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Autor Thema: Straße oder Weg???
Saxonier

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Registriert am: 10.09.2000


hallo zusammen,
ich hatte gerade ne begegnung mit nem Renault-Transporter.er kam rechts aus einem unbefestigten Weg auf die kreuzung.ich fuhr mit ca.20 km/h(nasse,abschüssige strasse mit jahrhunderte alten Katzenköpfen)auf der strasse(keine verkehrsregelung,also rechts vor links).der transporter kam mit ordentlichen tempo rechts aus dem weg.trotz vollbremsung meinerseits bin ich reingerutscht.das ende vom lied:ne ordentliche beule im Renault und an meinem Nissan nur die kennzeichenhalterung gesplittert,keine beule,kein lackschaden.also nen schaden von gut 10€.
da der andere ein firmenwagen war,kam auch der FC Blau/Weiß.ich hab natürlich keine schuld zugegeben und auch die polizei war sich uneins,ob das nun ein weg oder eine strasse ist.was meint ihr:

(link berichtigt, Moderator)

[Bearbeitet von Frankenstein (30-11-2009 - 18:17)]

Christian K

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Registriert am: 27.04.2004


Also ich meine in der Fahrschule gelernt zu haben, das der auf unbefestigten Wegen kommende Verkehr dem auf befestigten Straßen verkehrenden die Vorfahrt zu gewähren hat.
Und das das ist eindeutig ein Weg, wenn nicht sogar eine Grundstücksausfahrt.
Saxonier

Beiträge: 3.515
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hier mal ein besseres bild:
POSTKUGEL

Beiträge: 2.620
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Schwierig. Aber ich denke mal, dass eine "Strasse" innerhalb geschlossener Ortschaften im Gegensatz zu einer Ausfahrt einen Namen traegt.

Die Frage an dieser Stelle ist tatsaechlich, ob hier eine eindeutige Vorfahrtsverletzung vorliegt oder von der "allgemeinen Betriebsgefahr" (a'la Parkplatz = geteilte Schuld) auszugehen ist. Der Anwalt hilft weiter!

Saxonier

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poku,
dort oben im Dorf heißen alle Strassen Oberdorf und an fast allen ist auch ein strassenschild.nur eben an diesem Weg nicht.
mal sehen,was der anwalt sagt,es geht schließlich um ein nicht unerhebliches Bußgeld incl.Sammelpoints in FL.
pwb601

Beiträge: 3.903
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wenns keine Grundstücksausfahrt ist, gilt da rechts vor links, ganz normal. Denn da ist auch kein durchgezogener Bordstein etc., der eine absolute Wartepflicht für den aus dem "Weg" kommenden Verkehr anzeigen würde.
Saxonier

Beiträge: 3.515
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pwb601;bordsteine im oberdorf
da gibts nicht mal fußwege

am liebsten wär mir ne 50:50 regelung,d.h.jeder trägt seinen schaden selber und mir bleiben punkte erspart.
zur not tun auch die 5% versicherungserhöhung nicht wirklich weh,sind es halt 40 statt 35% haftpflicht.

Christian K

Beiträge: 3.150
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pwb601:
An den Landstraßen sind an den Einfahrten in die Wald- und Ackerwegewege auch keine durchgezogenen Bordsteine.
Das heißt, ich muß an jeder Einfahrt nach rechts schauen, ob da jemand aus dem Wald kommt, dem ich dann Vorfahrt gewähren müßte, oder was?
Toni

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Registriert am: 23.10.2005


aber in den meisten fällen durchgezogene Linien oder Hauptstraßenschilder.

Ich würde sagen, das das oben gezeigte ein klassischer Fall von Rechts vor Links im Ort ist. Gibts bei uns so auch im Ort.

Aber, nach genauerer Betrachtung.. Ist das ne Sackgasse? Wer ist dafür zuständig? Sieht ja doch sehr nach Hofzufahrt aus.

[Bearbeitet von Toni (30-11-2009 - 23:09)]

Saxonier

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Toni,das ist einfach ein unbefestigter weg(abkürzung ins Dorf) zu zwei häusern.die eigentliche strasse,an der die häuser dort stehen,führt weiter rechts lang.

ich hab übrigens in der STVO das gefunden:
§ 8 Vorfahrt
(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,

1.
wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
2.
für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.

(1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.
(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muß rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, daß er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, daß er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert. Kann er das nicht übersehen, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf er sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten, bis er die Übersicht hat. Auch wenn der, der die Vorfahrt hat, in die andere Straße abbiegt, darf ihn der Wartepflichtige nicht wesentlich behindern.
(3) (weggefallen)

nun muß halt der status des weges geklärt werden.

Saxonier

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So,
Anwalt ist informiert,Do. ist der erste Termin.
es wird wohl doch ne haarspalterei um diesen Weg geben.
aber da mir 3 Punkte und Bußgeld,sowie ne Hochstufung in der versicherung drohen,geh ich lieber den sicheren Weg.
Saxonier

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war nun beim Anwalt.jetzt heißt es erstmal abwarten,bis sich die bußgeldstelle meldet und ich mich äußern kann/darf/muß.

seiner meinung nach,handelt es sich um einen Weg.
die freigabe meiner rechtsschutzversicherung ist schon mal bis zur ersten instanz.ich hoffe aber nicht,soweit gehen zu müßen.

