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Autor Thema: Tagebuch eines Gesetzesbrechers
Gunnar

Beiträge: 923
Registriert am: 28.05.2004


So, da ich ja nun neuerdings in Leipzig wohne, bin ich mal gespannt, was die nächste Zeit so bringt. Auf meinen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zwecks Neubürger, den ich Anfang Februar gestellt habe, habe ich selbstverständlich noch keine Antwort erhalten, geschweige denn einen Bescheid. Und da das Ordnungsamt auch keine Mails beantwortet und am Zonentelefon den ganzen Tag besetzt ist, fahre ich ab sofort eben einfach so durch die Zone, ohne Plakette, ohne Genehmigung.

Heute gings gut. Mal sehen, wann ich zur Verkehrskontrolle gebeten werde und wie sich die Ordnungskräfte dann mir gegenüber so verhalten.
Ich werde berichten

Gunnar

Beiträge: 923
Registriert am: 28.05.2004


Aja, noch ein Nachtrag zum Sorgentelefon beim Ordnungsamt:
bis exakt 18.08 Uhr war besetzt, jetzt ist frei ... aber keiner geht ran ... pünktlich Feierabend machen können'se ... aber mehr auch nicht ....

Das ist doch mal Bürgerservice

Christian K

Beiträge: 3.150
Registriert am: 27.04.2004


Das kenne ich.
20 Minuten vor Dienstschluß erschien ich beim Einwohnermeldeamt wegen meines abgelaufenen Personalausweis.
Ich traf dort auf eine Mitte-Fünfzigjährige, die gerade ein offensichtlich privates Telefongespräch abhielt. 25 Minuten später war sie fertig und fragte mich, was ich den jetzt noch wolle. Als ich mein Anliegen votrug, sagte sie daraufhin, das sie schon seit fünf Minuten Feierabend habe und jetzt nichts mehr machen werde....
CrazyCactus

Beiträge: 222
Registriert am: 22.02.2009


Bin heute auch öfter durch die Zone gefahren. Keine Repressalien bisher.

Interessant die Reaktion der Leute, die ja nun fast alle von dem Trabikorso gehört haben.
Mir sind auf dem Weg noch nie so viele Lichthupen, Hochgereckte Daumen und lächelnde Gesichter begegnet. bei euch auch so?

Grüße, Tom

Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


ich fahre seit Beginn der Berliner Umweltzone mit Trabant / Wartburg und anderen plakettenlosen Fahrzeugen durch die Innenstadt - völlig unbehelligt... selbst bei Polizeikontrollen bisher kein Interesse bezüglich der fehlenden Plaketten... auch wenn es bei anderen Fahrern schon andere Erfahrungen bei Polizeikontrollen gab - geahndet wurde der Blödsinn offensichtlich noch nicht
Gunnar

Beiträge: 923
Registriert am: 28.05.2004


Naja, man weiß immer nicht, wie das gehandhabt wird. Einerseits steht in der BLÖD-Zeitung plakativ, daß man straff durchgreifen will, andererseits weiß man ja, was man von dem Käseblatt zu halten hat. Es ist ja bekannt, daß die Polizei sich nicht gerade über Langeweile beklagen kann, aber mit Trabant und Co. fällt man eben auch am meisten auf...
Wie gesagt, abwarten und weiterfahren
Gunnar

Beiträge: 923
Registriert am: 28.05.2004


So, auch für heute wär's geschafft. Wenngleich ich schon den Eindruck habe, daß manche Leute so gucken, als würden sie am liebsten gleich beim Ordnungsamt anrufen und petzen. Soll's ja geben solche Armleuchter...
wilhelminus

Beiträge: 1.980
Registriert am: 28.06.2004


... hmm, bin kein Neubürger, hab' aber trotzdem Antrag gestellt...

Meine Erfahrung mit Leutzsch: in der Etage Umweltzone auf dem Amt ist man höflich und freundlich, hat kurze Wartezeiten ... auch ans Telefon bekam man die Damen und Herren zügig, das Antragsformular bekam ich zeitnah per Mail ... was das bisherige Procedere betrifft, kann ich nicht unzufrieden sein ...

