Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


Suche:
Seite: 1 2 3 Nächste Seite »
Autor Thema: Rechtsfrage
Saxonier

Beiträge: 3.515
Registriert am: 10.09.2000


hier mal ne frage an unsere rechtsexperten.
mir ist ein 07er-kennzeichen durch bremsflüssigkeit krachen gegangen(lag unter nem lappen auf der werkbank und die bremsflüssigkeit hatte reichlich zeit zum wirken ).nun wollte ich ein ersatzkennzeichen holen.leider waren die im amt ziemlich stur und meinten,sie dürfen keine mehr ausstellen.nu hab ich ein problem.
ich kann mir zwar welche nachmachen lassen,hätte aber dann kein amtssiegel drauf.
ein kennzeichen mit siegel hab ich ja noch,sowie die amtliche zulassung.
theoretisch müßte doch ein amtliches schild reichen.am motorrad ist ja auch nur hinten eins drauf.
wenn ich also vorn das mit siegel dran hätte und hinten ohne,würde es dann probleme mit grün/weiß geben.
die pkw`s mit fahrradträger hinten dran haben ja auch ein kennzeichen ohne siegel/HU-marke dran.
Andi

Beiträge: 3.836
Registriert am: 22.01.2001


Also wenn ich zBs. einen Unfall habe und mir dadurch mein Kennzeichen beschädige, sodas es unbrauchbar wird, bekommt man dafür ohne Probleme Ersatz.

Du lässt dir ein neues prägen, gehst damit aufs Amt, legst das alte hin und deine Papiere und bekommst ein neues Siegel aufgeklebt. Das alte wird dann entsiegelt und evt. eingezogen und vernichtet.
Das kostet natürlich Gebühren aber das Amt muss dir ein neues austellen. Ist ja genauso wie mit unbrauchbar gewordenen Ausweisen oder Führerscheinen.

heckman

Beiträge: 8.322
Registriert am: 06.02.2005


Sagen wirs mal so, ein Siegel "beglaubigt" im Grunde die "Existenz" des Kennzeichens.
Sonst könnte man ja je ein KZ mit Siegel hinten und je ein nachgefertigtes vorn an 2 versch. Fahrzeugen gleichzeitig verwenden.
Warum die dir allerdings kein neues ausstellen ist mir rätselhaft, du hast die Nummer schließlich doch einmal zugeteilt bekommen und auch nicht entzogen bekommen ....da hat dein Amt was falsch verstanden...oder du hast das zerstörte KZ dort nicht vorgelegt, was zu einer Umkennzeichnung führen würde.

wg.Sekundärheit

[Bearbeitet von heckman (26-02-2007 - 23:41)]

Deluxe

Beiträge: 14.007
Registriert am: 13.12.2001


Du mußt nur eins machen:
Mit dem alten Kennzeichen und einem neu geprägten auf die Zulassungsstelle, dann sollte es klappen. Die sehen daß Du ein Bürger bist, der exakt arbeiten will und sie dürfen die alte Kennzeichentafel auch gleich entwerten.

Es MUSS so gehen. Und wenn die Wurstfingermuddi am tresen da nicht mitmacht, läßt Du Dir eben ihren Vorgesetzten heranholen...

Also mit KZ kann ich Kennzeichen irgendwie nicht abkürzen, ebensowenig wie Stoßstange bei mir mit SS abgekürzt wird - obwohl ich das eigentlich nicht so eng sehe...
Aber wenn man der Versicherung mitteilt, daß beim Unfall das KZ an der SS kaputtgegangen ist...ich weiß nicht...

[Bearbeitet von Deluxe (26-02-2007 - 22:01)]

umtc

Beiträge: 381
Registriert am: 03.06.2005


Normalerweise haben alte Kennzeichen Bestandschutz und bei Beschädigungen müssen sie ersetzt werden.

