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Autor Thema: e.V. oder nicht - Vorteile & Nachteile
hrocitygay

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Registriert am: 19.09.2002


Wie das Thema schon sagt, bitte ich dazu um Beiträge.


mfg F.D.

PS: Rostocker Bowle ist BÖSE

Beppo

Beiträge: 12.828
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da gab es hier schon mal eine Diskussion drüber, die allerdings auch nicht so richtig zu Ende geführt wurde.

Also immer her mit Meinungen und Erfahrungen, und am besten in diesen neuen und aktuellen Thread.


standard

Beiträge: 19.357
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Wir pflegen eine lockere IFA-Interessengemeinschaft ohne e.V. und Gruppenzwang, was sich auch bestens bewährt. Niemand wird schief angeguckt, weil er beim "Vereinsabend" nicht da war oder zu diesem oder jenen Treffen nicht mitkonnte/-wollte. In jedem "richtigen" Verein,den ich kenne (egal ob Oldie-,Trabi-,Sport-,Karneval-oder wer weiß was) gab´s oder gibt´s früher oder später Trouble, weil immer einige mehr machen als andere - oder sich das wenigstens einbilden.
Deluxe

Beiträge: 14.007
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Tja, ich persönlich habe mit fest organisiertem Verein (incl. e.V.) nur schlechteste Erfahrungen gemacht. Irgendwann machen nämlich ein paar Wenige für alle anderen die Arbeit. Und als Dank bekommen die dann noch einen Tritt von denen, die sich für nix interessieren oder zumindest nix mit organisiert haben.
Tja, und teuer isses auch noch.
Wir sind jedenfalls zu sechst ausgetreten und haben seither ein sehr nettes und lockeres Verhältnis untereinander. Und Ausfahrten, Treffen etc. machen wir immer noch gemeinsam. Nur ohne lästigen Vereinsbeitrag, sinnlose Versammlungen und pseudodemokratischen Abstimmungsblödsinn.
Ich geh jedenfalls nie wieder in einenn organisierten Trabantclub!!!
Denn auch die Vorteile (Ersatzteilversorgung, gegenseitige Hilfe etc.) gibt es nicht, wenn einige wenige sie ausnutzen, aber für andere nix mehr davon übrigbleibt. Wir hatten da Beispiele mit Clubgarage, Clubwerkzeug etc. Das verschwand im Laufe der Zeit bzw. lag immer nur bei bestimmten Leuten in der Garage - was solls also. Raus und gut, und das geht seit 2,5 Jahren ganz hervorragend.
Nase

Beiträge: 327
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Hallo,

das Thema erinnert mich irgentwie an klassische britische Literatur ...

"To be or not to be ..."

Die zwei kleinen Buchstaben mit den noch kleineren Punkten hinter dem Namen sind wohl ein ewiges Streitthema ...

Meiner Meinung nach haben beide Varianten ihre Daseinsberechtigung auch in unserer Szene. Es kommt halt ganz darauf an, was man mit seiner Personenvereinigung (so heißt das Ding im Bürokratendeutsch) denn so vor hat.

Will man zum Bleistift Veranstaltungen durchführen - Ja, dazu gehören auch Treffen - so ist ein e.V. schon 'ne feine Sache, da dieser als juristische Person Veranstalter sein kann wohingegen eine Vereinigung ohne dieses Kürzel hier ziemlich doof da steht, da dann jemand seinen ganz privaten Kopf für die Veranstaltung hinhalten muß und dieser ziemlich schnell ab sein kann wenn was schief geht.

Da gleiche gilt auch für ein weiteres gern gesehenes Streitthema, die Finanzen.
Ein e.V. kann auf seinen Namen Konten führen. Eine Vereinigung ohne e.V. kann das NICHT ...
Hier muß wieder jemand aus der Truppe seinen Namen her geben und ist zum Schluß evtl. der Gelackmeierte. ABER hier kann's auch anders rum passieren, denn das Geld gehört in diesem Fall rechtlich gesehen nicht der Vereinigung, sondern demjenigen auf dessen Konto es schlummert und der kann damit theoretisch machen was er will ...

