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Autor Thema: eBay- Auktion verbindlich? Eigentlich ohne Fragezeichen
Sachsenring601

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Hallo,

ich bin seit längerem auf der Suche nach einem neuen Restaurationsobjekt vom Typ P 50/60.
Bei eBay wurde ich findig:
Ein unrestaurierter P60 im unverbastelten Originalzustand mit guter Substanz (soweit ich das auf den Bildern beurteilen kann).
Der Mindestbetrag wurde erreicht und ich war Höchstbieter!
Aber zum Vertragsabschluß kommt es vorerst nicht, da das Fahrzeug während der Auktion bereits verkauft wurde.
Was meint ihr dazu? Wie sind meine Chancen wenn ich einen Anwalt einschalte? Er hat zwar hinzugefügt, dass das Auto verkauft wurde, aber wenn Gebote oder auch nur ein Gebot vorliegt darf er es nicht!

karateatze1

Beiträge: 135
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Guten Morgen,

wenns der graue P60 mit dem dunkelroten Dach war, ist er nach Rostock - Bad Doberan gegangen. Ein Bekannter von einem guten Kumpel hat den gekauft. Ich weiß das aber bestimmt schon seit Dienstag. Eigentlich mal wieder eine richtige Sauerei. Mußt du vielleicht mal die AGB's von Ebay lesen, denn wenn man einen Artikel bei Ebay verkauft, muß man gleichzeitig auch die AGB's anerkennen...

Er hätte das Gebot ja einfach rausnehmen können? Eigentlich würde ich jetzt sagen, daß zwischen euch beiden mit dem Erfüllen des Mindestpreises und Abgeben des höchsten Gebotes ein regulärer Vertrag besteht...

Aber ebay ist halt ebay?!?

[Bearbeitet von karateatze1 (27-09-2008 - 12:15)]

POSTKUGEL

Beiträge: 2.620
Registriert am: 24.04.2002


Das ist keine Frage von Ebay sonden von BGB und Strafgesetztbuch. Fuer Auktionen gibt es klare gesetzliche Regelungen. Und wer *ein* Fahrzeug wissentlich zweimal verkauft, handelt kriminell. Insofern duerfte das ggf. auch den Staatsanwalt interessieren. Ich wuerde da wahrscheinlich Anzeige erstatten.

[Bearbeitet von POSTKUGEL (27-09-2008 - 12:27)]

karateatze1

Beiträge: 135
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Da ebay die Plattform ist, wo verkauft wird, hat sich der Verkäufer an die AGB's von ebay zu halten. In diesen Bestimmungen wird geklärt, wie und wann ein rechtsgültiger Vertrag zwischen zwei Parteien entsteht. Natürlich sind diese Dinge auch im BGB oder STGB hinterlegt, aber es gibt seitens von ebay Bestimmungen, die man mit dem Nutzen dieser Plattform als Verkäufer bestätigt.

Das diese Aktion moralisch nicht rechtens ist, wird wohl jedem hier klar sein. Wie man nun allerdings an sein Recht gelangt, ist eine andere Frage...

[Bearbeitet von karateatze1 (27-09-2008 - 12:50)]

pwb601

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tja realistisch gesagt, um deine frage mal zu beantworten: deine chancen sind gleich null, egal, welches anwaltskommittee du einschaltest. dann sagt der verkäufer eben, ware hat nicht der beschreibung entsprochen und deswegen hat er's rausgenommen (das geht nämlich ganz legal) - beweis mal das gegenteil ... gebote streichen kann ich als verkäufer auch, wenn mir der bieter nicht paßt ... ebay ist nun mal nicht wirklich was für gutgläubige, das ist ne plattform, um geld zu machen ... ist einfach so.
karateatze1

Beiträge: 135
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... genau, daß ist das was ich versucht habe zu sagen. Durch ebay selbst hat der Verkäufer so einige Möglichkeiten zu tricksen...
Sachsenring601

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Hallo,

danke für die vielen Hinweise! Genau so sehe ich es auch! Mir ist wohl klar, keinen Anspruch mehr auf dieses Auto zu haben – den zwischen Anbieter und dem anderen Käufer ist auch ein Vertrag zustande gekommen (Vielleicht doch anfechtbar, da unzulässig!).
Aber ich werde geeignete Maßnahmen einleiten, damit zumindest dieses eBay- Mitglied sich zukünftig an die ABG´s hält.
Ebay wird sich dafür in besonderer Weise interessieren! Denn es wurden die Gebühren umgangen.
Grundsatz zur Umgehung der eBay-Gebühren laut eBay:

• Angebote, in denen die Käufer angewiesen werden, nicht zu kaufen, sondern sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen, um den Kauf außerhalb von eBay abzuwickeln.
• Angebotspraktiken, die einen Verkauf außerhalb von eBay zum Ziel haben.

