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Autor Thema: Feinstaubplakette Berlin / neuer Motor?
StefanONE

Beiträge: 239
Registriert am: 24.03.2004


Wenn das Gerätebenzin so toll ist, warum wird das nicht großflächig an Tankstellen vermarktet?

Gruß
StefanONE

MichaH

Beiträge: 1.061
Registriert am: 17.09.2000


Ein Abgasgutachten wird auf dem Rollenprüfstand erstellt und ermöglicht die neue Abgas-Einstufung des Fahrzeugs. Die eigentliche Abnahme erfolgt dann mittels "normaler" AU für das entsprechend umgerüstete Fahrzeug, wobei die Grenzwerte eingehalten werden müssen.

Dafür ist aber anscheinend eine geregelte Abgasbehandlung notwendig (G-Kat). Ein U-Kat dürfte keinerlei Vorteile mehr bringen.

[Bearbeitet von MichaH (12-02-2008 - 18:47)]

doctorflory

Beiträge: 6
Registriert am: 04.04.2008


Hallo Leute ich habe ein 601 s de luxe BJ.1987,ich finde es eine Frechheit mit den Umweltplaketten ,sie könnten da Ruhig ne Ausnahme machen zumindest für die Paar Ostautos die noch mit 2Takter unterwegs sind.Vieleicht sollten wir Trabant und Wartburgfahrer mal ne liste mit Unterschriften und klagen zu der Regierung schicken damit wir evtl.ne Ausnahme Regelung bekommen.
barbarrossa5

Beiträge: 7
Registriert am: 01.02.2009


weiß nun mittlerweile ob es ne möglichkeit ohne H-Kennzeichen oder Ausnahmegenehmigung gibt?
Whysker

Beiträge: 534
Registriert am: 01.05.2007


Nee @Chris12345, es gibt für den 2-T Trabi keine Möglichkeit, ohne Ausnahmegenehmigung oder H-Kennzeichen, ohne Plakette legal in die gesperrten Innenstadtbereiche zu fahren, es sei denn das Fahrzeug wird von dir gewerblich genutzt. Ausserdem dürfte die Genehmigung preislich den Wert deines Trabis um einiges überschreiten.
Gewerblich heisst nicht, mit dem Auto zur und von der Arbeit fahren, sondern mit dem Trabi seinen Lebensunterhalt verdienen.
Und zwar schon bevor die Plaketten aktuell wurden.
Der Privatperson bleibt nur seinen ORIGINALEN Trabi zu Erhalten und zu Pflegen, damit er nach 30 Jahren in den Genuss des H-Kennzeichens kommen kann. Wenn man das denn will.
Das H-Kennzeichen berechtigt übrigens nicht zum alltäglichen Gebrauch des Fahrzeugs, sondern nur zur gelegentlichen Benutzung wie Ausfahrten oder Treffen.
Alles Andere wäre Missbrauch des H-Kennzeichens und könnte u.U. dazu führen das es ganz verschwindet.
Das beste Beispiel sind ja die 07er Kennzeichen, die auf Grund Missbräuchlicher Nutzung auf 30 Jahre Fahrzeugalter erhöht wurden.

[Bearbeitet von Whysker (01-02-2009 - 15:30)]

Rudi

Beiträge: 1.595
Registriert am: 06.05.2000


Mit dem H-Kennzeichen kannste uneingeschränkt umher fahren,die Beschränkungen gelten nur für die 07er Nummer...

Das H-Kennzeichen ist ein spezielle Kennzeichen für historische Fahrzeuge. Es sieht wie ein übliches Kennzeichen aus, endet allerdings aber mit dem Buchstaben "H" (H = historisch).

Wurde Ihr Fahrzeug vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr genommen und befindet sich in einem überdurchschnittlichen und originalen Erhaltungszustand, besteht die Möglichkeit, Ihr Kfz als Oldtimer zuzulassen. Es erhält nach dem Durchlauf und Bestehen eines behördlich festgelegten Verfahrens diese historische H-Kennzeichen.

Der besondere Reiz dieses H-Kennzeichens besteht darin, dass eine deutliche Vergünstigung bei der Kfz-Steuer, unabhängig von Schadstoffklasse und Motorhubraum, eintritt. Das Kennzeichen ist das ganze Jahr über gültig, eine Kombinieren mit einem Saisonkennzeichen ist allerdings nicht möglich.

Abweichend von dem 07-Youngtimer-Kennzeichen kann Ihr Fahrzeug ohne Einschränkungl zu jeder Zeit auf unseren Straßen als Alltagsfahrzeug bewegt werden.

