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Autor Thema: Kennfeldzündanlage
Sven 2

Beiträge: 396
Registriert am: 05.01.2001


Ich versteh schon, um was es hier geht.

Deshalb habe ich auch geschrieben: "Kein Mensch zwingt euch dazu die MBZA zu kaufen oder gar einzubauen."

Ein Satz als Hinweis darauf hätte es doch auch getan, oder? Da muss man doch nicht seitenlang drauf rumreiten. Außerdem hat Poku doch geschrieben, dass er sich dahingehend erkundigt.
Dann müsste aber auch bei der bereits erhältlich Kennlinienzündung der Zusatz stehen, im Bereich der STVZO nicht zulässig.

"Es geht nicht darum die von Postkugel ausgetüfftelte Zündanlage mies zu machen...", wenn man aber immer und immer wieder in die gleich Kerbe haut und mit Fachbegriffen nur so umsich wirft macht es auf mich persönlich schon den Eindruck, dass man etwas mies machen will.

Und rein theoretisch greift der BC in die elektrische Anlage, so dass rein theoretisch auch das ganze Auto abfackeln könnte .

Und wenn der Neid keine Rolle spielt dann, isses doch umso besser!

[Bearbeitet von Sven 2 (14-11-2005 - 17:12)]

HerMoto

Beiträge: 75
Registriert am: 26.10.2005


Leute wenn diskutiert wird,dann aber ordentlich und wenn man die technischen Gegebenheiten nicht versteht,dann sollte man einfach mal fragen oder sich mal kundig machen.


@kat der Schritt von der rein mechanisch gesteuerten Unterbrecherzündung auf eine Transistor geschaltete EBZA war ein nicht allzu großer.Denn Du überträgst die Schaltfunktion nur auf den Transistor statt den Unterbrecher.
Und der macht nichts anderes als zu sagen "ein und aus=0 und 1"
Aber bei der Kennfeldzündung wird der Regelbereich stark erweitert und dadurch ändert sich viel mehr als nur eine reine punktuelle Schaltfunktion.Da der Choke übrigens eine reine Starthilfe ist muss in dem Zeitraum der Anwendung auch keine geltende Abgasnorm in vollem Umfang erfüllt werden.


@Sven "Und rein theoretisch greift der BC in die elektrische Anlage, so dass rein theoretisch auch das ganze Auto abfackeln könnte "
Ja aber die reine Steuerfunktion und daraus basierende Verkehrssicherheit wird daraus nicht beeinflusst.
Weil Du änderst nicht die Grundfunktionen und Leistungseckdaten eines Fahrzeuges.
Genauso kann Dir Dein Auto bei einem nicht ordentlich angebrachten Batteriepol abfackeln.
Aber man muss differenzieren ob man in die Verkehrssicherheit und Zulassungsrecht massiv eingreift oder sich durch Fehlinstallation und elektromechanische Mängel Pannen ereignen.


@pwb601 Wie sagte doch Postkugel den Tag"wer lesen kann ist klar im Vorteil!"
Mehr muss man zu dem Vergaserblödsinn nicht sagen.
Man sollte halt mehr lesen wie nur ein Beitrag vor dem eigenen eh man sich äußert.Dann wäre Dir vielleicht etwas aufgefallen.
Zitat von apollo11"Es viel damals unter DDR Recht und musste auch durch das KTA geprüft werden."
Vergaserumbauten von z.B. 1-1 zu 2-9 waren rechtlich statthaft.Zum Beispiel ein Umbau von 2-9 zum M6 nicht,weil für den Straßenverkehr nicht zulässig und vom KTA nicht geprüft und vom KBA zur Wende nicht mit dem Einigungsvertrag für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.

POSTKUGEL

Beiträge: 2.620
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Nochmal was Technisches: Der mechanische Einstellbereich der EBZA-Gebereinheit ist groesser als jener, in welchem die MBZA eine Zuendwinkelverstellung vornehmen kann. Was die Abgas- und Leistungseigenschaften des Motors betrifft, duerfte sich also eine falsch eingestellte EBZA deutlich mehr auswirken. Und auch ansonsten benutzt die MBZA ja weite Teile der Originalzuendung incl. dem Positionsgeber an der KW.

