Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV |
|
Trabiklatsch » Rechtsfrage |
Seite: 1 2 3 Nächste Seite » | |
Autor | Thema: Rechtsfrage |
Saxonier
Beiträge: 3.515 |
hier mal ne frage an unsere rechtsexperten. mir ist ein 07er-kennzeichen durch bremsflüssigkeit krachen gegangen(lag unter nem lappen auf der werkbank und die bremsflüssigkeit hatte reichlich zeit zum wirken ).nun wollte ich ein ersatzkennzeichen holen.leider waren die im amt ziemlich stur und meinten,sie dürfen keine mehr ausstellen.nu hab ich ein problem. ich kann mir zwar welche nachmachen lassen,hätte aber dann kein amtssiegel drauf. ein kennzeichen mit siegel hab ich ja noch,sowie die amtliche zulassung. theoretisch müßte doch ein amtliches schild reichen.am motorrad ist ja auch nur hinten eins drauf. wenn ich also vorn das mit siegel dran hätte und hinten ohne,würde es dann probleme mit grün/weiß geben. die pkw`s mit fahrradträger hinten dran haben ja auch ein kennzeichen ohne siegel/HU-marke dran. |
Andi
Beiträge: 3.836 |
Also wenn ich zBs. einen Unfall habe und mir dadurch mein Kennzeichen beschädige, sodas es unbrauchbar wird, bekommt man dafür ohne Probleme Ersatz. Du lässt dir ein neues prägen, gehst damit aufs Amt, legst das alte hin und deine Papiere und bekommst ein neues Siegel aufgeklebt. Das alte wird dann entsiegelt und evt. eingezogen und vernichtet. |
heckman
Beiträge: 8.322 |
Sagen wirs mal so, ein Siegel "beglaubigt" im Grunde die "Existenz" des Kennzeichens. Sonst könnte man ja je ein KZ mit Siegel hinten und je ein nachgefertigtes vorn an 2 versch. Fahrzeugen gleichzeitig verwenden. Warum die dir allerdings kein neues ausstellen ist mir rätselhaft, du hast die Nummer schließlich doch einmal zugeteilt bekommen und auch nicht entzogen bekommen ....da hat dein Amt was falsch verstanden...oder du hast das zerstörte KZ dort nicht vorgelegt, was zu einer Umkennzeichnung führen würde. wg.Sekundärheit [Bearbeitet von heckman (26-02-2007 - 23:41)] |
Deluxe
Beiträge: 14.007 |
Du mußt nur eins machen: Mit dem alten Kennzeichen und einem neu geprägten auf die Zulassungsstelle, dann sollte es klappen. Die sehen daß Du ein Bürger bist, der exakt arbeiten will und sie dürfen die alte Kennzeichentafel auch gleich entwerten. Es MUSS so gehen. Und wenn die Wurstfingermuddi am tresen da nicht mitmacht, läßt Du Dir eben ihren Vorgesetzten heranholen... Also mit KZ kann ich Kennzeichen irgendwie nicht abkürzen, ebensowenig wie Stoßstange bei mir mit SS abgekürzt wird - obwohl ich das eigentlich nicht so eng sehe... [Bearbeitet von Deluxe (26-02-2007 - 22:01)] |
umtc
Beiträge: 381 |
Normalerweise haben alte Kennzeichen Bestandschutz und bei Beschädigungen müssen sie ersetzt werden. [Bearbeitet von umtc (26-02-2007 - 22:09)] |
Saxonier
Beiträge: 3.515 |
leider hat sich das siegel drauf ins nirwana verabschiedet.da ist nicht mehr.leider. außerdem kann man doch alte siegel eh nicht im ganzen ablösen,die zerstören sich doch selbsständig bin ja schließlich ein artiger bürger,aber ich denke mal,das man mit bestimmter technik siegel auch lösen kann [Bearbeitet von Saxonier (26-02-2007 - 22:15)] |
DUOcalle601
Beiträge: 2.038 |
hmm, das sich nen siegel unlesbar macht verwundert mich, die halten eigentlich ne menge ab ich würde auch beide vorlegen mit ein neues und siegeln lassen, notfalls mit heranziehen des vorgesetzten und ja , es gibt besondere techniken zum siegel ablösen |
umtc
Beiträge: 381 |
Und die wären??? |
heckman
Beiträge: 8.322 |
