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Autor Thema: Tagebuch eines Gesetzesbrechers
Murphy

Beiträge: 1.775
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@ Gunnar

Du bist nich der einzigste.... habe ordentlich geantwortet, dass das Auto vor dem Haus stehen muss, da ich ja nicht fahren darf. Wo soll es denn sonst hin. Und zugelassen ist es, also darf es im öffentlichen Verkehrsraum stehen.
Ebenso hab ich einen Hinweis auf bereits bestehende Urteile gegeben.... mal schauen, da gibt es ja immer noch ein Gericht.

Und die Rechtsschutzversicherung, die ich seit mindestens 15 Jahren habe, sollte im Ernstfall meinen Verteidiger finanzieren.

601 Uncrowned

Beiträge: 4.632
Registriert am: 23.12.2003


Herrlich! Parkt, was das Zeug hält! Die dürfen gar nicht mehr hinterherkommen, sich selbst und ihren ganzen Quatsch zu verwalten.

Ein Kumpel (zufälligerweise Advokat von Beruf) wurde auch mal als Täter ermittelt, als er in Berlin (in der Zone) parkte. Das Verfahren ist ebenfalls eingestellt worden, da der Richter sich auch nur an den Kopf fasste.
Und selbst 'ne OWi wegen Einfahrens in die Unsinnzone kann man mit der Begründung zurückweisen, dass man das Auto per Trailer (mit Plakette und abgelassenem Getriebeöl!) dorthin gebracht habe. Gebt den Leuten was zu tun!

Ich bin für 'nen richtigen Papierstau in der großen Verwaltungsmaschine

[Bearbeitet von 601 Uncrowned (24-03-2011 - 21:28)]

Gunnar

Beiträge: 923
Registriert am: 28.05.2004


Und wieder gibt es Neuigkeiten:

heute kam die Mitteilung, daß man beabsichtigt, meinen Antrag abzulehnen.
Begründung:
Das Fahrzeug ist nicht seit vor dem 09.12.2009 auf den Antragssteller (mich) zugelassen.
Interessanterweise ist das aber nirgends gefordert, oder ich bin zu blöd, den Anforderungskatalog und den Antrag zu lesen ... zumal man nur einen Nachweis haben wollte, daß nur ich den Wagen nutze (das habe ich schriftlich) und nicht, daß der soundso lange auf mich zugelassen ist. Damit hat sich das Amt eigentlich selbst widersprochen und damit sollte die Sache anfechtbar sein

Natürlich kam auch der Hinweis, daß jede weitere Anhöhrung 5-40 EURO pro Stunde kostet und daß natürlich keine weiteren Kosten anfallen, falls ich mich entschließen sollte, den Antrag zurückzuziehen.

Naja, nächste Woche geht's zum Anwalt. Und falls alle Stricke reißen, wird eben ohne Ausnahmegenehmigung gefahren...

Gunnar

Beiträge: 923
Registriert am: 28.05.2004


Und wieder gibt es Neues:
Ich bzw. meine Mutter als Halterin des Trabant hatte ja einen Anhörungsbogen wegen Parkens in der Zone bekommen. Gleich am nächsten Tag ging das Schreiben an das Ordnungsamt wieder zurück; darin habe ich auf div. Urteile etc. verwiesen, wonach Parken allein nicht reicht, um eine Ordnungswidrigkeit zu begründen.