Was soll's. Ich habe an Heck meines Kombi's einen fetten Werbeaufkleber zur MBZA drauf. Deutlicher kann ich wohl nicht mehr darauf hinweisen, dass an der Zuendanlage des Fahrezeugs eine Aenderung vorgenommen wurde. Und es hat sich bisher noch niemand daran gestoert: Weder TUEV noch ASU-Fritze (waren unterschiedliche Leute), geschweige denn dutzende von Polizeistreifen im Inn- und Ausland. Alles nur Zufall?

kat

Beiträge: 1.194
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Wie ich hier lesen konnte http://www.trabant-forum.de/messages/38/112.html?922771988 , lag der ursprüngliche Verstellbereich zwischen 4 und 21° (mechan. Zündung), der mögliche von Postkugel liegt zwischen 5 und 30°. Ob er ihn voll ausnutzt, wird sich zeigen. Daraus ergibt sich für mich keine so wesentliche Änderung mit vollkommen geänderten Regelumfang.
Sven 2

Beiträge: 396
Registriert am: 05.01.2001


@HerMoto: Und warum müssen dann sämtlich im Auto istallierten Geräte (z.B.Autoradio)geprüft sein?
kat

Beiträge: 1.194
Registriert am: 25.11.2004


Geprüft werden müssen (wenn überhaupt) Teile, die in Serie gefertigt werden. Als Einzelstück kannst Du Dir ein Radio bauen wie Du willst (aber keinen Sender).
pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


@HerMoto
siehste, mit dem Vergaser wußte ich nicht, daß ich den umbauen darf. Ehrlich gesagt, ich pfeif auch drauf, das zu wissen Und jetzt bitte fleißig weiter Sprüche klopfen

HerMoto

Beiträge: 75
Registriert am: 26.10.2005


@kat "Geprüft werden müssen (wenn überhaupt) Teile, die in Serie gefertigt werden. Als Einzelstück kannst Du Dir ein Radio bauen wie Du willst (aber keinen Sender). "

Belese oder bilde Dich doch erst einmal in der Richtung eh Du solche Unwahrheiten verbreitest.
Geprüft werden müssen alle Parts die im sicherheitsrelevanten Bereich im Fahrzeug verbaut werden.Ein Radio hat nichts mit der sicherheitsrelevanten und die Verkehrssicherheit nachgerüsteten Technik die im Kfz verbaut wird zu tun.

@Postkugel Wenn an Deinem Heck dreimal MBZA steht ist das egal,weil Du dich im Ernstfalle dafür verantworten musst.
Aber wenn ein Kunde das gerät kauft und verbaut und dann Stress bekommt,wird Dir eine gute Ausrede einfallen müssen warum Du diesem nicht diese rechtlichen Zusammenhänge rechtlich korrekt mitgeteilt hast.

@kat Du meintest "ursprüngliche Verstellbereich zwischen 4 und 21° (mechan. Zündung), der mögliche von Postkugel liegt zwischen 5 und 30°. Ob er ihn voll ausnutzt, wird sich zeigen. Daraus ergibt sich für mich keine so wesentliche Änderung mit vollkommen geänderten Regelumfang."

Wenn Du es nicht verstehen kannst oder willst ist das Dein Ding aber du kannst es drehen und wenden wie du willst.Aber selbst wenn der angegebene Regelbereich nicht genutzt wird ist das Teil abnahmepflichtig.
Nicht Du als Fahrzeughalter kannst Definitionen festlegen,sondern das KBA!
Solange dies nicht geschehen ist befindest Du Dich auf der unlegalen und somit zulassungsunfähigen Zone.

Aber was in der Argumentation sehr verwunderlich ist,ist die Angabe des Regelbereiches.
Wozu sollte man eine Regelung einbauen die keinerlei Vorteil bietet in Bezug auf die serienmäßige Regelung?
Also wenn Postkugel die fertige und geprüfte Anlage anbieten wird,dann wohl mit dem vollen Regelbereich.
Ansonsten hätte er ja für nichts als den schönen Schein rumgebastelt und Geld investiert!

kat

Beiträge: 1.194
Registriert am: 25.11.2004


Ne, das kapier ich wirklich nicht. Wenn er den normalen Regelbereich nutzt, hat er keine Änderung hinsichtlich der Leistungscharakteristik, damit ist sie nicht abnahmepflichtig, so habe ich zumindestens eines Deiner früheren Postings verstanden.
Der Knackpunkt ist demnach doch der, ob es eine erhebliche Änderung ist oder nicht. Wenn nicht, ist es nicht abnahmepflichtig, oder?
Und wenn ich auf die Bremsbacken neuen Belag aufniete, den ich aus irgendwelchen Altbeständen auf dem Markt erstanden habe, muß ich die dann prüfen lassen? Oder das "gut geglühte Kupferrohr", das ich entsprechend ATE-Handbuch von 1938 in meinem Vorkriegsauto als Bremsleitung verbaut habe?

