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Technik » Hilfe! TÜV zwingt zum Nachrüsten! |
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Autor | Thema: Hilfe! TÜV zwingt zum Nachrüsten! |
DerMatze
Beiträge: 261 |
Also, ich habe schon beim TÜV Rheda-Wiedenbrück , Kreis Gütersloh zur Vollabnahme gehabt : Framo, Wartburg 312 camping, Trabant 601 , Wartburg 353 tourist, Barkas...... und NIEMALS irgendwelche Probleme gehabt. Also KEINE PANIK ! |
Wurstblinker
Beiträge: 613 |
Ich hatte vor zwei Wochen auch das Thema mit dem Warndreieck. Der Tüvi meinte nur: "Eigentlich müßte ich auch das Warndreieck kontrollieren, denn wenn da die "Wellenlinie" fehlt, ist es eigentlich ungültig. In der DDR wurde da mal ne intern. Homologisierung vergessen." Ich meinte nur:"Aber sonst ist noch alles OK?" Er war aber ganz witzig drauf und meinte nur, daß ich evtl. bei ner Kontrolle bezahlen müßte. Das ist also kein Durchfallgrund. Borg dir doch für die Fahrt zum TÜV einfach eins von nem Kumpel mit Westwagen und bastel provisorisch so nen RSW an, ist doch keine Sache. |
Gwodcz
Beiträge: 15 |
Hi! Ich habe die Bremslichter als Rückfahrlicht angeschlossen..! Is das eigentlich OK??? MfG Gwodcz |
POSTKUGEL
Beiträge: 2.620 |
Keine Ahnung, ich denke aber, eher nicht. Der TUEV weiss das aber ganz genau. Kostet exakt einen Tel.-Anruf. Nochmal zurueck zum Warndreieck: Ich kann nur jeden empfehlen, es an manchen Stellen mit der Originalitaet nicht zu uebertreiben, wenn man denn das Fahrzeug im normalen Strassenverkehr bewegen will. Und dazu gehoert fuer mich nunmal ein modernes Warndreieck (das DDR-Ding kann man ja noch zusaetzlich mitnehmen, es taugt aber wirklich nicht's!). Bei den Verbandskaesten ist die Sache eher umgedreht: Da waren die DDR-Teile echt besser! Zwar sind die mittlerweile abgelaufen, aber da war wenigstens eine brauchbare Schere und ordentliches Gothaplast drin. Mit den heutigen Dingern ist man auch wieder verraten und verkauft... Zurueck zur Elektrik: Nebel- und Rueckfahrscheinwerfer sind m.E. sehr nuetzliche Dinge. Da es die auch schon zu DDR-Zeiten zum nachruesten gab, ist eine Montage selbiger (man kann ja welche von FER nehmen) sehr sinnvoll. Weiter mit der Elektrik: Das zu DDR-Zeiten die Trabi's nicht reihenweise abgebrannt sind, grenzt bisweilen schon an ein Wunder, wenngleich mir 3 konkrete Faelle bekannt sind. Ich habe gestern beim Kuebel das Armaturenbrett (nach der Innenlackierung) wieder einbauen wollen. Ich habe dann erst einmal festgestellt, das der halbe Hauptkabelbaum verschmort war. Grund: Irgend ein Depp im Werk hat wohl beim Abisolieren mehrfach in die ungesicherte!!! Hauptanschlussleitung (rot) vom Batterieplus geschnitten ... Und wenn ich mir dann anschaue, wie dicht manch unisolierte Kabelschuh an der Karosse sitzt . Ich habe bei meinen Autos fast alle Kabelschuhe durch vollisolierte Westteile ersetzt. Ist zwar nicht original, aber da ich meine Fahrzeuge regelmaessig bewege, habe ich keine Lust, irgendwann die Ueberreste in einer Schubkarre entsorgen zu muessen. Auch mit Zusatzsicherungskaesten im Motorraum ist es eine Krux: Die DDR-Teile waren absolut offen und sind regelmaessig korrodiert. Fast immer wenn ich zu DDR-Zeiten dann mal im Herbst meine Nebelleuchten wieder gebraucht habe, ging mind. 1 Scheinwerfer nicht, weil die Sicherung keinen Kontakt mehr hatte. Ich bin auch sehr fuer Origilaitaet, und wer meinen Kombi kennt, wird bestaetigen koennen, dass er fast komplett original ist. Aber wo es um Sicherheit geht, dort ist fuer mich die Originalitaet zweitrangig! Es wuerde mich freuen, wenn man bei den Fahrzeugbewertungen auf diversen Treffen darauf Ruecksicht nehmen wuerde. |
