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Autor Thema: Hilfe! TÜV zwingt zum Nachrüsten!
stoppt schwellerrost

Beiträge: 165
Registriert am: 19.07.2004


MMhhh..nun Gu(r)t...brauchte dann ja eh welche wegens Kindersitz...aber gut zu wissen

@ kat
Steht das, dass die hinten ab `79 erst Pflicht sind auch im Einigungsvertrag? Wenn ja, wo kann ich diesen finden? Steht der im BGB oder wo?

[Bearbeitet von stoppt schwellerrost (24-06-2005 - 07:38)]

franzderkaiser

Beiträge: 329
Registriert am: 11.12.2002


@Schwellerrost: Kat hat lediglich die StVZO zitiert, nicht den Einigungsvertrag. Im Einigungsvertrag steht, dass alle Ostfahrzeuge bis Erstzulassung 30. Juni 1994, so zugelassen sind, wie sie vom Werk aus sind und nichts nachgerüstet werden muss. Einzige Ausnahme: Blinker + Warnblinkanlage müssen nachgerüstet werden, falls diese nicht serienmäßig vorhanden!
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