Heute kam nun folgendes Schreiben:
"Sehr geehrte Frau ...,
mit der Ihnen bereits im Original zugesandten schriftl. Verwarnung/Anhörung erhielten Sie Kenntnis über die mít dem Fahrzeug unter o.g.Aktenzeìchen festgestellte Ordnungswidrigkeit (s.Anlage/Rückseite). Da bisher weder eine Äußerung noch der Zahlungseingang des Verwarnungsgeldes zu verzeichnen ist, gehe ich davon aus, dass Sie sich mit der Verwarnung nicht einverstanden erklären. Unter Umständen haben Sie das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt nîcht selbst geführt. In diesem Fall teilen Sie bitte der Bußgeldbehörde innerhalb einer Woche ab Erhalt dieses Schreîbens den Namen, Vornamen, Geb.-datum und die Anschrift des Fahrzeugführers mit. Lîegt mir bis zum vorgenannten Termin weder
eine Äußerung noch eine Fahrerbenennung vor, gehe ich von Ihrer Fahrereigenschaft zum Tatzeitpunkt aus.
In diesem Fall verweise ich darauf, dass gegen Sie ein Bußgeldbescheid erlassen werden kann, der mit zusätzlǐchen Kosten (Gebühr und Auslagen) verbunden ist. Im Übrigen können auch dem Halter gemäß § 25 a
Straßenverkehrsgesetz (StVG) die Kosten des Verfahrens auferlegt werden, wenn der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann.
Sollten Sie die Verwarnung nunmehr anerkennen wollen, begleìchen Sie bitte das Verwarnungsgeld fristgemäß innerhalb einer Woche ab Erhalt dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen"

??????????????
Blicken die schon selber nicht mehr durch??? Der Anhörungsbogen ist doch zurückgegangen. Was wollen die denn eigentlich?

Und das Beste kommt ja noch:
Auf der Rückseite stehen nochmal die Tatangaben und, schau an, nun steht sogar ein Verwarnungsgeld da - war letztens noch keine Rede davon, war ja auch nur ein Anhörungsbogen.
Und es beträgt sage und schreibe 0,00 Euro

Was passiert denn nun, wenn wir NICHT 0 Euro überweisen? Ergeht dann ein Bußgeldbescheid?

Oder anders:
da wir das mit den 0 Euro Verwarnungsgeld ja schriftlich haben, könnte man ja auch einen Wisch hinschicken, daß man mit der Verwarnung einverstanden ist und sich bedanken, daß die Stadt so kulant ist, auf das Verwarnungsgeld zu verzichten...

[Bearbeitet von Gunnar (13-04-2011 - 12:20)]

Murphy

Beiträge: 1.775
Registriert am: 21.03.2006


was passiert, wenn eine Zahlung mit entsprechendem AZ über 0 Euro bei denen eingeht? Dann ist doch der Verwarnung genüge getan und das Bußgeld abgewendet.

Ich warte noch auf Antwort. Bei mir kamen 2 Anhörungen im Abstand von 2 Wochen. Dabei stand das Fahrzeug immer an der gleichen Stelle. Kann also offiziell gar nicht bewegt worden sein. Zu mal vor meiner Haustür. Ins Wohnzimmer konnte ich es leider nicht mitnehmen.

Mal noch abwarten.....

Gunnar

Beiträge: 923
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Trotzdem kommt mir die Sache irgendwie spanisch vor. Die haben ja meine Äußerung bekommen - ich hab das extra per Einschreiben mit Rückschein geschickt, und nun sowas...

Nicht, daß die mir irgendwie einen Strick draus drehen können, wenn ich mit der Verwarnung einverstanden bin. Dann heißt's vielleicht plötzlich, das mit den 0 Euro war nur ein Schreibfehler. Oder das gilt dann als Schuldanerkenntnis und dann kommt noch noch ein Bußgeldbescheid.

MichaH

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Ist es nicht auch kontraproduktiv den Bescheid anzuerkennen, egal mit welchem Betrag? Ansatzpunkt der Argumentation war doch, dass parkende Fahrzeuge in der Umweltzone keine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Ansonsten wäre es für mich logisch, dass man den Bescheid über 0,00 Euro anerkennen kann. Für eine naträgliche Erhöhung des Bußgelds fehlt somit auch jede Grundlage, da das Verfahren mit der "Zahlung" abgeschlossen ist. Würde mich interessieren, ob es Banken gibt, die 0,00 Euro "überweisen". Mein Onlinebanking weigert sich.

