bearbeitet von kat (27-02-2010 - 12:02)] |
markus72
Beiträge: 6 |
die teile sind in deutschland nicht zugelassen. Was gehen würde wär nen abschlepphund/achse. Hab ich selber,sind zulassung und steuerfrei.Klappt da wunderbar mit. |
kat
Beiträge: 1.194 |
Danke für den Hinweis. Über Zulassungsfragen wollte ich hier nicht diskutieren, das ist ein Extrakapitel. Vielleicht läßt sich über EU-Regularien auch etwas in Dtl. erreichen, falls es da Probleme gibt. Als Nachteil könnte ich mir bei dem A-Frame vorstellen, daß die Querlenker zumindest Lackschäden davontragen (wenn es ein neurestauriertes Fahrzeug ist). Bei einem Gebrauchsauto mag das egal sein. Wie fährt es sich mit solchen Schleppachsen? Ist das Aufladen des zu schleppenden Fahrzeugs einfach? Die scheint es auch nur gebraucht zu geben. |
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