Icke
Beiträge: 2.749 |
@Gwodcz: Nicht zulässig. § 52a Abs. 2 StVZO: Kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein.... |
phi
Beiträge: 2.760 |
@ Icke, Gwodcz: In der DDR war das aber meines Wissens offiziell so erlaubt (irgendwo steht auch beschrieben, dass man das so machen kann; entweder im Ratgeber KFZ-Elektrik oder Ratgeber Trabant/Ich fahre einen Trabant) Demzufolge müsste das, was in der DDR zulässig war auch heute noch zulässig sein. Ob es allerdings vom KTA eine Betriebserlaubnis für diese Elektro-Schaltung mit den Bremsleuchten gab??! |
Zoni
Beiträge: 3.538 |
Auskunft TUEV Nordrhein Westfalen : "Ab Zulassung 01.07.1991 muessen alle Fahrzeuge NSW haben" Zum Vergleich: Mein Trabant Cabrio (EZ 31.Juli 1991) ist auch ohne NSW und RFS durchgekommen |
franzderkaiser
Beiträge: 329 |
Also, die Rechtslage ist jetzt aber defintiv so, dass ich (auch bei Vollabnahme) auf den Einigungsvertrag verweisen kann und ich daher keinen Rückfahrscheinwerfer und schon gar keine Nebelschlussleuchte brauche, da die vom KTA erteilte Betriebserlaubnis gültig bleibt. Liege ich da richtig? Ich will diese Dinger nämlich einfach nicht an meinem Trabser dranhaben. Ich find die nur hässlich! [Bearbeitet von franzderkaiser (22-06-2005 - 17:13)] |
Icke
Beiträge: 2.749 |
Nochmal: Die zu DDR-Zeiten erworbene allgemeine Betriebserlaubnis ist erloschen. Somit kein vollständiger Bestandsschutz nach dem Einigungsvertrag. Nunmehr beantragst Du eine Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO für Einzelfahrzeuge. Nach der Kommentierung zu § 21 StVZO gilt die Überleitungsbestimmung 44 (Anl I Kap XI B III Nr. 2). Nach dieser Überleitungsbestimmung sind lediglich bereits zu DDR-Zeiten erteilte Genehmigungen und Prüfzeichen für Ausrüstungsgegenstände oder Teile von Fahrzeugen als vorschriftsmäßig im Sinne von § 21a - nicht jedoch der Gesamtzustand des Fahrzeuges!!!! - gültig. Folglich können nun aktuelle sicherheitsrelevante Bedingungen gefordert werden. Laut der jetzt gültigen Rechtslage sind Fahrzeuge die rückwärts fahren mit einem Rückfahrscheinwerfer auszurüsten. Die obligatorische Ausrüstung wurde vom Bundestag beschlossen. Du bentragst eine neue Betriebserlaubnis, somit kannst Du dich nicht mehr uneingeschränkt auf den Einigungsvertrag berufen. Warum uneigeschränkten Bestandsschutz, wenn keine BE besteht? Was nicht besteht kann doch keinen uneingeschränkten Bestandsschutz genießen. Es ist auch hier wenig sinnvoll, wenn Angaben gemacht werden, wie "Bei mir war es so.." Ob es rein rechtlich richtig war kann damit überhaupt nicht beantwortet werden. Mit derartigen Argumentationen kann man nie einen Rechtsstreit gewinnen. Fakt ist, der Prüfer hat Recht. Nicht umsonst gibt es Spezies, die noch kurz vor Ablauf der Löschung der BE den Trabi anmelden, damit sie nicht in den § 21 fallen und somit die allg. BE nach § 20 behalten und damit den uneingeschränkten Schutz des Einigungsvertrages später tatsächlich geniessen können. PS: Bezüglich des Warndreieckes verweise ich auf die Überleitungsbestimmung 44 Anl I Kap XI B III Nr. 2: ........die nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik vorgesehenen Warndreiecke....gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 53a Abs. 1 und 2. [Bearbeitet von Icke (22-06-2005 - 18:37)] |