[Bearbeitet von kat (14-11-2005 - 22:44)]

Malt05

Beiträge: 47
Registriert am: 27.10.2005


@kat "Geprüft werden müssen (wenn überhaupt) Teile, die in Serie gefertigt werden. Als Einzelstück kannst Du Dir ein Radio bauen wie Du willst (aber keinen Sender)."

Was willst Du eigentlich noch fürn Schwachsinn bezüglich Prüfabläufen loslassen.
Übrigens jeder darf einen Sender oder einen Empfänger selber bauen!
Und es müssen alle An und Umbauten/Modifikationen eingetragen werden die,die Verkehrssicherheit und das Leistungsverhalten verändern.
Dann kannst du auch nen Fahrwerk selber basteln.
Und weils ja nicht Serie ist ist es doch nicht abnahmepflichtig.

POSTKUGEL

Beiträge: 2.620
Registriert am: 24.04.2002


Eigentlich ist doch alles gaaanz einfach:

Solange ich die Zuendanlage nicht in Fahrzeuge ab Baujahr 2002 einbaue,
brauche ich fuer den Betrieb der Elektronik erstmal keinen "E"-Bembel www.wedebruch.de/gesetze/persbef/emv.htm

Uebrigens: Wer sein Uralt-Radio in einen Neuwagen einbaut, verstoesst dagegen: Also bitte: Das guuuute Stern-Transit darf z.B. nicht im Golf V verbaut werden!

Stellt sich unabhängig davon die Frage, ob durch den Einbau der Zuendanlage die ABE des Fahrzeuges erloeschen koennte, weil dann (und nur dann) tatsaechlich eine Abnahme zur Wiedererlangung erforderlich wuerde. Und hier hilft ein Blick in die Zulassungsbestimmungen und Rechtssprechung:

Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges erlischt gem. § 19 Abs. 2 StVZO, wenn Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, durch die

a.) die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart verändert wird
b ) eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist
c ) das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


zu a) Naja, sooo einfach wie der Umbau auf MBZA ist ein Cabrio-Umbau nun auch
wieder nicht
zu b) Kommt dann zustande, wenn sich die Motorleistung wesentlich erhoehen wuerde aber auch da nur indirekt, wenn z.B. Bremsen und Fahrwerk nicht mehr ausreichend dimensioniert sind (vgl. hierzu www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/chip_tuning_02.php Aber das wird ja kaum vorkommen, da ja die MBZA 'eh nichts bringt Und wenn wieder aller (Vor)urteile Pmax in irgend einem Betriebszustand trotzdem irgendwo oberhalb der Serienstreuung liegen sollte, werde ich's die Leistung zu "deckeln" wissen.

zu c) Die ASU wird's richten. Wer also auf Nummer Sicher gehen will, sollte
die nach dem EInbau gleich neu machen. Aber da ja kein Eingriff in die
Gemischbildung vorgenommen wird und der Trabi nicht EUro-x einzuhalten
hat, ist das eher unkritisch.

Bleibt noch CE uebrig. Naja, ob eine EMV-Pruefung gemacht werden muss,
haengt auch dort wieder von mehreren Faktoren ab. Also z.B. davon, ob die MBZA
in der jeweiligen Vertriebsform ueberhaupt ein "Geraet" im Sinne der Verordnung
darstellt.

Also ich sehe das alles nicht so pessimistisch.

Wegen schlechter Formatierung

[Bearbeitet von POSTKUGEL (14-11-2005 - 23:41)]

apollo11

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Registriert am: 25.05.2005


@kat schreibe lieber mal nix eh Du solche Märchen ala "Als Einzelstück kannst Du Dir ein Radio bauen wie Du willst (aber keinen Sender)." hier vom Stapel lässt.
Null Warheit,null rechtliche Basis und im ganzen aus den Fingern gezogen.

