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Autor Thema: Unterschriftenaktion gegen Fahrverbote!!
trabi

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ach wie nett.. lada 21044 1700i: schadstoffgruppe 4 - alles grün sozusagen.

zumindest nach adac liste.. in dem gtü verzeichnis "ist ihr fahrzeug nicht geführt"

HUGOzwei

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trabi: dann mail dort mal hin...
trabant war vor ner woche auch noch net gelistet und nu isser drin.
MichaH

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Hi!

Weiß jemand wie Flüssiggas-Fahrzeuge eingestuft werden?
Steuerlich wird das umgerüstet Fahrzeug immernoch wie ein Benziner behandelt, da ja bivalenter Betrieb möglich ist. Nun steht bei mir im neuen EU-Brief als Energiequelle aber nur noch Flüssiggas. Wäre man dadurch schon von der Feinstaubregelung ausgenommen?

Oder macht es Sinn einen monovalenten Gasbetrieb eintragen zu lassen???

Vielen Dank schonmal!

Icke

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Schaue in die Plakettenverordnung (Anhang 2 zu § 2 Abs.2 - im Anhang 2 dann selbst die Abs. 1 bis 3). Viel Spass!

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2218.pdf

MichaH

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Schönstes Beamtendeutsch! Also wenn ich das halbwegs verstehe, könnte dann ein LPG-Fahrzeug in die Gruppe 2 eingestuft werden sofern irgendwelche Abgaswerte nicht überschritten werden?
Mh, wäre ja gar nicht so schlecht...

[Bearbeitet von MichaH (04-01-2007 - 17:47)]

Icke

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Zur Plakettenverordnung möchte ich noch anmerken, dass darin quasi die Schadstoffklasse 5, wo ja der Rußpartikelfilter für Dieselfahrzeuge wesentlicher Bestandteil war und auch die bislang schärfste Direktion für Neufahrzeuge bzgl. Emission enthalten war, entfallen ist.

Da möchte ich mal ein dickes Augenzwinkern loswerden.

Da scheint jemand nach zweierlei Maß zu messen.

Die beabsichtigten Fahrverbotsregelungen sind sowas von Lobbylastig. Das Schlimme nur, das derartige Verordnungen in einem Rechtsstaat Gültigkeit erlangen.

Und das Unrecht muss der Bürger mit Vorauslagung von Rechtsstreitkosten durch Widerspruch und Klage beweisen. Ich werde es, falls es so kommt, wie bislang veröffentlicht, durchziehen.

Und die Projekte, Sachverständigengutachten etc., die im Vorfeld zur Verordnung durchgeführt wurden und vermeindlich das Fahrverbot "begründen",zahlt der Bürger über Steuern etc. auch noch. Der normale Menschenverstand bleibt ausgeschaltet.

Ein Wissenschaftler sagte mal zu mir: "Die Gesetze und Auffassungen von heute sind die Lügen von morgen."

[Bearbeitet von Icke (04-01-2007 - 21:22)]

Florian

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Heißt das dass Du eine Klage anstrebst? So etwas habe ich auch vor, kenne mich nur nicht so aus und ob das die Rechtsschutzversicherung trägt.Ist eine Sammelklage nicht sinnvoller? Vieleicht kann man sich anschließen?
HUGOzwei

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florian: du hast doch besten kontakt zu anwälten... und wie man jemanden verklagt vermutlich schon mehr als 1x geübt! sorry, also den kommentar konnt ich mir jetzt net verkneifen!

im übrigen hat die feinstaubdiskussion mittlerweile auch normal-autofahrer aufgeweckt... nachdem diese nämlich festgestellt haben, dass ihre noch nichtmal 4 jahre alten diesel-pkw keine grüne plakette erlangen werden... es darf also mit widerstand nicht nur von uns oldi-fans gerechnet werden!