Brauchen wir nicht weiter drüber reden, geht auch regulär @Deli: Kennst mich glaub ich und meine pol. Einstellung...aber an was du jetzt wieder denkst... Ich werde wohl in Zukunft KeZe und StSt verwenden. |
DUOcalle601
Beiträge: 2.038 |
kopiert ausm anderen forum
2. die anleitung ist nicht schlecht aber ... erst großzügig drumrumschneiden , alle angaben ohne gewehr |
Icke
Beiträge: 2.749 |
Manches sollte man nur denken und nicht niederschreiben. Es gibt genug Hirnis, die sowas zum Anlass nehmen einen in die Pfanne zu hauen. Auch wenn man es vielleicht selbst nicht soooo ernst gemeint hat. Wenn der Andere die Tat begeht und äußert: "Ja xy hats mir aber so gesagt.", so sitzt man ganz schnell mit im Boot. Nach § 22 StVG i.V.m. §267 StGB stellt ein derartiges Handeln (ala altes Siegel ablösen und aufs neue kleben) eine Urkundenfälschung dar, die, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird. Auch wenn am Ende rechtlich ein Anspruch auf ein amtlich beglaubigtes Kennzeichen bestünde, so bleibt das selbst vorgenommene Umkleben eine strafbare Urkundenfälschung, die einen Eintrag ins pol. Führungzeugnis bewirkt und evtl. lediglich das Strafmaß mildert. Anstiftung zu derartigen Taten siehe §26 StGB. Nur mal so am Rande... [Bearbeitet von Icke (26-02-2007 - 23:24)] |
DUOcalle601
Beiträge: 2.038 |
och, da mach ich mir die wenigsten sorgen , da das ausm anderen forum kopiert wurde, es dort auf diesem text keine urheberrechte gibt,die ganze sache theoretisch ist, und wenn de son pinglicher bist schreibste deinen paragraphen quatsch da auch hin http://www.pappenforum.de/wbb/thread.php?threadid=8198
|
Saxonier
Beiträge: 3.515 |
gutheißen kann man das auf keinen fall was ist denn nun mit einem gültigen und einem nichtgültigen kennzeichen? außerdem befugt mich das kennzeichen eh nur zu überführungsfahrten etc. wenn ich nur mit einem fahre und erwischt werde,kann ich mich ja immer noch rausreden,das das andere noch am anderen fahrzeug hängt und ich es in der eile vergessen habe,umzubauen.dürfte ja dann nur ne OWI sein,oder? [Bearbeitet von Saxonier (26-02-2007 - 23:27)] |
Icke
Beiträge: 2.749 |
@DUOcalle601: Primär warst Du auch nicht gemeint. Gut, ok, kann mir auch egal sein. Sorry für den Paragraphen-Quatsch. @Sax.: Sehe ich auch so. Bessere Vorschläge siehe weiter oben. Die müssen Dir eigentlich ´n KeZe geben bzw. das neue amtlich unter Vorlage der entsprechenden Nachweise per Siegel beglaubigen. Ich meine, so oder so muste nochmal hin, wenn Du diesbzgl. Ruhe haben willst. [Bearbeitet von Icke (26-02-2007 - 23:35)] |
Saxonier
Beiträge: 3.515 |
@icke,du scheinst ja rechtlich top bewandert zu sein.gib mir mal nen tip,welcher auch ziemlich legal ist |
Icke
Beiträge: 2.749 |
Siehe Edit. Sorry, hat sich überschnitten. Ein Kennzeichenmißbrauch kann Dir m. E. nach nicht vorgeworfen werden, da Dir dieses nach § 28 Abs. 3 Satz 1 StVZO durch die für den Betriebssitz örtlich zuständige Zulassungsbehörde zugeteilt wurde. Des Weiteren scheidet ein Verstoß gegen § 6 PflVersG bei ordnungsgemäß ausgegebenen roten Kennzeichen in der Regel aus. |
das moss
Beiträge: 7.651 |
ich weiß nicht was ihr gegen die gängige Abkürzung pol. KZ habt.... ist doch im Amtsgebrauch üblich.... und: bei Eintrag in Führungszeugnis biste die 07 bei der nächsten Beantragung auch wieder los |
Andre
Beiträge: 2.911 |
es heißt doch aber korrekt "amtliche Kennzeichentafel" |
YA
Beiträge: 810 |
In Sammlerkreisen wird auch AKZ = Autokennzeichen verwandt. |
