Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


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Autor Thema: Berlin verbannt Oldtimer
Andre

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so´n Schwachsinn mit der Kilometer-messerei... ist ja dann wieder egal, wieviel Treibstoff das Fahrzeug verbraucht

dann kann doch lieber gleich der Treibstoff höher besteuert werden, hat nen ähnlichen bzw. besseren (im Sinne des Zieles) Effekt

pwb601

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egal nicht, denn wenig Verbrauch = wenig Kosten an der Tankstelle. Das reguliert sich von selber. Einfach Spritkosten rauf ginge natürlich auch, aber dann hätte man wieder das Tanktourismus-Problem.
DUOcalle601

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50 euro kostet mich ein von mir gewünschter kilometer stand
pwb601

Beiträge: 3.903
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Mißbrauchen kann man jedes System, aber 99% der Benutzer tun es aus Faulheit oder anerzogener Ehrlichkeit schlichtweg nicht. Und ob ich illegal Tachos manipuliere oder illegal GPS-Sender störe ist doch wurscht. Einfach Strafen weit genug raufsetzen und schon zahlen die allermeisten brav. (In Holland sind Gefängnisstrafen und exorbitante Geldstrafen im Gespräch, das sollte einfach auch hier auf nachgewiesene Tachomanipulation stehen. Und beim Tüv würd auch auffallen, wenn einer im Jahr plötzlich Minuskilometer gefahren hat, oder der Geschäfts-Daimler bloß 5000 km schafft - "richtig" manipulieren ist auch teurer als Dein Fuffi, denn der km-Stand wird heutzutage fast ein Dutzend Mal im Auto gespeichert und kann nicht "mal eben" überall umprogrammiert werden)

@Christian,
das neuseeländische System ist mir neu, aber so was in der Art meinte ich tatsächlich.

wilhelminus

Beiträge: 1.980
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Darf man eigentlich einen zweiundzwanzig Jahre alten - und somit plakettenfreien P601 - mit einem zweiunddreißigjährigen P601 mit H-Kennzeichen am Seil durch eine Umweltzone schleppen?

Abgesehen davon, dass die Frage ernst gemeint ist (Wie will man sonst seinen Youngtimer von der Garage innerhalb der Zone zum Stadtrand bekommen? Teleportation???), gefällt mir auch die Absurdität der Aktion: Warum nicht auf diese Weise eine größere Runde über Postplatz, Pirnaischen Platz, Wettiner Platz, über sämtliche Elbbrücken hin und her und abschließend durch die Neustadt?

Wurstblinker

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Der arme Motor des Zweiunddreißigjährigen...
Chris601

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Wirklich eine gute Frage!

Ohne mich auszukennen, würde ich sagen: ja, klar!

Man darf mit dem H sowieso fahren. Der (ab)geschleppte ist versichert und somit steht dem abschleppen auch nichts im Wege.

Der springende Punkt könnte der berühmte Unterschied zwischen schleppen und abschleppen werden.

Dein Auto von A nach B zu schleppen, nur um durch einen "verbotenen Bereich" (Zone, Saison o.ä.) zu gelangen, wird Schwierigkeiten geben oder wenigstens den LKW-Führerschein voraussetzen (war dochj so beim schleppen?).

Einen liegengebliebenen Plakettenfreien zur Werkstatt in/durch die Zone abzuschleppen sehe ich als problemlos.

Wurstblinker

Beiträge: 613
Registriert am: 30.07.2002


Das ist doch alles hypothetischer Käse...

Kein normaler Mensch wird so ´nen Quatsch veranstalten.

1. Brauchst Du immer nen zweiten Mann/Frau. (Aufwand)
2. Interessieren solche Aktionen keine Sau, außer als Gaudi für die, die gerade an der Straße stehen. Und ändern tun sie erst recht nichts.