[Bearbeitet von HUGOzwei (05-01-2007 - 10:46)]

Florian

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Jo. Wünsche Dir auch ein schönes Neues Jahr.
g_punkt

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Hier mal der Text aus der heutigen Freien Presse zum Thema

quote:

Umweltzonen drohen ab 2008 auch in sächsischen Städten

Dresden erwägt bei überhöhten Feinstaub-Werten ein Fahrverbot für schadstoffrelevante Autos - ADAC kritisiert neue Plakettenverordnung des Bundes

Von Stephan Lorenz


Chemnitz.Die Grenzwerte für Feinstaub-Belastung werden nach wie vor in vielen deutschen Städten deutlich überschritten. Mehrere Kommunen wie Stuttgart, Frankfurt (Main), München, Düsseldorf, Köln oder jetzt Berlin haben angekündigt, so genannte Umweltzonen einzurichten, um die größten Dreckschleudern aus dem Innenstadtverkehr herauszuhalten. Die Frage ist nur: Wann? In Dresden etwa wird überlegt, ab 2008 im Bereich der Inneren Neustadt eine solche Zone einzurichten.
Hintergrund ist die EU-Richtlinie zur Verbesserung der Luftqualität. Demnach darf nur maximal an 35 Tagen der bestimmte Grenzwert überschritten werden. Um die Städte zu ermächtigen, Fahrverbote für bestimmte Autos in belasteten Gebieten zu verhängen, wurde von der Bundesregierung die "Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge" erlassen, die am
1. März in Kraft tritt. Diese Plakettenverordnung regelt bundeseinheitlich die Kennzeichnung von Pkw, Lkw und Bussen. Sie würde aber nur dann greifen, wenn sich die Städte tatsächlich entschließen, Umweltzonen einzurichten. Wer in diese Zonen hineinfahren will, braucht eine der Plaketten, die wiederum in verschiedene Schadstoffgruppen unterteilt sind.
Laut Allgemeinen Deutschen Automobilclub ( ADAC) wären von solchen lokalen Fahrverboten derzeit etwa 6,7 Millionen Pkw mit höheren Schadstoff-Emissionen betroffen. Diese Regelung gilt für folgende Fahrzeuge: Diesel mit Abgasstufe Euro 1 und schlechter sowie Benziner ohne, teilweise aber auch mit geregeltem Katalysator. Entscheidend für die Zuteilung einer Plakette sind die Schlüsselnummern im Fahrzeugschein. Andreas Hölzel vom ADAC sieht allerdings noch reichlich Klärungsbedarf: "Städte wie Stuttgart und München überlegen, ob sie die für Mitte 2007 geplanten Zonen auf 2008 verschieben. In der Plakettenverordnung sind einfach noch zu viel ungelegte Eier. Es gibt zum Beispiel keine Ausnahmeregelung für Anwohner, die aber am meisten betroffen wären. Kommunen befürchten zu Recht eine Flut von Klagen." Auch sei noch unklar, wo genau man solche Plaketten für zehn Euro dann kaufen könne. Der ADAC lehnt Umweltzonen generell ab und bestreitet deren Nutzen. Hölzel: "Der Pkw ist nur zu neun Prozent Verursacher von Feinstaub, der Verkehr insgesamt zu 30 Prozent. Die Industrie als einer der Hauptverursacher müsste hingegen viel mehr zur Verantwortung gezogen werden."
Das sieht Andrea Hausmann, Referatsleiterin im sächsischen Landesamt für Umwelt und Geologie, anders. "Solche Maßnahmen wirken längerfristig und flächendeckend. Sie könnten auch dazu führen, dass die alten Autos schneller vom Markt verschwinden." In Dresden wird der neue Aktionsplan zur Luftreinhaltung Mitte Januar öffentlich ausgelegt. Hausmann: "Dort steht, dass über eine Umweltzone in dem Bereich zwischen Bautzener- und Hansastraße nachgedacht wird. Eventuell könnte man damit in Dresden ab 2008 beginnen. Alles andere wäre zu kurzfristig." In Leipzig stehe die mögliche Einrichtung solcher Zonen im Luftreinhalteplan immerhin als "Prüfauftrag" drin. In Chemnitz ist man laut Andrea Hausmann noch ganz am Anfang der Diskussion.