Icke
Beiträge: 2.749 |
@phi: War die Schaltung jedoch zu DDR-Zeiten bei Gwodcz schon existent? Unabhängig von der Beantwortung der Frage, ob eine Zulassung der Schaltung bestand oder nicht. @Zoni: Gilt die Aussage bei bestehender BE o. auch bei Neuantrag einer BE? [Bearbeitet von Icke (22-06-2005 - 18:06)] |
Wurstblinker
Beiträge: 613 |
Na Gott sei Dank! Ich wollte mir gerade ein neues kaufen. Im übrigen sind die Dreiecke mit dem Stahlfuß in der blauen Egelittasche durchaus standfest und autobahntauglich im Gegensatz zu den mit den Alufüßen. [Bearbeitet von Wurstblinker (22-06-2005 - 18:27)] |
kat
Beiträge: 1.194 |
Als der Wartburg 311/312 die neueren Rückleuchten erhielt, die nicht mehr das weiße Feld für den Rückfahrscheinwerfer in der Mitte hatten, wurde das (gelbe)Bremslicht serienmäßig als Rückfahrscheinwerfer geschaltet. So stand es jedenfalls in der KFT 6/1966, S. 232 |
franzderkaiser
Beiträge: 329 |
Wenn das wirklich stimmt was Icke da erzählt, dann dürften die den Trabi gar nicht mehr zulassen. Tank neben Batterie ist laut BRD-Recht auch nicht erlaubt! Is hier sonst noch irgendwer der Meinung, dass ich mich trotz allem auf den Einigungsvertrag berufen kann? |
icke WES
Beiträge: 767 |
TÜV-Prüfer sind nun mal auch nicht allwissend. Erst recht, wenn man mit einem Ostauto zu einer westlichen TÜV-Prüfstelle fährt. Die kennen häufig nur die Vorschriften, die für alte Westautos gelten. Dass in der DDR für Neufahrzeuge teilweise andere Vorschriften galten, als in der damaligen BRD, ist nicht jedem Prüfer auf Anhieb bekannt. Als Neuwagen wäre der Trabant 1989 in Westdeutschland auf keinen Fall zulassungsfähig gewesen. Er wurde nur auf den Namen von ex DDR-Bürgern als Umzugsgut zugelassen. Erst nach der staatlichen Einigung wurden die KTA-Betriebserlaubnisse der Kraftfahrzeuge aus DDR-Beständen anerkannt. Man sollte den TÜV- bzw. DEKRA-Prüfer in Zweifelsfällen immer auf den Einigungsvertrag hinweisen und ihn bitten, z.B. via Internet nachzusehen, wenn er unseren Ausführungen keinen Glauben schenkt. |
franzderkaiser
Beiträge: 329 |
@alle außer Icke: Icke meint ja, dass durch die Vollabnahme die durch den Einigungsvertrag anerkannte Betriebserlaubnis erlischt und eine neue erstellt wird. Trifft das überhaupt zu? |
StefanONE
Beiträge: 239 |
Was ist eigentlich mit den Sicherheitsgurten hinten? Mein Trabi war beim Vorbesitzer länger als 18 Monate abgemeldet. Daher wurde bei diesem Fahrzeug im Januar 2004 eine Vollabnahme nach §21 durchgeführt. Das einzige was dort beanstandet wurde war eine brüchige Bremsleitung vorne. Diese habe ich aber sofort nach dem Kauf ersetzt. Von den fehlenden hinteren Sicherheitsgurten ist keine Rede im Prüfprotokoll. Ich habe den Vorbesitzer diesbezüglich gefragt. Und er sagte, daß alle Fahrzeuge, die vor der Wende in der DDR zugelassen worden sind keine Sicherheitsgurte hinten brauchen. Das hat der Prüfer ihm so gesagt. @Icke: Ich würde nicht behaupten, das die Betriebserlaubniss erloschen ist, wenn ein Fahrzeug länger als 18 Monate nicht zugelassen ist. In meinem neuen Fahrzeugbrief ist die Nummer des Vorgängerbriefes eingetragen. Dieser war ebenfalls ein Westbrief. Den habe ich mir von der dortigen Zulassungsstelle zuschicken lassen. In diesem stand wiederum die Nummer des originalen DDR-Briefes, welcher leider laut Aussage der damals zuständigen Zulassungsstelle 1998 