Christian K

Beiträge: 3.150
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Ich habe letztens irgendwo gelesen, das jemand nach der Rückkehr zu seinem Auto hinterm Scheibenwischer ein Knöllchen wegen fehlender Umweltplakkette vorfand. Der Besitzer klagte dagegen und gewann. In der Urteilsbegründung heißt es, das ein Verstoß wegen fehlender Plakette nur dann vorliegt, wenn das Auto in der Umweltzone gefahren wird, aber nicht bei einem parkenden Auto. Auch wenn es logisch erscheint, das das Auto in die Zone hineingefahren wurde, es darf nicht automatisch davon ausgegangen werden, da es ja gut möglich ist, das das Auto dorthin geschleppt wurde.
pwb601

Beiträge: 3.903
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ich geh mal davon aus, daß ein geschlepptes Fahrzeug in diesem Moment zwar betriebsbereit sein kann, aber nicht betrieben wird. Gefahren wird es auch nicht. Es wird im Grunde auch nicht als Fahrzeug bewegt, weils doch im rechtlichen Sinne ein Anhänger ist (jedenfalls so behandelt wird, weil der Fahrer des schleppenden Fahrzeugs ja den LKW-Schein braucht, wie Chris richtig erkannt hat). Insofern ist die Aktion legal, würde ich sagen.

wenn sie es nicht ist, schraube man eine Zündkerze heraus, dann ist das Fahrzeug nicht fahrbereit und kann/darf/muß abgeschleppt werden.

Hypothetisch würde ich das ganze nicht nennen, ist ja nicht grad so, daß man außer schieben groß eine Wahl hätte, wenn man im Ghetto lebt ...

DUOcalle601

Beiträge: 2.038
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wenn man aber schleppt brauch man dazu eine schleppgenehmigung in berlin

diese wird dort faktisch aber nicht mehr erteilt, da trailer oder abschlepp lkws genutzt werden können

Christian K

Beiträge: 3.150
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Was für eine Schleppgenehmigung?
Ich dürfte also nicht mal Frauchen mit ihrem liegengebliebenen Auto aus der Stadt nach Hause schleppen?
zwigge79

Beiträge: 880
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Doch, das ist Abschleppen. Mußt mal googeln. Ist eigentlich alles zu finden zur aktuellen Gesetzgebung.
wilhelminus

Beiträge: 1.980
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Natürlich brauche ich für den hypothetischen Käse eine zweite Person!!!
Meinen Vater nämlich, der in DD wohnt, dort die denkbar beste aller Garagen besitzt (und auch behalten wird) und im Sommer mit seinem saisonweise zugelassenen Trabant (Bj 89) mal eine Runde über Land drehen möchte. Es handelt sich also um ein zugelassenes Fahrzeug, bei dem Steuer und Versicherung gezahlt sind. Abschleppen eines zugelassenen, VERSICHERTEN Kraftfahrzeuges würde ich sagen.

Selbstverständlich würde ich, sobald es zur Einführung der Umweltzone in DD kommen sollte und ich ohnehin einen Trabanten auf H zulassen müsste, meinem Vater zu Hilfe eilen, sein Auto aus DD rausschleppen (vorzugsweise über die B6 Richtung Meißen - wegen der enormen Steigungen andernorts - oder zur nächstbesten Autobahnauffahrt) und später wieder rein...

Natürlich war die beschriebene Runde durch DD hypothetischer Käse - für den Fall würde ich nämlich ein Gespann Ochsen als Zugtiere vorspannen...

Dirk 72

Beiträge: 1.046
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Fällt mir grad so ein: Was wird den eigentlich aus den Dieselfahrzeugen mit grüner Plakette und Zusatzheizung?

Mal abgesehen von der Standheizung ist die Zusatzheizung bei den meisten modernen Dieseln verbaut um diese überhaupt auf Betriebstemperatur zu bringen. Und stoßen die keinen Feinstaub aus?

Meine Ikarus-Dieselheizung hatte ich dieses Jahr auch wieder mal in Betrieb, da war nix mit Feinstaub, war eher schon Smokewarnstufe 57...

limokombi

Beiträge: 1.050
Registriert am: 17.06.2005


@wilhelminus

Wenn das mit den Ochsen soweit ist, gibst Du mir bitte mal ein Zeichen. Ich würde dann meinen Trabant auch von Ochsen ziehen lassen, und vielleicht können wir dann ein kleines Rennen z. B. auf der Wilsdruffer Straße veranstalten. Gilt ein mutwilliges Rennen von Autos die von Ochsen gezogen werden eigentlich auch als illegales Autorennen...?

