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Trabiklatsch » Rechtsfrage |
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Autor | Thema: Rechtsfrage |
Saxonier
Beiträge: 3.515 |
tja,leider sind unsere gesetze so einfach lesbar wie die chinesische verfassung. warum sollte ich mich strafbar machen,wenn ich mit zwei nachweisbar ordnungsgemäß angemeldeten(läßt sich ja bei jeder polizeikontrolle innerhalb von wenigen sekunden nachweisen)zu einer veranstaltung fahre.dann bräuchte ich ja die sammlernummer nicht und würde jedes kfz einzeln anmelden. @chris [Bearbeitet von Saxonier (27-02-2007 - 22:06)] |
Icke
Beiträge: 2.749 |
Ja, du hast für Deine Fahrzeuge bezogen auf das Kennzeichen mit der einen Erkennungsnummer entsprechende Zulassungen. Du darfst aber nunmal nur eines dieser Fahrzeuge mit der Kennzeichnung fahren und die anderen zum gleichen Zeitpunkt nicht. Und der § 22 StVG (Kennzeichenmissbrauch) hat auch noch einen 2. Absatz. Darunter kann Dein 2-Fahrzeugfahren subsumiert werden.
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Saxonier
Beiträge: 3.515 |
dann ist es auch illegal,wenn ein LKW-Sammler einen anhänger an der zugmaschine hat.sind ja rein rechtlich 2 fahrzeuge,oder irre ich mich da zitat: in welchem paragraphen ist das geregelt? [Bearbeitet von Saxonier (27-02-2007 - 22:11)] |
Icke
Beiträge: 2.749 |
Wenn Du es nicht glaubst oder glauben magst, so lass Dich von der Zulassungsstelle oder vom Verkehrsanwalt beraten. Es macht jetzt hier auch weiter keinen Sinn. Mit der 07er-Kennzeichnung kann man für mehrere Fahrzeuge eine Wechselkennzeichnung realisieren. Ich gebe es auf. [Bearbeitet von Icke (27-02-2007 - 22:12)] |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
dann ist es auch illegal,wenn ein LKW-Sammler einen anhänger an der zugmaschine hat. Dann schau mal genau hin! Die Zugmaschine hat ein anderes kennz. als der Anhänger! Einen Anhänger auf 07 zuzulassen macht nur dann Sinn, wenn man ihn eben mit anderen Autos ziehen will als mit denen aus dem 07er-Schein. Sonst ist eine normale Zulassung des Anhängers vermutlich sinnvoller. [Bearbeitet von Chris601 (27-02-2007 - 22:21)] |
Saxonier
Beiträge: 3.515 |
cool,icke ist genervt,falls du beruhigungspillen brauchst,ich sitze an der quelle,oder heckmen fragen ich werds mit meinem rechtsverdreher besprechen und schließe dann hiermit die diskussion. |
heckman
Beiträge: 8.322 |
Und da bin ich auch schon Aber: Es liegt nur EINE Versicherungspolice vor. Zwar für mehrere KFZ, aber bewegt darf tatsächlich immer nur eins werden Ich kenn auch nen Spezi aus der Umgebung, der seinen F9 und das Coupe mit der selben Nummer zum örtlichen Treffen fährt (seine Frau). Vorn haben die beiden Fahrzeuge keine KeZe, nur hinten dann.... Spinnen wir mal das Unmögliche; [Bearbeitet von heckman (27-02-2007 - 22:34)] |
Icke
Beiträge: 2.749 |
Nee, Beruhigungspillen brauche ich nicht. Genervt? N´ bissl. Wenn man beruflich auch den ganzen Tag Leute hat, die kommen und fragen "....aber was ist wenn....aber warum.....wieso.....aber was ist wenn.....Danke. Ich nochmal, also was ist wenn..........Bei ´nem Bekannten war es so......das war sicher anders, aber wenn....." Und wenn man sich immer nur wiederholen musss dann: Aaaaaaahhhhhhhhhh! Ok, ich gehe jetzt schlafen. Vielleicht brauche ich doch Pillen oder einfach nur ´n Bier. Prost! Sind Beruhigungstabletten nicht verschreibungspflichtig? Wenn Du mir die also im Rahmen Deines Zugriffs rezeptfrei besorgst, dann handelst Du nach §.......... [Bearbeitet von Icke (27-02-2007 - 22:59)] |
Saxonier
Beiträge: 3.515 |
@icke, natürlich kriegst du nur rezeptfreie baldrianpillen von mir. könnte dir aber anbieten,dich mal 6 wochen auf kosten des staates bzw.der kk,z.not auch zwangsweise,bei uns unter zu bringen(PsychKGLSA) dann gibts auch richtige pillen |
speedy2
Beiträge: 364 |