Damit kommen wir auch schon zum 3. Thema, dem lieben Finanzamt ...
Denn, die Einnahmen der Truppe ohne die Buchstaben müssen auch von dem versteuert werden, der die Kasse hat. Macht der das nicht freiwillig, und die netten Jungs aus der Eichel-Truppe kommen dahinter, dann wird's richtig teuer, denn das gilt als Steuerhinterziehung. Wenn man dann zufällig noch im öffentlichen Dienst arbeitet war's das mit Job ... !!!

Jetzt werden natürlich wieder einige die Argumente Arbeit, Papierkrieg, unnötiger Streß ... ins Feld führen.
Die kann ich voll verstehen ...

Komma aber

Wie gesagt, es kommt halt entscheidend darauf an, was man so vor hat. Und wenn sich im Laufe des Weges herausstellt, daß die 2 Buchstaben doch besser sind ist das ja die kleinste Hürde. Man nehme 7 Mann (oder auch Frauen), einige sich auf eine Satzung, bestimme einen Vorstand, protokolliere das Ganze schön und reiche es beim heimatlichen Amtsgericht ein - das wär's.

In diesem Sinne

Viel Spaß beim Gründen

[Bearbeitet von Nase (02-11-2003 - 23:42)]

DerMatze

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Sehr schön beschrieben ! Wir, die Trabantfreunde Gütersloh e.V. haben uns ebenfalls zu den zwei Buchstaben "e.V." entschlossen , aus den gewichtigen Gründen des Vorschreibers.
Vor allem darf ma nicht vergessen, daß beim e.V. der Vorstand auch privatrechtlich für z.B: Mißwirtschaft belangt werden kann.
Was macht eine gesellige Gruppe bei einer Gemeinschaftskasse, wenn der Kassenwart sich z.B. einen VW Golf davon kauft ? Wenn man den Kassenwart aufgrund Fehlleistungen bei den nächsten Wahlen NICHT entlastet, so kann man denselbigen zur Verantwortung ziehen.
Bei einer geselligen Gruppe bleibt einer mal wieder auf den Kosten sitzen, wnn ein Anwalt eingeschaltet werden muß ( siehe auch Vorschreiber) usw .
Jeder sollte dies individuell für seinen "Club" überprüfen. Auch in einer "lockeren" Gemeinschaft gibt es immer Nörgler, Allesorganisierer und Mitläufer .
In diesem Sinne
DerMatze
Beppo

Beiträge: 12.828
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ach du Schreck !
bei dem was Nase geschrieben hat fällt mir ein, das ich ja der "Trabi-Zelt-Kassenwart" bin.
Na wenigstens gibs kein Konto, denn nur Bares ist Wahres hoffentlich liest hier keiner vom Finanzamt mit
Aber ernsthaft sollte ich mal die Zeltmitbesitzer über den Stand der Spendeneinnahmen informieren, schon zu meiner eigenen Absicherung.
standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


Also der ganze rechtliche Kram mag ja gut und richtig sein...Dennoch sind Delis Argumente wohl zu beachten - ich kenne ausser ihm noch zwei Beispiele aus anderen Clubs, wo´s ähnlich böse auseinander ging. Wenn man keine Treffen oder dergleichen veranstalten will und nur gemeinsam den Spaß an der Sache teilen möchte, geht´s auch meiner Meinung nach besser ohne "e.V."!
Andre

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Registriert am: 23.04.2000


jaja Beppo - und denk dran für den Hänger-TÜV nächstes Jahr rechtzeitig Rücklagen zu bilden
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


oki, ich leg mich dann mal langsam zurück

aber zurück zum Thema, sonst bekomme ich Probleme mit der Moderatorin
und ein interessantes Thema ist es allemal.

hrocitygay

Beiträge: 137
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erstmal vielen Dank für eure Beiträge.
Ich hab jetzt nur nich zwei Fragen:

Was kostet der Eintrag im Vereinsregister ?