Service

Wäre das eigene Fahrzeug in der Schadstoffgruppe 1 und damit von etwaigen lokalen Fahrverboten betroffen? Laut ADAC verschafft ein Blick in den Fahrzeugschein Klarheit: Bei neuen Formularen findet man die entscheidende Nummer unter Punkt "14.1", bei den alten Scheinen unter "zu 1". Wichtig sind die letzten beiden Ziffern der dort vermerkten Schlüsselnummern. Fahrzeuge, die eine Zahl zwischen "00" und "13" oder die Zahlen "15" und "17" aufweisen, fallen in die vom Bundesverkehrsministerium festgelegte Fahrverbotsgruppe.

Publikation Freie Presse
Lokalausgabe Freiberger Zeitung
Erscheinungstag Freitag, den 05. Januar 2007
Seite 3



Anne

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Hölzel: "Der Pkw ist nur zu neun Prozent Verursacher von Feinstaub, der Verkehr insgesamt zu 30 Prozent. Die Industrie als einer der Hauptverursacher müsste hingegen viel mehr zur Verantwortung gezogen werden."

[Bearbeitet von Anne (05-01-2007 - 12:52)]

trabi

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"... Sie könnten auch dazu führen, dass die alten Autos schneller vom Markt verschwinden."

wann KAPIEREN die endlich, das viel mehr umweltschädigende gifte und treibhausgase durch die NEUPRODUKTION eines kfz in die natur gelangen, als durch die weiternutzung eines altfahrzeuges??

sind die alle so doof oder tun die nur so?

das die lobbyisten das so nicht sehen wollen ist mir ja noch logisch.. aber warum zum teufel wollen oder können nicht mal umweltorganisationen diese tatsache begreifen??

Icke

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Hier mal ´n schöner Artikel von der Initiative:

Abgasverhalten von Zweitaktern
Wartburg 353 und Trabant 601 kennt jeder ehemaliger DDR-Bürger, auch Bundesbürger lernten sie kennen und riechen. Sie sind als Stinker verschrien. Nun stellt sich angesichts dieser Verordnung die Frage in welchem Umfang trifft dies diese Fahrzeuge wirklich.

Grundsätzlich sind die Zweitaktmotoren des Wartburg, Trabant, Barkas und der MZ Einfachmotoren mit äußerer Gemischbildung. Sie arbeiten nach dem alten Prinzip nur dreier beweglicher Teile (Kolben, Pleuel, Kurbelwelle). Angesichts der sicht- und riechbaren Abgasfahne des Zweitakters scheint auch die Abgasbewertung eine klare Sache zu sein: zu Ungunsten des Zweitakters!

Das ist aber nicht der Fall. Bei all seinen tatsächlichen Nachteilen hat er bekanntlich einen ganz erheblichen Vorteil, und zwar bei der Emission von Stickoxiden (NOx). Davon produzieren selbst die herkömmlichen Zweitakter weniger als ein Zehntel der Menge, die moderne Viertaktmotoren (ohne Katalysator) in die Atmosphäre entlassen.

Das ist deshalb so bedeutungsvoll, weil NOx nicht nur als Reizgift bekannt ist, sondern auch mit der sauren Deposition (saurer Regen) in Verbindung gebracht wird. Wahr ist auch, die herkömmlichen Zweitaktmotoren leiden an den Folgen der ungesteuerten Spülverluste, sie produzieren fünfmal so viel unverbrannte Kohlenwasserstoffe (CH) wie ein moderner Viertakter.

Anders beim Kohlenmonoxid (CO); hier haben vor allem die Vergaserentwicklungen zu einer Reduzierung auf ein Drittel bzw. ein Fünftel geführt, so dass die bisherigen Zweitakter den neuen Viertaktern in diesem Punkt gleichkommen (ohne Kat).

Da aber besagte Verordnung nur über Partikel (aus Dieselmotoren) und NOx Regeln aufstellt, sind rein von den Abgasen Wartburg und Co. aussen vor.

Selbst die Euro1 müsste von diesen Motoren selbst ohne Kat erfüllt werden. Warum müsste? Für EURO 1 und 2 sind die Werte HC und NOx immer zusammen gefasst und die Messungen leider unterschiedlich g/km oder g/Test.