Sollte ich nach Auktionsende Höchstbieter sein, werde ich vom Verkäufer verlangen, dass das Fahrzeug innerhalb von 7 Tagen zum Artikelstandort zurückgeführt wird. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
Mit freundlichen Grüßen Dirk

DUOcalle601

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wo wurden gebühren umgangen ?

das auto wurde reingestellt --> kostet gebühren

das auto wurde verkauft zum mindestpre ostet gebühren

ebay kümmert ich da nen rotz drum, kriegst nen schönen vorgefertigten textbaustein als antwort und gut

das es scheiße is sowas zu machen is ne andere sache,
ich hätt da keinen bock mich darum zu streiten

hast du irgendwelche verluste dadurch ? ausser dem auto

TV P50

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Genauso sieht es aus. Sowas passiert jeden Tag noch und nöcher. Vor 7 Jahren hätte ebay sicher noch Schritte eingeleitet.
Aber heute haben die garnicht die Zeit und das Personal um sich um sowas zu kümmern.

Wie Calle sagt wirds ne Standardantwort aus nem Textbaustein geben und dem Verkäufer passiert nichts. Was du einfach machen kannst ist eine negative Bewertung abgeben, weil der Verkäufer keine negative zurück geben kann. Verkäufer können nur noch positiv oder garnicht bewerten.

Und zum Thema AGB, egal was da drinnen stehen mag, Gestzte sind bindet und juristisch durchsetzbar. Da kann in den AGBs sonst was stehen.

Dirk die einzige Empfehlung kann heute nur sein.....lass es gut sein...max ne negative und gut is.....

pwb601

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"Aber ich werde geeignete Maßnahmen einleiten, damit zumindest dieses eBay- Mitglied sich zukünftig an die ABG´s hält."

es dauert maximal 5 minuten, dann hab ich nen neuen jungfräulichen nick bei ebay registriert ... als verkäufer spielt es auch keine rolle, ob ich eine oder tausend bewertungen habe - gekauft wird immer

Sachsenring601

Beiträge: 803
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quote:
wo wurden gebühren umgangen ?
das auto wurde reingestellt --> kostet gebühren das auto wurde verkauft zum mindestpre ostet gebühren

Wenn kein Anderer bietet, dann geht es eben zum Mindestpreis weg und er bezahlt die Gebühren! Wäre das Auto nicht außerhalb von eBay verkauft worden, so läge der Auktionpreis vielleicht bei 2400.-€ und somit ist eBay eben geprellt worden.
Mir geht es schon nicht mehr um das Auto, sondern um das Prinzip und deswegen werde ich ihm wenigstens etwas Streß machen.
Ich werde weitersuchen und ein entsprechendes finden, zumal mir der Preis egal ist, ich würde auch 7000.-€ dafür bezahlen. Im Moment habe ich noch meinen F8 in Arbeit, dann hätte ich noch eine ES 175 und ein SR2 zu restaurieren, also von Dringlichkeit kann keine Rede sein. Schade ist es trotzdem, denn dieses Fahrzeug ist nicht verbaut und im guten originalen Zustand.

[Bearbeitet von Sachsenring601 (27-09-2008 - 16:54)]

Sachsenring601

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Diese Foto ist eigentlich auch ein Grund dafür, dass ich mir unbedingt einen P50/60 zulegen möchte. Schön finde ich es, wie ich das Auto damals liebevoll berührt habe
Schade das es nie in meinen Besitz gekommen ist und vielleicht verschrottet wurde. 1972 mußte es meinem "schilfgrünen" weichen.

[Bearbeitet von Sachsenring601 (27-09-2008 - 17:34)]

Sachsenring601

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Oder hier habe ich noch eins:

Rex

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Na ja, weg ist weg. Der Trabi kommt nicht wieder, wenn er inzwischen anderweitig verkauft und übergeben worden ist. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Hat sich denn der Verkäufer einen anderweitigen Verkauf explizit vorbehalten? Wenn nicht, und wenn du dem Verkäufer, wie ich deinen Ausführungen entnehme, unbedingt eine reinsemmeln willst, dann kannst du dich ja mal mit deinem Rechtsanwalt über einen dir möglicherweise zustehenden Schadenersatzanspruch unterhalten, vorausgesetzt, dir ist ein Schaden entstanden. Ein solcher Schaden könnte z.B. der aufgewendete Mehrbetrag bzw. Differenzbetrag für die 7000,- € teure nun nötige anderweitge Ersatzbeschaffung sein.
Deinem Anwalt sollte da schon was Passendes einfallen.