durch den Schreder gewandert ist. Außerdem besitzt das Fahrzeug durch die Fahrgestellnr. und dem Datum der ersten Zulassung eine Identität. Ich sehe es somit als "Fortführung" der Betriebserlaubniss an. Mal angenommen Du meldest Dich beim Einwohnermeldeamt deiner Stadt/Gemeinde ab und gehst länger als 18 Monate ins Ausland oder verläst länger als 18 Monate nicht dein Grundstück. Wenn Du Dich nach dieser Zeit wieder irgendwo anmeldest bist Du doch auch nicht neugeboren oder? Es gelten dann für Dich nachwie vor irgentwelche anhand Deines Geburtstages für Dich geltende gesetzlichen Sonderregelungen. Gruß [Bearbeitet von StefanONE (22-06-2005 - 23:53)] |
franzderkaiser
Beiträge: 329 |
Danke Stefan, genau das wollte ich hören! |
sa4_one
Beiträge: 767 |
quote: Prust! |
601 Uncrowned
Beiträge: 4.632 |
Ich habe momentan das gleiche Problem wie Franz, mal sehen, wie kooperativ sich mein HU-Mann zeigt (diemal ein anderer, mein richtiger hat Urlaub). |
franzderkaiser
Beiträge: 329 |
Das sollte ein Spaß sein mit dem "@alle außer Icke"! FAZIT: ICH BRAUCHE KEINE RÜCKFAHRSCHEINWERFER UND KANN MICH RECHTLICH AUF DEN EINIGUNGSVERTRAG BERUFEN! |
kupy
Beiträge: 7.303 |
Übrigens gilt für den Stand der Ausrüstung bei §21 nicht das Baujahr, sondern das Datum der Erstzulassung! Und bei ehem. Betriebs- und NVA-Fahrzeugen kann man damit schonmal Pech haben. Demnach wurden für meinen 88er Kübel bei §21 auch RFS und NSL angeordnet, weil der EZ (im Straßenverkehr) 1992 war. Der Prüfer hat es als "geringen Mangel" durchgehen lassen. Mal sehen, was er im nächsten Monat sagt. |
POSTKUGEL
Beiträge: 2.620 |
Also wenn, dann schon Tarnscheinwerfer! |
franzderkaiser
Beiträge: 329 |
@kupy: Dein Prüfer ist im Unrecht! Einigungsvertrag (Kapitel XI, Sachgebiet B, Abschnitt III) (23) |
stoppt schwellerrost
Beiträge: 165 |
Thema Gurte hinten im Trabant...nicht zulässig, jedenfalls im 601. Der 1.1er hat ja welche, oder? Bei meinem Warti Bj. 78 musste ich hinten Gurte nachrüsten, da die Aufnahmen vorhanden waren...Mist! |
kupy
Beiträge: 7.303 |
Das ist ja interessant! Danke! Jetzt werde ich den Einigungsvertrag wohl im Auto mitführen müssen. Und das bei dem kleinen Koferraum... |
kat
Beiträge: 1.194 |
@stoppt schwellerrost Hättste nicht machen brauchen. Nach der StVZO besteht eine Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten für Oldtimer nach folgender Regelung: - Gurte vorne: bei Pkw ab Erstzulassung 1.4.1970, jedoch nur, wenn sie mit Gurtbefestigungen ausgerüstet sind; ab 1.1.1975 ohne Ausnahme. - Gurte hinten: ab Erstzulassung 1.5.1979 - Kopfstützen vorne: ab Erstzulassung 1.1.1999 [Bearbeitet von kat (23-06-2005 - 11:01)] |
franzderkaiser
Beiträge: 329 |
Thema Gurte hinten im Trabant: nicht nötig, da vom KTA so zugelassen! Und KTA-BE wird anerkannt. |
phi
Beiträge: 2.760 |
Aber auch nicht nicht zulässig wie stoppt_schwellerrost schreibt. Die sind sehr wohl zulässig, bedürfen aber einer Abnahme durch den TÜV. Genaueres ist hier nachzulesen. |
heckman
Beiträge: 8.322 |
@schwellerrost Nein, der 1.1er hat hinten keine. Mein 68er hat zwar ne Vorbereitung für statische Gurte,jedoch überhaupt keine Gurte. |
Icke
Beiträge: 2.749 |
@alle außer icke: Habe ich jemals behauptet, dass der Einigungsvertrag nach § 21 nicht gilt? Habe ich jemals behauptet, dass der Tag der Erstzulassung bei späteren Beurteilung nicht mehr relevant ist (s. z. Bsp. Abgaswerte)? |
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