Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


Suche:
Seite: 1 2 3 4 « Vorherige Seite | Nächste Seite »
Autor Thema: BALD PROBLEME MIT TRABI IN BERLIN??
601 Uncrowned

Beiträge: 4.632
Registriert am: 23.12.2003


@ Magiceye, IckeWES: So isses. Und "persönliches Rechtsgefühl" heißt eben nichts. Der Staat sitzt am längeren Hebel und gewinnt immer. Ob in solch einem Fall oder ob Polizeibeamte kackfrech vor Gericht lügen oder was auch immer - siehe Ickes Telefonat: "Es gilt auszuloten, wer der Stärkere ist."
Noch Fragen offen?
Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


Icke: wenn ich das bei dir richtig lese, bist du weder Anwohner in einer dieser Zonen noch Berufspendler. Richtig? (nur mal so Interesse halber)
icke WES

Beiträge: 767
Registriert am: 12.11.2004


Richtig, zumindest muss ich in keine Umweltzone Pendeln.

Wobei es für Berufspendler mit Wohnsitz außerhalb der Zone wohl schwieriger wäre, eine Einfahgenehmigung zu erhalten, um den Arbeitsplatz zu erreichen. Diese würde man wohl auf Möglichkeiten hinweisen.

Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


Ich habe in deinen Schreiben mehrfach eine "Pendler-Ausnahme" gelesen, deshalb frag ich, weil es sich dann ja doch langsam relativieren würde.

Angenommen man wäre Pendler, wäre dann eine solche Ausnahme auch mit den utopischen Kosten verbunden, die mal genannt wurden?

Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Nur mal nebenbei, zur Sicherheit:
Icke und Icke WES sind 2 verschiedene Personen.
Marlene

Beiträge: 1.083
Registriert am: 17.01.2007


Das ist ja der Wahnsinn: Für Berufspendler soll es, allerdings für 18 Monate befristet, Ausnahmegenehmigungen geben, nicht aber für Anwohner (was ist, wenn der "Zonenbewohner" aus der Zone rauspendelt und damit "Berufspendler" ist? IMHO müßte das ein Ausnahmetatbestand sein...) Aber ganz wichtig ist, daß die ganze Änderung der BImSchV IMHO wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz rechtswidrig ist: Es ist dem Gesetzgeber, anders ausgedrückt, nicht erlaubt, das "Kind mit dem Bad auszuschütten" oder "mit Kanonen auf Spatzen zu schießen", wenn dadurch Bürger in ihren Rechten verletzt werden. Die "Zone" verfolgt das legitime Ziel, bestimmte Schadstoffe zu reduzieren, wozu die Kommunen ja auch verpflichtet sind. ABER: Sie ist deswegen unverhältnismäßig, weil sie sich einfach an den Euro-Schadstoffklassen orientiert, die aber teilweise andere Ziele haben, nämlich CO und HC zu reduzieren. Das war vor 20 Jahren akut, spielt aber heute keine Rolle mehr... Für die "Zone" spricht nur ihre einfache oder sagen wir: primitive Umsetzbarkeit für Gesetzgeber und Behörde, weil ein Blick in die Fahrzeugpapiere genügt, um über die Plakette zu entscheiden. Die große Frage ist: Dürfen die das? Ich drücke Icke und allen anderen in der "Zone" heftig die Daumen, aber ich schätze die Chancen auf 50:50 ein. Ganz am Rande bemerkt: Vielleicht befreit uns sogar Europa wieder von diesem deutschen Sonderweg: Denn die Zonen gelten auch für Ausländer. Ein französischer Autohändler kann aber dem Kunden keine Plakette erteilen, mithin könnte eine indirekte Binnenmarktbeschränkung vorliegen, die der EuGH für europarechtswidrig halten könnte. Juristisch jedenfalls eine spannende Sache. Aber unser Gesetzgeber meinte ja auch, daß man ein Zivilflugzeug abschießen darf, obwohl schon der Jurastudent im ersten Semester lernt, daß Leben gegen Leben nicht abwägbar ist; welche Überraschung, daß das BVerfG das auch so sieht...
Gruß,
Marlene
standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