[Bearbeitet von umtc (26-02-2007 - 22:09)]

Saxonier

Beiträge: 3.515
Registriert am: 10.09.2000


leider hat sich das siegel drauf ins nirwana verabschiedet.da ist nicht mehr.leider.
außerdem kann man doch alte siegel eh nicht im ganzen ablösen,die zerstören sich doch selbsständig

bin ja schließlich ein artiger bürger,aber ich denke mal,das man mit bestimmter technik siegel auch lösen kann

[Bearbeitet von Saxonier (26-02-2007 - 22:15)]

DUOcalle601

Beiträge: 2.038
Registriert am: 09.06.2006


hmm, das sich nen siegel unlesbar macht verwundert mich, die halten eigentlich ne menge ab
ich würde auch beide vorlegen mit ein neues und siegeln lassen, notfalls mit heranziehen des vorgesetzten

und ja , es gibt besondere techniken zum siegel ablösen

umtc

Beiträge: 381
Registriert am: 03.06.2005


Und die wären???
heckman

Beiträge: 8.322
Registriert am: 06.02.2005


Brauchen wir nicht weiter drüber reden, geht auch regulär
@Deli:
Kennst mich glaub ich und meine pol. Einstellung...aber an was du jetzt wieder denkst...
Ich werde wohl in Zukunft KeZe und StSt verwenden.
DUOcalle601

Beiträge: 2.038
Registriert am: 09.06.2006


kopiert ausm anderen forum


1. Hab das auch mal gemacht mit dem umkleben
iss aber schon ne ganze weile her.
das iss ni in 15min gemacht wenns ordentlich werden soll
man brauch viel zeit und gedult wenns sauber aussehen soll
auf jeden fall mit der weißen folie zusammen vom nummernschild schneiden
lieber etwas größer runterholen und dann die rundung mit der scherre nachschneiden´
hab es dann meiner damaligen Perle gezeigt die mal Zetteltussy war
und die hat es als perfekt bezeichnet, sie meinte, sie würde nie erkennen das es .........wurde.

2. die anleitung ist nicht schlecht

aber ...

erst großzügig drumrumschneiden ,
mach das alles im kochenden wasser, mit ner zange, das blechstück festhalten und dabei (geht auch im dampf) alles vom blech lösen,
geht ab wie butter, dann schön trockenen , kurz ma pressen, sauber das siegel ausschneiden und von hinten mit verdünnung abreiben bis man durchguggen kann

alle angaben ohne gewehr

Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


Manches sollte man nur denken und nicht niederschreiben. Es gibt genug Hirnis, die sowas zum Anlass nehmen einen in die Pfanne zu hauen. Auch wenn man es vielleicht selbst nicht soooo ernst gemeint hat. Wenn der Andere die Tat begeht und äußert: "Ja xy hats mir aber so gesagt.", so sitzt man ganz schnell mit im Boot.

Nach § 22 StVG i.V.m. §267 StGB stellt ein derartiges Handeln (ala altes Siegel ablösen und aufs neue kleben) eine Urkundenfälschung dar, die, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird.

Auch wenn am Ende rechtlich ein Anspruch auf ein amtlich beglaubigtes Kennzeichen bestünde, so bleibt das selbst vorgenommene Umkleben eine strafbare Urkundenfälschung, die einen Eintrag ins pol. Führungzeugnis bewirkt und evtl. lediglich das Strafmaß mildert.

Anstiftung zu derartigen Taten siehe §26 StGB.

Nur mal so am Rande...