Mal sehen, was die Zukunft bringt - und ob ich hier auch ein paar Tagebucheintragungen machen muss...

Gunnar

Beiträge: 923
Registriert am: 28.05.2004


Hmm, also meine Erfahrung mit Leutzsch: Wartezeiten sind kurz, OK, aber alles andere... Wie gesagt, gestern und heute während der gesamten Telefonzeiten besetzt und pünktlich zu Feierabend dann Freizeichen. Also ehrlich, wenn 1 min vor Feierabend noch besetzt war, dann ist's doch komisch, daß das Gespräch dann zufälligerweise genau 1 min dauert...
Ansonsten: gut, direkt unfreundlich war man nicht, aber auch nicht kompetent. Ich hab den Eindruck, daß die ganze Antragsannahme eine reine ABM ist. Da saßen teilweise Gestalten im Trainingsanzug da, die sogar ins Nebenzimmer "zum Nachfragen" mußten, als ich nach dem Preis für die Ausnahmegenehmigung gefragt hab... Also eher keine regulären Angestellten oder Be"Amt"en...
Mails beantwortet man auch nicht, also muß ich persönlich hin, um zu fragen, wie lange die Bearbeitung noch dauert...
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Gute Idee, dieses Thema - auch wenn die Überschrift hätte besser gewählt sein können.

Dann mal viel Erfolg und berichte bitte weiter.
Andre hat seine Erfahrungen ja bereits erwähnt.

Christian K

Beiträge: 3.150
Registriert am: 27.04.2004


Zu den Erfahrungen von Andre würde ich gerne mal wissen wollen, ob es einen Unterschied zwischen fehlenden und falschen Plaketten gibt.
Vielleicht darf ich das am Sonnabend selber ausprobieren, wenn ich mit meinem Passat TDI und seiner gelben Plakette in die Berliner Zone reinmuß.
Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


also am Wartburg hab ich ne schwarze 1er Plakette... die hat aber auch noch niemanden gestört.

nur die schwarze Plakette am Senator wurde mir mal von netten Innenstadt-Anwohnern, deren öffentlich nutzbaren "Privat"parkplatz ich blockierte, durchlöchert... leider die Scheibe dabei auch gleich mit.

in Berlin haben auch genügend Leute versucht Ausnahmen zu beantragen, einige mit Erfolg (und auch Kosten), andere ohne... was soll das? - damit erkennt man doch den Grundsatz der Verordnung schon mal an.

wenn ich den Blödsinn nicht anerkenne, dann beantrage ich auch nichts, sondern setze mich zur Wehr, falls ich irgendeinen Bescheid wegen angeblichen Zuwiderhandelns bekommen sollte. erst dann kann auch die zugrundeliegende Norm gekippt werden.

ich hatte schonmal früher den Vergleich zum Steuerrecht angeführt. Es wurden 2007/2008/2009 Steuerbescheide aufgrund der Gesetzeslage erlassen mit gekürzter km-Pauschale. Dann haben einige dagegen geklagt, bis hin zum Verfassungsgericht. Erst daraufhin wurde dann die Rechtsnorm geändert und alle Bescheide, die noch offen waren (Einsprüche) waren zu ändern.

hier wäre die Vorgehensweise genauso, nur hab ich bisher noch niemanden getroffen, der überhaupt einen "beklagbaren" Bescheid bekam, weil - wenns überhaupt dazu kam - die Verfahren sofort wieder nach erstem Widerspruch eingestellt worden sind.

Gunnar

Beiträge: 923
Registriert am: 28.05.2004


Die Überschrift ist ja bewußt so provokativ gewählt - in den Augen von Umweltextremisten und Staat sind wir doch auch nichts anderes, oder

Auch heute wieder keine Kontrolle und - oh Wunder - kein Durchkommen am Sorgentelefon...