(Rein hypothetischen Käse, ähm Frage)

DUOcalle601

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christian k, natürlich darfst du in einer pannensituation ABschleppen, z.b vom kreuzungsbereich weg zu einer parklücke oder von der schnellstrasse runter, oder von der autobahn

nur halt nen fahrzeug quer durch berlin könnte probleme geben, ich habs durch dieses jahr


abschleppen ist eine vorher nicht geplante aktion

alles andere ist schleppen,

Rex

Beiträge: 1.449
Registriert am: 29.11.2000


Ochsengespanne sind in der Umweltzone unzulässig, weil Ochsen einen enormen Ausstoß an Methan-Gas verursachen.
Professor

Beiträge: 1.648
Registriert am: 14.04.2001


die machen aber keinen Feinstaub, deswegen bekommen die die grüne Plakette

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Christian K

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Hallo!
Wo fängnt die Umweltzone in Berlin eigentlich an?
Ist die B96a über diese Spree-Brücke neben der S-Bahnhaltestelle Treptower Park noch befahrbar? Ich meine, glaube ich, die Elsenbrücke oder so, wo man bei Überfahrt diese großen im Wasser stehenden gelochten Skulpturen sehen kann.

Ich müßte Morgen von Lichtenberg nach Treptow fahren. Wenn ich mit meinem Passat TDI (erst fünf Jahre alt, trotzdem nur gelbe Plakette) nicht da lang fahren darf, dann müßte ich wohl zuerst bis nach Karlshorst runterfahren, dann in Oberschöneweide die Spree über die Brücke Siemenstraße überqueren und dann auf der B96 wieder hochfahren.
Also ein der Umwelt sicherlich sehr gut nützender Umweg durch den Berliner Großstadtverkehr.

[Bearbeitet von Christian K (06-04-2010 - 20:30)]

Hegautrabi

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Genaugenommen ist die Brücke schon innerhalb des S-Bahnringes denn der überquert östlich von ihr die Spree. Du fährst aber nur zwischen dort und (R)Ostkreuz im Ring, ich denke das kann man riskieren.
Wo genau die Schilder stehen weiss ich nicht.
TV P50

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Die Brücke ist noch keine Zone, erst in den Querstraßen dazu stehen die Schilder (Stralauer-, Puschkinallee).
Die Straße an den Treptowers(also die Brücke die du meinst) ist noch frei.
DUOcalle601

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Richtig, du müsstest dann am Ringcenter lang, bis boxhagenerstr, dann durch den S Bahnhof Rummelsburg, rechts weg und dann so nen bißchen Umleitung, Ostkreuz die Brücke is dicht, und schon biste an dieser Brücke mit den Skulpturen
DUOcalle601

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Ich muß nun seit 4 Wochen in Berlin innerhalb der Umweltzone arbeiten. Was mir bisher aufgefallen is, das sich viele nicht an die grüne Plakettenpflicht halten.

Viele gelbe oder rote Plaketten sieht man ,kaum jemand hat seine Ausnahmegenehmigung sichtbar angebracht.

Meist Auswärtige Fahrzeuge haben keine Plakette.

Mein Lada wird immer gut beäugt hier , aber der hat ja nen Gkat

Dr Quincy

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Die Lada Nova (2104?) gibts ja neu mit Einspritzer und glaube Euro 2. Ich find es gut!

Was hat die Umweltzone in Berlin bis jetzt gebracht?

Sachsenring601

Beiträge: 803
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quote:
Darf man eigentlich einen zweiundzwanzig Jahre alten - und somit plakettenfreien P601 - mit einem zweiunddreißigjährigen P601 mit H-Kennzeichen am Seil durch eine Umweltzone schleppen?

Die STZVO sagt dazu folgendes:

§ 15a
Abschleppen von Fahrzeugen


(1) Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs ist die Autobahn (Zeichen 330.1) bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen.

(2) Beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs darf nicht in die Autobahn eingefahren werden.

(3) Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten.

(4) Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.


Es werden also nur liegengebliebene Fahrzeuge beschrieben, um diese so schnell wie möglich aus dem Verkehr zu ziehen, wenn eine Vorortreparatur nicht möglich ist.

Es ist verboten, ein Fahrzeug zu schleppen, um nur einen Standortwechsel durchzuführen!
Man müßte folglich nachweisen, dass der entsprechende Trabi aufgrund eines defekts in der Umweltzone liegengeblieben ist!
Sogesehen könnte man auch gleich ohne Plakette durch die Zone fahren...oder man macht es den Schildbürgern nach

DUOcalle601

Beiträge: 2.038
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natürlich darf man ein fahrzeug schleppen fürn standortwechsel

mit schleppgenehmigung

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