Mit ungeregelten Katalysatoren (U-KAT) dürften Benziner alle die NOx Norm (NUR!) für EURO 1 erreichen. Für Wartburg 353 gab es U-KAT mit dem Schlüssel im Kfz-Schein schadstoffarm/E und günstigerer Steuer.

Interessant für die Zweitakter ist, bereits in den 80iger Jahren sind Wartburgmotoren mit Methanol und Mischungsschmierung betrieben worden.
Dieser Punkt wird wichtig. Grund: ab 1. Januar ist vom Gesetzgeber ein Anteil
Biokraftstoffen zum Benzin vorgegeben. Aus den Ergebnissen des in der DDR VK88 mit Methanol-Mischkraftstoffe (1984) wurden bedeutend geringer CO-, NOx- und CH Emissionen erreicht, womit der Grenzwert der ECE-Regelung Nr.15 (Stand 1.10.79) für die CO-Emissionen unterschritten wurden.

Fazit, man darf Zweifeln ob es wirklich um Senkung von Schadstoffen geht.

http://www.fahrverbot-kulturgut-berlin.de/index.php?arguments

Deluxe

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@trabi:
Weil die meisten dieser Öko-Aktivisten leider uterusgesteuerte emotionsüberladene Wickelrockträgerinnen oder eben das grün-militant-männliche Pendant dazu sind.
Und bei denen werden Entscheidungen ausschließlich übern Bauch unter konsequenter Umgehung des Hirns getroffen.

[Bearbeitet von Deluxe (05-01-2007 - 13:50)]

trabi

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ja, leider... ich frage mich ob es uns etwas bringen würde diesen leuten die wahrheit bewusst zu machen... grün ist ja nicht schlecht.. nur heutzutage schlecht informiert. haja.. nu... um nicht in resignation zu versinken könnte man darüber durchaus mal pläne schmieden.. die grünen aufrüsten und mit der wahrheit impfen...

wenn das mal bloß nicht nach hinten losgeht... *lach*

POSTKUGEL

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Ich bin mir da nicht so sicher, ob die NOx-Emmision beim luftgekuehlten 2Takter wirklich geringer als bei 4T-Benzinsaugmotoren (beide ohne KAT) ist.

Schliesslich wird der Zylinderkopf des luftgekuehlten Trabantmotors deutlich waremer (jeder Kolbenhub ist ein Arbeitshub). Hoechstens durch die rel. geringere Verdichtung des Serientrabantmotors kann ich mir einen Vorteil vorstellen, der allerdings zu einem schlechteren thermischen Wirkungsgrad fuehrt, was auch wieder nicht im Sinne des "Oeko-Autos" ist.

Mich wuerden da mal echte Messeregebnisse statt pauschaler Aussagen interessieren.

[Bearbeitet von POSTKUGEL (05-01-2007 - 14:10)]

Anne

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wenn es wirklich um die Umwelt gänge, gäbe es keinen emissionshandel (oder wie das heißt)
Also große unternehmen die z.b. 100kg abgase im jahr prduzieren, können sich "freikaufen" indem sie bei einem Unternehmen das vielleicht nur 20 kg Abgase produziert die restlichen Abgase kaufen.
100+20=120/2=60
also hat jeder 60kg abgase und damit liegen beide in der norm.
Die ZAhlen sind frei erfunden und hoffentlich hat jeder verstanden was ich will
HUGOzwei

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und wenn es wirklich um die umwelt ginge, dann hätte man auch andere abgasproduzierende fahrzeuge mit in die pflicht genommen... z. b. motorräder und linienbusse!!!

aber nein, es geht doch wohl nur darum, die autofahrer zu ärgern... die motorradfahrer sind ein zu kleines volk und die linienbusse sollen ja weiterhin in den innenstädten rumrußen... immerhin soll ja der gemeine autofahrer sich entweder ein neues auto kaufen oder mit dem bus fahren!