Bin schon am Überlegen, ob ich die Ausnahmegenehmigung (so ich denn eine bekomme) ablehne - so nach dem Motto: "Nö, jetzt will ich keine mehr..."

wilhelminus

Beiträge: 1.980
Registriert am: 28.06.2004


Der heutige Tagebucheintrag:

Ich habe Post bekommen ... sozusagen die Ankündigung der Ablehnung, wenn ich nicht nachbessere.
Meine Ausführungen seien nicht ausreichend als eine "glaubhafte Darlegung der über das allgemeine Maß hinausgehende Angewiesenheit auf das Fahrzeug". Was ist das allgemeine Maß??? Und was geht darüber hinaus?
Ich war der irrigen Meinung, dass Armut ausreicht – als Grund dafür, dass man sich keinen plakettierbaren Zweitwagen für die Zone anschaffen kann...

Natürlich brauche ich meinen Trabant NUR für das ganz "allgemeine Maß", also für gelegentlich Wege in der Umweltzone: mal für einen Großeinkauf (Kasten Wasser, Kasten Milch und Küchenrollen), mal für den Transport eines Bücherregals, mal für den Heimweg, wenn man weiß, dass es am Abend spät werden wird und die LVB das Angebot stark ausdünnt und natürlich um meine Garage in der Zone zu verlassen und wieder zu erreichen...
... ich hab’ kein Attest, dass ich auf meinen Trabant nicht verzichten kann. Ich hab’ auch keine kranke Tante mit Attest, die ich ggf. auch mitten in der Nacht aufsuchen müsste... ich will bei der Wahrheit bleiben und sauge mir nicht haarsträubende Gründe aus den Fingern...

Aber das Schärfste ist: Ab jetzt werden Kosten erhoben - so oder so.
Ich les Euch mal vor: "Vorsorglich weise ich darauf hin, dass eine mündliche Anhörung zur Niederschrift mit Kosten gemäß Paragraph […] in Höhe von 5,00 bis 40,00 Euro je angefangene Stunde verbunden ist."

Aber noch schöner ist der – fettgedruckte – Schlussabsatz: "Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag zurückzunehmen. In diesem Fall würden keine weiteren Prüfungen erfolgen und dementsprechend keine Kosten entstehen."
Ich weiß nicht, dieses gnädige Angebot wie ich Geld sparen könnte, hat eine leicht drohenden Beiklang...

Ich denke, ich werde ein letztes Mal aufs Amt fahren, aus Kostengründen mein Aktenzeichen verschweigen, mich ganz dumm stellen und noch mal meinen ganzen Fragenkatalog durchgehen...
... und später meinen Antrag zurücknehmen...

Gestern hat mir jemand die Frage gestellt, was allein schon ich der Stadt Leipzig für Kosten verursacht haben dürfte mit meinem Antrag. Wohlgemerkt Steuergeld…

DUOcalle601

Beiträge: 2.038
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Das Steuergeld wäre auch so angefallen oder denkste die haben ne Tipse mehr eingestellt
Rex

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Registriert am: 29.11.2000


Wilmelminus,
wenn Du innerhalb der Leipziger Umweltzone wohnst und Dein Fahrzeug schon vor dem Inkrafttreten der Umweltzone genau dort in diesem räumlichen Bereich auf Dich zugelassen war, wirst Du unzulässig in Deinen Rechten beschnitten, denn Du kannst ja nicht einmal mehr mit Deinem eigenen Fahrzeug zu Deiner eigenen Wohnung oder auch nur in deren Nähe gelangen und sei es nur, um irgend etwas ein- oder auszuladen. Dann hast Du im Falle einer Klage vor dem Verwaltungsgericht wahrscheinlich Aussicht auf Erfolg, bzw. einen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung.
Falls Du allerdings außerhalb der Umweltzone wohnst und dann nur dort hineinfahren willst, dann haste leider Pech gehabt, bzw. genießt keinen Vertrauenschutz auf einen einmal innegehabten Status, weil Dir Deine Rechte dann ja nicht verkürzt werden.