[Bearbeitet von Icke (26-02-2007 - 23:24)]

DUOcalle601

Beiträge: 2.038
Registriert am: 09.06.2006


och, da mach ich mir die wenigsten sorgen ,
da das ausm anderen forum kopiert wurde, es dort auf diesem text keine urheberrechte gibt,die ganze sache theoretisch ist,

und wenn de son pinglicher bist schreibste deinen paragraphen quatsch da auch hin http://www.pappenforum.de/wbb/thread.php?threadid=8198
denn das was kombi da beschreibt ist auch nicht rechtens

Saxonier

Beiträge: 3.515
Registriert am: 10.09.2000


gutheißen kann man das auf keinen fall
was ist denn nun mit einem gültigen und einem nichtgültigen kennzeichen?
außerdem befugt mich das kennzeichen eh nur zu überführungsfahrten etc.
wenn ich nur mit einem fahre und erwischt werde,kann ich mich ja immer noch rausreden,das das andere noch am anderen fahrzeug hängt und ich es in der eile vergessen habe,umzubauen.dürfte ja dann nur ne OWI sein,oder?

[Bearbeitet von Saxonier (26-02-2007 - 23:27)]

Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


@DUOcalle601: Primär warst Du auch nicht gemeint.

Gut, ok, kann mir auch egal sein. Sorry für den Paragraphen-Quatsch.

@Sax.: Sehe ich auch so. Bessere Vorschläge siehe weiter oben. Die müssen Dir eigentlich ´n KeZe geben bzw. das neue amtlich unter Vorlage der entsprechenden Nachweise per Siegel beglaubigen. Ich meine, so oder so muste nochmal hin, wenn Du diesbzgl. Ruhe haben willst.

[Bearbeitet von Icke (26-02-2007 - 23:35)]

Saxonier

Beiträge: 3.515
Registriert am: 10.09.2000


@icke,du scheinst ja rechtlich top bewandert zu sein.gib mir mal nen tip,welcher auch ziemlich legal ist
Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


Siehe Edit. Sorry, hat sich überschnitten.

Ein Kennzeichenmißbrauch kann Dir m. E. nach nicht vorgeworfen werden, da Dir dieses nach § 28 Abs. 3 Satz 1 StVZO durch die für den Betriebssitz örtlich zuständige Zulassungsbehörde zugeteilt wurde.

Des Weiteren scheidet ein Verstoß gegen § 6 PflVersG bei ordnungsgemäß ausgegebenen roten Kennzeichen in der Regel aus.

das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


ich weiß nicht was ihr gegen die gängige Abkürzung pol. KZ habt.... ist doch im Amtsgebrauch üblich....

und: bei Eintrag in Führungszeugnis biste die 07 bei der nächsten Beantragung auch wieder los

Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


es heißt doch aber korrekt "amtliche Kennzeichentafel"
YA

Beiträge: 810
Registriert am: 27.06.2005


In Sammlerkreisen wird auch AKZ = Autokennzeichen verwandt.
das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


pol. KZ --> benennt den aufgedruckten alphanumerischen Code im amtlichen Sprachgebrauch

amtliche Kennzeichenttafel --> benennt das eigentliche Nummernschild in seiner Funktion als Amtssiegelträger (Urkunde)
die Prägung / der Aufdruck sind hier nicht vordringlich mit benannt

Danny

Beiträge: 475
Registriert am: 20.04.2000


Problem an der ganzen Sache ist das kein Siegel mehr auf dem pol.KZ ist! Da kannst Du dann schön eine Eidesstattliche Erklärung abgeben ansonsten bekommste kein neues Siegel! Ansonsten kann man das pol.KZ auch als gestohlen melden incl. Anzeige bei der Polizei dann geht es auch ohne E.Erklärung
Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


bei gestohlenem Kz wird Dir aber eine neue Nr. zugeteilt
Danny

Beiträge: 475
Registriert am: 20.04.2000


Das stimmt auch wieder!
Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


Saxonier hat doch aber noch unbeschädigt die 2. Kennzeichentafel mit Siegel. Wo ist hier also das Problem, das beschädigte Kennzeichen durch ein Neues zu ersetzten und hierfür das amtl. Siegel zu verlangen?
Danny

Beiträge: 475
Registriert am: 20.04.2000


Das Problem ist das auf dem beschädigten pol.KZ das Siegel fehlt
Deluxe

Beiträge: 14.007
Registriert am: 13.12.2001


Vielleicht ist ja genau DAS die Beschädigung???