Icke

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@Postkugel: Kannste haben und hier sind sie schon:

Untersuchungen fanden mal vom 20.11. bis 15.12.1989 statt (2 Wartburg von 1984 und 1886, 2 Trabant von 1974 und 1976).

CH(Kohlenwasserstoff)+NOx(Stickoxid) = 74,3 g/Test beim Wartburg 353W und 45,5 g/Test beim Trabant 601.

Davon NOx(Stickoxid) = 0,6 g/Test beim Wartburg 353W und 0,5 g/Test beim Trabant 601.

Wie gesagt, der CH-Wert reisst uns aus der ECE-Regelung raus. Das lustige ist nur, dass diese Regelung bereits auch zu DDR-Zeiten galt.

Die ECE-Regelung Nr. 15 trat für DDR-Fahrzeuge ab Baujahr 1976 in Kraft.

Grundlage war hierfür der Beitritt der DDR zur UNO.

Die noch heutige gültige Regelung besitzt Prüfvorschriften und Zulässigkeitswerte für:

Test I: Emissionsmessung nach Europäischen Fahrzyklus-Abgastest (EFA)

Test II: Leerlauf CO-Messung

Test III: Messung der Kurbelgehäuse-Emission

Man hatte mal einen Trabi im Stadtverkehr simuliert und einen durchschnittlichen CH-Wert von 46,3 Gramm pro Test (ECE-Test I) gemessen. Der Grenzwert der ECE-Norm liegt, glaube ich bei 7 oder 8 Gramm.

Der für den Test I entwickelte Fahrzyklus entsricht einem statistisch ermittelten Fahrprogramm, wie es europäische Großstädte mit hoher Verkehrsdichte typisch ist. Es berücksichtigt die an der Schadstoffemission unterschiedlich beteiligten Fahrzustände Leerlauf, Beschleunigung und Verzögerung sowie das Fahren mit konstanter Geschwindigkeit und die erforderlichen Schaltvorgänge. Dieser Zyklus wird 4-mal durchfahren.

Stand 1980: Dauer eines Zyklus 195s, mittlere Fahrgeschwindigkeit mit Leerlaufphasen 18,7 Km/h, während eines Zyklus 27,01 Km/h ohne Leerlaufphasen, Theoretische Wegstrecke 1,013 Km, Wegstrecke einer Prüfung (4 Zyklen) 4,052 Km, Gesamtdauer einer Prüfung 13 min.

1977 galt für Fahrzeuge bis 750 Kg ein Grenzwert von 6,8 (Typ-Prüfung) und 8,8 (Serienkontsruktion). Ab 1979 6,0 bzw. 7,8.
Laut Quelle betrug der Ist-Wert beim Trabant 601 31,0 Gramm/Test, wobei dieser Wert von 1971 stammt. Quelle: Kraftfahrzeugvergaser, Müller und Müller, 1. Auflage, 1980

Aber nochmal: Da besagte Verordnung nur über Partikel (aus Dieselmotoren) und NOx Regeln aufstellt, erfüllen dem Grunde nach Trabi & Co. die Anforderungen zur Minimierung der Feinstaubbelastung (ab 2008) und Stickoxidbelastung (2010). Aber dadurch, dass die Fahrverbotsregelung als Gundlage die Schadstoffklassenzuteilung bzw. Plakettenverordnung heranzieht und damit die EURO-Normen, wo der CH-Wert wesentlicher Bestandteil ist, obwohl für die Feinstaub- und Stickoxiddiskussion unrelevant, fallen wir ins Fahrverbot obwohl wir nachweislich messtechnisch den Feinstaub und das Stickoxid bzgl. Ausstoss nicht beeinflussen - bzw. die eigentlichen Grenzwerte einhalten.

[Bearbeitet von Icke (05-01-2007 - 21:54)]

Deluxe

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Der beschriebene Test war damals auch in der KFT abgedruckt - sehr ausführlich.

Noch ein Fakt spricht außerdem FÜR die Zweitakter:
In dem o.g. Test wurden Trabant von 1974/76 verwendet. In diesen Baujahren gabs aber noch die alten HB-Vergaser.
Mit dem H1-1 waren die Ergebnisse dann nochmals eine ganze Nummer besser.