[Bearbeitet von Rex (10-03-2011 - 16:28)]

Chris601

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Gute Chancen? Hat mit dieser Argumentation in den bestehenden Zonen tatsächlich schonmal jemand Recht bekommen? Würde mich wundern.
Rex

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Das ist jedenfalls mein Rechtsverständnis von deutschen Recht. Und Rechtskundige werden mir da möglicherweise auch zustimmen.
Aber es klagt ja eben keiner mit diesem Argument sondern da wird nur alles mögliche gelabert und vorgetragen, sich aufgeregt und dann am Ende kleinbei gegeben, schon weil irgendeine dämliche unterqualifizierte überforderte Tante aus der Verwaltung aus dem letzen Zimmer im Gang hinten links irgend etwas von Kosten faselt.
Leute, das ist das deutsche Recht! Das ist in jedem Verwaltungsverfahren so, weil gesetzlich im Verwaltungsverfahrensgesetz und der Verwaltungsgerichtsordnung geregelt, dass jemand die Kosten des Verwaltungsverfahren samt Widerspruchs bzw. später der Verwaltungsklage trägt. Das ist nix Besonderes! Aber das ist eben auch nicht selten die Behörde, die da verliert und selber die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
Die versuchen doch erstmal nur, die Leute generell mit dümmlichem Geschwafel und Formulierungen aus einem vorgefertigten Textbaustein abzuwimmeln. Und wenn der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung deswegen dann schon von sich aus zurückgenommen wird, ohne dass es einer näheren Beschäftigung mit der Sache oder gar einer Entscheidung bedarf, dann haben die doch ihr Ziel schon erreicht und die dicke Verwaltungstante braucht nicht mehr zu arbeiten, sondern kann sich mit dem Finger in der Nase oder sonstwo rumbohren, sich 'nen Cappuccino brühen, drei Stück "Käse-Sahne"-Torte in ihren fettleibigen Kadaver hineinstopfen, dass der Stuhl unter ihr ächtzt und kann sich anschließend noch an ihren goldberingten Wurstfingern die Fingernägel feilen. Behördenalltag eben.

Also Antrag stellen! Dann muß jedenfalls schon mal der Verwaltungsakt her.
Dann wird dessen Begründung mit der eventuellen Ablehnung gelesen und halt eben Widerspruch eingelegt. Dann ist die dicke Verwaltungstante nämlich schon mal aus dem Spiel und der Widerspruch geht zur nächsthöheren Behörde, wo sich dann schon jemand mit des Sache beschäftigt, der in der Lage sein sollte, gewichtige sachliche Argumente zu erfassen und zu verstehen und der vielleicht sogar schon etwas vom Recht versteht. Wenn nicht, dann landet das Ganze dann beim Richter.
Der sollte das Recht kennen!

Übrigens:
Abwarten, bis man vielleicht ohne Ausnahmegenehmigung in der Zone erwischt wird, um dann anschließend gegen das verhängte Bußgeld zu klagen, ist in meinen Augen der falsche Weg und hat keine Aussicht auf Erfolg!

[Bearbeitet von Rex (10-03-2011 - 17:51)]

Gunnar

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Bei mir gibt's auch Neues zu berichten:
Am Dienstag bin ich in eine Verkehrskontrolle geraten. Der Dialog lief in etwa wie folgt ab:

- Allgemeine Verkehrskontrolle. Führerschein, Zulassung und Ausnahmegenehmigung bitte.
- Bitte sehr. Auf die Ausnahmegenehmigung warte ich selber seit Wochen vergebens.
- Und was machen Sie dann hier in der Umweltzone?
- Fahren.
- Aja...
- Ja. Schließlich wohne ich ja hier.
- Ihnen ist klar, daß das 40 EUR Bußgeld und einen Punkt zur Folge hat?
- Natürlich.
- Dann muß ich das dem Ordnungsamt melden. Ihren Personalausweis bitte.
(geht und kommt nach einer Weile mit den Papieren wieder)
Alles Weitere dann vom Ordnungsamt. Wenn Sie Glück haben, wird die Sache fallen gelassen.
- Ja, abwarten...


