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Autor Thema: Unterschriftenaktion gegen Fahrverbote!!
limokombi

Beiträge: 1.050
Registriert am: 17.06.2005


@ Icke

Die Ignoranz und Willkürherschaft in diesem Staat ist unübertroffen! Da könnte man beim lesen schon zum Terroristen werden. Die gehen noch nicht einmal ansatzweise auf Deine Argumentation ein, halten aber schon wieder fleissig die Hand auf...

Ich drücke Dir die Daumen...

Marlene

Beiträge: 1.083
Registriert am: 17.01.2007


Hallo,
klar, auf den ersten Blick ärgert einen die fehlende Bereitschaft, sich mit Ickes Argumentation überhaupt auseinanderzusetzen. Aber wenn man es genau nimmt, überrascht das nicht: Der Sachbearbeiter hat die klare Anweisung, alles, was nicht unter Schema F fällt, abzuweisen. Eine vertiefte Auseinandersetzung wird es erst im Widerspruchsverfahren geben, da der Widerspruchsbescheid ja der vom Gericht überprüfte und damit "wichtige" Bescheid ist. Für Icke hat das den Vorteil, daß er nicht ewig warten muß, bis mal der Erstbescheid raus ist usw. Diese Feinstaubfrage wird sich ohnehin nur höchstrichterlich lösen lassen. Entweder ist die Neuregelung der BImSchV und in ihrem Gefolge die Berliner Regelung verfassungswidrig - darüber entscheidet aber nicht der Sachbearbeiter, der hat die Gesetze so anzuwenden, wie sie da sind - oder eben nicht, dann haben wir gelitten. Es kann also schnell in ein gerichtliches Verfahren eingetreten werden. Bleibt zu hoffen, daß das Verwaltungsgericht auch nicht erst versucht, die Vorschriften zu retten, sondern gleich wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit vorlegt. Diese Sache hat m.E. absolut grundsätzliche Bedeutung, weil der Staat einmal wieder in die Schranken gewiesen werden muß. Einfach nur die bestehenden Schadstoffklassen als Raster zu nehmen, um ein ganz anderes Problem zu lösen, ist wegen des viel zu groben Rasters schlicht ungerecht. Schließlich sollen, wie Icke es ja darlegt, mit den Umweltzonen nicht CO- oder HC- Werte bekämpft werden, sondern eben Staub und NOx... Ein ganz ähnliches Feld sind übrigens die GEZ- Gebühren. Auch da reicht es mittlerweile für die Gebührenbefreiung nicht, "schlicht arm" zu sein, man muß ALGII o.ä. bekommen. Einfach aus dem Grund, weil die Herren dann die Bedürftigkeit nicht mehr selbst prüfen müssen... Der Rechtsschutz in Deutschland ist jedenfalls auf einem ganz abschüssigen Pfad,
meint
Marlene
Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


Danke limokombi!

Respekt Marlene! Du hast etwas geschafft, wozu die befassten Sachbearbeiter (inkl. des stellv. Gruppenleiters) nicht in der Lage waren oder sein wollten. Du hast es verstanden.

Hier mal meine überarbeitete Widerspruchsbegründung:

hiermit erhebe ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 23.11.2007 über die Ablehnung der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Verkehrsverboten einer Umweltzone nach der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV).

Vorab meiner Begründung möchte ich meinen Unmut über die von Ihnen ausgeführte Bearbeitungsweise äußern. Sowohl Ihr „Infoschreiben“ vom 19.11. als auch Ihr Bescheid vom 23.11.2007 zeigt mir die Verwendung von Textbausteinen auf, nicht aber die inhaltliche und sachbezogene Auseinandersetzung mit meinem Antrag, der mit Schreiben vom 14.11. und nicht, wie Sie im Bescheid formulieren, mit Schriftsatz vom 19.11.2007 gestellt wurde. Diesen Formfehler möchte ich nicht weiter kommentieren, da es sich lediglich um eine offenbare Unrichtigkeit handelt.

In Ihrer Erklärung zur Ablehnung einer Ausnahmegenehmigung nehmen Sie keinerlei Bezug auf meine Argumentation.

Ihr Bescheid bleibt damit zum gestellten Antrag unbegründet, wobei es sich dabei nicht mehr um einen lapidaren Formfehler handelt.