das moss
Beiträge: 7.651 |
pol. KZ --> benennt den aufgedruckten alphanumerischen Code im amtlichen Sprachgebrauch amtliche Kennzeichenttafel --> benennt das eigentliche Nummernschild in seiner Funktion als Amtssiegelträger (Urkunde) |
Danny
Beiträge: 475 |
Problem an der ganzen Sache ist das kein Siegel mehr auf dem pol.KZ ist! Da kannst Du dann schön eine Eidesstattliche Erklärung abgeben ansonsten bekommste kein neues Siegel! Ansonsten kann man das pol.KZ auch als gestohlen melden incl. Anzeige bei der Polizei dann geht es auch ohne E.Erklärung |
Andre
Beiträge: 2.911 |
bei gestohlenem Kz wird Dir aber eine neue Nr. zugeteilt |
Danny
Beiträge: 475 |
Das stimmt auch wieder! |
Icke
Beiträge: 2.749 |
Saxonier hat doch aber noch unbeschädigt die 2. Kennzeichentafel mit Siegel. Wo ist hier also das Problem, das beschädigte Kennzeichen durch ein Neues zu ersetzten und hierfür das amtl. Siegel zu verlangen? |
Danny
Beiträge: 475 |
Das Problem ist das auf dem beschädigten pol.KZ das Siegel fehlt |
Deluxe
Beiträge: 14.007 |
Vielleicht ist ja genau DAS die Beschädigung??? Man kann es aber auch kompliziert machen... 1. Frage: 2. Frage: 3. Frage: Jede Behörde hat irgendwann ein Einsehen, wenn der Bürger nur lange und deutlich genug seinen Wunsch vorträgt...und Zulassungsstellen kenne ich da eher als kooperativ. Nur muß man natürlich den Mund auch aufmachen... [Bearbeitet von Deluxe (27-02-2007 - 16:27)] |
Icke
Beiträge: 2.749 |
Zitat: Das Problem ist das auf dem beschädigten pol.KZ das Siegel fehlt. Sind denn nicht beide Kennzeichentafeln mit ´nem Siegel versehen? Und wenn ich das unbeschädigte (mit Siegel), das beschädigte und das neue Kennzeichen vorzeigen, warum soll das neue KZ als Esatz fürs kaputte nicht amtlich gesegnet werden? Außerdem hat doch die Stelle ´nen Datenbestand, woraus hervorgeht, das unserem Saxi dieses Kennzeichen zugeteilt wurde. Oder verstehe ich jetzt was falsch? Oder ging es vielleicht darum, dass man das beschädigte Kennzeichen nicht abstempeln wollte und mit einer Nachfertigung kein Problem hätte? [Bearbeitet von Icke (27-02-2007 - 17:08)] |
Danny
Beiträge: 475 |
Zitat: leider hat sich das siegel drauf ins nirwana verabschiedet.da ist nicht mehr.leider. Das Siegel ist nicht mehr da! Also bekommt man nicht einfach ein neues! Wenn das so wäre könnte man dieses öfters machen bis man genug Kennzeichen hat Wäre das Kennzeichen nur beschädigt mit Siegel wäre der Tausch gegen ein neues kein Problem! (da es aber komplett fehlt) Wie schon gesagt geht das nur mit einer Eidesstattliche Erklärung zum Verbleib des Siegels! |
Saxonier
Beiträge: 3.515 |
so,ich nochmal, also das kennzeichen ist definitiv im ar..,farbe ist runter sowie das siegel weg.teilweise kam das blanke blech durch. ich krieg bei unserem schilderdienst nur ein kennzeichen,wenn ich einen wisch von amt habe.und denn hat man mir verwehrt,da ich ja noch zwei kennzeichen habe und das reicht ja für ein auto.dummerweise ist aber eins davon ein sog.kuchenblech vom motorrad welches definitiv nicht am auto passt. also hab ich jetzt im internet zwei neue bestellt und gehe damit wieder zur zulassungsstelle und versuche nochmal mein glück.sollten die mir dann das siegel wieder nicht geben,hab ich ein kleines prob.daher auch meine frage,was rechtlich passiert,wenn ich mit nur einem kennzeichen fahre.(hinten dran) |
Deluxe
Beiträge: 14.007 |
Dann lass Dir doch die Vorgesetzten geben und erkläre denen die Sachlage!!! |
Seite: 1 2 3 Nächste Seite » | |
|