YA

Beiträge: 810
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Verstehe ich jetzt nicht.

Warum ist der *vermeintliche* Tatbestand in Berlin-Tiergarten ein anderer als anderswo?

Gunnar

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Naja, wenn Parken in der Zone eine Ordnungswidrigkeit ist, die mit 0,00 Euro Verwarnungsgeld geahndet wird, dann kann man doch mit leben

Aber ernsthaft: ganz abgesehen davon, welche Bank Überweisungen ohne Geldbewegung ausführt: es wäre wirklich zu überlegen, was am sinnvollsten ist.

Stimmt schon, die Argumentation war, daß Parken keine OWi ist.

Käme ich mit meiner Argumentation durch, wäre die Sache vom Tisch.

Erkenne ich nun die Verwarnung an, ist die Sache ja wohl auch vom Tisch (ohne weitere Kosten, so wie's aussieht, es sei denn, jemand erkennt einen Haken, den ich noch nicht sehe).
Nachteil: ich verzichte darauf, meine Argumentation evtl. bestätigt zu bekommen (wie wahrscheinlich ist das).

Die Frage ist doch:
wenn ich die Verwarnung anerkenne (und damit auch, daß Parken eine OWi ist), kann ich dann, sollte der Fall wieder eintreten, wieder meine Argumentation anbringen?
Oder kann dann das Amt sagen: "Aber damals haben sie den Tatbestand anerkannt, also müssen Sie das jetzt auch."

Prinzipiell würd ich ja sagen, daß ich jederzeit bezweifeln darf, daß Parken eine OWi ist - wenn nicht jetzt, dann eben beim nächsten Mal.
Aber genau weiß ich es eben nicht, ob ich später nicht doch B sagen muß, wenn ich jetzt A sage.

MichaH

Beiträge: 1.061
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Ich würde mich auf Probleme einstellen, wenn Du die OWi jetzt anerkennst und im Wiederholungsfall anders argumentieren willst. Zumal man Dir dann auch den Vorsatz unterstellen kann.

Letzte Instanz wäre ein Richter, dem Du dann diesen Widerspruch glaubhaft erklären musst. Und ich fürchte, da wird es dann haarig.

Gunnar

Beiträge: 923
Registriert am: 28.05.2004


Kommando zurück! Die Sache hat sich wohl erledigt...

Heute hatte ich im Briefkasten meinen ganz persönlichen Anhörungsbogen. Also haben die unser Schreiben doch bekommen.

Morgen wird erstmal angerufen und gefragt, was denn dort auf dem Amt für eine S**wirtschaft herrscht.
Und der Anhörungsbogen geht dann auch gleich morgen weg - selbstverständlich mit identischem Wortlaut wie letztens

Gunnar

Beiträge: 923
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So, meine Mutter als Fahrzeughalterin hat heute mal dort angerufen und gefragt, was es damit auf sich hat, daß die erst solche komischen Schreiben (siehe mein Beitrag vom 13.) losschicken und dann doch noch ein Anhörungsbogen kommt.

Natürlich sei es nur ein "Irrtum vom Computer" gewesen (natürlich, der kann sich ja nicht wehren...). Und wenn ich nachweisen könne, daß ich den Antrag auf Ausnahmegenehmigung vor dem 01.03. gestellt hab, würde man es evtl. bei einer Verwarnung belassen.

WENN das wirklich so gehandhabt wird, muß ich mir doch ernsthaft überlegen, ob ich die Verwarnung anerkenne - würde ja schließlich bedeuten, daß ich meine Schuld im Prinzip anerkenne - was ich ja aus gutem Grund nicht tue.
Und für die Langsamkeit der AG Zone laß ich mich schon gar nicht bestrafen.
Ganz zu schweigen davon, wenn die für die Verwarnung vielleicht noch Geld haben wollen...