Wie ich bereits in meinem Antrag ausführlich und umfangreich geschildert habe, sind die Härteklauseln (Schwerbehinderte, Berufspendler) - um Ihnen mal etwas Rechtskunde nahe zu bringen - in das von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz erstellte Eckpunktepapier für Ausnahmegenehmigungen eingeflochten worden, um das sog. Individualinteresse an der Nutzung eines ungenügenden Fahrzeuges mit dem öffentlichen Interesse an der Einhaltung der NOx und PM10-Grenzwerte, zu der die Umweltzone geschaffen wurde, abzuwägen.

Wie im Antrag dargelegt, gibt es aber hier nichts abzuwägen, da der Trabant nachweislich NOx und PM10 EU-grenzwerttechnisch einhält bzw. abgastechnisch nicht verursacht.

Des Weiteren sind die Tatbestände „Berufspendler“ und „Schwerbehinderte“ nicht im § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV normiert, sondern, wie bereits erläutert, im Eckpunktepapier der SenGesUmV als Arbeitshilfe zum Verständnis der Norm aufgeführt. Sie sind aber nicht alleiniges Kriterium bei der Entscheidung und können es auch nicht sein, da § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV „Berufspendler“ und „Schwerbehinderte“ gar nicht tatbestandlich benennt. Somit können auch andere überwiegende und unaufschiebbare Interessen Einzelner bestehen, die eine Ausnahmegenehmigung rechtfertigen können.

Das Privatinteresse kann ausschließlich nach der Regelung des § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV berücksichtigt werden. Da nur diese Vorschrift ein subjektives öffentliches Recht vermittelt, können Anträge auf Ausnahmeerteilung also grundsätzlich nur auf § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV gestützt werden. In jedem Fall hat die Straßenverkehrsbehörde jedenfalls eine eigene Ermessenentscheidung über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zu treffen. (Quelle: Vorlage des Senates von Berlin vom 27.03.2007 an das Abgeordnetenhaus – Stand der Umsetzung der Umweltzone und Anpassung des Luftreinhalte- und Aktionsplans für Berlin 2005 bis 2010 an die 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Drucksache 16/0402).

Es ist also fehlerhaft, wenn Sie sich ohne Auseinandersetzung mit meinen vorgebrachten Gegebenheiten blindlings und ohne eigene Ermessensfindung ausschließlich auf die Richtlinien der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGesUmV) und der darin aufgeführten Grundsätze „Berufspendler“ und „Schwerbehinderte“ bei der Ablehnung einer Ausnahmegenehmigung stützen.

Wortlaut des § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV: „Die zuständige Behörde, in unaufschiebbaren Fällen auch die Polizei, kann den Verkehr mit von Verkehrsverboten im Sinne des § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes betroffenen Fahrzeugen ... zulassen, soweit ..., oder (!) überwiegende und unaufschiebbare Interessen Einzelner dies erfordern.....“

Der Trabant ist dem Grunde nach unter Berücksichtung der vorliegenden Tatbestände rechtsbegrifflich nicht als ungenügendes Fahrzeug einzustufen, womit man erst gar nicht zur weiteren Subsumierung des Abs. 2 kommt. Die Kennzeichenverordnung kann man – am Rande ausgeführt - als rechtsfehlerhaft bezeichnet werden.

Auch wenn man aufgrund der in jetzigem Umfang bestehenden Kennzeichenverordnung (fehlerhaft) weiterführend den vorliegenden Sachverhalt unter § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV subsumieren, also einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung stellen muss, so bleibt unser vorhandenes individuelle Interesse bei der Ermessensfindung/ -beurteilung/ -entscheidung allein bestehen, da der Trabant technisch die Anforderungen der NOx- und PM10-Werte erfüllt bzw. den Zielen der Umweltzone gerecht wird. Unser überwiegendes und unaufschiebbares Interesse bleibt allein bestehen. Ein öffentliches Interesse an der Einhaltung der PM10- bzw. NO2-Grenzwerte kann rechtlich nicht als Argument für die Nichterteilung einer Genehmigung herangeführt werden, weil, wie bereits im Antragsverfahren mehrfach dargelegt, das Befahren der Umweltzone mit dem Trabant das öffentliche Interesse an der Einhaltung der PM10- und NOx-Grenzwerte (Grund der Schaffung der Umweltzone) nicht beeinflusst oder stört.

Somit muss eine Genehmigung erteilt werden.