Da dir aber dadurch bisher ja nun tatsächlich noch kein wirklicher Schaden entstanden ist und deshalb bei dir eigentlich nur der Frust überwiegt, kannst dir aber auch heute Abend einfach nur ordentlich einen hinter die Binde kippen und wenn sich dann morgen der ganze Frust darüber bei dir wieder gelegt hat, die ganze Sache einfach unter der Rubrik "überflüssige Kontakte mit Vollidioten" abheften und alles vergessen. Sowas passiert nun mal leider.

[Bearbeitet von Rex (27-09-2008 - 18:13)]

heckman

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So ist es. Ist mir auch schon passiert, (war auch noch was seltenes). Kräftig geboten und weg war der Artikel....
DUOcalle601

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naja, hätte wäre wenn und aber
berichte mal wie es ausgeht, würd mich intressieren

viel glück

TV P50

Beiträge: 3.959
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Und nicht vergessen, bei Autos wird von ebay pauschal abgerechnet und nicht nach Höhe Auktionserlös. Wenn du nun das Auto ersteigert hast, dann bezahlt er die Verkaufsprovisions-Gebühren so oder so, und zwar egal ob der Wagen für 5 oder 5000 verkauft wurde. Ist der Mind.Preis erreicht worden ist die Gebühr fällig.
Deswegen ist ebay nicht geprellt worden, erst wenn der Verkäufer sich an ebay wendet, was er in dem Fall sicher nicht tun wird.
Sachsenring601

Beiträge: 803
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Ich wurde überboten, obwohl das Auto bereits verkauft ist!
Würde der Verkäufer unter Zuhilfenahme eines Freundes oder durch eine Zweitmitgliedschaft das Höchstgebot erzielen, so hätte die Transaktion keine Konzequenzen...
Was aber wenn andere den Auktionspreis auf über 20 000.-€ anwachsen? Zumindest würde sich dann der Verkäufer ärgern, den sein erzielter Preis lag sicherlich unter 20 000.-€. Vermutlich würde dann der jetzige unrechtmäßige Käufer einen Deal mit dem Verkäufer abschließen und das Auto doch wieder herausgeben!

[Bearbeitet von Sachsenring601 (28-09-2008 - 01:28)]

Sachsenring601

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So, wieder Höchstbieter - ich habe nachgezogen...
heckman

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Warum? Und warum gerade dieser?
Der Camping (oder der 60er in Lindgrün) würde mich aber deutlich mehr interessieren
pwb601

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ne, der verkäufer würde sich kaum ärgern. denn wer 20.000 auf das ding bietet, meint das unter garantie nicht ernst ... wie gesagt, ich bin ja jetzt nicht der verkäufer, aber WÄRE ich es, würd ich dich ganz einfach als bieter sperren, wenn du tatsächlich noch bietest, OBWOHL ich die karre verkauft und genau diesen fakt in den auktionstext gesetzt hab.

die ganze sache hat auch so keine konsequenzen ... ich an deiner stelle würde das abhaken. aber mußt du wissen. theoretisch hast du anspruch auf schadenersatz, wenn du nachweislich nen vergleichbaren wagen für dein gebot + x kaufst. das x kannst du unter umständen vom verkäufer wiederholen, aber dabei wünsch ich dir viel spaß

Sachsenring601

Beiträge: 803
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@Heckman, man sollte beim Kauf eines Oldtimer zwar keine rationellen Gründe in den Vordergrund stellen, aber der betreffende Trabant hätte laut Artikelbeschreibung in meiner Nähe gestanden und diesen hätte ich sicherlich am Wochenende besichtig.
Der lindgrüne steht in Tutow und außerdem fehlen diverse Teile, die erst einmal beschafft werden müssen. Ich arbeite täglich 13 – 14h, da fehlt mir einfach die Zeit um auf Teilemärkten die passenden Teile zu suchen. Der graurote ist hingegen original und komplett!
Ein Camping kommt gar nicht in Frage, ich habe dazu keinen Bezug.
Ich meine damit, jeder hat andere Motivationen um dieses Hobby zu betreiben. Ich möchte weder ein seltenes noch ein besonders altes Fahrzeug einer Modellreihe, sondern ein Fahrzeug, welches Kindheitserinnerungen wahr werden lässt.
Das ist eben der schilfgrüne 601 meines Vater´s und nach Möglichkeit ein Trabant 600 vom Baujahr 1962 – 64, der sich dann in Farbe und Ausstattung an den Trabi auf den Erinnerungsfotos anlehnt. Notfalls würde ich auch einen P50 nehmen, da 600´wesentlich seltener sind.
Mein F8 z.B. ist ein sehr schönes und interessantes Auto, aber mir fehlt der Bezug! Keiner aus der Verwandtschaft fuhr einen, auch fuhren in meiner Kindheit kaum noch F8 oder fielen mir nicht auf. Dieses Fahrzeug wäre verkäuflich, aber mein schilfgrüner definitiv nicht! Keine 100 000 und auch keine 200 000 € könnten mich erweichen.
wabuman