Naja, es bleibt also interessant. Ich werde berichten.

Wurstblinker

Beiträge: 613
Registriert am: 30.07.2002


Üblicherweise kostet ein Verwarnungsgeld (5-35€) keine Extragebühren, die werden erst bei einem Bußgeld fällig.

Und wenn Du jetzt eine Verwarnung für ein Vergehen akzeptierst, heißt das doch nicht, dass Du bei einem anderen/nächsten Vergehen automatisch Deine "Schuld" eingestehst. Das eine Vergehen hat doch mit dem anderen erstmal nichts zu tun.

Oder als Beispiel:
Wenn Du heute was klaust und erwischt wirst und das zugibst, dann heißt das doch nicht, dass, wenn Du morgen wieder erwischt wirst, Du automatisch Schuld bist und wirklich was geklaut hast. Bei jedem neuen Vergehen, muss man Dir nachweisen, dass es wirklich eins war.

Mal ehrlich: Wenn ich einen Bescheid über 0€ bekommen würde, dann wäre ich aber schön still und würde mich einfach freuen. Und dabei hoffen, dass es auch innerhalb der nächsten drei Monate keiner merkt. Denn dann ist die Sache verjährt.

Dr Quincy

Beiträge: 449
Registriert am: 26.04.2010


Der "Irrtum vom Computer" geht zu 90% auf die Deppen vor der Kiste.
Das mit der Bußgelddrohung ist eine Einschüchterungsmasche. Darauf würde ich nur mit einer Beschwerde beim Amtsleiter reagieren. Derzeit betreiben deutsche Eintreiberbehörden eine Menschenverfolgung, die nicht mehr verhältnismäßig ist. Gebt denen Feuer.
Wurstblinker

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Registriert am: 30.07.2002


K.A. was bei Dir gerade schief läuft, aber Du solltest dringend entspannen.
Kjeld

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Registriert am: 09.12.2002


Schon verständlich, dass das alles frustrierend ist. Mit einer im Grundsatz stets auf Krawall gebürsteten Einstellung wird man aber generell bei Ämtern nicht weit kommen. Aber es hat natürlich jeder das Recht, seine eigenen Erfahrungen zu machen.
Gunnar

Beiträge: 923
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Wie gesagt, der Bescheid über 0 Euro Verwarnungsgeld ist eh hinfällig, weil mein Anhörungsbogen doch noch gekommen ist.

Aber wie gesagt, ich bin eh nicht bereit, Verwarnungsgeld zu zahlen - wofür denn? Ich hab ja gegen nichts verstoßen; die ganze Argumentation stützt sich ja darauf, daß ich auch ohne Plakette in der Zone so lange parken darf, bis die schwarz werden...

wilhelminus

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Es erging mal die Frage an mich, wie oft ich denn in meinem Leben schon von der Polizei angehalten wurde... "Allgemeine Verkehrskontrolle" und so...
wenn ich es nachrechne, so komme ich statistisch auf eine Kontrolle alle zwei Jahre...

... beinahe wäre es wieder soweit gewesen, als ich mit meinem Trabant die Umweltzone verließ und der Polizeipassat in einer Nebenstraße stand. Aber erfreulicherweise ist mir der Streifenwagen nicht gefolgt ... Glück gehabt...

Murphy

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heute den Bußgeldbescheid erhalten, weil das KFZ vor der Haustür abgestellt war.

Im Bescheid heißt es... Sie nahmen mit einem KFZ trotz Verkehrsverbotes am Straßenverkehr teil....

Der Brief wurde sogar von 2 Mitarbeitern des Ordnungsamtes persönlich übergeben.