Jeder darf ein Receiver oder Transceiver bauen.Du musst Dich nur an Richtlinien der BNA halten.
Du kannst auch Radios und Sender in Serie bauen und diese verbauen.
Aber es muss sich beim Bau an gewisse Richtlinien(auch wieder bezüglich EMV)gehalten werden.
Und selbst diese müssen geprüft werden!(allerdings nur von der BNA).
Ansonsten ist es nur ein simpler Verstoß gegen das FAG und wird mit Geldbußen geandet.
Allerdings handelt es sich bei einer Zündanlage nicht um einen simplen Empfänger sondern um sicherheitstechnisch sensible Bereiche.
Somit ist das ein ganz anderer Problemhaushalt und muss gänzlich anders gehändelt werden.

POSTKUGEL

Beiträge: 2.620
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"sicherheitstechnisch sensible Bereiche"

Wer legt dass fest? Du?

HerMoto

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Rufe doch einfach mal in Flensburg beim KBA unter der 0461/3160 an.
Oder bei den Herrschafften von der Dekra in Dresden unter der 0351/28550 oder gleich in Dresden beim KBA.
Die werden Dir das gleiche erzählen,was unter anderem Apollo11,Hermoto usw.zu Dir meinen.
Eh Du angreifend wirst solltest Du dich lieber eh Du den Leuten das blaue vom Himmel argumentierst mit den rechtlichen Gegebenheiten befassen.
Und da wird das Gerät nunmal nach aktuellen Prüfverfahren geprüft,wenn Du die Angaben machst die Du hier im Forum publizierst.

Aber wenn Du meinst"Und wenn wieder aller (Vor)urteile Pmax in irgend einem Betriebszustand trotzdem irgendwo oberhalb der Serienstreuung liegen sollte, werde ich's die Leistung zu "deckeln" wissen."
Ist ja echt zu schmunzeln.
Du willst dann das ganze drosseln eh man erst einmal an die Gemischaufbereitung denkt.
Gezieltere Verbrennung des Gemisches garantiert eine etwas höhere Leistung,diese dann wieder drosseln um dann wieder auf der alten Basisleistung zu landen?
Wo liegt dann der Vorteil der Anlage?
(die Frage stellt Dir nämlich mit Sicherheit mal jemand von meinen Kollegen,wenn es um die Abnahme geht)
Du versuchst hier irgendwie Dir Deine gewünschten Fragen zurecht zu legen aber hast Dich bis dato in keinster Weise(denn das ist mehr als auffallend)
Nimmst wild kurze Auszüge aus diversen Publikationen und versuchst Dir diese zurecht zu biegen um das ganze zu rechtfertigen.Aber so geht das leider nicht.
Wie schon gesagt.
Respekt vor der Arbeit aber nicht vor diversen Verhaltensweisen gegenüber den Käufern.

HerMoto

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Mehrfachposting

[Bearbeitet von HerMoto (15-11-2005 - 12:07)]

HerMoto

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Mehrfachposting.

[Bearbeitet von HerMoto (15-11-2005 - 12:06)]

Malt05

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Wenn Du Möchtegernangriffe wie""sicherheitstechnisch sensible Bereiche"
Wer legt dass fest? Du?"

anderen Usern versuchst vor die Beine zu werfen,müsstest Du eher doch einmal mit Fakten statt geeiere glänzen.
Und weil dies nicht der Fall ist und Du Dir offenbar nicht einmal im klaren bist was unter den §19 noch alles fällt,solltest Du Dir eher mal durch den Kopf gehen lassen was Dir wiederfahren kann wenn Du weiterhin die gesetzlichen Vorschriften einfach ignorierst.
Und dann die echt zurecht gebogenen Ausflüchte.
Du selber hast zu mir gemeint "Wer lesen kann ist klar im Vorteil".
Nehm es Dir mal zu Herzen eh Du ausfallend wirst.
Denn wenn die Argumentationsvielfallt nicht mehr vorhanden ist,kannst Du nicht einfach pampig machen.
Wenn Du dir nicht einmal über den Umfang einer EMV-Verträglichkeitsmessung im Klarem bist und die rechtlichen Hintergründe ganz klar noch nicht genauer hinterfragt hast,dann sei froh dass Dich jemand darauf hinweisst und Dich vor größerem Schaden eventuell warnt.
Auch wenn es unbequem ist als nur blind zu jubeln.