Wurstblinker

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Ich habe gerade mit Fr. Dr. Hausmann telefoniert (s. Artikel FP). Die Aussage wurde wirklich so gemacht, wie abgedruckt und ist auch so gemeint. Nach den EU-Regelungen und deren Übernahme in nationales Recht sind nun die Gemeinden gezwungen etwas bei Grenzwertüberschreitungen zu unternehmen. Nach ihren Angaben betrifft ca. 1/3 des Dresdener Fahrzeugbestandes Euro1 und schlechter (Stand letztes Jahr). Ob das Gesetz mit den Plaketten nun sinnvoll ist oder nicht, spielt keine Geige, die Stadt muss was unternehmen, wenn die Grenzwerte (wie am Neustädter Bhf. oder an der Bergstr.) gerissen werden. Bei den Messungen in Häuserschluchten besteht nunmal ein hoher Zusammenhang zw. Fahrzeugverkehr und Luftbelastung. V.a. das NO2 sei eindeutig dem Verkehr zuzuordnen (Regelung ab 2010). Sie gab aber auch zu, dass in den letzten Jahren ein Anstieg der kleinen Partikel zu verzeichnen war (auf mein Bohren nach der TDI-Problematik). Das Messverfahren nach EU-Richtlinie ist aber nicht geeignet nach lungengängigen oder nicht-lg-Partikeln zu unterscheiden. Der Luftreinhalteplan Dresdens wird demnächst veröffentlicht. Massnahmen sollen auch mit Öffentlichkeitsbeteiligung getroffen werden. Meiner Meinung nach ist aber die jew. Stadt der falsche Ansprechpartner für Proteste, da die nur die Grenzwerte einer EU-Regelung, die nationales Recht ist, einhalten müssen und sich dabei der Plakettenverordnung, die Bundesrecht ist, bedienen.
kat

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@Postkugel

Zweitakter - wie in der DDR üblich - haben eine geringere NOx-Emission, da sie infolge der unvollständigen Spülung mit "interner Abgasrückführung" arbeiten.

Icke

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@Wurstblinker: So einfach möchte ich es nicht formulieren. Die EU-Richtlinie besagt lediglich, dass Grenzwerte eingehalten werden müssen. Die Plakettenverordnung regelt, wer einen bunten Aufkleber haben kann.

Mit welchen Maßnahmen die Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte realisiert wird, ist in den obigen Regelungen nicht enthalten.

Das ist Ländersache. Und auf landespolitischer Ebene hat man nun einen völlig idiotischen, mit normalem Menschenverstand nicht nachvollziehbaren, an den Haaren herbeigezogenen Ansatz.

Keine EU- oder Bundesverordnung zwingt das Land bzw. die Stadt zu einem Fahrverbot. Aber sie tun es und damit sind sie der primäre Ansprechpartner.

Es gibt andere Möglichkeiten zur Reduktion der Feinstaubbelastung.

In Frankfurt/ Oder hat man 2003/2004 die Busflotte auf Erdgas umgestellt, wofür die Frankfurter Stadtverkehrsgesellschaft 2005 das Goldene Qualitätssiegel erhielt. Seither ist sie Europas sauberste Busflotte.

Und übrigens wurde die Plakettenverordnung erst auf Drängen der Länder durch den Bund beschlossen. Die Länder wollten eine Aufkleberverordnung und nicht der Bund, damit sie entsprechend Handlungsspielraum haben für das, was jetzt kommt.

Jürgen Trittihn hat also die Länder bedient. Es ist also fadenscheinig, wenn Frau Doktor derartige Schuldzuweisungen von sich gibt.

Hier mal ´ne Übersicht der EU-Grenzwerte www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/luftqualitaet/de/messnetz/grenzwerte.shtml

Und Berlin hat schon seine 1. PM10-Überschreitung im Jahr 2007 www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/luftqualitaet/de/messnetz/tageswerte/download/20070101.html

Aber halt! Schaut euch mal die anderen Tage um den 01.01. an! www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/luftqualitaet/de/messnetz/tageswerte/index.shtml

War wohl nicht der Autoverkehr, sondern es waren wohl all die Idioten, die für 200 EUS Feuerwerk verballert haben.