Und wie siehts mit dem Steuerrecht aus (wie hoch ist der Steuersatz und ist ein e.V. Vorsteuerabzugsberechtigt).

mfg Frank

Nase

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Hallo nach Rostock,

deute ich doch richtig, oder ???

Also, was die Eintragung kostet ist unterschiedlich. Was man braucht ist
1. ein Notar, der die einzureichenden Unterlagen sowie die Unterschriften der Vorstandsmitglieder beglaubigt und
2. an das zuständige Amtsgericht zwecks Eintragung weiterleitet. (Das kann man auch selber machen, hat aber in der Regel keinen Einfluß auf die Kosten).

Macht also zweimal Geld zum ausgeben ...
Mit dem Notar könnte man ja versuchen einen Deal zu machen, wenn's nicht klappt sollte es aber auch im Rahmen bleiben, da die Kosten sich am Verfahrenswert orientieren und dieser normalerweise nicht allzu hoch sein sollte. Der letzte Mindestsatz an den ich mich erinnern kann lag so bei 40 und ein bisserl DM.
Dazu kommt dann noch eine Kostenpauschale des Amtsgerichtes für den Verwaltungsakt der Eintragung. Diese sollte sich in etwa in der Höhe der Notarkosten bewegen.
Macht also Summasummarum ca. 50 Euro für die Eintragung. Wer mehr als 100 berappen soll, sollte sich einen anderen Notar oder einen anderen Gerichtsstand suchen ...

Steuerrecht ist kompliziert(er) - zumindest auf'm 1. Blick.

Wichtig ist, daß Gewinne aus dem "wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb" (Treffen, Vereinszeitschrift, Fanartikel etc.) bis zur Summe von ehedem 60.000 DM von der Körperschaftssteuer (das ist die Einkommens- bzw. Lohnsteuer für Firmen) befreit sind, das sollte für jeden "normalen" Verein im Rahmen der Möglichkeiten bleiben.
Wichtig ist, daß als juristische Person die Pflicht zur Abführung von Umsatzsteuer entsteht, was auch die zweite Frage beantworten dürfte - Ja, ein Verein ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß Mitgliedsbeiträge nicht umsatzsteuerpflichtig sind.
Mit der örtlichen Gemeinde wäre noch zu klären, ob und in welchem Umfang ggf. die Verpflichtung zur Abführung von Gewerbesteuer oder anderer Steuern besteht.
Hier hilft auch das zuständige Finanzamt weiter. Für's "Erste Mal" sollte man vielleicht doch die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen.

Wichtig für meinen privaten Kopf ist die Anmerkung, daß es sich bei dem Dargestellten nicht um eine steuerliche Beratungsleistung handelt ...

[Bearbeitet von Nase (12-11-2003 - 23:04)]

Nase

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Hallo nochmal nach Rostock,

wollte mal fragen, was aus der Gründung geworden ist ...
Hat man(n) auf die Zeugung verzichtet? War es eine Totgeburt, oder lebt das Kind vielleicht sogar - ist frisch und munter und freut sich auf seinen ersten Geburtstag ? Hat es einen Namen bekommen - wenn "ja", welchen ???

[Bearbeitet von Nase (08-08-2004 - 23:48)]

Christjo

Beiträge: 323
Registriert am: 22.07.2002


Servus Trabiisten
Bei uns ist es so ähnlich wie bei Standart.
Wir führen einfach jeden ersten Freitag im Monat einen Stammtisch in unserem Stammlokal durch. Wo man erfahrungen austauschen kann,wo besprochen wird,wer auf welche Treffen fahren will usw.. Bei uns gibt es auch keinen Clubbeitrag,und für kosten der Homepage wird einfach von den Leuten die Internet haben ein paar €uros eingesammelt. Bei uns wäre es sowieso schwierig einen e.V. zu gründen,weil alleine der harte Kern unseres Clubs schon aus vier Landkreisen kommt. Deshalb auch unser Name: Bayrischer-Trabant-Club,weil dann sind wir Namentlich an keinen Ort gebunden.Und so haben wir immerhin weit über 30 Mitglieder die ich Persönlich kenne,und die auch noch einen Trabi oder mehrere Ifa-Fahrzeuge besitzen.
Der Nachteil bei der ganzen sache ist,ohne Clubbeitrag meldet sich keiner mehr aus unserer Clubliste ab.Weil selbst wenn er seinen Trabi verkauft,entstehen ja keine kosten für ihn,wenn er in der Liste weitergeführt wird. Und so sind ca.80 Leute bei uns gemeldet(Bayernweit).
Gruss Christjo
hrocitygay

