Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV |
|
Trabiklatsch » Dreistigkeit der kommunalen Verkehrsüberwachung |
Seite: 1 2 Nächste Seite » | |
Autor | Thema: Dreistigkeit der kommunalen Verkehrsüberwachung |
Trabi Strietzl
Beiträge: 3.045 |
Es ist bei uns wohl wieder mal so weit, anscheinend braucht die Stadt wieder Geld. Ist folgendes schon mal jemand passiert, ich halte das für ne Unverschämtheit! Heute Morgen fahre ich ins Geschäft, nur für ne Stunde um mir Teile zu holen und stelle mich auf den Parkplatz im Gewerbepark vorm Gebäude. Erlaubte Parkzeit, 2 Stunden mit Parkscheibe. Ich leg das Ding rein, auf 8 Uhr gestellt (Bin ca. 8:10 angekommen) und gehe rein. Als ich kurz nach neun rauskomme und wieder los will, was hängt da am Auto? Ein netter Strafzettel von der kommunalen Verkehrsüberwachung der Stadt Nürnberg! Nur warum? Vor allem, er wurde bereits um 8:45 ausgestellt, um 8:19 zum ersten mal kontrolliert. Angeblich wegen falsch eingestellter Parkscheibe. Die ham ja wohl nen Knall, wie soll ich den Meine Parkscheibe einstellen, wenn ich 10 nach 8 ankomme? Ich hab dann nochmal dort nachgefragt, angeblich wäre ich um 8:19 gekommen und hätte die Scheibe auf 8:30 einstellen müssen. Die versuchen doch mit allen Mitteln, einem das Geld aus der Tasche zu ziehen, wenn jemand seine Parkscheibe vorstellt, seh ichs ja noch ein. Vielleicht sollte man sich ja ne Parkscheibe mit Minutenskala zulegen, damit mans 100%ig einstellen kann. Die Spinnen doch wohl total. |
Andre
Beiträge: 2.911 |
die Jungs haben recht... Du mußt das Teil wirklich auf die nächste volle halbe Stunde stellen. auf keinen Fall zurück (auch wenn Du 8:01 Uhr ankommst, mußt Du 8:30 Uhr einstellen)... leider falsch gemacht... passiert Dir sicherlich nicht nochmal |
TV P50
Beiträge: 3.959 |
Da hat Andre leider vollkommen Recht mit der vollen halben Stunde |
Juergeli
Beiträge: 412 |
Das mag ja alles ganz richtig sein mit dem Vorstellen aber jetzt eine Frage, woher wollen die wissen, als sie um 08:19 Uhr sein Fahrzeug kontrollierten, das er erst 08:10 Uhr dagewesen ist und nicht 07:50 Uhr? |
Trabi Strietzl
Beiträge: 3.045 |
Dann ist die Sache wohl entweder überall anders oder mein Fahrlehrer hat mir damals nur Blödsinn beigebracht! Unter 15 ab- und über 15 aufrunden. Also vor 8:15 auf 8:00 und nach 8:15 auf 8:30. @Juergeli, die alte Seekuh war grad ein paar Reihen weiter und hat mich herfahren sehen. Allerdings bin ich wie gesagt nicht um 8:19 gekommen, sondern gegen 8:10 |
cora
Beiträge: 56 |
also ich hab das damals in der fahrschule auch so gelernt . wie du das sagtest @trabistriezel. die habens halt wohl sehr nötig.. abkassieren wo es nur geht, wie bei nem bekanntem von mir, der hat den parkschein schräg angebracht, er war lesbar, aber er bekam n knöllchen wegen nich korrekt angebrachtem parkschein. dabei waren die wohl nur zu faul sich mal zum lesen mühe zu geben. die brauchens halt. abkassieren wo immer es geht... |
pwb601
Beiträge: 3.903 |
immer auf die nächste _halbe Stunde aufrunden_!!! War schon immer so... übrigens ist der Tatbestand "keine Parkscheibe" billiger als "abgelaufene Parkscheibe". |
cora
Beiträge: 56 |