Das ganze passt eben vorne und hinten nicht - schwer zu glauben, daß sich die Verantwortlichen dessen nicht auch insgeheim bewußt sind. Nur werden die wohl freiwillig keinen Rückzieher machen - es geht ja da auch um so Sachen wie "das Gesicht wahren" etc....
Die anstehenden juristischen Prüfungen dürften in der tat interessant werden - der ADAC z.B. ist offenbar gewillt, Musterprozesse zu unterstützen.
icke WES

Beiträge: 767
Registriert am: 12.11.2004


quote:
Nur mal nebenbei, zur Sicherheit:
Icke und Icke WES sind 2 verschiedene Personen.

@Beppo, das ist richtig. Solltest Du zukünftig den Eindruck haben, dass es zu Verwechslungen kommen könnte, so bitte ich um Nachricht. Dann werde ich mir einen anderen Nic zulegen.

@Marlene, das sehe ich ähnlich. Grade was die Feinstaubverordnung in Bezug auf ausländische PKW angeht. Ich habe bisher noch kein ausländisches Auto mit Feinstaubplakette gesehen. Mich würde auch brennend interessieren, wie deutsche Werkstätten, TÜV, DEKRA etc. nachvollziehen sollen, dass ein im Ausland zugelassener PKW berechtigt ist, eine sollche Plakette zu tragen, da diese ja aufgrund der Angaben im Zulassungsschein vergeben wird. Nun kann ein deutscher KFZ-Meister die Angaben im z.B. Niederländischen Zulassungsschein aber gar nicht entschlüsseln. Und eine Abgasuntersuchung an einem touristisch genutzten ausländischen Fahrzeug durchführen zu lassen, wäre wohl unverhältnismäßig.

Hegautrabi

Beiträge: 11.164
Registriert am: 02.10.2005


Hier beschreibt der ADAC wie ausländische Fahrzeuge an die Plaketten kommen:

http://www.adac.de/images/FTKInfo_Plakette%20f%C3%BCr%20ausl%C3%A4ndische%20Fahrzeuge_tcm8-175017.pdf

Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


@Icke WES - das war nicht böse gemeint (ich glaube, du hast es auch nicht so aufgefasst) und Nick ändern muß nicht sein. Ich war nur der Meinung, weil Chris601 auf DEINEN Beitrag geantwortet hatte
quote:
Ich habe in deinen Schreiben...

das er damit die Schreiben von Icke meint, aber dich angesprochen hat. Drum wollte ichs nur kurz klarstellen.
DUOcalle601

Beiträge: 2.038
Registriert am: 09.06.2006


bin heute nochemal ohne plakette bis zum alex gefahren,

die trabi safari truppe wird wohl immer größer,

werden wohl bald viele nachmachen

und folgendes hab ich am radisson hotel gesehen

http://foto.arcor-online.net/palb/alben/33/6343733/1280_6437633132383339.jpg

schön prollig

ich habe jedenfalls fürs westauto noch keene plakette, brauch auch keine

das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


was ist daran prollig?
Frankenstein

Beiträge: 2.378
Registriert am: 18.06.2002


ich finde daran nix prollig. es sei denn die verschlüsse sind aus 24 karat gold

heckman

Beiträge: 8.322
Registriert am: 06.02.2005


Messing. Solche Kalotten hat auch jeder IB-Container.
das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


ich hätte eher auf Rotguß getippt....
killerbiene

Beiträge: 13
Registriert am: 06.05.2007



Hallo,
was ist das eigentlich:
>>>Beleg, dass Ersatzbeschaffung aufgrund sozialer Verhältnisse nicht zumutbar ist<<< ??

-Muß ich da als Privatperson einen
Steuerberater aufsuchen???

-Lohnbescheinigung einfügen

oder

- eine Art Selbsterklärung????