Das derartige Fallkonstellationen bestehen und nicht hinweggedacht werden können zeigt übrigens auch Ihre Formulierung „grundsätzlich“. Hier ist aber der im Eckpunktepapier der SenGesUmV beschriebene sog. Grundsatz bzgl. der Schwerbehinderung sowie Berufspendler und der damit verbundenen Beurteilung zur Genehmigung einer Ausnahme nicht anzuwenden. Zumal sie auch nicht als Voraussetzung bzw. Tatbestand in 1 Abs. 2 der 35. BImSchV beschrieben sind.
Um ggf. meinen Widerspruch weitergehend begründen zu können, bitte ich vorab weiterer Entscheidungen Ihrerseits um Übersendung der in Ihrem Bescheid vom 23.11.2007 genannten Richtlinien der SenGesUmV in vollständigem Umfang, die Sie bei Ihrer Ermessensausübung, soweit dies überhaupt erfolgt ist, und Entscheidungsfindung angewandt haben.

Aufgrund Ihrer auch allein augenscheinlich schon erkennbaren Rechtsunkunde sowie Ihrer nicht bürgernahen Verwaltungspraxis sehen mich gezwungen, den gesamten Vorgang an weitere Personen/ Gremien zur Kenntnisnahme und ggf. zur Hilfestellung weiterzuleiten.

Vielen Dank.

Verteiler
- Frau Christine Keil, Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin und Bezirksstadträtin

[Bearbeitet von Icke (30-11-2007 - 20:11)]

Icke

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Der POSTKUGEL hat mir noch einige Daten bzgl. Abgaswerte zugesandt. Dickes fettes Danke hierfür!!!

In diesem Zusammenhang benötige ich dringend die E-Mail-Addi von phi aus der Schweiz.

Ich habe schon selbst gesucht. Da ich aber zuzeit über Handy in Netz gehen, dauert es sehr lange und jede Fehlsuche kostet.

Wäre nett, wenn jemand mit Flat mir behilflich wäre. Danke!

[Bearbeitet von Icke (02-12-2007 - 20:13)]

Icke

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Hab da noch was im Widerspruch aufgenommen.

Weil beim Trabant bezüglich der PM10-Emmission keine Relevanz besitzt, da vornehmlich die Dieselfahrzeuge involviert und gemeint sind, wird hierauf nicht weiter eingegangen.

Die Belastung der Berliner Luft mit den anderen genannten Schadstoffen, wie Kohlenmonoxid (CO) und Kohlenwasserstoff (HC) ist schon lange kein Problem mehr, da in Berlin mit der Umsetzung der Luftreinhalteplanung 1994 bis 2000 erhebliche Emissionsminderungen im Industrie-, Hausheizungs- und Verkehrsbereich erzielt werden konnten. Diesbezüglich können Sie also nicht argumentieren, da es auch nicht mit dem aktuellen Luftreinhalte- und Aktionsplan 2005-2010 gedeckt bzw. legitimiert wäre.

Bei der weiterführenden Diskussion ist folglich beim Trabant ausschließlich die NOx-Emission zu beleuchten.

Die Fahrzeugkriterien für die Umweltzone wurden im Luftreinhalte- und Aktionsplan lange vor Bekanntwerden des 1. Entwurfs der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (35. BImSchV) festgelegt. Eine derartige, konkrete Festlegung war Voraussetzung, um die Wirkungen der Umweltzone auf die Luftqualität in Modellen berechnen zu können. Woraus sich wiederum die erforderlichen Maßnahmen begründen.

So wurde im ursprünglichen Luftreinhalte- und Aktionsplan Berlin vom 16.08.2005 kein Erfordernis gesehen bei der Einleitung der Stufe 1 zum 01.01.2008 Beschränkungen für Otto-Fahrzeuge aufzuerlegen.

Auszug aus dem Plan vom 16.08.2005:

Verursacheranteile an der Stickstoffdioxid (NO2)-Belastung:.....Dieselfahrzeuge, vor allem Lkw, sind auch hier die Hauptverursacher. Wie die Ursachenanalyse gezeigt hat (Kap. 3.3), ist der Verkehr eine wesentliche Berliner Quellgruppe für die Luftbelastung, wobei vor allem die Dieselfahrzeuge mit ihren Partikel- und Stickoxidemissionen aus dem Auspuff dominieren...

Die Emissionen von Stickstoffoxiden sanken im Industriesektor von 1994 bis 2000 um 50%. Sie werden bis Ende 2005 bezogen auf 2000 nochmals um ca. 25 % abnehmen; beim Kraftfahrzeugverkehr von 1994 bis 2000 um 35 %. Sie nehmen durch die Modernisierung der Kraftfahrzeugflotte bis Ende 2005 um weitere 29 % ab...

In der Umgebung Berlins wird bis zum Jahr 2010 trotz einer Zunahme des Kfz-Verkehrs mit einer Minderung der verkehrsbezogenen Emissionen .... um 40 % bei Stickoxiden gerechnet...