also ich hab das damals in der fahrschule auch so gelernt . wie du das sagtest @trabistriezel. die habens halt wohl sehr nötig.. abkassieren wo es nur geht, wie bei nem bekanntem von mir, der hat den parkschein schräg angebracht, er war lesbar, aber er bekam n knöllchen wegen nich korrekt angebrachtem parkschein. dabei waren die wohl nur zu faul sich mal zum lesen mühe zu geben. die brauchens halt. abkassieren wo immer es geht... |
cora
Beiträge: 56 |
also ich hab das damals in der fahrschule auch so gelernt . wie du das sagtest @trabistriezel. die habens halt wohl sehr nötig.. abkassieren wo es nur geht, wie bei nem bekanntem von mir, der hat den parkschein schräg angebracht, er war lesbar, aber er bekam n knöllchen wegen nich korrekt angebrachtem parkschein. dabei waren die wohl nur zu faul sich mal zum lesen mühe zu geben. die brauchens halt. abkassieren wo immer es geht... |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
Ich hab auch gelernt IMMER AUFZURUNDEN. So gesehen, stimmt zum einen, was die Kuh gesagt hat zum anderen isses aber wirklich eine hodenlose Frechheit, dich für deine "Gutmütigkeit" zu bestrafen, das Ding zurüch gestellt zu haben, also denen noch ein paar Minuten zu schenken, statt zu klauen! Aber die Parkscheibendreistigkeit nimmt ja manchmal Züge an... Schon mehrfach isses vorgekommen, daß Leute mit alter (gelber) Parkscheibe ECHT STRAFE ZAHLEN mussten, weil se nich blau is. Bei allem Was recht ist, aber manches Mal sollte man sich überlegen, für was für einen "Tatbestand" man Leute zahlen lässt oder sie lieber nur nett ermahnt... Bei Verkehrsregeln, wo Gefahren bestehen, oder wenn es beim parken irgendwelche Behinderungen gibt oder ganz einfach "Falsch" geparkt wurde mögen Strafen gerechtfertigt sein, aber wegen einer ABGERUNDETEN oder alten Parkscheibe, die ja quasi auch noch richtig gestellt ist... naja, ICH könnte dafür kein Knöllchen schreiben... |
phi
Beiträge: 2.760 |
Darf man die original DDR-Parkscheibe (Saugnapf, Plexiglasscheibe mit Zeiger) noch verwenden, bzw. ist sie überhaupt gültig? Kann man auch bestraft werden, wenn sie ohne Funktion an der Windschutzscheibe klebt? |
Icke
Beiträge: 2.749 |
Das hat ja der Chris versucht zu erklären. Es ist nicht erlaubt. Du must die blaue Scheibe nehmen. Sonst Strafe. Ohne Funktion kannste sie kleben lassen. [Bearbeitet von Icke (06-04-2002 - 13:04)] |
CASI
Beiträge: 1.551 |
Egal in welchem Fall es Strafen Hagelt, es geht doch nur um Abzockerei. Da werden auf großen, graden, breiten Straßen 70 Schilder aufgebaut, nur um da einen Radarwagen aufzubauen, um Abzuzocken !!! - Vor der Schule, wo kleine Kinder rumrennen, wird nur mal sporadisch geblitzt... - Da könnte es ja evtl. Leute geben, die auch mal langsam fahren !!! - Ergo: Es wird dort geblitzt, wo die Geschwindigkeitsbegrenzung Sinnlos ist, da dort die meisten sowieso schneller fahren... Von Parkzetteln rede ich schon nicht mehr, die hake ich als "Belanglosigkeit" ab, und wenn ich irgend was besorgen muss, wo ich nicht vernünftig und kostenlos Parken kann, fällt der Laden, oder was auch immer schon mal flach, wenn ich es woanders bekommen kann !!! |
pwb601
Beiträge: 3.903 |
auch Scheiben mit der Einteilung "1-12" sind nicht mehr erlaubt, es muß klein auch "13-24" drunterstehen... Behördenwahnsinn! |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
