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Trabiklatsch » Dreistigkeit der kommunalen Verkehrsüberwachung |
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Autor | Thema: Dreistigkeit der kommunalen Verkehrsüberwachung |
standard
Beiträge: 19.357 |
KÖNNTE sich ein Einspruch in dem Falle evtl. lohnen? Mir erscheinen die "Nebenkosten" nämlich auch ziemlich exorbitant - und sehen eben ziemlich nach obigen genannter "Dreistigkeit" aus. |
Elfriedewilli
Beiträge: 1.918 |
@Standard: 40764 Langenfeld (Rhld.) ?? Was treibt ihr denn dort? Öfter in der Gegend? |
Marlene
Beiträge: 1.083 |
Also ich habe den Verdacht, daß Dein Filius wohl die "Windschutzscheibenverwarnung", vulgo: Knöllchen, ignoriert hat. Das Verwarnungsverfahren ist kostenfrei (§ 56 Abs. 3 OWiG); ist aber der Gesetzesbrecher mit der Verwarnung nicht einverstanden, sprich: Rührt sich nicht innerhalb von zehn Tagen, wird ins normale Bußgeldverfahren übergegangen und da wären nach § 107 Abs. 1 OWiG sogar mindestens 25,00 EUR Gebühr zu berappen. Ich würde den Knaben zur Zahlung vergattern und ihm raten, künftig "Knöllchen" gleich zu bezahlen... |
guidolenz123
Beiträge: 819 |
Deshalb schrieb ich ja von Verwarnungen. Die sind wie Marlene schrieb tatsächl. i.d.R. nebenkostenfrei (ob das gesetzl. zwingend ist in dieser belegenen Gegend kann ich nicht sagen, jedenfalls ist das übl. so). Bußgeld kostet dann im vorliegenden Rahmen (mal billiger ,mal teurer) Trick: Einfach ,(falls Bußgeldbescheid mittels Einspruch in der 2-Wochenfrist) der Behörde mitteilen , dass der Betroffene (im Bogen Angesprochene) nicht der Parksünder war , war doch so ...oder ??? . dann bekommt der Halter die Verwaltungskosten ohne Verwarn-Bußgeld-Geldanteil auferlegt...und wieder was gespart. Sowas ist grundsätzl. lohnend bei höherem Verwarngeld/Bußgeld im "ruhenden Verkehr", zB bei Feuerwehreinfahrten etc. [Bearbeitet von guidolenz123 (07-10-2014 - 08:53)] |
standard
Beiträge: 19.357 |
Netter Hinweis - nur: Verwarnter und Halter sind ein und dieselbe Person... @marlene: seiner Aussage nach war aber eben kein Knöllchen dran (wofür m.E. eigentlich auch irgendwo die Zeitangabe von-bis spricht). Müßte in dem Schreiben in einem solchen Falle nicht auch darauf verwiesen sein/werden, daß man auf eine ´direkten Verwarnung´ nicht reagiert hat und deshalb besagtes ´Verfahren´ eingeleitet wurde |
guidolenz123
Beiträge: 819 |
Netter Hinweis - nur: Verwarnter und Halter sind ein und dieselbe Person... Macht doch nix.. Sparfüchse können dennoch.. |
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