Die Auspuffemissionen des Kfz-Verkehrs nehmen, bedingt durch die allmähliche Verdrängung der älteren Fahrzeuge, bis 2010 sowohl bei den Stickoxiden als auch bei den Partikeln um ca. 30 % ab...

Mit den hier genannten Maßnahmen ist in der Summe für Berlin ein Rückgang bei den Stickoxiden um 20 % verbunden...

Das jetzt im aktuellen Luftreinhalte- und Aktionsplan Berlin für Ottofahrzeuge die Notwendigkeit „EURO1 mit G-Kat“ beschrieben ist, resultiert lediglich aus einer formellen Indikation, um den Plan rechtskonform zur 35. BImSchV zu bekommen. Für die Einrichtung der Berliner Umweltzone mussten aktuell die Anforderungen entsprechend angepasst werden, da die Kriterien des Luftreinhalte- und Aktionsplans nicht mit der neueren 35. BImSchV kompatibel waren.

Somit bleibt festzustellen, dass die ab 01.01.2008 neuerlich gültigen Sanktionen gegen Ottofahrzeuge sich nicht aus den jahrelang zuvor erfolgten Messergebnissen und Modellrechnungen begründen, sondern sie stellen lediglich eine „papierkonforme Gleichstellung“ zur 35. BImSchV dar und spiegeln somit nicht mehr die tatsächlichen Gegebenheit wieder. Ein Verstoß gegen das BImSchG!

Auszug aus dem Plan vom 16.08.2005:

Ein Fazit lässt sich für die vorhersehbare Entwicklung der Stickstoffdioxidbelastung ziehen (s. rechtes Diagramm in Abb. 4.1). Die bisher eingeleiteten Maßnahmen im Trendszenario werden in Zukunft die Länge der Straßenabschnitte mit Grenzwertüberschreitungen und die Anzahl der davon betroffenen Anwohner deutlich senken. Es bedarf aber auch hier zusätzlicher, vorwiegend in Berlin zu treffender Maßnahmen, um die verbleibenden 60 km Straßen und die dort lebenden 20.000 Betroffenen zu entlasten...

...Das rechte Diagramm (Abb. 5.2) zeigt dieselbe Information in Bezug auf den Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid. Demnach ergibt sich als Folge der Umweltzone eine Entlastung von etwa 2000 betroffenen Anwohnern, was im Vergleich zum Trendszenario etwa einem Rückgang von einem Drittel entspricht.

Des Weiteren wurden die verkehrsbedingten NOx-Überschreitungen überwiegend im Bereich der westlichen und südlichen Stadtautobahn A110 gemessen, die nicht von der Umweltzone erfasst werden.

Da frage ich mich bzgl. der Stickstoffdioxid-Debatte mit gesundem Menschenverstand, ob ein generelles Fahrverbot mit einem Flächenanteil von etwa 80-100 Km2 und für den Trabant (etwas über 1000 in Bln. zugelassen) noch den rechtlichen Anforderungen des BImSchG, dass die Lasten "entsprechend des Verursacheranteils unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit" verteilt werden müssen, entspricht.

[Bearbeitet von Icke (03-12-2007 - 11:27)]

Beppo

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Hier stand nur kurzzeitig eine Mailadresse, die Icke brauchte. Aus Datenschutzgründen wieder entfernt.

[Bearbeitet von Beppo (03-12-2007 - 11:32)]

Icke

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@Jo, habs, kannst löschen, DANKE!
Wurstblinker

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@icke: Respekt!
Ich bin echt beindruckt.

Auch der Meinung von Marlene kann ich mich vollkommen anschließen.

Da Du Dich ja offensichtlich sehr gut in Rechtsangelegenheiten und Verwaltung auskennst, hast Du doch nicht ernsthaft mit einer konkret sachbezogenen Reaktion auf Deine Schreiben gerechnet. Die Leute da hinter dem Schreibtisch sind Sachbearbeiter, und die sind selten Volljuristen.
Du hast also recht, wenn Du von Rechtsunkundigen sprichst.

Du kannst also froh sein, dass die Antwort so schnell kam, so kann wenigstens das Gerichtsverfahren schneller angegangen werden. Und darauf wird es in jedem Falle hinauslaufen.

Icke

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@Wurstblinker: Ist schon eine zweischneidige Angelegenheit.

Auf der einen Seite ärgert mich diese Ignoranz der dort tätigen Sachbearbeiter - es gehört zu Ihrer Arbeit sich damit auseinanderzusetzen und dafür bekommen sie auch ihr Geld über Gebühren und Steuern - und auf der anderen Seite ermöglicht es mir so schnell ins Gerichtsverfahren zugehen.