pwb: stimmt! Casi: gut, aben von ECHTEN Verkehrsvergehen wie 80 in ner 70er-Zone will ich ja gar nix sagen, ob das nu gerechtfertig is oder nicht, da werden die Meinungen IMMER auseinandergehen, und wenn ich mit 80 in ner 70er zone geblitz werde, da habe ICH einen Fehler gemacht und muss damit leben! Aber der Parksacheiben-Wahnsinn ist wirklich verrückt! MUSS es denn Strafen hageln, wenn man alles richtig macht und nur die Uhr ETWAS zu FRÜH(!) stellt oder eine Alte verwendet? DAS nenn ich echt kaputt! GUT man macht was falsch, aber in dem Fall dürfte doch ein Zettel reichen wo draufsteht: "Sie benutzen eine Parkscheibe, die nach aktuellen Gesichtspunkten UNGÜLTIG ist und wir könnten ihen aus diesem Grunde eine Ordnungswiedrigkeit zur Last legen. Bitte Ändern sie das umgehend!" oder "ihre parkscheibe ist nicht korrekt eingestellt und wir könnten ihnen *blablabla* Bitte stellen Sie Ihre Parkscheibe immer auf die nächste halbe Stunde" oder so. ich glaube so eine Ermahnung ist schon lächerlich genug, aber einen Straftatbestand da draus zu machen is nicht nur unfair, sonder mehr als lächerlich |
Domski
Beiträge: 1.187 |
Chris, es ist ja kein Straftatbestand, "bloss" eine Ordnungswidrigkeit. Aber deshalb so abzuzocken is trotzdem scheisse... |
N66
Beiträge: 696 |
@CASI ist dir schon mal aufgefallen, dass die 70 begrenzung auf völlig gerader Strecke meißt dort aufgestellt ist, wo sich ne Straßenkreuzung befindet?? @Striezel wenn dich die Sache wirklich sooo nervt und du glaubst im unrecht zu sein, dann leg doch einfach "wiederspruch" ein. Dann wird das dem Vorgesetzten der "blöden Seekuh" vorgelegt und genaustens überprüft. |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
Er ist ja NICHT im Unrecht, das is ja das bekloppte... dagegen Wiederspruch einzulegen is Blödsinn. |
Trabi Strietzl
Beiträge: 3.045 |
Es gibt wieder mal Neuigkeiten über die Räuber! Bei uns, gegenüber vom Haus, ist ein freier Platz, auf dem die Anwohner immer ihre Fahrzeuge abstellen. Bis jetzt hats niemanden gestört, heute früh wurden aber Strafzettel verteilt. Ich hab natürlich auch einen bekommen. Allerdings ist da ein kleiner Fehler drin, unter Farbe des Fahrzeugs steht Beige. Ich hab aber keinen beigefarbenen Trabant, sondern einen zweifarbig lackierten in Papyrusweiß/Hellblau (Dach). Macht es sinn, wenn ich Widerspruch einlegen würde? Beim Vito von meiner Firma gabs da mal ein ähnliches Problem und der Strafzettel musste letztendlich nicht bezahlt werden. Seit heute hab ich einen Parkplatz im Hof, der kostet zwar 25 Euro im Monat zusätzlich an Miete, aber bevor ich mein Geld diesen Abzockern nachwerfe, investiere ichs lieber darin. Dann kann ich auch gleich meine Schwalbe mit reinstellen und beide Fahrzeuge stehen sicher, weil der Hof abschließbar ist. |
sa4_one
Beiträge: 767 |
Was schreibt dann die Ordnungämtlerin bei einem Flip-Flop Lack? |
U_N_Bekannt
Beiträge: 1.307 |
@Strietzl: Wir fühlen mit Dir! Aber viel Chancen für einen Widerspruch hast Du wohl nicht. Habe unter anderem das hier gefunden: http://www.google.de/search?hl=de&q=formfehler+bei+strafzettel&meta= Und es gibt noch mehr ähnliche Beiträge, kannst ja auch selbst mal googeln mit "Formfehler bei Strafzettel" Aber vielleich wissen unsere Rechtskundigen doch noch was anderes. |