Beiträge: 137
Registriert am: 19.09.2002


@ Nase & alle anderen - es gibt nun die IFA-Interessengemeinschaft-Rostock, aber nicht als eingetragen Verein.
Ich selber gehöre aber nicht mehr dazu.

Grüße aus Rostock
Frank

green Angel

Beiträge: 93
Registriert am: 26.02.2004


Nun will ich och mal meinen Senf dazugeben
Ich kann sagen, ich kenne beide Varianten, da Trabidriver und ich etwa 3 Jahre in einem "lockeren" Trabiclub waren. Und was geschah dort? Nichts. Es wurde sich nicht an Absprachen gehalten, jeder wurschtelte irgendwie sein Ding durch und ein gemeinsames Interesse schwand immer mehr. Vor fast einem Jahr sind wir dann dem TTN beigetreten, und es war die beste Entscheidung. Wir zahlen auch Clubbeitrag, haben eine Clubgarage (wo nichts wegkommt) und wenn Balu mal bockt eilt auch schnell Hilfe herbei. Man hilft und unterstützt sich gegenseitig und keiner ist bevorzugt oder benachteiligt. Oftmals liegt es natürlich auch an den Mitgliedern die im Club sind, ob es als e.V. funktioniert oder nicht. Außerdem sind wir bloß zehn Mitglieder und da läuft das eh alles familiär ab. In dem Sinne, hauptsache man fühlt sich wohl ob mit oder ohne e.V.
charlie601

Beiträge: 944
Registriert am: 17.09.2003


Es stimmt was green Angel schreibt. Es kommt immer auf die einzelnen Leute (Mitglieder) an. Da spielt "e.V." oder "Nicht-e.V." keine Rolle. Ein Klub hat immer die Vorteile zur gegenseitigen Unterstützung und Hilfe bei Problemen (z.B. Ersatzteile, Reparaturen, ...). Ein Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen den "passenden" Leuten lässt sich nicht erzwingen, schon gar nicht durch Vereinsformen.

Ein wirtschaftlicher Aspekt bei Vereinen ist das Kürzel "e.V." durchaus. Sollten diese Klubs Trabitreffen veranstalten ist der e.V. die Voraussetzung zur Gewährung von Fördermitteln zur Veranstaltung. Auch ist ein e.V. berechtigt Spendenquittungen an Sponsoren auszustellen. Beide Finanzmittel sind bei Veranstaltern von Trabitreffen unabdingbar, um die Eintrittspreise (Startgebühren) besucherfreundlich zu gestalten.

Chris601

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Für "Fördermittel" und "Spendenquittingen" reicht aber ein einfaches "e.V." auch nicht aus..

Allerdings sind wir davon abgekommen, in das Zauberwort "gemmeinnützig" zu investieren.. Dieses zu erhalten "kostet" uns mehr, als es bringt.. (kosten in Form von gemeinnütziger Arbeit/ Jugendarbeit o.ä. ...) Für uns steht das momentan nicht zur Diskussion.

Deluxe

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Ihr habt Recht - es kommt viel mehr auf die Leute als auf die Organisationsform an. In unserem Club war die Sozialstruktur sehr ungünstig. Die Mehrheit bildete leider die untere soziale und wirtschaftliche Schicht. Und das hat Auswirkungen. Manche haben pro Saison 3 Trabis "verbraucht" und gar nix Schlimmes dabei gefunden. Kurz und gut: es war kaum möglich, die Leute für etwas zu interessieren. Viele waren zufrieden, wenn sie ihre Stange Kippen aus CZ und ein paar Hülsen Bier hatten. Sich mal für irgendwas anderes zu interessieren war nicht unbedingt erwünscht.
Daher mein Erfahrungsbericht. Andere Leute - anderer Verein, denke ich. Und immer aufpassen, daß aus jeder Schicht jemand dabei ist - nicht nur die ausm Sozialghetto. Wenngleich dort bald auch ganz andere Leute wohnen werden...
Nase