Da hast Du schon Recht.

Aber der Ärger überwiegt. Wenn der normale Menschenverstand schon sagt, dass hier etwas nicht stimmt, so verlange ich von den Gremien auch ein weitergehendes NACHDENKEN und Einlenken.
Warum muss ich als Bürger ein offensichtliches Unrecht gegenüber einer Behörde, die vornehmlich die Interessen des Bürgers zu vertreten haben, beweisen?

Die Behörde, die Sachbearbeiter haben rechtlich die Möglichkeit entsprechend einzulenken.

Aber es ist wahrscheinlich wieder nur ein scheiß Politikum auf Kosten der Bürger.

Hier mal die Werte, die Phi und Postkugel (dickes Danke an dieser Stelle) von unserer Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz erhalten haben. Sie stammen aus dem Handbuch Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs. Für die Richtigkeit möchte ich aber auch nicht meine Hand ins Feuer legen.

Durchschnittliche Emissionen in g/km

Trabant Trabant mit Kat BenzinerEURO 1 Benziner EURO 2 Benziner EurO 3 Benziner EURO 4
NOx: 0,61 <0,61 0,47 0,14 0,06 0,03
HC : 13,55 3,66 0,13 0,07 0,01 0,01
CO : 15,17 8,87 2,94 1,14 0,51 0,31

Herr Oettinger hat mir heute auf Anfrage noch einige sehr interessante Werte bzgl. NOx zugesandt. Hierfür mein ausserordentliches Dankeschön für diese Unterstützung!! Sowas ist nicht selbstverständlich.

...Die Abgasnormen EURO 1 und EURO 2 weisen für PKW mit Ottomotor nur einen Summengrenzwert (HC + NOx = 1,13 g/km) aus.

Einen Grenzwert für NOx allein gibt es erst ab EURO 3 (ab 01.01.2001) = 0,15 g/km

Der 2-Takt-Motor des Trabant 601 emittiert systembedingt sehr wenig NOx. Aus den mir vorliegenden amtlichen Abgastests aus dem Jahr 1990 ist zu entnehmen, dass der NOx-Ausstoß im EFZ zwischen 0,043 und 0,084 g/km schwankte. Damit hält der Trabi die Grenzwerte von EURO 3 = 0,15 g/km und fast sogar von EURO 4 = 0,080 g/km ein. Bei 50 km/h Konstantfahrt werden sogar nur 0,007 g/km NOx ausgestoßen!

Fazit: Hinsichtlich des Stickoxidausstoßes ist der Trabant 601 vorbildlich.

Geprüft wurde mit einem Trabant 601 S, Baujahr 1989, Fahrgestell-Nr.: 4190088, Vergaser 28H1-1 (Ist in den Unterlagen nicht vermerkt. Bitte mit Hilfe der Fahrgestell-Nr. absichern).

...G.Oettinger

[Bearbeitet von Icke (04-12-2007 - 23:35)]

Chris601

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grade beiläufig in der ADAC-Zeitung gelesen:

Fahrverbote gelten nicht für 07er und H-Kennzeichen.

Da wirds ja doch für viele günstiger als erwartet in die "problematischen" Innenstädte zu fahren. (übrigens ist das Mindestalter von nun 30 Jahren für 07er immer noch richtwert und kann gern deutlich jünger sein)

Im Fernsehen kam gestern, dass einige Städte (Düsseldorf, oder Dortmund oder so) nun doch nen Rückzieher machen und mindestens bis Ende 08 keine Umweltzonen einrichten.

Und ich glaube trotzdem erst dran, wenn ein Anwohner zwangsenteignet wird oder man nicht mehr zur Arbeit nach Berlin fahren darf!

Icke

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Ich bekam gerade einen Anruf von der Straßenverkehrsbehörde wegen meinem Widerspruch.

Im Vorfeld wolle man mir mitteilen, dass bei Aufrechterhaltung des Widerspruches Kosten zwischen 300 und 500 Euro anfallen.

Wenn ich den Widerspruch beibehalte, so werde man mir einen ablehnenden Widerspruchsbescheid erteilen. Es gäbe auf Ebene der Straßenverkehrsbehörde keine Möglichkeit, "weil die Gesetze so bestehen".

Meinen Einwand, dass in der Bundes- Immissionsschutzverordnung die Kriterien Berufspendler und Schwerbehinderte als Voraussetzung für Ausnahmen bei Privatfahrten nicht erfasst sind, sondern lediglich von der Senatsverwaltung Berlin als Richtlinie bezeichnet wurden, also auch andere Möglichkeiten somit lt. überstehender Rechtsnorm nicht grundsätzlich ausgeschlossen sind, wurde mit „jooohh das sehen Sie so“ beantwortet.