Trabi Strietzl
Beiträge: 3.045 |
Mahalo, sei es, wie es sei! Hier zu hause erwischen die mich jedenfalls nicht mehr, ich hab jetzt meinen Platz im Hof. Denen sollte man eins überbraten und ihnen ihre Knöllchen in den Rachen schieben! Ein wiederlicher Sauhaufen ist das! |
Trabantfan
Beiträge: 754 |
Jungs, wieder mit ie wird übrigens benutzt, wenn sich etwas wiederholt. Wenn etwas widerlich ist, dann ohne e. Wollte ich nur mal so anmerken. |
Schumi
Beiträge: 3.544 |
Nunja, so genannte "Formfehler" gibts meiner Meinung nach eh nur im Märchen. Mir wurde mal ein Knöllchen erteilt, weil ich verbotswidrig "geparkt" hatte, dabei hatte ich tatsächlich nur gehalten. Am Ende gings nach -zig Widersprüchen vors Amtsgericht, wo mich die Richterin dann als erstes hochoffiziell belehrte, dass im Falle eines Falles nicht nur eine Verurteilung wegen verbotswidrigen Parkens, sondern auch eine Verurteilung wegen verbotswidrigen Haltens in Frage käme, falls sich dies im Prozessverlauf so herausstelle. Von daher: Zähne zusammenbeißen, ärgern und bezahlen. Leider. |
heckman
Beiträge: 8.322 |
Was für eine Ordnungswidrigkeit liegt den überhaupt vor? Welche Schilder verbieten dir denn überhaupt das Parken dort? Ich hatte auch mal ein Parkknöllchen, da ich vor einer Garageneinfahrt parkte. Dumm fürs Ordnungsamt war nur, daß es meine eigenen 2 Garagen waren. Ein kurzer klärender Anruf beim Ordnungsamt klärte dann den Sachverhalt zu meinen Gunsten. |
StefanONE
Beiträge: 239 |
In Bremen wurde ich mal abgeschleppt, weil ich auf einem "Parkplatz für Blinde" geparkt habe. Kein Witz. Habe das Schreiben nachher wütend weggeschmissen. Hätte ich lieber einrahmen sollen. Gruß [Bearbeitet von StefanONE (09-03-2007 - 19:34)] |
Schumi
Beiträge: 3.544 |
Bei sowas hat man aber immer ne gute Ausrede: "Ich hab das Schild doch gar nicht gesehen!" |
Saxonier
Beiträge: 3.515 |
ich hab letztens nen ticket wg zeitüberschreitung gekriegt(20min drüber). da das flintenweib noch da war,hab ich ihr erst mal vertickert,das ich über 2h beim arzt gesessen habe und ja schlecht mit ner infusion im arm mein auto umparken kann.habs mir dann vom doc auch schriftlich geben lassen und siehe da,brauchte das ticket nicht bezahlen. |
standard
Beiträge: 19.357 |
Sieh an - die berühmte SuFu gab tatsächlich eine sehr passende Überschrift her! Also: Nun würde mich doch mal berennend interessieren, ob soclches Gebahren Wir haben mal in Binz (unbewußt, mit mindestens einem Dutzend weiterer PKW) in einer Parkverbotszone geparkt - für ´ne gute halbe h. Das kostete dann rund 2 Wo später glatte 15 uronen - ohne all den anderen oben angeführten Kokolores... |
guidolenz123
Beiträge: 819 |
Bei Verwarnungen sind Zusatzkosten eher unüblich bzw wesentl. niedriger. Ist aber von Bundesland zu Bundesland und von Stadt zu Stadt verschieden. Ist in Gesetzen ,Verordnungen und Satzungen festgehalten und uneinheitlich geregelt, da die Gebühren meist nur durch Rahmengebühren und selten durch feste Gebührensätze geregelt sind. Euer konkreter Fall scheint mir aber auch eher unüblich. Ob er mit den lokalen Regelungen konform geht und/oder diese regelungen mit höherrangigem recht kann ich nicht sagen. Zu lokal und zu speziell...sorry. |
Seite: 1 2 Nächste Seite » | |
|