Beiträge: 78
Registriert am: 16.02.2006


Wenn es Dir nur um den Bezug zum Fahrzeug geht hab ich da eventuell was für Dich.... nen 600er in blau in schlechten Zustand für ganz wenig Geld... Falls Interesse bitte ne Email weil ich hier seltener nachschaue

t.huefner[ät]gmx.de

Deluxe

Beiträge: 14.007
Registriert am: 13.12.2001


Tja...es gibt halt Leute, die kaufen sich ein Auto zu dem sie keinerlei Bezug haben. Und dann gehen die Gründe für den Kauf noch nichtmal auf...man könnte da sachen erzählen...zum Quietschen...
Schumi

Beiträge: 3.544
Registriert am: 08.11.2004


Nochmal langsam, ist etwas verwirrend hier...

Du bietest auf ein Auto, von dem du weißt, dass es bereits außerhalb von Ebay verkauft wurde?

a) wieso bietest du dann überhaupt?
b) woher weißt du, dass es verkauft wurde?
c) läuft die Auktion immernoch oder wurde abgebrochen, nachdem du das (vorübergehende) Höchstgebot abgegeben hast?
d) oder hat dir der Verkäufer nach Ende der für dich erfolgreichen Auktion gesagt, dass das Auto schon weg ist?

Nach meinem Kenntnisstand (Ausbildung Bürokaufmann, Unterricht BWL/VWL) mal folgende Überlegung:

Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn ein Angebot abgegeben und von der anderen Seite angenommen wird (zweiseitige Willenserklärung).

Meiner Meinung nach ist die Auktion vergleichbar mit der Auslage in einem Geschäft. Und die ist entgegen landläufiger Meinung kein Angebot, sondern die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (auch wenns komisch klingt). Mit Abgabe eines Gebots (bzw. analog mit Abgabe des Artikels an der Kasse) gibst du als Käufer das Angebot ab, den Artikel zu einem bestimmten Preis kaufen zu wollen (hier: Gebot, im Laden: der Preis, der draufsteht). Der Verkäufer wird im Regelfall dein "Angebot" annehmen, du kannst die Ware mit nach Hause nehmen.

Mal ein ziemlich weit hergeholtes Beispiel: Im Laden gibt es das allerletzte Exemplars eines bestimmten Fernsehers für 500 Euro. Du nimmst ihn mit zur Kasse und bietest dem Laden damit rein formell an, den Artikel für 500 Euro kaufen zu wollen. Hinter dir will jemand unbedingt diesen Fernseher haben und bietet der Kassiererin plötzlich 600 Euro. Sie verkauft das Teil an den Anderen. Wird so im wahren Leben eher selten geschehen, soll aber heißen, du hast keinen Rechtsanspruch darauf, dass der Verkäufer dein Angebot annimmt.

Wichtig ist bei Ebay aber der Zeitpunkt, zu dem das Rechtsgeschäft zustande kommt. Allein durch die Nutzung dieses Marktplatzes stimmen Käufer und Verkäufer der Tatsache zu, dass zum Ende der Auktion ein verbindliches Rechtsgeschäft zwischen Verkäufer und Höchstbietendem zustande kommt - Der Verkäufer nimmt also das Angebot des Höchstbietenden automatisch zu einem bestimmten Zeitpunkt an.

Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Verkäufer aber - zumindest nach meinem Rechtsverständnis - seine Auktion (also rein formal die "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes") jederzeit zurückziehen. Ob die bei Ebay nennbaren Gründe wie "Beschreibung falsch" oder "Artikel wurde zerstört" in vielen Fällen schlicht gelogen sind steht auf einem anderen Blatt.