Zoni

Beiträge: 3.538
Registriert am: 15.11.1999


Meine Prognose:

Dieser Plakettenwahnsinn wird kippen, es ist auf Dauer nicht durchsetzbar.

icke WES

Beiträge: 767
Registriert am: 12.11.2004


@killerbiene, das erfährst Du am Besten bei der Zulassungsstelle.

Auf jeden Fall musst Du irgendwie glaubhaft machen, dass Du auf Dein Auto angewiesen bist und dass Du Dir kein anderes leisten kannst.

Wie das im Endeffekt aussieht, entscheidet sich beim KVA. Ich denke, dass Verdienstbescheinigung, ggf. Nachweise zu Zahlungsverpflichtungen (Alimente etc.) in Kombination mit entsprechender Erklärung sollte reichen.

Aber alles, was Du unterschreibst und alles, was Du an Gebühren bezahlst. Nur unter Vorbehalt (Siehe Beitrag von Zoni)

[Bearbeitet von icke WES (20-01-2008 - 01:34)]

sa4_one

Beiträge: 767
Registriert am: 16.05.2004


Es gibt jetzt schon anscheinend zwei Varianten der Plaketten...
Ich kannte eigentlich nur die einfarbig grün/gelb/roten Plaketten, die das Umweltzonenschild als "Hologram" haben aber gestern sah ich diese Plaketten:

Umweltzone-Plakette

(link verkleinert, Moderator)

[Bearbeitet von Frankenstein (20-01-2008 - 17:53)]

Obelix

Beiträge: 653
Registriert am: 29.09.2004


Es sind mit Sicherheit die "amtlichen" Aufkleber. Nur mit dem Unterschied, dass das Kennzeichen eben gedruckt und nicht gekritzelt ist.
Wie willst du auch ein Hologramm auf einem Kombjuderbild sichtbar machen?
sa4_one

Beiträge: 767
Registriert am: 16.05.2004


in dem man Beispielsweise sechs Plaketten auf einem A4-Blatt hat, wo nur der Kennzeichenausschnitt bedruck-/beschreibbar ist.

Aber ich glaube nicht, dass die Plaketten zum ausdrucken sind. Das wäre zu unsicher. Und der Stempel ist ja nun auch keine große Hürde...
Deswegen meine Feststellung und indirekte Frage mit den zwei Plakettenarten.

killerbiene

Beiträge: 13
Registriert am: 06.05.2007


@icke wes:

Ich denke, dass Verdienstbescheinigung, ggf. Nachweise zu Zahlungsverpflichtungen (Alimente etc.) in Kombination mit entsprechender Erklärung sollte reichen....

-> ja aber hallo, was geht denn denen mein einkommen an??? wenn ich sooo viel verdienen würde, hätte ich mit sicherheit auch schon ein Neues? oder??

Aber alles, was Du unterschreibst und alles, was Du an Gebühren bezahlst. Nur unter Vorbehalt (Siehe Beitrag von Zoni)

-> wo ist denn dieser Beitrag?? hast Du den LINK dazu??


ich finde das geht alles zu weit....
Gruß & Dank

[Bearbeitet von killerbiene (21-01-2008 - 10:08)]

icke WES

Beiträge: 767
Registriert am: 12.11.2004


@Killerbiene,

hier der Beitrag von Zoni:

quote:
Meine Prognose:

Dieser Plakettenwahnsinn wird kippen, es ist auf Dauer nicht durchsetzbar.



Und was Verdienstbescheinigung angeht, so ist das dazu, um denen auf der Zulassungsstelle nachzuweisen, dass Du Dir mit Deinem Einkommen kein anderes Auto, das berechtigt ist, den grünen Punkt zu tragen, bei gleichem Gebrauchswert (4Sitzplätze anständiger Kofferraum) leisten kannst.

Ich find' ja auch, dass das alles für'n A... ist. Ändern kann ich das aber auch nicht.

Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


@killerbiene: Was IckeWes schreibt ist nicht ganz korrekt.

Die Ausnahmegenehmigung beantragst Du bei der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde und nicht bei der Zulassungsstelle.