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Chris, ich muß Dir Recht geben. Es gibt leider immer noch (zu) viele, die setzen e.V. gleichbedeutend mit spendenberechtigt und dergleichen ...
Das sind, wie Du schon geschrieben hast 2 Paar Schuhe. Wobei der e.V. als solcher eher der Turn- und der "gemeinnützige Verein" der Lackschuh ist.

Berechtigt zur Ausstellung von Spendenquittungen (ob nun direkt oder indirekt über die örtliche Gemeindekasse) und zur Beantragung bestimmter Fördermittel sind im Regelfall (leider) nur gemeinnützige Vereine. Wobei gemeinnützig nicht bedeutet, daß man gemein ist und nur sich selber nützt, sondern im Gegenteil ist man nur dann gemeinnützig (und als solcher förderwürdig), wenn man der Allgemeinheit nützt.
Um nun herauszufinden, was unter Gemeinnützigkeit zu verstehen ist, nehme man sich eine Abgabenordnung (das ist quasi der Leitfaden der Steuergesetzgebung und heißt im Beamtendeutsch kurz AO) und schlage dort im Dritten Abschnitt unter "Steuerbegünstigte Zwecke" (§§ 51 ff.) nach. Wenn man's noch genauer wissen will, so sollte man sich auch noch den "Anwendungserlaß zur AO" (kurz AEAO) unter den selben Paragraphen zu Gemüte führen.

Nun ja - Jetzt heißt aber nicht, daß was im Gesetz steht, nicht auch anders ausgelegt werden kann ...
So war z.B. der Wartburg-Trabant-Club Jena e.V. geraume Zeit gemeinnützig aufgrund des §52 Abs 2a) AO, da dort die Förderung der Kultur genannt wird. Und IFA-Fahrzeuge als solche durchaus ein kulturelles Erbe der ehemaligen DDR darstellen...
Nun hat sich die Oberfinanzdirektion (kurz OFD) Erfurt allerdings vor einigen Jahren dazu entschlossen, alle sich mit Fahrzeugen befassenden Vereine als Automobilclubs einzustufen und ihnen somit die Gemeinnützigkeit zu entziehen, sofern sie nicht weitere nach AO steuerbegünstigte Zwecke verfolgten. (Dazu sei angemerkt, daß es bundesweit nur 5 -in Worten fünf- reine Automobilclubs gibt, die bundesweit als gemeinnützig durch den Bundesrat -denn der ist hier das allein beschlußfähige Gremium- anerkannt wurden. Darunter befindet sich mit dem AICE e.V. nur ein IFA-aktiver Verein.)
Allerdings gibt es wohl einige OFD's, die in ihrem Zuständigkeitsbereich auch weiterhin den o.g. Paragraphen auf IFA-Vereine zur Anwendung bringen ...
Meines Wissens zählt dazu unter anderem die OFD Chemnitz. Ich lasse mich hier jedoch gerne korrigieren, da meine Information doch schon ein paar Jährchen auf dem Puckel hat ...

Das bedeuted jedoch nicht, daß anderen Vereinen der Weg zu den Firmen versperrt ist. Neben der Spende (welche natürlich die attraktivste, weil in der Öffentlichkeit meistbeachtetste Art der Vereinförderung für eine Firma darstellt und den Verein auch nicht zu einer Gegenleistung nötig) gibt es da nämlich noch das sogenannte Sponsoring (welches auch immer mehr bei den Firmen in Mode kommt, da sie dann auch etwas von dem geförderten Verein verlangen können).
Beim Sponsoring erhält der Verein eine Leistung (z.B. Geld oder Teile oder ...) und erbringt eine Gegenleistung (in der Regel in Form von Werbung für die sponsorende Firma).
Hierüber sollte eine Sponsoringvereinbarung geschlossen werden, da diese von der Firma als Werbungskosten vollumfänglich steuerlich geltend gemacht werden kann.
Hat man dieses Argument erst einmal einer Firma schmackhaft gemacht, sind die Chefs in der Regel sehr interessiert, da Werbungskosten im Gegenzug zu Spenden (welche Sonderausgaben darstellen) nicht betragsmäßig durch das Steuerrecht gedeckelt sind...

