Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


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Autor Thema: Wohnwagen ziehen ...
Trabant IG Unterfranken

Beiträge: 789
Registriert am: 27.11.2001


So hab da mal ein paar Überlegungen angestellt... Wie wäre es wenn man beim Wohnwagen ziehen die Schallschluckhaube herunter lässt, und einen alten (zum austauschen) grill nimmt, und dort größere Öffnungen hineinsägt, um überhitzungen zu vermeiden ... hat das jemand schon so praktiziert ???
JL

Beiträge: 1.783
Registriert am: 17.05.2001


Nach mehreren tausend Kilometern mit 601er und Qek im Schlepp, habe ich auch im Hochsommer niemals Hitzeprobleme gehaubt. Wie kommst du darauf?
kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Das Lüfterrad hat eigentlich genug Freiraum, um frische Luft anzusaugen. Schallschluckmatte kannst Du natürlich weglassen, hinteres Blech auch. Die Wirkung wird aber eher nur gering sein.
trabbel

Beiträge: 249
Registriert am: 29.10.2003


ALSO ich ziehe einen eriba puck (420) kg und mein 601 hatte noch nie überhitzungs symthome gezeigt und das mit einem fast 100000 km motor ,das einzige er saugt massen weise mücken herrein und die kleben innen am radkasten
einziger trabi in luxemburg der 500 kg ziehen darf laut kfz brief

[Bearbeitet von trabbel (12-04-2005 - 11:29)]

Schumi

Beiträge: 3.544
Registriert am: 08.11.2004


Ich hab zwar selber keine Erfahrungen im Ziehen von Wohnwagen u.a., aber Fakt ist doch folgendes:

Die Anhängelasten sind festgelegt, und zwar so, dass sie keine Gefahr für den Trabi darstellen. Die Konsturkteure wussten sicher, was man dem Auto zumuten kann und was nicht. Und wenn man es mit der Fahrweise im Anhängerbetrieb nicht übertreibt, sondern sinnig und gesittet fährt, erübrigt sich eine Zusatzkühlung in jedem Fall.

heckman

Beiträge: 8.322
Registriert am: 06.02.2005


lieber fuß vom gas und runter schalten. kannst meist eh nur im 3. fahren, unzwar nicht volllastig, dannhast du genug "kühle luft".
TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


Ich würde mir auch keine Sorgen machen.
Die Kühlung ist völlig ausreichend.
Meine Wowa der etwas "schwerer" wie ein Qek ist hat mir im 2 Zylinderbetrieb auch noch nie Problem bereitet was überhitzung angeht.

Anhängelasten am Trabant sind eher Konstruktiv bedingt in Verbindung mit geringer Motorleistung.
Mehr geht in jedem Fall natürlich nicht unbegrenzt.
In der BA steht auch ein Auto gleicher Größe beim Abschleppen. Und wenn ich nen 601 abschleppe hab ich mit Lenker im geschleppten Auto hinten meist min. 700 kg darn

Man muß sich mit den Gesetzen und Vorgaben der Rennleitung befassen!
Die Stützlast wird dem Auto zugerechnet. sind schon mal 400 kg plus 50 kg Stützl.
Dazu kommt das bei Kontrollen eine Abweichung von 10% erlaubt ist. Bedeutet das beim Trabant bis 495 kg rein rechtlich nix passiert und dem Auto schadet es im Bezug auf Kühlung auch nicht.

das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


der letzte Satz ist mit Vorsicht zu genießen:

die DDR-Regelung war klar anders:

max. zGG Anhänger: 50% Leergewicht Zugfahrzeug + max. 75 kg.

selbst wenn man 10% Bonus von oben bekommen sollte (was ich nicht weiß, damit habe ich mich früher eher nicht so befaßt) sind das beim Trabant Lim. 412 kg..... also schon recht dicht an den 400 kg laut sachsenring.....

mal eben fast 100 kg mehr sind nicht ohne.... heißt nochmal 25% drauf.....

Und: Wenn man so überladen einen Unfall baut und ein Kausalzusammenhang zwischen Bremsleistung und Überladung besteht kann man sich die Massenangaben gepflegt in die haare schmieren.... da sitzt dann der Staatsanwalt mit im Boot......

(ich finde mit 400kg Anhänger und vollbeladen macht Trabant fahren nicht wirklich spaß.....

Andi

Beiträge: 3.836
Registriert am: 22.01.2001


Wo wir grad bei den Anhängelasten sind...