„Sie bekommen dann einen rechtsmittelfähigen Bescheid, mit dem Sie dann vor Gericht gehen können.“

Jetzt die Härte an Formulierung und Sachlichkeit:

„Es gilt auszuloten, wer der Stärkere ist.“

Icke

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Doppelposting

[Bearbeitet von Icke (14-12-2007 - 08:55)]

Icke

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quote:

Chris601: Und ich glaube trotzdem erst dran, wenn ein Anwohner zwangsenteignet wird oder man nicht mehr zur Arbeit nach Berlin fahren darf!

Was erlebe ich wohl gerade?

Die Normen und Schilder stehen.

Rex

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Kosten des Widerspruchsbescheides 300 - 500 Euro?
Die wollen dich verarschen, einschüchtern und durch Täuschung zum Rückzug in der Sache veranlassen. Kosten in dieser Höhe für einen Widerspruchsbescheid währen sicher nicht gerechtfertigt, völlig willkürlich und deshalb wohl auch gerichtlich angreifbar. Also erst Recht ein Grund, damit vor Gericht zu gehen.
Dein Anwalt wird dir das erklären.
Bleib tapfer!

[Bearbeitet von Rex (13-12-2007 - 20:40)]

POSTKUGEL

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„Es gilt auszuloten, wer der Stärkere ist.“

Kann es evtl. sein, dass in den Berliner Ratsstuben noch wer sitzt, die/der '89 glatt verpennt hat? Solche Toene klingen irgendwie nach Bezirksparteileitung, Wehrkreiskommando & Co. Heftig, heftig!

POSTKUGEL

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Ach ja, noch was Interessantes zum Thema:
www.heise.de/autos/artikel/s/4906
und
http://www.adac.de/images/M%C3%B6ller%20Gutachten%20Endfassung_tcm8-202228.pdf

Ich denke mal, das Gutachten sollte gerichtlich durchaus verwertbar sein.

[Bearbeitet von POSTKUGEL (13-12-2007 - 20:36)]

Icke

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@Postkugel: Ja, man glaubt es einfach nicht, was da gerade abgeht.

@Rex: Ich habe dem guten Mitarbeiter, Herrn Schulz, gesagt, er möge mir dies bitte vorab schriftlich geben. Ich werde dann mir die Gebührenordnung zu Gemüte ziehen.

Die Schweinerei ist auch, das die involvierte Gebührenordnung im Vorfeld geändert wurde und die Sätze erhöht wurden - neben der Alters-Erhöhung für Oldtimer von 20 auf 30 Jahre.

Die Senatsverwaltung will, so meine Vermutung, die Klagewelle mildern. Du hast sicher somit nicht Unrecht. Die Leute mit hohen Kosten zum Schweigen bringen.

Man glaubt echt nicht, was in diesem Staat mit dem Segen der Volksvertreter passiert - und das auch in anderen Gesetzgebungen!

[Bearbeitet von Icke (13-12-2007 - 20:58)]

POSTKUGEL

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Das Schlimme ist, das solche Leute ein gepflegtes demokratisches Miteinander mehr gefaehrten, als irgendwelche ausgeflippten Panker oder wilde Klatzkoepfe.

Nichts weiter als Aroganz der Macht. Selbst wenn wissenschaftliche Gutachten die Unsinnigkeit des Handelns nachweisen, wird an selbstgemachten und selbstherrlichen "Recht" festgehalten.

In der DDR realisierte man Rechtsbeugung, indem Richter XY den Auftrag von der Partei erhielt, im Fall Z sonundso zu entscheiden. Heute laeuft so etwas ueber "Gebuehrenordnung und den Weg der Instanzen".

Was mich immer wieder traurig stimmt, dass seinerzeit der Verfassungsentwurf des Runden Tisches von der Mehrzahl der Ostdeutschen - geblendet von DM-Scheinen, Bananen sowie "bluehenden Landschaften" - hinweggefegt wurde. Wie notwendig die damalige Verfassungsdiskussion war, sieht man nicht zuletzt am heutigen Gebaren "der Maechtigen"

Icke

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Hier mal die besagte Tarifstelle vor der Änderung:

2132
Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für ein Kraftfahrzeug nach § 40e Abs. 1 oder Abs. 2 des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes
10,23 Euro

Und hier die gleiche Tarifstelle nach der Änderung vom 03.07.2007:

2132
Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahme von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und § 1 Abs. 2 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) je Fahrzeug
25 – 1000 Euro

Der Zweck dieser Tariferhöhung dürfte wohl jedem klar sein. Kostendruck auf die Antragsteller. Der "kleine Mann" wird wieder zum Schweigen gebracht, weil er sein Recht nicht bezahlen kann.

