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Autor Thema: Wohnwagen ziehen ...
kat

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Zumal das mit dem Ablasten auch blöd ist, wenn man den Wohnwagen mal an ein anderes Auto hängt.
standard

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Ich habe den Dekra-Mann meines Vertrauens seinerzeit auch ausdrücklich deswegen befragt. Seine Aussage: es zählt das tatsächliche Gewicht, >nicht< das zul. Gesamtgewicht (warum sollte es auch ). Bei meinem QEK/HP500/mech. Auflaufbremse - stehen 360kg Leermasse drin, mit dem wenigen Gedöns, das ich an Bord habe, komme ich nie und nimmer über die am Trabant zulässigen 400kg (gebremst). Also häng ich den bei Bedarf auch ran, das war so und das bleibt auch so!
Beppo

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Zitat von Deluxe
quote:
Da hast Du wohl etwas mißverstanden. Dieser Zusatz steht im Kleingedruckten zwar drin - aber der gilt für Ziffer 14 - zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges.

Außerdem, was soll die Aufregung ? In dem Schreiben, was ich angefordert habe, steht von einer amtlich anerkannten Sachverständigen-Organisation drin: "Sie können somit heute mit einem PKW Trabant jeden Anhänger ziehen, sofern die zulässige Anhängelast des Fz nicht überschritten wird."

Sollte es zu einem Problem kommen, werde ich mich auf diese Auskunft berufen und keiner kann mir nachsagen, das ich nicht versucht habe, mich sachkundig zu machen. Punkt!

Deluxe

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@Beppo:
Wobei man nun nicht Fahrzeug und Zugfahrzeug verwechseln darf. In genanntem Zusammenhang ist mit Fahrzeug der Hänger gemeint - ist ja schließlich auch ein Fahrzeug. Nur eben kein KRAFTfahrzeug - auch wenn man KRAFT braucht, um ihn zu bewegen...
Unter Ziffer 14 steht immer die Leermasse des Fahrzeuges, für das der KFZ-Schein ausgestellt wurde. Nur bei Wohnwagen und fahrbaren Baubuden steht sie nicht drin. Und mehr hat das Kleingedruckte nicht zu bedeuten.

Warum habe ich eigentlich nicht Juristerei studiert und anschließend die Neuauflage der Beck'schen Kurzkommentare kreiert? Ich wäre ein reicher Mann...

[Bearbeitet von Deluxe (13-04-2005 - 20:19)]

Beppo

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Hin und her, trotzdem steht in dem Schreiben drin "jeden Anhänger".
Wenns sein muß, bau ich mir ein Imitat eines Tandem-Schüttgut-Hängers aus Styropor und häng den an den Kübel (Scherz!)
heckman

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Männers ich steig gleich nich mehr durch
ich will mir nen gebremsten QEK kaufen, muß ich wirklich was beachten?
Gromit

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Jungens, mal ganz langsam:
Entscheidend ist, was hinten dranhängt.
Wenn´s anders wäre, bräuchte die Rennleitung nur die Papiere abgleichen und nicht nachzuwiegen.
Im Falle des Qek junior bedeutet dies:
Leergewicht (gebremst) 360 kg. Ist also legal.
Zulässiges Gesamtgewicht des Qek: 500 kg, also mit Vorzelt, Kühlschrank, etc., ist illegal, weil der Trabi nur 400 kg ziehen darf. Im entsprechenden Auto also auch kein Problem, nur im Trabi halt nicht möglich.
Diese Auskunft habe ich vom TÜV in Hagen, also nichts halbgares. Hab auch noch nie eine gegenteilige Meinung von der Rennleitung gehört.
Auch der TÜV hätte mich anranzen müssen, denn der Qek muß da ja nun auch hin.
Also, leerer gebremster Qek ist auf jeden Fall möglich, ungebremster Qek nicht.
Noch´n Beispiel:
Mit dem Trabi habe ich mal einen Trailer (395 kg) vom Verleih geholt, also gerade noch legal. Dann haben wir einen anderen Trabi auf den Trailer verfrachtet. Das war dann mit 645 kg Übergewicht illegal, aber uns schei.egal, weil Sonntagmorgens gegen 5:00 Uhr.
Würde ich heute auch nicht mehr machen, denn wenn die Karte gelocht wird, ist nicht so prickelnd.
kat

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Sowohl gebremster als auch ungebremster QEK sind am Trabant (mit Duplexbremse) zulässig. Beim gebremsten darf man noch 40 kg zuladen, der ungebremste muß leer sein (und sollte auch nicht im Laufe der Jahre zusätzliches "Leergewicht" angesetzt haben). So einfach ist das.

Edit: Der Qek am Trabant, mit dem es über die Transfagaras ging (Str'verkehr 11/1975), war ein ungebremster!