Darf ich mit dem Trabi einen HP400 ziehen? Ich meine, zählt da das zulässige Gesamtgewicht oder das tatsächliche Gewicht (bei einer Leerfahrt zBs.) ?

das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


es zählt immer das gewogene Gewicht vor Ort..... der AEK Junior ist auch ein HP 450...

Don Lorenzo

Beiträge: 29
Registriert am: 15.12.2004


Da gilt nur das tatsächliche Gewicht, was hinten dran hängt. Mich hat der 1.FC Grün-Weiß mal mit nem großen Pferdeanhänger (leer 645 kg) an 'nem alten Polo gestoppt. Große Freude wegen fettes Ticket schreiben können und dann große Enttäuschung: der Anhänger war leer, und der Polo durfte 650 kg ziehen...
Deluxe

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Registriert am: 13.12.2001


Das wiederum funktioniert aber nur, wenn die Junngs vom Kostümverein auch wirklich nachwiegen. Hab letzte Woche vom Dekramann einige haarsträubende Geschichten gehört, wo das nicht passiert ist und man sich ausschließlich nach der zulässigen Gesamtmasse des Hängers gerichtet hat. Da hätte ich mit dem QEK (HP 500) schon ein Problem, nämlich die 500kg zul. Gesamtmasse. Ok - hier bei uns kann man diskutieren. Aber im Ausland soll sowas häufig vorkommen (CZ beispielsweise) und da haste dann ganz schlechte Karten. Die wiegen nicht, sondern schreiben lustig Scheine aus. Das allerdings ist kein Grund, am Papier irgendwas zu ändern...
TV P50

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Meinen letzten Satz auch bitte nicht als Freibrief verstehen. Jeder ist für sich und sein Handeln normal selbst verantwortlich
kat

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Seit wann gilt denn das Gesamtgewicht des Anhängers als tatsächliche Anhängelast?
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Das Thema hatten wir letztens mal wieder im Chat und ich habe reagiert und online gestellt Ich hatte die DEKRA deswegen mal angeschrieben. Den Text gibs hier
Geht durch mehrmals anklicken zu vergrößern bis zum "geht nicht mehr". Runterladen, ausdrucken, mitnehmen, vorzeigen
kat

Beiträge: 1.194
Registriert am: 25.11.2004


Danke für den Link. Es hätte mich auch gewundert, wenn etwas anderes als die tatsächliche Anhängelast zählen sollte. Das war aber eigentlich auch immer schon so. Alles andere wäre in meinen Augen absolut unlogisch.
das moss

Beiträge: 7.651
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genau das ist der Grund warum ich dann immer auf dem Wiegen bestehen würde.... in manchen F-scheinen steht noch das Leer- und das zul. GG drin aber eben nicht in allen.....

ich hatte das schon 1x... eine Schulterglatze ind ein popeliger POM wollten mir was erzählen......
nachdem ich auf dem Wiegen bestanden habe wurde es ruhig...... aber die Diskussionen vorher.... *nerv*

Deluxe

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Wie gesagt - hier in der Heimat kann man darauf bestehen und diskutieren. Aber im Ausland wirds braun (im Zweifel sogar bei guten Sprachkenntnissen) - ich hoffe doch sehr, daß mir sowas nie widerfährt...
JL

Beiträge: 1.783
Registriert am: 17.05.2001


Zwecks Gesammtgewicht: beim Wohnwagen zählt das zulässige Gesammtgewicht, d.h. Einen Qek HP 500 Fahrgestell, darf man mit dem Trabi nicht ziehen, aber den Qek mit HP 400 Fahrgestell und gebremst darf man mit den Trabi ziehen. Schaut mal unter Ziffer 14 und 15 in eurem Fahrzeugschein " Nicht bei wohnanhängern und fahrbaren Baubuden". Teilweise ist aber bei einigen Qek`s das Leergewicht eingetragen, was aber laut gültigem Recht verkehrt ist!!!
Beim Lastenanhänger zählt das tatsächliche Gewicht, d.h. ungebremst darf er bis 300kg Leergewicht haben und gebremst bis 400kg Leergewicht. du kannst dann allerdings nur noch ein Blatt Papier damit transportieren !
Deluxe

Beiträge: 14.007
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Demnach waren und sind alle meine QEK-Fahrten illegal - meiner ist nämlich ein HP 500 mit hydraulischer Bremse...