Du must also erstmal wissen, welche Kriterien Du für eine Ausnahmegenehmigung in Deiner Stadt erfüllen must, da hier wohl unterschiedlich geregelt (siehe Hannover, Köln)wird - was eigentlich nicht sein darf.

Für Privatfahrten hat der Berliner Senat unter anderem als Voraussetzung "Berufspendler" und "Schwerbehinderte" als Kriterium formuliert.

Unter Berufspendler ist nicht der "einfache Mann" gemeint, der beispielsweise morgens um 7 Uhr aus dem Barnimer-Kreis in Berlin reinfährt. Berufspendler sind nach Auffassung des Senates beispielsweise Schichtarbeiter etc., die aufgrund der Arbeitszeit nicht oder nur sehr eingeschränkt öffentliche Verkehrsmittel nutzen können.

Genauer: "d.h. Beginn vor 6 Uhr oder Ende nach 24 Uhr keine ausreichenden Fahrverbindungen mehr bestehen oder wenn die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist."

Für Schwerbehinderte gilt in Berlin: "Personen, in deren Schwerbehindertenausweis die Merkmale "aG", "H" oder "Bl" eingetragen sind, fallen unter die generellen Ausnahmeregelungen der bundesweit gültigen Kennzeichnungsverordnung. Das Fahrzeug, mit dem sie fahren oder gefahren werden, benötigt keine Plakette. Dies kann durch den Schwerbehindertenausweis oder den EU-Parkausweis nachgewiesen werden. Es muss keine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Menschen mit dem Merkzeichen "G" oder mit einem EU-Parkausweis für Gleichgestellte können eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn die vorgenannten Grundvoraussetzungen erfüllt sind."

Die Grundvoraussetzungen vor der Prüfung Berufspendler/ Schwerbehinderung sind:

1. Das Fahrzeug wurde erstmals vor dem 1. März 2007, also bevor die Kennzeichnungsverordnung in Kraft trat, auf den Antragsteller zugelassen.

2. Das Fahrzeug kann nicht mit handelsüblichen Einbausätzen so nachgerüstet werden, dass die erforderliche Schadstoffgruppe erreicht wird, d.h. Nachrüstung geht vor Ausnahme.

3. Ein Ersatz des Fahrzeuges durch ein geeignetes Fahrzeug führt zu einer Existenzgefährdung.

Es ist ein grooooßer Unterschied zwischen einem Beleg, dass Ersatzbeschaffung aufgrund sozialer Verhältnisse nicht zumutbar ist, und dem Nachweis einer Existenzgefährdung!

Mein Verfahren findest Du hier www.trabantserie.de/index2.htm


[Bearbeitet von Icke (23-01-2008 - 08:58)]

Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


@Chris601: Habs jetzt erst gelesen.

Ich bin seit 09/2007 nicht mehr Anwohner der Umweltzone. Fahre aber jeden Tag mit dem Trabi einmal quer durch Berlin zur Arbeit. Letzteres erfüllt nicht das Kriterium zur Ausnahmeerteilung (s. Beitrag zuvor).

Bei Umfahrung der Zone bin ich am Tag in der Summe 1 1/2 Stunden länger unterwegs. Mit dem ÖPNV sind´s nicht weniger als 1 Stunde mehr. Spaßenshalber sind das rund 9 Tage im Jahr mehr Fahrtzeit.

Aber darum geht es mir nicht.

Das Fahrverbot und insbesondere für den Trabant ist rechtswidrig und es gilt dagegen vorzugehen. Wenn jeder Unsinn hingenommen wird, so muss man sich nicht wundern, wenn die Politik weiteren Mist produziert.

Die Gebühr richtet sich nach der Tarifstelle 2132 der Anlage zu §1 der UGebo.
Danach ist pro Entscheidung (Bescheid/ Widerspruchsbescheid - also nicht pro Antrag) eine Gebühr in Höhe von 25 bis 1000 Euro fällig.

Wonach die Behörde die Höhe konkret festlegt, ist nicht veröffentlicht. Es heißt lediglich, dass dies abhängig von der Art des Fahrzeuges, der Nutzung (privat oder gewerblich) und der Dauer der Ausnahmegenehmigung abhängt.