Am Nachmittag war ich dann gleich bei der "AG Umweltzone" (telefonisch und per Mail kriegt man ja keinen) und hab gefragt, wann denn mein Antrag bearbeitet wird. Hab dann erfahren, daß die mit der Bearbeitung erst bei Ende Januar/Anfang Februar sind; ich hatte den Antrag am 10.02. gestellt... Naja, immerhin weiß ich jetzt mein Aktenzeichen

Und tags darauf (Zufall oder nicht?) kam eine Mail von der Zonen-AG mit folgendem Wortlaut:
"Für die Bearbeitung Ihres Antrages benötige ich noch folgende Unterlagen, da Sie im Fahrzeugschein nicht als Halter eingetragen sind:

* Nachweis, dass ausschließlich Sie den Nutzen aus der Verwendung des Fahrzeuges ziehen, die Kosten dafür bestreiten (Steuer, Versicherung usw.) und die erforderliche Verfügungsgewalt besitzen (Bestimmung von Anlass, Ziel und Zeit der Fahrten).


Mit freundlichen Grüßen"

Tja, das Auto ist seit Ewigkeiten im Familienbesitz, meine Mutter ist der Halter, ich fahr's halt - war schon immer so. Im Anforderungskatalog steht bei der Neubürgerregelung auch nix drin, von wegen daß ich der Halter sein muß. Wundere mich echt, warum die da so ein Trara draus machen - sollen die Ausnahme doch einfach auf meinen Namen ausstellen... Naja, hab erstmal zurück gemailt, wie denn der Nachweis aussehen soll - Geldsachen haben wir immer familienintern geregelt, Verfügungsgewalt hab faktisch zwar nur ich, aber wie soll man das nachweisen...?

Tja, es wird nicht langweilig...

wilhelminus

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Siehste, Gunnar, das ist genau der Grund, warum ich den Antrag für meinen Saisonarbeiter (ab April) gestellt habe - der ist auf mich zugelassen. Mein Aschenputtel für das ganze Jahr leider nicht - das wäre zu kompliziert geworden...
Gunnar

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Mag sein, aber wie gesagt, aber bei der Neubürgerregelung (und nur dort!!) ist nicht gefordert, daß ich auch der Halter sein muß. Glaube also eher nicht, daß die so einfach eine Ablehnung schicken können mit der Begründung, daß ich vielleicht nicht der alleinige Nutzer sein könnte. Denn:
1) wie gesagt Anforderungskatalog
2) auch wenn ich der Halter wäre, könnten ja auch andere mit dem Auto fahren
3) sollen die die Ausnahmegenehmigung doch einfach auf meinen Namen ausstellen. Wo ist das Problem?

Wie gesagt, wenn die damit ein Problem haben, sollen die einfach eine widerspruchsfähige Ablehnung schicken und dann geht alles seinen Gang, wenn ihr wißt, was ich meine...

Hegautrabi

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Übernimmt eine Rechtschutzversichherung die Kosten für den Rechtsstreit oder zahlst ddu das alleine?
Und muss das nicht jedes Jahr auf's Neue ausgefochten werden?
Gunnar

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Na noch ist es ja kein Rechtsstreit, vielleicht geschehen ja noch Zeichen und Wunder. Und sollte es soweit kommen, wird bei der Rechtsschutz eben nachgefragt.
Erneuert werden muß da auch nix, denn als Neubürger bekomm ich nur einmal für 6 Monate eine Ausnahmegenehmigung, dann ist sowieso Schluß. Dann muß eh ein anderes Auto her (oder eine andere Klagebegründung
Gabriel

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Interessant an der ganzen Chose ist ja, das mit zweierlei Maß gemessen wird, die Stadtwerke Leipzig hat eine unentgeltliche Ausnahmegenehmigung bis 2014 für ihren halben Fuhrpark, da dieser nicht Plakettentauglich ist...
meiner Meinung nach, ne riesen Sauerei
standard

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Schon immer waren bei Gleichbehandlung so manche "gleicher"...
wilhelminus

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... hab' den Gedanken der Rücknahme zurückgenommen und Belege nachgeliefert...

... nun google ich mich gerade durch verschiedene Angebote an Rechtsschutzversicherungen - bis April ist's ja nicht mehr lang...

das moss

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Das Ursprungsereignis liegt in der Vergangenheit - eigentlich sogar beide - die Einrichtung der Zone und die Eingabe....
Deluxe

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...und dann wäre da noch die übliche Wartezeit.