Saxonier

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heute (!!!!!) kam der bußgeldgeldbescheid:150 € Geldbuße und 3 punkte.bin nun auf dem weg zum anwalt.mal sehen,was es wird.
Saxonier

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kleine info am rande:
am 09.07.2010 ist die verhandlung vor dem amtsgericht in QLB.
mal sehen,wie es ausgeht,ich werd euch weiter informieren.
pwb601

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... kein Wunder, daß man mit seinen Sachen vor Deutschen Gerichten Wartezeiten wie weiland auf den Trabant hatte
Christian K

Beiträge: 3.150
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So ist es.
Ich wurde am 23. April 2009, also letztes Jahr(!) wegen Beleidigung angezeigt, am 19. Mai 2009 zum Verhör vorgeladen.
Bis heute, über ein Jahr später, habe ich noch keine weitere Nachricht zu dem gegen mich laufenden Verfahren gehört.
Marlene

Beiträge: 1.083
Registriert am: 17.01.2007


@Christian: Bist Du zur Beschuldigtenvernehmung hingegangen? Wenn nein, gibt es für Dich bei Einstellung des Verfahrens keinen Bescheid von der Staatsanwaltschaft.
Gruß,
Marlene
Christian K

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Natürlich bin ich hingegangen! Wieso nicht?

Edit: Stimmt!
Aus meinem letzten Beitrag läßt sich zwar herauslesen, das ich vorgeladen wurde, aber nicht, ob ich mich auch nicht davor gedrückt habe.
Darf man das denn? Einfach so nicht erscheinen?

[Bearbeitet von Christian K (25-06-2010 - 19:38)]

Saxonier

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so,ich hab nochmal vier wochen aufschub,eh ich einfahren darf,verhandlung um vier wochen verschoben,so kann ich meinen sommerurlaub doch noch in freiheit geniessen.
vielleicht klappts ja noch mit Richter Hold oder Barbara Salisch
Saxonier

Beiträge: 3.515
Registriert am: 10.09.2000


heute war dann die "hauptverhandlung".
das ende vom lied:
Das verfahren gegen mich wurde eingestellt,d.h.keine punkte,kein bußgeld.nur eine ermahnung der richterin.

wie man sieht,ein einspruch gegen ein bußgeldverfahren kann sich lohnen.

[Bearbeitet von Saxonier (09-08-2010 - 19:15)]

Hegautrabi

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Registriert am: 02.10.2005


Wenn ich das richtig verstehe hatte der Andere aber doch Vorfahrt und du, bzw. deine Versicherung, musst den Schaden bezahlen.

Stimmt das so?

Saxonier

Beiträge: 3.515
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hegau,genauso ist es.in den augen der richterin ist dieser weg eine strasse und ich hätte warten müßen.wegen geringe des schadens und meiner weißen weste in FL wurde das verfahren eingestellt.
gott sei dank hab ich in meiner versicherung einen haftpflichtschaden frei,so das ich mit zwei blauen augen davongekommen bin.
trabi

Beiträge: 2.162
Registriert am: 26.12.1999


jetzt versteh ich bloß nicht warum du, wenn du weißt das du schuld bist dagegen klagst?

früher hat man seine strafe wenn man mist gemacht hat mal angenommen und fertich - im besten fall sogar daraus gelernt...

Deluxe

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Registriert am: 13.12.2001


Das ist heutzutage in der Gesellschaft des rücksichtslosen Individualismus, des mangelnden Kollektivbewußtseins und v.a. im Lande der Rechtsanwälte nunmal anders...
Üblicherweise versucht jeder, sich so gut es geht aus Dingen herauszuwinden, die er verbockt hat.

Und so richtig kann man es auch keinem verübeln, wenn er versucht, es irgendwie billiger zu machen...

[Bearbeitet von Deluxe (09-08-2010 - 19:59)]

trabi

Beiträge: 2.162
Registriert am: 26.12.1999


auch wieder wahr.
Saxonier

Beiträge: 3.515
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tja,der vorteil unseres systems,das man die möglichkeit zum einspruch hat.
ich bin in den augen der richterin schuld.
jeder andere von euch hätte genauso gehandelt wie ich,oder gibts hier jemanden,der freundlich danke sagt und anstandslos zahlt,wenn der bußgeldbescheid ins haus flattert.

601 Uncrowned

Beiträge: 4.632
Registriert am: 23.12.2003


@ Deluxe: Vor allem, wenn es einem tagtäglich von höchster Stelle vorgelebt wird.
trabi

Beiträge: 2.162
Registriert am: 26.12.1999


150eus wären mir meine nerven, gerenne zum anwalt und sprit/telefon/briefkosten wohl nicht wert gewesen. ja. ich hätte bezahlt. deswegen wunderte ich mich ja.
Toni

Beiträge: 5.932
Registriert am: 23.10.2005


@Saxonier: Ich würde zahlen, anstandslos, sofort. Das ganze hin und her, Stress usw. wäre mir viel zu viel Theater.
Guck mal wann du das Thema hier gestartet hast...

Ich war am Freitag in Mühlhausen etwas zu schnell unterwegs, wenn der Brief kommt wird überwiesen und das wars. Auch wenn ich eventuell nicht 100% zu erkennen bin. Eh ich mich da rumstreite wegen 25€ oder 35€ (wohl eher) zahl ich das und fertig. Zum Schluss wirds eventuell nur noch teurer.

Also deine Aussage, dass jeder andere auch so gehandelt hätte ist falsch.
Ansonsten kann ich nur Trabi zustimmen, wer sch... baut muss die Sache auch wieder selber ausbaden.
Ich hätte dir die Strafe sogar noch verdoppelt, weil du die Frechheit besitzt bei eigentlich eindeutiger Schuldlage noch zu klagen..

[Bearbeitet von Toni (10-08-2010 - 23:36)]

Saxonier

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