Whysker

Beiträge: 534
Registriert am: 01.05.2007


Und trotzdem @Rudi ist es so wie ich schrieb. Das H-Kennzeichen berechtigt NICHT zum alltäglichen Gebrauch, z.B. der täglichen Fahrt zur Arbeit, sondern ist eher der sporadischen Nutzung vorbehalten.
Das hat das H-kennzeichen mit dem 07er nämlich gemeinsam.
Das 07er ist darüber hinaus ein Wechselkennzeichen für mehrere mind. 30 jahre alte Fahrzeuge.
Wenn nun aber die meisten H-Kennzeichenbesitzer ihr Fahrzeug doch für alltägliche Fahrten benutzen, heisst das noch lange nicht, dass das auch richtig ist. Das heisst nur, dass das recht nachlässig von den entsprechenden Organen gehandhabt und kontrolliert wird.
Whysker

Beiträge: 534
Registriert am: 01.05.2007


ups, ich seh doppelt...

[Bearbeitet von Whysker (01-02-2009 - 21:44)]

trabi

Beiträge: 2.162
Registriert am: 26.12.1999


falsch. es ist eben doch wie rudi schrieb. das h-kennzeichen ist mit keinerlei restriktionen verbunden. man kann damit zum aldi fahren oder zur arbeit. völlig wurscht. der erhaltungszustand des fahrzeugs ist das einzige was, bei entsprechendem alter, zwischen auto und h steht.

die fzv und alle anschließenden regelwerke sind da eindeutig.

****

edith wandte ein, dass auch frau damit zum aldi fahren könnte

[Bearbeitet von trabi (01-02-2009 - 22:54)]

barbarrossa5

Beiträge: 7
Registriert am: 01.02.2009


na dann hoffe ich mal das der kat bald kommt denn ich wohne in Ulm und möchte mir wieder nen zweitakter zulegen und das soll mein einziges Auto sein!!!!
pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


quote:
Das H-Kennzeichen berechtigt NICHT zum alltäglichen Gebrauch

falsch, man darf damit fahren, wie, wohin, wann und warum man will.

Rex

Beiträge: 1.449
Registriert am: 29.11.2000


Weiß eigentlich jemand, wie die beiden verbliebenen Klagen auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, die beim Verwaltungsgericht in Berlin anhängig waren, ausgegangen sind?
Oder hat die Verwaltung mit den Klägern am Ende eine außergerichtliche "Einigung" erzielt, gegen Rücknahme der Klage eine Genehmigung erteilt und die Kläger zu Stillschweigen verpflichtet?
barbarrossa5

Beiträge: 7
Registriert am: 01.02.2009


@Postkugel bitte beeilt euch ich brauche den kat denn in Ulm brauche ich die plakette sonst habe ich kein auto mehr
Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


rex: keine Ahnung...
der andere Weg, per Widerspruch, Klage etc. gegen ein Bußgeld o.ä. vorzugehen, hat bisher mangels "Erwischen" leider auch noch nicht geklappt. einige Freunde und ich fahren sehr häufig mit verschiedensten Fahrzeugen ohne Plakette in die und durch die Umweltzone, aber selbst wenn ich direkt neben der Polizei parke, interessierts die Kollegen nicht
barbarrossa5

Beiträge: 7
Registriert am: 01.02.2009


aber ein Trabi fällt hier in Ulm auf wie ein bunter Hund
Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


in Berlin etwa nicht?
barbarrossa5

Beiträge: 7
Registriert am: 01.02.2009


also ich habe heute Nachgefragt über etweiige Einschränkungen beim H-Kennzeichen und dies wurde verneint es gäbe keine Einschränkungen und kann wie mit ner normalen Zulassung genutzt werden
Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


Mein Anwalt, der auch den ADAC bzw. deren Mitglieder in dieser Sache vertritt, hat gesagt, dass das Einklagen einer Ausnahmegenehmigung für den Trabi der falsche Weg ist, da man ja nur im Ramen der bestehenden Verordnung agiert. Die Ausnahmetatbestände sind so eng gestrickt bzw. die Auslegung dieser sind vom Senat in der Handlungsanleitung so festgeklopft, dass man als Ottonormaltrabifahrer keine Chance hat. Für den Trabi kann man keine Ausnahme erklagen. Es wäre unsinnig einen Antrag zu stellen und einen Ablehnungs- und Widerspruchsbescheid für mehrere Hundert Euro Verwaltungsgebühr zu kaufen und dagegen gerichtlich vorzugehen, da die Erfolgsaussichten für eine Ausnahme eher bescheiden sind.

Man müsste also gegen die §§ kämpfen, die die das Fahrverbot für den Trabi beschreiben. Infragestellung der Abgasnorm, Zuteilung etc. Dies ist jedoch auch mehr als schwierig.

Es gibt 2 weitere Wege.