[Bearbeitet von Icke (05-01-2007 - 20:00)]

g_punkt

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huch was`n hier passiert seit heute früh?
ich denk auch es geht nur darum die alten karren von der straße zu bekommen. ließt man doch auch wenn der jähliche TÜV bericht kommt.
Die autos werden immer länger gefahren und die mängel immer größer, die slebstbastelei an den Fahrzeugen nimmt auch zu..., das wird als gefährlich eingestuft und das alles stink unserem Staat bestimmt. neue Autos kaufen, wirtschaft ankurbeln...

war wie damals mit den dieseln, erst die große klappe haben, dass sich am besten jeder nen diesel kaufen soll zwecks sprasam und wo der run dann los ging wurden die vorteile alle zu nichte gemacht und nu wird abkassiert... mit nachrüsten von partikel filtern,... und das wird beim gasauto mal nicht anders werden, wenn die förderung wegfällt.
wer weiß heute was morgen ein "schlauer" wissenschaftler für nen Bolzen raushaut was uns als nächstes vergiftet... dann dürfen wir vielleicht gar ni mehr ausatmen oder furzen weil im körper ein komisches gas entsteht was noch ni entdeckt wurde und an die umwelt abgegeben wird...

das is das gleiche wie mit meinen Freunden den kernkraftgegnern... alle atomkraftwerke zu machen... Windkraft anlagen bauen und dann aufregen dass die wiederum die landschaft verschandeln...
die sind so ni klar in der rübe.. den hirnis würd ich auch zuerst den strom abschalten damit se im dunkeln nachdenken können...

[Bearbeitet von g_punkt (05-01-2007 - 21:05)]

Icke

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@g_punkt: Dein Eintrag von 12:29 Uhr ist "heute früh"? Hast Du ´n Leben.

@florian: Wegen der Klagegeschichte muss man erstmal abwarten. Die EU-Richtlinien und die Plakettenverordnung schränken mich in der Nutzung des Trabis ja nicht ein. Lediglich die Fahrverbotsregelung des Landes bzw. der Stadt. Also muss man erstmal abwarten, was hierzu fomuliert wird. Erst dann werde ich ja ggf. in meinen Rechten zur Nutzung wesentlich beschnitten und kann dagegen Klage erheben.

Aber die bislang geführten Diskussionen zeigen schon viele Ansatzpunkte auf. Wie beispielsweise die indirekte Heranziehung des CH-Wertes, welcher uns in das Fahrverbot zieht, obwohl dieser für die Einhaltung des PM10- und NOx-Grenzwertes unrelevant ist.

Des Weiteren ist im Einigungsvertrag, explizit zur StVZO im dortigen Anhang unter Absatz 24 (oder so) aufgeführt, dass der Trabi als vorschriftsmäßig gilt, wenn diverse §§ in der StVZO erfüllt sind. Der § 46, der die Abgasregelung enthält, ist aber in der dortigen Formulierung ausgenommen. Also könnte man auch verfassungsrechtlich argumentieren.

Im Luftreinhalte- und Aktionsplan Berlin 2005-2010 ist unter mittelfristige wirkende Maßnahmen und notwendige Voraussetzungen für die Umsetzung die Formulierung "verfügbare Nachrüstungstechnik für alle Fahrzeugtypen". Wenn aber für den Trabi keine verfügbare Nachrüsttechnik vorhanden ist, so fehlt auch damit eine wesentliche Voraussetzung zur Umsetzung. Auch ein Ansatzpunkt.

Bzgl. Klage muss man leider erstmal abwarten.

Dannoch sollte man alle möglichen Informationen jetzt schon sammeln, da man möglicherweise als Innenstadtbewohner, für den ja keine Ausnahmeregelung erteilt werden soll, eine einstweilige Verfügung erwirken muss. Sonst hagelt es nur Bußgelder und Punkte. Und da wären im Vorverfahren ausreichende Argumente sinnvoll.