Wie gesagt, mein ablehender Widerspruchsbescheid soll 300 bis 500 Euro kosten. Damit kann ich dann vor das Verwaltungsgericht ziehen.

@Postkugel: Wie wahr, wie wahr.

Rex

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Die 300 - 500 Euro kann sich das Bezirksamt in die Haare schmieren bzw. bezahlt es doch letztlich selber, wenn es vor dem Verwaltungsgericht den Prozess verliert. Das ist immer so, daß der Verlierer sämtliche kosten trägt, auch deine.

Ich denke nach wie vor, daß das wichtigste Argument im Prozess vor dem Verwaltungsgericht für die Einwohner der Umwelt-Zone die fehlende Übergangsregelung bzw. die Ausnahme vom Fahrverbot ist, da dies einer faktischen Enteignung gleichkommt.

[Bearbeitet von Rex (18-12-2007 - 15:52)]

Marlene

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Hallo,
Ja, das ist übel. Die Kosten in Widerspruchsverfahren richten sich nach den Verwaltungskostengesetzen der Bundesländer und sollen sich am Aufwand der Behörde und am Interesse des Widerspruchsführers an der Sache, also ihrem "Wert" für ihn orientieren. In Thüringen kann die Zurückweisung eines Widerspruchs von 5,00 bis 2.500,-- Euro kosten. Ich hätte in Ickes Fall 100,-- Euro genommen. Aber es ist halt wie beim Lotto: Gewinnt Icke vor Gericht, kostet auch der Widerspruch nix. Verliert er, darf er die ganze Zeche zahlen. Vor dem Hintergrund dieses Falles zeigt sich auch eines ganz deutlich: Die sogenannte Selbstkontrolle, die mit dem Widerspruchsverfahren bezweckt ist, ist eine Farce, wenn sowieso klar ist, daß gar keine abweichende Entscheidung in Betracht kommt. Was in einigen Bundesländern schon dazu geführt hat, daß es in bestimmten Fällen kein Widerspruchsverfahren mehr gibt. Ich wünsche Dir und damit auch uns jedenfalls viel Erfolg im Kampf gegen diesen Mist. Vielleicht kommst Du samt Trabi ins Fernsehen, wenn das BVerfG die BImschV kippt Wir sollten schonmal über ein Spendenkonto zur Prozeßfinanzierung nachdenken. Wollen doch mal sehen, ob die pleitegeierbedrohte Hauptstadt wirklich "stärker" ist
Gruß,
Marlene
Icke

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@Marlene & Co.: Das mit dem Spendenkonto ist keine schlechte Idee.

Aber ich streube mich etwas, da es ja doch eher ein Privatverfahren ist.

Ich selbst finde meine Argumentation schlüssig und erfolgsversprechend. Aber ich möchte für alle Trabifahrer, die zum Thema Trabant und seiner Kultur mit Herzblut hängen und ggf. spenden würden, ein Versprechen auf Erfolg nicht abgeben wollen. Ich bin mir selbst bzgl. meiner Argumentation sicher.

Mein Privatverfahren - allgemeines, im Namen aller ist leider aufgrund der bestehenden Normen so nicht möglich - kann im Sinne eines Präzedenzfalles für uns alle etwas bringen oder auch nicht.

Daher wäre mir im Vorfeld Argumentationen, Ideen, Gedankengänge hierzu viel wichtiger. Außer weniger Personen fühle ich mich auf diesem Gebiet doch diesbezüglich sehr allein.

Das macht mir mehr Angst und stimmt mich missmutig, als die Rechtsbeugung, die hier durch Behörden vollzogen wird. Und ja, ich bin in den Reihen unserer enttäuscht.