Direkte Klage gegen die Umweltzone als Allgemeinverfügung. Das Problem, keine Rechtsschutzversicherung tritt hier ein, da die Klage nicht personengebunden ist. Der Rechtsstreit muss finanziell also allein beschritten werden, wobei noch unklar ist, wonach sich die Rechtsanwaltsgebühren bemessen, da für die Umweltzone kein Streitwert festgeschrieben ist. Das kann dann durchaus mehrere tausend kosten.

Der andere Weg ist der, den Andre versucht darzustellen. Hier versucht man eine Bestrafung für das Befahren der Umweltzone zu erlangen um dagegen dann vorzugehen mit gleichzeitiger Infragestellung zur Rechtmäßigkeit der Umweltzone. So hat man dann ein personengebundes Verfahren, welches die Rechtschutz möglicherweise übernimmt.

Bzgl. des H-Kennzeichens waren anfänglich - kurz vor Einführung der Berliner Umweltzone - Einschränkungen (700Km im Jahr, Fahrtenbuch) beschrieben. Diese hat man dann aber raus genommen und es bestehen derzeit keine weiteren Anforderungen. H-Kennzeichen und freie Fahrt. Aber die staatliche Institution ist ja nicht doof und so hat man in weiser Voraussicht ein Jahr vorher mit Einführung des FZG die Grenze von 20 auf 30 Jahre erhöht. Damit sind viele Youngtimer-Trabis raus. Also der größte Trabianteil.

[Bearbeitet von Icke (14-02-2009 - 17:03)]

Gabriel

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Registriert am: 14.06.2003


H-Kennzeichen war aber schon immer ab 30Jahre, die rote Sammlernummer (07er-Kennzeichen) war mal ab 20Jahre nun aber 30....Gottseidank hab ich Bestandsschutz für meinen 81er Trabi u 84er Warti
barbarrossa5

Beiträge: 7
Registriert am: 01.02.2009


hä Bestandsschutz?
Gabriel

Beiträge: 1.188
Registriert am: 14.06.2003


Naja war erst in Planung, die rote Sammlernummer den unter 30Jahre alten Fahrzeugen die 07er schon haben zu entziehen, aber wurde zum Glück nicht gemacht. Rote Sammler und H-Kennzeichen brauchen keine Plakette, aber beim Sammlerkennzeichen mußt schon nen Grund haben, um in der Unsinn-Zone zu fahren, da ja auch nen Fahrtenbuch führen mußt...
sil5101

Beiträge: 34
Registriert am: 16.09.2007


Wie ist jetzt der Stand der Dinge von Poku's Einspritzanlage?
JL

Beiträge: 1.783
Registriert am: 17.05.2001


Es gibt noch einige Probleme, an denen aber gearbeitet wird.
sil5101

Beiträge: 34
Registriert am: 16.09.2007


Ich könnt mir vorstellen, dass eine Antwort schwierig ist Aber ist eine verkaufsfähige Lösung in diesem Jahr noch wahrscheinlich?
yves

Beiträge: 319
Registriert am: 29.11.2000


Ohne mich mal zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen. Nein! Das will alles entwickelt werden und das dauert nun mal. Es geht ja nun mal um Abgaswerte da gibt es viele Ideen die müssen alle getestet werden.
Postkugel zieht auch in ein neues Heim. da gibts dann verständlicher Weise andere prioritäten. obwohl die entwicklung deshalb nicht still steht.

Gruß Yves

trabiheizer

Beiträge: 561
Registriert am: 18.04.2005


Wie hoch wäre denn der Preis- sollte es denn mal fertig werden- ungefähr ?
yves

Beiträge: 319
Registriert am: 29.11.2000


Postkugel hat schon mehrfach angemerkt das man das erst sagen kann wenn die entwicklung abgeschlossn ist.
Aber jeder kann sich anhand der notwendigen Teile(3Bar Benzinpumpe, Benzindruckregler, Luftmassenmesser, einspritzdüse, Drosselkörper, VSD, Kat, sensoren, Steuerteil etc.) selbst kurz durchrechnen welche regionen realistisch sind.

Gruß

standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


Ich glaube eher nicht, daß sich das anhand Deiner Auflistung "jeder" durchrechnen kann - ist aber ohnehin müßig, denke ich...
Wir sollten abwarten, bis es irgendwann (gut Ding will Weile haben!) soweit ist - DANN kann man über Preise diskutieren...
yves

Beiträge: 319
Registriert am: 29.11.2000


wenn man aber echt interessiert ist kriegt man aber unweigerlich raus das man da ganz schnell im 4-stelligen Bereich ist.

aber hier mal ein Link mit Aussagen von Thomas:
http://www.finanz-duell.de/auto/trabant-motor/umwelt-trabant-umreustungskosten.php

Gruß

[Bearbeitet von yves (14-07-2009 - 20:29)]

standard

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Registriert am: 26.01.2002


DAS war mir ohnehin klar...
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