"Die Wartezeit ist der Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn (Zeitpunkt, ab dem regelmäßig der Beitrag zu zahlen ist) und dem Wirksamwerden des Versicherungsschutzes. Ist ein Rechtsschutzfall in der Wartezeit eingetreten, besteht kein Versicherungsschutz. Bitte lesen sie den genauen Bedingungstext in den ARB 2009.


Durch die Wartezeit soll erreicht werden, dass ein Rechtsschutz-Vertrag nicht erst dann abgeschlossen wird, wenn der Rechtsschutzfall bereits eingetreten ist."

Gunnar

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So, es gibt Neuigkeiten!!!

Heute kam ein Anhörungsbogen von der Bußgeldbehörde, wohlgemerkt nur ein Anhörungsbogen, erstmal nix weiter. UND es geht dabei gar nicht um den Tag, an dem ich angehalten wurde, sondern um einen ganz anderen Tag, an dem ich die ganze Zeit GEPARKT hatte und das Auto nicht einen Moment bewegt hab. Darin heißt es:

Tatangaben:
Am 15.03.2011 von 17.25 bis 17.30 Uhr in Leipzig, Davidstraße Hnr. 5

Ihnen wird vorgeworfen, mit dem PKW TRABANT (Kennzeichen) folgende Verkehrsordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbotes zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil.
§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat

Konkretisierung:
keine

Zeugen/Beweismittel:
Stadt Leipzig - Abt. 32.6 /167
Vollzugsbediensteter der Verkehrsüberwachung
Foto

Wohlgemerkt, das Foto ist nicht mit dabei!

Nunja, nun kann ich mich also zur Sache äußern. Werd ich wohl auch machen. Interessant ist ja dann, wie ich die Begründung formuliere: mir stößt ja auf, daß ich ja geparkt hab. Also kreuze ich dann an, daß ich den Verstoß nicht zugebe, in der Begründung gehe ich dann aber darauf ein, daß ich geparkt habe und das nicht als Verstoß sehe ... naja, irgendwie komisch, was soll's

Interessant finde ich ja die Formulierung "... mit einem Kfz am Verkehr teilgenommen..." und nicht etwa "...mit einem Kfz ohne Plakette..."

UND: am 15.03. "Tat" begangen und am 18.03. ist der Bogen schon fertig. So schnell geht das also, aber wegen meiner Ausnahmegenehmigung meldet sich natürlich kein Schw... Eine Frechheit ist das...

Es hat nicht zufällig jemand ein Urteil parat, wonach das Parken in der Zone erlaubt ist?

Marlene

Beiträge: 1.083
Registriert am: 17.01.2007


Es gibt ein paar Entscheidungen von Amtsgerichten in Bußgeldsachen zur Frage des ruhenden Verkehrs, z.B. AG Bremen, 94 OWi 348/09; AG Frankfurt/M., 994 OWi 5/09; AG Wuppertal, 24 OWi 182/09. Soweit ersichtlich, hält nur das AG Tiergarten, 295 OWi 330/08, den Halter eines plakettenfreien PKW, der in der Zone parkt, für verpflichtet, die Kosten der Fahrerermittlung gem. § 25a StVG zu tragen. Hintergrund ist der: Das Parken als solches ist auch in der Zone für plakettenfreie Fahrzeuge nicht verboten (außer im Bezirk des AG Tiergarten . Natürlich muß das Auto dort hingekommen sein, weshalb erstmal wegen des Einfahrens ein OWi- Verfahren eingeleitet wird. Da aber nur der Fahrer den Verstoß begehen kann, muß dieser ermittelt werden. Das geschieht, indem die Bußgeldstelle den Halter anhört, der aber wegen des Selbstbelastungsverbots keine Angaben machen muß. Für Parkverstöße sieht § 25a StVG dann eine Kostentragungspflicht des Halters vor, wenn der Fahrer (oder eigentlich der "Parker") nicht ermittelt werden kann. Die Mehrzahl der zitierten Gerichte sieht aber eben gerade kein Parkverbot, so daß der Verstoß folgenlos bleibt.
Gruß,
Marlene
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