Dr Quincy

Beiträge: 449
Registriert am: 26.04.2010


Wie gesagt, Einschüchterungsmasche.
Sonst könnte jemand auf die Idee kommen, dass es in Deutschland sogar Antidiskriminierungsgesetze gibt.
Ich habe jetzt 6 Jahre intensive Erfahrungen mit Ämtern, Behörden und "Kämpfen" mit selbigen. Von daher kann ich mit Fug und Recht feststellen, dass es definitiv lohnt, denen in die Karre zu fahren.
Ich alleine vertrete da nur Eigeninteressen, gemeinsam kann man wesentlich mehr bewegen.
wilhelminus

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... sogar persönlich zugestellt, das ist ja ein Ding. Normalerweise sind's Zeugen Jehovas, die paarweise an Klingelknöpfen drücken...

Der ruhende Verkehr und Fahrverbote - das sind doch eigentlich zwei Paar Schuhe ... ich versteh's nicht...

Marlene

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Ja eben. Einfach mal meinen Beitrag weiter oben lesen. Die Verwaltungsbehörde muß dem Fahrer nachweisen, daß er in die Zone gefahren ist. Daß das Auto des Halters in der Zone steht, ist traurig, begründet aber noch keinen OWi-Verdacht gegen diesen. Der Halter muß in der Anhörung keine Angaben dazu machen, wer gefahren ist.
Gruß,
Marlene

[Bearbeitet von Marlene (21-04-2011 - 14:30)]

wilhelminus

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Nicht verstehen in dem Sinne, dass ich nicht nachvollziehen kann, dass man das Abstrafen dennoch versucht...

Ein ordnungsgemäß versteuertes und versichertes KFZ mit gültiger HU darf im öffentlichen Verkehrsraum parken, wenn nicht ein Verbotsschild solches verbietet.

Ein parkendes KFZ emittiert keinen Feinstaub, kollidiert somit nicht mit dem Luftreinhalteplan und der damit ausgerufenen Umweltzone.

Nachweisen muss das Amt, dass das Auto nach Einführung der Zone aus eigener Motorkraft an den Standort verbracht wurde und nicht schon seit sieben Wochen unbewegt dort steht.

Aber ich glaube, das hatten wir schon mal erörtert...

Gunnar

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Ich hatte übrigens am Sonnabend Post im Briefkasten, daß mein OWi-Verfahren eingestellt wurde.
wilhelminus

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Auf geht's in die nächste Runde: Widerspruch ist formuliert und wird umgehend abgeschickt...
Murphy

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ich habe heute die Antwort auf meinen Widerspruch bekommen.

... in der o.g. Angelegenheit wurde die Bußgeldakte zur Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung an die Staatsanwaltschaft Leipzig weitergeleitet....


so ein Aufriss.

Saxonier

Beiträge: 3.515
Registriert am: 10.09.2000


was bin ich froh,auf`m dorf zu wohnen
aber man sollte sich nicht alles von den behörden gefallen lassen,deswegen drücke ich den Umweltzonen-Geschädigten beide daumen.
Dr Quincy

Beiträge: 449
Registriert am: 26.04.2010


Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass ein scheiß 15 Euro Parkticket auch über fast 2 Jahre, mit Amtsgericht, Staatsanwaltschaft und allem Schwachsinn dauern kann und ein Aufwand betrieben wird, der nicht zu rechtfertigen ist.
Da werden dann sogar Kontenpfändungen eingeleitet, Gerichtsvollzieher mit so was belästigt und am Ende hab ich den Spieß rumgedreht.

Mal sehen, was da rauskommt, ansonsten wird's an ne Zeitung verkauft.
Wenn es um Schikane und Diskriminierung geht, kennt der Staat keine Verhältnismäßigkeit mehr.

[Bearbeitet von Dr Quincy (10-05-2011 - 21:40)]

Hegautrabi

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Registriert am: 02.10.2005


Ich kann deine Kommentare nicht mehr lesen, wann wanderst du endlich aus?
das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


Da stimme ich zu, beleidigte Jammerei teilweise bar jeglicher Verhältnismäßigkeit, gepaart mit einer individuellen Selbsterhöhung, die sich ungebremst entfaltet.....
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