Fakt ist:

1. schnappt dir ein Anderer etwas was du gern haben möchtest vor der Nase weg, guckst du in die Röhre.

2. lässt der Verkäufer die Auktion wissentlich zu Ende laufen, obwohl die Ware bereits anderweitig verkauft wurde (und geht damit einen verbindlichen Kaufvertrag ein, den er nicht mehr erfüllen kann), handelt er strafbar - nach meinem privaten Rechtsverständnis, wie oben schon jemand schrieb, Betrug!

In diesem Falle wäre eine Strafanzeige der richtige Weg, vielleicht bekommt er Verkäufer eine Geldstrafe oder ein paar Arbeitsstunden aufgebrummt. In den meisten Fällen enden solche Lappalien aber mit einem "Dudu!" und erhobenem Zeigefinger.

Um eventuellen Schadenersatz geltend zu machen, müsste aufbauend auf den Strafrechtsprozess ein Zivilprozess angestrebt werden. Dabei müsstest du als potenzieller Käufer nachweisen, dass dir durch das Nichtzustandekommen des Vertrags ein Schaden entstanden ist. Das wäre z.B. der Fall, wenn du mit Bargeld in der Tasche vergeblich hinfährst und den Wagen holen willst und dir der Verkäufer dann ne lange Nase dreht (Erstattung Spritkosten, Verdienstausfall etc.).

Aber in deinem Fall: Kein Schaden, kein Schadenersatz. Und das Ebay solche Vorkommnisse "egal" sind (aus welchen Gründen auch immer, sei dahingestellt), wurde ja schon ausführlich besprochen.

Sorry, dass es etwas länger geworden ist

Edith wegen Fäler

[Bearbeitet von Schumi (29-09-2008 - 17:31)]

trabiheizer

Beiträge: 561
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was ist mit dem ?

IC&ih=008" TARGET=_blank>http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=180292225285&ssPageName=STRK:MEWAIC&ih=008

ifamobile

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Passt vielleicht zu diesem Thema:

Irgendwo bei EBAY habe ich dieser Tage von einem Angebot gelesen, dass zwar noch online war, aber mit dem sinngemäßen Zusatz versehen:

"Bitte nicht mehr bieten; der Artikel wurde bereits verkauft."

Wat nu?

Sachsenring601

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@Schumi, warum diese umständlichen Vergleiche?
Wer auf der eBay- Plattform einen Artikel einstellt (oder eben auch Gebote für einen Artikel abgibt), hat strikt die ABG´s zu befolgen.
Nachdem aber einige Gebote abgegeben worden und ich sogar den Mindestbetrag überboten hatte - stand mit einem mal der Zusatz:

"Bitte nicht mehr bieten, Fahrzeug wurde verkauft"

Da das Angebot zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet war, wurde also der Verkauf ausserhalb von eBay getätigt.
Genau das verstößt gegen die Grundregeln von eBay.

In den AGBs heißt es:

-Angebote, in denen die Käufer angewiesen werden, nicht zu kaufen, sondern sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen, um den Kauf außerhalb von eBay abzuwickeln.

-Angebotspraktiken, die einen Verkauf außerhalb von eBay zum Ziel haben.

Das also dazu, ich kann nicht grundsätzlich Gebote ausschließen, weil es ja sein könnte: "Das der Verkäufer in pflichtverletzender Weise den Artikel ausserhalb von eBay verkauft"!

Zum Abschluß, ich habe den Verstoß gemeldet und eBay hat die Transaktion beendet.

@Deli, genau!
Die Gründe für den Kauf des F8´s sind nicht aufgegangen! Aber auf der anderen Seite stört mich die Kiste auch nicht, ich habe hier 10 000 m² Grundfläche und diverse Garagen zu stehen. Der finanzielle Teil ist völlig uninteressant und zu vernachlässigen.

karateatze1

Beiträge: 135
Registriert am: 23.10.2006


Sag ich doch, ruhig mal in den AGB's von ebay schauen...


Deluxe

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Registriert am: 13.12.2001


quote:
Der finanzielle Teil ist völlig uninteressant und zu vernachlässigen.

Schön so...

Ich frage mich nur, was dann das Gehampel wg. der ebay-Auktion soll. Wenn Dir Preise wurscht sind (zumindest in der Öffentlichkeit ), dann hol Dir doch einen anderen und pack einfach ein paar Tausender obendrauf...ist ja kein Thema, wenn ichs richtig verstehe.

Die ebay-Karre siehste sowieso nicht, dem Verkäufer ist Gemecker shitegal, also spar Dir den Streß...

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