[Bearbeitet von kat (13-04-2005 - 22:25)]

Deluxe

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Richtig - weil der ungebremste QEK nämlich nur 280kg wiegt. Leer versteht sich.
Gromit

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Wieder was dazu gelernt. Was ist denn beim Ungebremsten abgespeckt?
kat

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Laut Straßenverkehr 11/1975 wiegt der ungebremste QEK leer genau 300 kg.
Gromit

Beiträge: 229
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Die Differenz zum Gebremsten erscheint mir recht groß. Gibt es noch mehr Unterschiede al nur die Bremsanlage? Bremstrommeln, Beläge und das Gestänge machen doch unmöglich 60 kg aus?

kat

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Die Ausstattung war beim gebremsten wohl auch verbessert (vielleicht war der Trenntrafo so schwer ).

www.qek-junior.de/Der_Qek_Junior/der_qek_junior.html

[Bearbeitet von kat (13-04-2005 - 22:55)]

Gromit

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Danke für den Link, dann werd ich mal schmökern ...
icke WES

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An alle Qek-Gespannfahrer!

Mich wirde mal interessieren, wieviel Sprit Ihr auf Euren Touren pro 100 km denn so durch den Trabant-Vergaser jagt.

Gruß Icke WES!

JL

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um die 12 Liter bei Autobahnfahrt mit ca. 85 km/h, wenn kein Berg kommt !

@ deluxe: Lies mal dazu den Einigungsvertrag bzw. die STVZO.

@ Beppo: Die Aussage bezieht sich auf Anhänger, aber nicht auf Wohnanhänger bzw. Baubuden. Da ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

@ Chris: Danke!!!

kupy

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Die leichteren Versionen hatten statt Glas Piacryl in den Fenstern (z.B.). Aber sowas verrät der Link sicher.
Deluxe

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@JL:
Ich habe gestern die STVZO von vorn bis hinten durchgewühlt - WO steht denn, daß die zulässige Gesamtmasse zählt? WO????? Gib mir bitte den Paragraphen...

Die ersten QEKjunior waren so leicht, weil die eigentlich eine Fast-Nullausstattung hatten. Keine 220V-Elektrik, keinen Trafo, die Decke war z.T. nichtmal verkleidet, besagte Plastefenster konnte man auf Wunsch ordern. Licht gabs nur übers Zugfahrzeug, Bugrad hatten sie sowieso nicht etc.pp.
Da kommen schon ein paar Kilo zusammen.

Elfriedewilli

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@Chris601: wieso 450 Kg? Wenn man 400 Kg dranhängen kann, kannste nicht noch 50 Kg Stützlast dazumogeln. Es wird im Zwiefelsfall der Anhänger (welcher Bauart auch immer) im abgekuppelten Zustand gewogen. Also Finger weg von diesen Stützlast Additionen! Dem ist nicht so. Ein Anhänger ist kein Sattelauflieger, vgl. dazu STVZO.

Ansonsten ist es in der Tat so, das nur das zählt was dran hängt. Ich hänge hinter meinen Trabi auch den (leeren) Autotransporter, auch wenn das wegen der riesigen Außenabmessungen hinter einem Trabi für mächtig viele erschrockene Blicke sorgt. Aber vom Leergewicht ist es halt gerade mal zulässig.

Ansonsten zählt natürlich nur (bei jeder Art des Anhängers, vom WoMo bis zum Siloanhänger) das Gewicht, das er zum Zeitpunkt der Bildung einer Einheit, also Zugfahrzeug und angehängter Anhänger, die Waage anzeigt. Sonst könnte man ja schwere Tandemanhänger nur mit riesigen Zugfahrzeugen bewegen, selbst wenn sie leer sind. Ich hänge an meinen LR auch eine 3-Achser Autotransporter dran, der ein ZGG von 3,7 t hat, na und? Solange ich nicht mehr als 3,5 t auf der Waage habe interessiert das keine S.., und die Polizei weiß das auch. Ich hab auf meinem Trabi-Shuttle (1,0 t ZGG) auch schon schwere (West) Autos gefahren, bis mich die Bullerei rausgewunken hat. Der meinte dann, nachdem er die Fahrzeugpapiere studiert hatte, das der Anhänger saftig überladen wäre. War er natürlich nicht, denn ich hatte am Twingo alles was nicht niet und nagelfest war und im Leergewicht mit eingetragen ist zuvor entfernt, selbst der Tank war trocken bis auf den letzten Tropfen. Dem Anänger hatte ich auch noch Reserverad und Auffahrrampe "geklaut", was auch noch mal einiges ausmachte. Nach dem Wiegen hat er mir dann noch sichtlich entnervt eine gute Weiterfahrt gewünscht, er rechnet wahrscheinlich bis heute noch daran rum, warum Leergewicht Anhänger 320 Kg + Leergewicht Twingo 810 Kg nicht 1.130 Kg ergiebt. Aber er wollte sich ja parout nicht davon überzeugen lassen, das der Anhänger nicht überladen ist