Und, wenn aufgrund einer dieser Argumente festgestellt wird, dass die DDR-Fahrzeuge nicht vom Fahrverbot erfasst werden dürfen, so wäre für West-Fabrikate nach dem Grundgesetz zu prüfen, ob hier der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt und sie damit ebenfalls vom Fahrverbot befreit wären.

Einige mögen jetzt lächeln, aber so funktioniert es.

[Bearbeitet von Icke (05-01-2007 - 23:19)]

Icke

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Man kann ja das Märchen endlos weitererzählen. Aber das muss ich noch loswerden.

Nähe der Jannowitzbrücke in Berlin wird derzeit ein neues Großeinkaufscenter "Alexa" gebaut und auch andere Baustellen sind derzeit dort in der Nähe zu erblicken.

Hierzu sei gesagt, dass Baustellen einen wesentlicheren Einfluss auf die Feinstaubbelastung haben, als der Autoverkehr. Für Baumaschinen gelten auch andere Abgasregelungen. Und auch sonst ist die Belastung durch Aufwirbelung etc erhöhter.

Vorsorglich hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den dort in der Nähe befindlichen Messpunkt bzgl. PM10-Belastung (Feinstaub), also die Veröffentlichung der Messdaten (s. obige Links), "deaktiviert".

Hierzu heißt es lapidar: "171 Mitte: Die PM10-Konzentration an dieser Messstelle ist seit November 2006 zeitweise stark durch die Baustelle Jannowitzbrücke beeinflusst."

Kenntlich gemacht wird der Wert mit "---".

Nun die Frage: Wer wird geschützt und wer wird übers Ohr gehauen?

[Bearbeitet von Icke (06-01-2007 - 12:22)]

Frankenstein

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das hab ich grad bei T-Online gefunden.

g_punkt

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@Icke... is die Zeit heut besser für ein Guten Morgen?

als "Schichtschwein" tickt die Uhr halt manchmal etwas anders

was mich nun etwas irretiert, wie soll man wissen ob an einem Tag Belastung herscht oder nicht.In manchen texten steht drin nur an den Tagen wo..., in anderen wird vom generellen Fahrverbot geredet...wird es nun ein ganzjähriges Fahrverbot für alte Autos in Umweltzonen geben oder nur an den Tagen wo so'n defekter Messfühler sagt hier sind zu viele Partikel? Und wie sagt man das dann der Bevölkerung? per Radio? da sag ich, ich habe gar kein Radio... oder is das Plakettenschild als Ampelanlage ausgeführt ???

g_punkt

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jemand vorhin Nachrichten auf Kabel 1 gesehen?
Da fingen die schon wieder an rum zu spinnen zwecks Tüv, weil es doch so viele alte Autos gibt und nur ganz wenige der Neuwagen in Unfälle verwickelt wären...
Nun macht die CDU den Vorschlag den Tüv so zu regeln
für Neuwagen 1.Tüv erst nach 3 jahre
danach wieder 3 jahre
dann zwei jahre
Autos älter als zehn Jahre jährlich zum Tüv...

einige interviewte Leute sagten auch gleich wer kann sich schon nen Neuwagen leisten? die Kleinen nicht und da wird wieder abgezockt, und die, die sich nen Neuwagen leisten können und somit ohnehin genug geld hätten, bekommen noch ne Ersparnis...

worum gehts hier denn eigentlich? Wenn ihr mich fragt und ich dann noch dazu die Feinstaubsache sehe nur darum, alte Autos unattraktiv zu machen und von der Straße zu holen...

standard

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Mein 07er-Antrag wird jetzt jedenfalls in Angriff genommen - BESSER wird es nicht mehr für die alten Fzge., das scheint leider schon ziemlich festzustehen...
Vorstöße in Sachen jährlicher HU gab es schon oft genug - steter Tropfen hölt den Stein... Auch andere "Nettigkeiten" - z.B. über kurz oder lang die PKW-Maut - werden uns vmtl. mittelfristig auch noch in Haus stehen...
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