Woher nimmst Du denn dieses Wissen???????
Es gilt IMMER das tatsächliche Gewicht - und nicht das zulässige Gesamtgewicht. IMMER.
Hat mir der Dekra-Prüfingenieur erst vorigen Dienstag bestätigt - da hatten wir genau dieses Thema.
Übriges - wenn das wirklich so wäre, hätte kein Trabantfahrer den Hydraulisch gebremsten QEK kaufen dürfen zu DDR-Zeiten.
Wäre ja auch vollkommen unsinnig. Schließlich muß nicht das was dranhängen KÖNNTE zum halten gebracht werden, sondern das was dranhängt. Im Umkehrschluß wäre das nämlich auch der Freibrief zum hemmungslosen Überladen der Hänger. Gilt ja nicht was dranhängt, sondern nur die zulässige Gesamtmasse... In Zukunft also ein QEK HP 400, den ich auf 750kg belade mit allem Luxus...

[Bearbeitet von Deluxe (13-04-2005 - 08:35)]

JL

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@ Deluxe: Ja du ziehst deinen Qek nicht legal. Du kannst in ablasten lassen. Dazu brauchst du ein Wiegeprotokoll, das macht dann jeder TÜV-Prüfer oder du besorgst dir eine 400kg mechanisch gebremste Version vom Qek! Das zulässige Gesammtgewicht zählt nur bei Wohnwagen und fahrbaren Baubuden. Lies doch einfach mal deinen Fahrzeugschein durch!!! Dazu mußt du den kleingedruckten Anhang lesen, wo es zu jeder Ziffer im Fahrzeugschein eine Erklärung gibt! Wer lesen kann ist klar im Vorteil . Zu DDR-Zeiten war das anders, da zählte auch bei Wohnwagen nur das tatsächliche Gewicht!

Übrigens wiegen die tschechischen Grenzer, gerne nach und dann darft du nicht einreisen! Das gleiche Problem gibt es auch beim Wartburg mit dem Friedel im Schlepp. Wabu darf 650kg ziehen und Friedel hat 700kg zulässiges Gesammtgewicht! Ein Mitglied des Weißenfelser Trabantclubs hat es schon erwischt!

Natürlich mußt du auch immer die zulässige Anhängelast beachten und das sind nun mal beim Trabi nur 400kg gebremst!

Deluxe

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Da hast Du wohl etwas mißverstanden. Dieser Zusatz steht im Kleingedruckten zwar drin - aber der gilt für Ziffer 14 - zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges.
Der kleingedruckte Zusatz bedeutet NICHTS anderes, als daß im Fahrzeugschein keine Leermasse des Hängers angegeben wird. Bei Kraftfahrzeugen hingegen schon...

Mit dem, was Du ans Auto ranhängen darfst hat der kleine Zusatz absolut nichts - aber auch GAR nichts zu tun...

Jaja - wer lesen kann...

[Bearbeitet von Deluxe (13-04-2005 - 11:59)]

JL

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@ Deluxe: Na dann frag doch mal den Polizisten deines Vertrauens!!!
kat

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Vielleicht sollte man sich dann das Leergewicht des Anhängers eintragen lassen, wenn manche Polizisten tatsächliche Anhängelast/zul. Maximalgewicht nicht auseinanderhalten können. Durch solche dämlichen Regelungen (Weglassen des Leergewichtes in den Papieren) provoziert man ja nur Diskussionen.
Deluxe

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Richtig.

@JL:
Was ein Polizist dazu sagt, ist in erster Linie eine Frage seines Kenntnis- bzw. Ausbildungsstandes. Und der ist (wie wir alle wissen) nicht immer der beste. Bei uns in Deutschland, wo man die Spielregeln kennt, kann man sich da getrost auf Diskussionen einlassen und das würde ich im Zweifel auch tun. Bis zur Anforderung eines Vorgesetzten - oder meinethalben eines Prüfingenieurs der nächsten Prüfstelle.
Fürs Ausland ist sicher eine Eintragung der Leermasse im Fahrzeugschein sinnvoll.