kupy

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Wie die Sache mit der Stützlastzulastung zustande kommt, hast Du selbst beantwortet (ich habe da auch ewig gegrübelt drüber). Effektiv und rein von der Energie schiebt natürlich im Krisenfall der Hänger mit seiner Gesamtmasse, aber wenn Du 50kg Abstützung auf der Kugel hast und die Reifen auf die Waage fährst, dann liegen dort 50kg weniger an. Hebelgesetz bzw. Momentengleichung.
Chris601

Beiträge: 9.390
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Hier herrscht dringend Klärungsbedarf.. Da gehen die Meinungen echt zu weit auseinander. Und jeder hat seine Angaben aus durchaus fundierten Quellen.
Wir kommen so echt nicht weiter.. Jetzt wird sogar schon die Stützlast-Addition in Frage gestellt..

Willi: selbstverständlich darfst du deinen Trailer ziehen, leer. Einen Sonderfall bilden wie gesagt und warum auch immer, Wohnwagen und Baubuden. (sie bilden irgend einen Sonderfall laut Schein. WARUM, konnte bisher nicht geklärt werden.)

Ich habe momentan leider keine Zeit, zur Dekra zu gehen und zu fragen, und mir vor allem die Argumentations-Quellen nennen zu lassen.
Offensichtlich ist es nämlich so, dass (und das glaube ich gern) weder Polizei, noch manche Prüfer über sole speziellen Fälle 100% bescheid wissen.. Eine labidare Aussage eines Prüfers oder Polizisten bringt uns somit nicht weiter.

Es bleibt zu klären, ob:

1. Das tatsächlich angehangene Gewicht zählt, oder (bei Wohnwagen) das zul. Gesamtgewicht des Selbigen (letzteres ist mein Kenntnisstand)

2. ob die Stützlast auch bei "normalen" PKW-Anhänger-Gespannen dazuaddiert wird (so kenne ich es auch)

PS: ich verbitte mir, auch von "vernünftigen" Forum-Mitgliedern die Aussage, "es IST so", ohne diese zweifelsfrei belegen zu können.. So kommen wir keinen Schritt weiter, drehen uns nur im Kreis und werden vielleicht noch unsachlich.. Hier sind Experten gefragt. Profis.

rals

Beiträge: 23
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Caravan: Gewichtsangaben von Anhängelast bis zulässige Gesamtmasse

Anhängelast
Die zulässige Anhängelast steht im Fahrzeugschein Ihres PKW, und zwar unter Ziff. 28 die gebremste Anhängelast und unter Ziff. 29 die ungebremste Anhängelast.
Mit Anhängelast ist immer das augenblickliche Gesamtgewicht (Anhängereigengewicht+Zuladung) gemeint.
D.h. die Anhängelast des PKW darf niedriger sein als die technische zulässige Gesamtmasse des Anhängers.

Beispiel:
Ihr PKW darf 1300 kg gebremst ziehen.
Sie dürfen einen Tandemanhänger mit 2000 kg zulässigem Gesamtgewicht und 400 kg Eigengewicht ziehen.
Sie dürfen allerdings nur 900 kg zuladen. Eigengewicht des Anhängers 400 kg
Ladung + 900 kg
Summe <= Anhängelast des PKW 1.300 kg

Auflastung
Abhängig von Fahrgestell kann die technisch zulässige Gesamtmasse auch erhöht werden.
Ob hierfür eine technische Veränderung des Fahrgestells (z.B. andere Reifen, Stoßdämpfer) notwendig ist müssen Sie beim Hersteller erfragen.
Durch die Auflastung erhöt sich
die Zuladung des Anhängers,
ggf. das Eigengewicht durch technische Änderungen und
die damit abhängige KFZ-Steuer.
Auch hierbei darf die Anhängelast des PKW niedriger sein als die technische zulässige Gesamtmasse des Anhängers.

Leergewicht / Eigengewicht
Das Leergewicht eines Anhängers finden Sie unter Ziff. 9 im Fahrzeugschein.
Bei Wohnwagen ist das Leergewicht jedoch i.d.R. nicht vermerkt.
In den Unterlagen finden Sie statt dessen die Angabe "Masse im fahrbereiten Zustand", welche das Leergewicht ersetzt.
Das Leergewicht müssen Sie per Wage ermitteln.
Beachten Sie, dass sich durch den Einbau von Sonderausstattungen das Leergewicht erhöht.

Chris601

Beiträge: 9.390
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damit ist nicht eine der eigentlichen Fragen beantwortet und eine Quellenangabe fehlt auch..

