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Autor Thema: eBay- Auktion verbindlich? Eigentlich ohne Fragezeichen
Sachsenring601

Beiträge: 803
Registriert am: 17.12.2004


quote:
Ich frage mich nur, was dann das Gehampel wg. der ebay-Auktion soll.

Es geht einfach um das Prinzip, man kann nicht jeden Betrug einfach hinnehmen.
Wäre ich nach ordnungsgemäßer Beendigung der Auktion Höchstbieter geblieben, hätte ich zumindest rechtliche Schritte prüfen lassen.
EBay hat nun die Auktion vorzeitig beendet, somit hat sich der Fall für mich erledigt.
Ob er nun von eBay Sanktionen erfährt oder seine Mitgliedschaft gekündigt wird, wurde mir nicht bekannt.

DUOcalle601

Beiträge: 2.038
Registriert am: 09.06.2006


gibste mal nen link von der auktion ?
oder die artikelnummer
TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


Du must mal ebay lesen.
Ich kopier es hierrein.
Nicht ebay sondern der Verkäufer selbst hat vorzeitig beendet, eben weil es zum vorzeitigen verkauf außerhalb kam.

Das vorzeitige Beenden eines Angebots ist nach § 9 Abs. 11 der eBay-AGB nur zulässig, wenn Sie dazu gesetzlich berechtigt sind. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können Sie sich von einer verbindlichen Willenserklärung (wie das Einstellen eines Angebots auf dem eBay-Marktplatz) lösen, wenn ein so genannter Anfechtungsgrund vorliegt. Ein Anfechtungsgrund liegt vor, wenn Sie sich bei der Abgabe einer Willenserklärung in einem relevanten Irrtum befanden.

In Betracht kommt:

-Erklärungsirrtum: Ihnen ist beim Erstellen des Angebots ein Fehler unterlaufen, z.B. Sie haben sich bei der Eingabe des Start- oder Sofort-Kaufen-Preises vertippt.

-Inhaltsirrtum: Sie wollten ein Angebot überhaupt nicht abgegeben, z.B. haben Sie aus Versehen einen Artikel bei eBay eingestellt, den Sie bereits vorher verkauft hatten.

-Eigenschaftsirrtum: Sie haben sich über ein wesentliches Merkmal des Artikels geirrt, z.B. sind Sie irrtümlich davon ausgegangen, es handele sich um einen Nachdruck und keinen echten van Gogh.

Und damit hat sich dein Anspruch auf den Wagen lange erledigt. Schon der erste Absatz reicht. Du kommst gegen sowas nicht an. Punkt..............

Hier der Link: Trabant 600

karateatze1

Beiträge: 135
Registriert am: 23.10.2006


Guten Abend,

er ist wieder zu haben...

ebay Nr. 220289940372 oder der Link: http://cgi.ebay.de/Trabant-600-Bj-1964-Oldtimer-funktionsbereit_W0QQitemZ220289940372QQcmdZViewItem?hash=item220289940372&_trkparms=72%3A1229%7C39%3A1%7C66%3A2%7C65%3A12%7C240%3A1318&_trksid=p3286.c0.m14

Hatten den gestern angeliefert. Und zwar in einem Sprinter (o. ä.) hinten drin. Dabei hat der Trabant ein paar Dellen mehr abbekommen. Die Stoßstange vorne rechts ist dabei abgerissen. Und und und. Der eigentliche Käufer hat den Trabant nicht angenommen. Und 601 Zierleisten soll er auch drauf haben mit grauen Gummis...

Nur so zur Info und später Schadenfreude...

Gruß, Atze

trabifreak78

Beiträge: 819
Registriert am: 07.01.2008


der steht ja quasi bei mir vor der Tür....
kribbelt direkt mal anzurufen und nen Besichtigungstermin zu machen...
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