Fakt ist und bleibt aber, daß der Zusatz zu Ziff. 14 lediglich bedeutet, daß im Schein keine Anhängerleermasse angegeben wird. "Fällt weg" heißt - diese Angabe fällt weg. Nicht mehr und auch nicht weniger.
Warum das so ist weiß ich nicht. Und daß diese Regelung Unsinn ist, darüber muß auch keiner streiten. Da herrsche Einigkeit. Aber trotzdem darf man einen QEKjunior HP 500.83/2 an den Trabant hängen, wenn er tatsächlich nicht mehr als 400kg wiegt. Leermasse sind bei diesem Typ 360kg laut Werksangabe.

[Bearbeitet von Deluxe (13-04-2005 - 14:22)]

Chris601

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NICHT GANZ!

Es wurde im Prinzip schon alles gesagt. HP500 geht als QEK NICHT, ohne Ablastung des selben, weil, wie gesagt wurde, bei WoWa das zulässige gesamtgewicht zählt.

Also 50kg der Zuladung "austragen" lassen, schon hast du 450kg ges.-Gewicht und darfst ziehen.

Deluxe

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WIESO????

WO steht, daß bei Wohnwagen das zulässige Gesamtgewicht zählt???? Den Paragraphen in der STVZO hätte ich doch gern gesehen - ich habe sie gerade komplett durchforstet und nichts dergleichen gefunden.
Wenn mir der Dekrafritze sagt, daß das tatsächliche Gewicht zählt und nicht das maximal zulässige Gesamtgewicht, dann glaub ich ihm das. Und zwar eher als irgendeinem dahergelaufenen Dorfpolizisten.

kat

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Alles andere wär ja auch völlig unlogisch.

Vielleicht kommen diese Verwechslungen daher, daß diese neumodischen Anhängerklassen im Führerschein immer vom Gesamtgewicht ausgehen (was beim Trabant aber unrelevant ist).

Chris601

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Das es unlogisch ist, mag sein, allerdings bilden WoWa -aus welchem Grunde auch immer- eine Ausnahme (siehe Fahrzeugschein).

Was der Eintrag im Schein für eine Bedeutung hat, kann ich auch nicht zweifelsfrei klären. Ich hatte damals eben auch ein Gespräch mit der Dekra diesbezüglich und wir haben ihn eben abgelastet.

Diese Regelung gab es früher wie gesagt nicht, sodass, in der DDR tatsächlich nur das Gesamt-Gewicht zählte..

Jetzt heisst es, Grundlagen suchen. mit "ich habe mal gehört.." kommen wir so nicht weiter.. Kann nich mal einer irgendwo hingehen oder anrufen?

[Bearbeitet von Chris601 (13-04-2005 - 16:21)]

Deluxe

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@Chris601:

Nein - in der DDR zählte eben nicht das Gesamtgewicht, sondern das tatsächliche Gewicht.
Und woher nimmst Du die Auffassung, daß Wohnwagen "siehe Fahrzeugschein" eine Ausnahme bilden? Im Fahrzeugschein steht nur, daß die Leermasse des Wohnwagens nicht einzutragen ist - in den Fahrzeugschein. Weiter nichts! Was ist an der Bedeutung dieser Eintragung unklar? Wer sich den ganzen Kladderadatsch im Kleingedruckten des Fahrzeugscheins mal durchliest, der findet am Anfang Zu: 4) und dann folgen die Angaben. Das heißt, die Zahl vor der Klammer ist die Ziffer, für welche die nachfolgende Erläuterung bedeutsam ist. Wenn dann also später zu lesen ist 14) Nicht bei Wohnwagen und fahrbaren Baubuden und unter Ziffer 14 im Schein Leergewicht kg steht, dann heißt das, daß bei Wohnwagen und Baubuden kein Leergewicht in kg eingetragen wird.
Es steht aber NICHT drin, daß bei Wohnwagen das zulässige Gesamtgewicht mit dem tatsächlichen Gewicht oder gar dem Leergewicht gleichgesetzt wird!

Neue Grundlagen müssen wir auch nicht suchen, denn es gibt 2 Grundlagen:

Zum einen die STVZO, in der KEIN Wort in dieser Richtung drinsteht. Zum anderen die Aussage der Dekra, daß es nach wie vor ums tatsächliche Gewicht geht, wenn man unterwegs kontrolliert wird.
Wenn Deine Dekra zum Ablasten geraten hat, dann entweder aus Unkenntnis oder vielleicht aus dem einfachen Grund, von Dir die Gebühr zu kassieren. Ich habe mit dem Dekrafritze mehr privat gesprochen - es gab für ihn also keinen Grund, irgendein Märchen aufzutischen.

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