Ähm, ich glaube das reicht für heute - ich muß wohl mal einen Artikel zu dem Thema schreiben ...

In diesem Sinne
bis demnächst im Clubmagazin

[Bearbeitet von Nase (05-09-2004 - 19:35)]

charlie601

Beiträge: 944
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Wir sind ein anerkannter gemeinnütziger e.V.
(siehe Satzungsauszug):


§ 2 Zweck

(1) Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Kinder-, Jugend- und Kulturarbeit, die Traditionspflege, Erhaltung und Weiterführung des "Kulturerbes" Trabant.

(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

(3) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

(4) Der Satzungszweck wird insbesondere durch offene Jugend- und Kulturarbeit, Gespräche, allgemeine kulturelle Angebote und ein Café als Begegnungs- und Kommunikationszentrum realisiert. Ein großes Anliegen ist es, junge Menschen mit gemeinsamen Interessen über die Stadtgrenzen hinaus eine Basis für sinnvolle Freizeitgestaltung zu bieten. Alle Aktionen und Angebote finden ohne Konsumzwang statt.

Chris601

Beiträge: 9.390
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naja, so ähnlich sieht unsere Satzung auch aus, bei uns wurde es damals nicht so anerkannt.. egal. im Nachhinein find ich das ganz o.k. so.
denn grade der Bezug auf "Jugendarbeit" usw. verpflichtet einen schon, auch nachweislich was zu tun. Ich kenn's von den Sangerhäusern, die da einmal jährlich ein Kinderfest verandstalten oder solche Sachen..

Ich weiss nicht, ob wir solche "Verpflichtungen" wirklich wollen momentan fahren wir mit dem normalen e.V. eigentlich sehr gut..

charlie601

Beiträge: 944
Registriert am: 17.09.2003


Naja das Jahr über werden in dieser Richtung einige Events gestartet. Z.B. Unterstützung anderer Vereine, Tagesveranstaltung im Rollstuhlfahrerlager, Stadtteilfeste, Kinderfeste ... Höhepunkt ist das jährliche Trabitreffen im Zusammenhang mit dem Windbergfest - die größte Veranstaltung im Weißeritzkreis. Überschüsse vom Trabitreffen, welche nicht zur eigenen Erhaltung benötigt werden, werden für konkrete gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt (gespendet).

Nase

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Registriert am: 06.09.2001


@charlie601: Die Gemeinnützigkeit habt Ihr also aufgrund der Förderung der Kinder & Jugendarbeit (§ 52 Abs 2b AO) und nicht wegen des erweiterten Vereinzweckes Traditionspflege / Kulturerbe "Trabant" ...

Welche OFD ist für Euch zuständig ??? Will mal sammeln

[Bearbeitet von Nase (08-09-2004 - 01:15)]

charlie601

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Registriert am: 17.09.2003


Den Vereinszweck, lt. § 2 (Abs. 1) in unserer Satzung, muss man als Ganzes sehen. Hier gibt es keine haupsächlichen und nebensächlichen Zwecke, sie gelten gemeinsam. Fakt ist nur, das für die Gemeinnützigkeit auch Aktivitäten im Vereinsleben stattfinden müssen. Und zwar solche, die auch der Gemeinschaft dienen. Also nicht nur: "Trabi und sonst kein anderes Interesse". Die gesamte Satzung des TTF e.V. kannst du lesen auf unserer Homepage (klicke oben Häuschen) unter >> Club >> Interesse >> Satzung. Sie ist dort als PDF-Datei verlinkt.

Meines Wissens nach ist für uns die OFD Chemnitz zuständig.

Nase

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Registriert am: 06.09.2001


... so war das nich' gemeint ...
 

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