Weicht zwar mitlerweile ganz schön vom Ursprungsthema ab, aber wollte es ähnlich wie heckmann erklären, war gestern nur schon reichlich spät und habe dann das Bier bevorzugt anstatt den Rechner in Gang zu setzen. Mit den roten Nummern darf immer nur 1 Fahrzeug bewegt werden! Selbst wenn man 2 Motorräder hat und diese ja je nur eins benötigen würden. Aufgrund der Vers.-Police ist immer nur ein Fahrzeug im Straßenverkehr versichert.(sollte es in deiner Police anders geregelt sein, sage mir bitte wer der Versicherer ist) Hatte gestern nen Gespräch mit unserer Zulassungsstelle. Dort konnte man den Vorgang nicht verstehen. Wenn es so sein sollte wie ganz oben beschrieben, dann darf es nach Vorlage des alten, beschädigten Schildes kein Problem sein, das hier ein neues Schild angefertigt und ausgestellt wird. So, schönen Tag noch. |
Icke
Beiträge: 2.749 |
@Saxonier: Jetzt gehts mit wieder besser. Solltest Du jetzt mit Gedanken spielen eine weitere 07er Erkennungsnummer beantragen zu wollen, so solltest Du das noch heute tun, da ab morgen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV gilt und damit 30 Jahre. |
Saxonier
Beiträge: 3.515 |
so,nu sind wieder alle schön am boden. ich werde das problem folgendermaßen lösen: wenn ich die kennzeichen habe,geh ich nochmals mit dem kaputten blech zur zulassungstelle und frage netterweise nochmal an. und um das problem mit den gleichzeitigen bewegen zweier fahrzeuge zu lösen,wird der MED regulär mit saisonkennzeichen zugelassen.war heute schon beim TÜV,zwecks anfrage und termin.brauche zwar dann ne Volluntersuchung/AU. auch aus gründen,evtl.mal ins ausland zu fahren,ist das nicht die biligste,aber sauberste lösung. @icke, [Bearbeitet von Saxonier (28-02-2007 - 12:46)] |
speedy2
Beiträge: 364 |
@ Saxonier: Für deine Volluntersuchung hab ich da noch folgendes gefunden(stammt eigtl. von HUGO), viell. passt das ja auch für deinen MED? Wäre ja gut. "NEUREGELUNG Wird ein stillgelegtes Fahrzeug innerhalb von maximal sieben Jahren erneut zugelassen, reicht laut Dekra künftig eine Hauptuntersuchung aus. Diese ist nur erforderlich, wenn sie in der Zwischenzeit fällig war. Gleiches gilt für die Sicherheitsprüfung bei Nutzfahrzeugen und die Abgasuntersuchung. Derzeit gilt ein stillgelegtes Fahrzeug nach 18 Monaten als endgültig aus dem Verkehr gezogen. Für eine Wiederzulassung ist bislang noch ein Gutachten von einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Gutachten zur Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeugen dürfen künftig nur noch durch amtlich anerkannte Sachverständige und Prüfer sowie Prüfingenieure durchgeführt werden, wie Dekra weiter erklärt." |
Saxonier
Beiträge: 3.515 |
so etwas erwähnte der prüfer auch.die HU findet eh erst nä.woche statt.da aber die abmeldung 1993 erfolgte,wird mit sicherheit ne vollabnahme erforderlich.der prüfer will sich aber mal schlau machen,da (bitte nicht hauen)eigentlich ne zulassung z.zt.auf 07 vorliegt. ist mir eigentlich auch relativ egal.wichtig ist,das der warti zugelassen wird und ich mich nicht strafbar mache,wenn ich mit zwei fahrzeugen gleichzeitig auf einem treffen auftauche. schließlich kennen mich ja nun einige hier und big brother ist überall. [Bearbeitet von Saxonier (28-02-2007 - 16:48)] |
speedy2
Beiträge: 364 |
@ Saxonier: Was ist denn nun aus der Sache geworden? Gab es noch Trabbel bei der Zulassungsstelle? Hab es noch mal beim Kaffeeklatsch in unserer Zulassungsstelle angesprochen, da wurde nur unverständlich mit dem Kopf geschüttelt. |
Saxonier
Beiträge: 3.515 |
@speedy,siehe meinen beitrag ein drüber. da ich ja ein rechtschaffender bürger bin,wird der MED auf saison zugelassen. so gibts auch keine probs bei evtl.auslandseinsätzen |
speedy2
Beiträge: 364 |
Sorry, hab ich wohl überlesen. Ist zwar schade, aber wohl leider das einzigste was übrig bleibt. Da meine "Winterarbeit" nun bald fertig ist muss ich mir nun auch langsam ne Rübe machen wie ich das mit der Anmelderei mache, bei dem anwachsendem Fuhrpark. |
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