(immernoch keinen Schritt weiter)

kat

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Hier habe ich einen schönen Link gefunden:

http://www.anhaengerhandel.de/infolast.htm

Elfriedewilli

Beiträge: 1.918
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Hört, hört, der Link ist brauchbar. Da muß ich mich also eines besseren belehren lassen, was die Stützlast angeht. Also kann der Queck tatsächlich die 450 Kg auf die Wage bringen, abgekuppelt und als separate Einheit betrachtet. Interessant, ist aber in der Defination schlußendlich auch so einleuchtend. Gute Recherche von KAT.
kat

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Ich hab noch mal in einem anderen Forum gefragt:
http://www.oldtimerinfo.de/Diskussion/Forum5/HTML/000930.html

Offensichtlich hatte Chris nicht unrecht, mit DDR-Logik kommt man manchmal doch nicht weiter. Wenigstens gibt es dann ab Oktober wieder eine vernünftige Lösung.

Deluxe

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Schlußendlich kommt aber trotzdem das heraus, was die meisten hier sagen: Es kommt auf das augenblickliche Gewicht des Hängers beim Wiegen an. Und nicht auf die zulässige Gesamtmasse.

@Chris601:
Dein Drang nach Quellen in allen Ehren. Fundierte Quellen sind sozusagen das A und O jeder Diskussion. Aber was für Quellen sollen wir noch mehr zu Rate ziehen, als diverse Prüfer der Dekra???? Sind ja nun schon mehrere gewesen. Und wer soll es wissen, wenn nicht die Ingenieure? Die Polizisten gleich gar nicht.
Und auch wenn Du selbst zur Dekra gehst und fragst - was soll mehr herauskommen als eine Auskunft durch einen Prüfingenieur?
Im übrigen sind auch andere Webseiten und Foren nur menschengemacht - und auch die dortigen Auskünfte kommen von Leuten, die sich irren können. Was solls also - DIE Quelle wäre bestenfalls ein Verkehrsrichter. Und auch der kann danebenliegen.

Chris601

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EBEN! Und meine Aussage habe ich (wie die andern "Ablaster" eben auch) DIREKT von der Dekra, vom "Vollprüfer" (oder wie sich der Dienstgrad dort nennt, der §21-Abnahmen machen kann). ..Und wer den MHLer §21Prüfer kennt (wir haben nur einen bei der Dekra, der das darf) weiss, dass der ein ziemlich "gewissenhafter" Dipl.Ing. ist. Deshalb zweifeln wir ja hier, weil wir aus verschiedenen fundierten Quellen unterschiedliche Aussagen bekommen haben.

Fazit bisher: eine Ablastung auf 450kg ist vielleicht nicht unbedingt erforderlich, aber man hätte in jedem Fall was schriftliches in der Hand und die Polizeikontrolle wird u.U. beschleunigt. Mit dem -50kg Gesamtgewicht kann ich leben, da unser Club-WoWa eh meist von trabanten gezogen wird bzw. eh nie mit zusätzlichen 100kg beladen wird.
bei der §21-Abnahme war das Ablasten übrigens finanziell inbegriffen. (was übrigens belegt, dass sich der Prüfer nicht aus finanziellen Gründen darauf eingelassen hat, sondern offensichtlich echt überzeugt war, das einzig mögliche zu tun)

Für uns also mit Abstand der einfachste und sicherste Weg, um aller Diskussion aus dem Weg zu gehen.

PS: ich brauche nicht zur dekra zu gehen um dann sagen zu können "das IST so", sondern ich würde dann natürlich auch fragen "WARUM" und "WO STEHT".. darum gehts ja hier

[Bearbeitet von Chris601 (14-04-2005 - 14:16)]

standard

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Ich frage mich immer mehr, warum manche es mitunter soo kompliziert ("Ablastung") machen müssen, wenn´s auch einfach (nämlich mit der offiziell eingetragenen Leermasse) geht Man kann auch über Rom nach Berlin fahren... Ich habe auf meinen mittlerweile schon recht zahlreichen QEK/Trabi-Touren schon etliche Bullentaxen oder gar "Kontrollstellen" der Jungs passiert, ohne daß die mehr als ein (vmtl. erfreutes) Lächeln für mein Gespann übrig hatten.
P.S.: "Mein" Dekra - Mann ist auch "Voll-Dipl.-Ing." mit allen Berechtigungen. - Und es ist´n Ossi, der sich in der Ost-Fzg.-Materie auch bestens auskennt.

[Bearbeitet von standard (15-04-2005 - 09:17)]

Chris601

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das hab und will ich ja auch gar nicht bestreiten. deshalb sage ich ja, dass wir somit fundierte und "definitive" Aussagen von qualifizierten Leuten haben, die aber doch nicht übereinstimmen..
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