Sollte ich meinen Widerspruch aufrechterhalten, so würde bei Inanspruchnahme von 18 Monate Ausnahme für den ablehnenden Widerspruchsbescheid, mit dem ich dann vor Gericht gehen kann, eine Gebühr von 200 Euro fällig.

Da ich aber das gesamte Verbot als rechtswidrig auffasse, ist mein Antrag auf unbefristete Ausnahme formuliert. Hier kann ich dann für den Widerspruchsbescheid 300 bis 500 Euro, so die Behörde zahlen.

Ein Klageverfahren hat hierbei keine aufschioebene Wirkung, sodass das Geld so oder so (erstmal) zu zahlen ist.

Auch für eine Positiventscheidung bei Privatnutzung kann man also gut mit 200 Euro rechnen. Für 18 Monate versteht sich! Danach ist schluss, es sei denn, dass das Fahrverbot generell für den Trabant kippt.

[Bearbeitet von Icke (23-01-2008 - 10:19)]

Rex

Beiträge: 1.449
Registriert am: 29.11.2000


Icke, hast du deinen Widerspruch aufrechterhalten?
Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


Bzgl. der Rückmeldung zur Aufrechterhaltung meines Widerspruches habe ich erstmal eine Fristverlängerung erwirkt, da ich erst die Deckungszusage der DEBEKA-Rechtschutz, die Bevollmächtigung des Rechtsanwaltes und das mit ihm zu führende Vorabgespräch zur Abklärung der weitergehenden Strategie abwarten möchte, um ggf. meine Widerspruchsbegründung tiefer ausformulieren zu können, wenn meine bisherige Argumentation nicht ausreichend sein sollte.
Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


icke: hast Du wenigstens schon mal so nen Mahn-Zettel bekommen? ich fahr nun seit Anfang Januar fast jeden Tag mit dem Trabi durch die Umweltzone und niemanden störts bisher
Rex

Beiträge: 1.449
Registriert am: 29.11.2000


Wart's nur ab.
Der Countdown läuft. In einer Woche haste dann den ersten Zettel unter dem Wischer kleben. Und das ist dann leider keine Mahnung, sondern das erste Verwarnungsgeld und der erste Punkt für Flensburg.
Zur Zeit fahre ich auch noch fleißig durch Berlin, weil nicht abkassiert wird, aber dann ... werde ich erst mal abwarten ...

Icke, dass du nicht mehr Anwohner bist, ist leider schlecht. Damit hättest du nämlich deine Erfolgs-Chancen bei einer Klage vor dem Verwaltungsgericht enorm erhöht, denn nach meinem Rechtsverständnis werden diese in ihren Rechten verletzt. Du kannst ja im Prinzip jetzt nur mit der Unsinnigkeit dieser Regelung argumentieren und mit eventuellen technischen Feinheiten, Abgaswerten, Statistiken usw., bist aber selber eigentlich "nur" mittelbar von der Regelung betroffen (Obwohl du unmittelbar nicht in die Zone fahren darfst).

Gleich kommt übrigens im Fernsehen (22.05 Uhr auf RBB) die Reportage "Stinker raus! Trabis in Berlin"

[Bearbeitet von Rex (23-01-2008 - 20:04)]

Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


darauf warte ich ja auch nur.. ich hab ne etwas andere Strategie als Icke

da ich das ganze Gesetzesgedöhns für nicht rechtmäßig erachte, versuche ich auch nicht im Rahmen des Gesetzes und der Verordnungen etc. irgendwelche Ausnahmegenehmigung o.ä. zu erhalten, sondern werde dann, wenn ich auf Grundlage des ganzen Quatsches nen Punkt bekomme, dagegen vorgehen - im Zweifel über mehrere Instanzen

am plakettenfähigen Westblech hab ich auch keine dran und fahre weiter... Vorgehensweise wie oben

Seite: 1 2 3 4 « Vorherige Seite | Nächste Seite »

Springe zu:

Impressum | Datenschutz