Man kann es aber auch kompliziert machen...

1. Frage:
Ist das Siegel derart spurlos verschwunden, daß seine frühere Existenz angezweifelt werden muß?
Ich glaube es kaum...irgendwelche reste, und sei es der Abdruck vom Kleber, sind doch sicher vorhanden.

2. Frage:
Ist glaubhaft zu machen, daß das Siegel im Rahmen der Beschädigung oder aufgrund des Alters der Kennzeichentafel verloren ging?

3. Frage:
Wo liegt das Problem, bei Unwilligkeiten seitens der Behörde, die entsprechende Vorgesetzten-Hierarchie solange durchzuklappern, bis jemand grünes Licht gibt? Wie wäre es mit einem hochoffiziellen Brief ans zuständige Landratsamt, falls das alles nicht hilft?

Jede Behörde hat irgendwann ein Einsehen, wenn der Bürger nur lange und deutlich genug seinen Wunsch vorträgt...und Zulassungsstellen kenne ich da eher als kooperativ. Nur muß man natürlich den Mund auch aufmachen...

[Bearbeitet von Deluxe (27-02-2007 - 16:27)]

Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


Zitat: Das Problem ist das auf dem beschädigten pol.KZ das Siegel fehlt.

Sind denn nicht beide Kennzeichentafeln mit ´nem Siegel versehen?

Und wenn ich das unbeschädigte (mit Siegel), das beschädigte und das neue Kennzeichen vorzeigen, warum soll das neue KZ als Esatz fürs kaputte nicht amtlich gesegnet werden?

Außerdem hat doch die Stelle ´nen Datenbestand, woraus hervorgeht, das unserem Saxi dieses Kennzeichen zugeteilt wurde.

Oder verstehe ich jetzt was falsch?

Oder ging es vielleicht darum, dass man das beschädigte Kennzeichen nicht abstempeln wollte und mit einer Nachfertigung kein Problem hätte?

[Bearbeitet von Icke (27-02-2007 - 17:08)]

Danny

Beiträge: 475
Registriert am: 20.04.2000


Zitat: leider hat sich das siegel drauf ins nirwana verabschiedet.da ist nicht mehr.leider.

Das Siegel ist nicht mehr da! Also bekommt man nicht einfach ein neues! Wenn das so wäre könnte man dieses öfters machen bis man genug Kennzeichen hat

Wäre das Kennzeichen nur beschädigt mit Siegel wäre der Tausch gegen ein neues kein Problem! (da es aber komplett fehlt) Wie schon gesagt geht das nur mit einer Eidesstattliche Erklärung zum Verbleib des Siegels!

Saxonier

Beiträge: 3.515
Registriert am: 10.09.2000


so,ich nochmal,
also das kennzeichen ist definitiv im ar..,farbe ist runter sowie das siegel weg.teilweise kam das blanke blech durch.
ich krieg bei unserem schilderdienst nur ein kennzeichen,wenn ich einen wisch von amt habe.und denn hat man mir verwehrt,da ich ja noch zwei kennzeichen habe und das reicht ja für ein auto.dummerweise ist aber eins davon ein sog.kuchenblech vom motorrad welches definitiv nicht am auto passt.
also hab ich jetzt im internet zwei neue bestellt und gehe damit wieder zur zulassungsstelle und versuche nochmal mein glück.sollten die mir dann das siegel wieder nicht geben,hab ich ein kleines prob.daher auch meine frage,was rechtlich passiert,wenn ich mit nur einem kennzeichen fahre.(hinten dran)
Deluxe

Beiträge: 14.007
Registriert am: 13.12.2001


Dann lass Dir doch die Vorgesetzten geben und erkläre denen die Sachlage!!!
Seite: 1 2 3 Nächste Seite »

Springe zu:

Impressum | Datenschutz