Marlene

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Mensch, Icke! Wir lassen Dich doch nicht allein! Die verhältnismäßig geringe Reaktion mag damit zusammenhängen, daß manche noch nicht recht glauben, daß der Wahnsinn wirklich praktiziert wird. Und Euch arme Berliner erwischts halt zuerst. Der Rest vom Osten wird ja verschont und die großen Zonen im Westen werden ja als "Salamitaktik" erst mal nicht sanktioniert usw. Was ja auch vernünftig ist: Die warten ab, wie das juristisch ausgeht, bevor sie nen Haufen Bußgeldbescheide und Flensburgpunkte fürn Papierkorb produzieren. Also, Leute: Raus aus den Federn! Icke kämpft für jeden von uns! Sich erst dann zu wehren, wenn die Zone vorm Haus angekommen ist, bringt nix! Zumindest solidarisch sollten wir uns erklären. Wenn dieser Prozeß gewonnen wird, könnte den Bürokraten auch in Zukunft vielleicht die Lust vergehen, sich an uns zu vergreifen!
Gruß,
Marlene
Beppo

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Ich bin nach wie vor dabei, und wenns mit Kleinigkeiten wie einer Mailadresse als Hilfestelung ist.

Spendenkonto halte ich für eine gute Idee, auch wenn ich selber momentan eher "abgebrannt" bin, aber für eine Kleinigkeit sollte es schon reichen. Ist für Icke dann auch eine moralische Unterstützung, finde ich.

Rex

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Auch ich halte ein "Spendenkonto" für keine schlechte Idee, denn schließlich hat solch ein Prozeß vor dem Verwaltungsgericht bzw. Oberverwaltungsgericht tatsächlich die Wirkung einer Leitentscheidung für viele andere Betroffene dieses Irrsinns, die sich dann mit ihrer eigenen Antragstellung entsprechend verhalten können.
Wenn jeder, der irgendwie von diesem Thema betroffen ist, sich betroffen fühlt oder demnächst davon beroffen sein könnte, nur einen kleinen Beitrag hergibt (Kleinvieh macht auch Mist), dann sind im Falle eines Unterliegens die Kosten des Verfahrens für Icke etwas geringer, wobei ja den größten Teil der Kosten ohnehin die Rechtsschutzversicherung tragen wird.
Icke, hast du schon mit deiner Rechtsschutzversicherung gesprochen?
Und wohnst du innerhalb der "Zone"?

[Bearbeitet von Rex (19-12-2007 - 20:35)]

601 Uncrowned

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Registriert am: 23.12.2003


SOLI-KONTO FÜR ICKE!!!

Und mir fällt mal wieder ein:
Staubsaugervertreter verkaufen Staubsauger.
Versicherungsvertreter verkaufen Versicherungen.
Warum also sollten ausgerechnet Volksvertreter aus der Art schlagen?

Icke

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@Rex: Nee, habe ich noch nicht gemacht. Muss ich noch. Aber so in der Vorweihnachtszeit etwas schwierig.

@Alle: Danke für diese seelische Unterstützung.

Heute bin ich wieder durch die Umweltzone gefahren und habe mir so meine Gedanken gemacht, dass es nun alsbald vorbei ist. Im Rückspiegel sah ich meinen Heckscheibenaufkleber "50-Jahre Trabant 1957 - 2007".

Derartige Eckdaten findet man auch in Todesanzeigen und auf Grabsteinen, so dachte ich lakonisch.

Hier mal ´ne aktuelle Meldung http://www.berlin.de/rbmskzl/rathausaktuell/archiv/2007/12/20/91241/index.html

Danach wird im Januar erstmal kein Bußgeld erhoben und Punkte vergeben. Ab Februar gehts dann aber zur Sache auch für parkende Fahrzeuge.

Übrigends, nachdem ich eine schriftliche Vorabinfo über die Gebühr für den Widerspruchsbescheid abverlangt habe, sank nun die Höhe von den anfänglich telefonisch mitgeteilten 300-500 Euro auf 200 Euro.

DUOcalle601

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Registriert am: 09.06.2006


klagst du schon ?
wenn ja, haste rechtsbeistand ?
wer bezahlt den ? ne rechtschutzversicherung ?

sorry, falls ichs überlesen habe

Marlene

Beiträge: 1.083
Registriert am: 17.01.2007


Nee, kann er doch noch nicht. Muß erst den Widerspruchsbescheid abwarten. Dann aber gleich Hauptsacheantrag und Eilverfahren nach § 123 VwGO ans VG. Den Eilantrag könnte man, falls die bis Februar noch nicht über den Widerspruch entschieden haben, auch vorziehen.
Gruß,
Marlene
Icke

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Registriert am: 19.09.2001


Habe hier mal ´ne Übersicht zum Verfahren geschaffen - ggf. mit Fortführung.

(PS: Geht das mit dem Öffnen der PDF-Dateien bei euch?)

http://www.trabantserie.de/index2.htm

@Marlene: Habe gerade Deine E-Mail im Spam-Ordner gefunden. Melde mich mal gesondert die nächsten Tage. Gruß!

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