HerMoto

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Genau das sind die Patienten die jeden Tag zur §21 oder §19 in die Prüfstelle kommen und meinen,daß sie mal einen Brocken aufgeschnappt haben und sich das Gesetz hinbiegen können.
Das dies dann auf Unverständniss und Ablehnung trifft kann dann nicht verstanden werden und führt teils zu Drohungen die beim Anwalt anfangen und beim ich haue Dir aufs Maul enden.
Wenn dann diese Versuche in Form von "Stellt sich unabhängig davon die Frage, ob durch den Einbau der Zuendanlage die ABE des Fahrzeuges erloeschen koennte, weil dann (und nur dann) tatsaechlich eine Abnahme zur Wiedererlangung erforderlich wuerde. Und hier hilft ein Blick in die Zulassungsbestimmungen und Rechtssprechung"

Richtig lese Dir mal die korrekte Rechtsprechung bezüglich §19 durch und frage mit der Angabe Deiner Lasten in Flensburg nach!
Habe jeden Tag mit den Herren zu tun.
Aber Du hast Dich ja informiert

trabi

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worin der vorteil der anlage besteht??? darin das man endlich bei plötzlichen änderungen des betriebszustandes eine verlässliche beschleunigung erwarten darf. wenn ich nämlich mit 70 hinter einem lkw hergondel, zum überholen stark gasgebe und den überholvorgang abrechen muss (kommt ja schon mal vor das man ein hinderniss doch zu spät sieht) und abrupt vom gas gehe geht nen ebza motor schon mal kianllend aus.. gerade an steigungen.. nicht immer, aber manchmal..

ich persönlich bin nie davon ausgegangen das die mbza eine erhöhte leistung bringt. mir geht es nur um eine erhöhte zündsicherheit. dafür würde ich sogar noch 1ps weniger in kauf nehmen..
und sofern ich das nicht völlig falsch verstanden habe geht es auch poku nicht um mehrleistunmg.. das ein besseres anpassen des zündwinkels in einigen betriebsbereichen zu besserem (sauberen ohne klingeln) hochdrehen fürht hat meiner meinung nach noch nichts mit mehrleistung zu tun.. und sollten da doch 1 oder sogar 1,5 ps mehr bei rauskommen ist das rechtlich vollkommen unkritisch. punkt.

Malt05

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Wenn Ihm nicht einmal bewusst ist was bei der starken Verschiebung in Richtung Spätzündung passieren kann...

@HerMoto lass Ihn doch friemeln.Es ist sein Geld und sein Ärger den er im Schadensfalle rechtfertigen muss.
Frei nach:
Ich hab da eine Afustation in meiner Nähe.
Jetzt habe ich auch gleichzeitig einen EMV Test gemacht.
Und in der gleichen Denkweise schwatzt man dann anderen nicht endentwickelte Ware auf.
Halte es mit seiner Denkweise:Nach mir die Sinnflut!

@trabi Dann solltest Du mal eingehend Deine Zündung einstellen und Dein Vergaser ordentlich abgleichen lassen,wenn Dein Motor so reagiert.
Denn die Analogen EBZA Anlagen sind in den allerwenigsten Fällen an Leistungsproblemen schuld.
Wenn Dein Motor so reagiert wirst Du mit der Zündung selber nichts ändern wenn die Grundeinstellung nicht geändert wird.
Da lässt Du Dir einfach zu viel Illusionen unterschieben.Fährst Du mit einer sauberen Abgasanlage einem gut abgeglichenen Vergaser und einer gut eingestellten Zündung dann klingelt es kurz zwischen 60 und 70 unter Vollast und danach muss Ruhe sein.

[Bearbeitet von Malt05 (15-11-2005 - 12:46)]

HerMoto

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1,5PS sind mehr als Tolleranz und es geht nicht rein um die Mehrleistung.Gegen die 1,5PS sagt keiner etwas.
Die sind auch leicht durch die Abstimmung zu gewinnen.
Es geht um den äußerst fahrlässigen Umgang mit entgegen gebrachtem Vertrauen.(durch Interessenten)
Versprechen machen ohne überhaupt erst einmal die technisch/rechtlichen Hintergründe abzuklären.

@trabi "worin der vorteil der anlage besteht??? darin das man endlich bei plötzlichen änderungen des betriebszustandes eine verlässliche beschleunigung erwarten darf. wenn ich nämlich mit 70 hinter einem lkw hergondel, zum überholen stark gasgebe und den überholvorgang abrechen muss (kommt ja schon mal vor das man ein hinderniss doch zu spät sieht) und abrupt vom gas gehe geht nen ebza motor schon mal kianllend aus.. gerade an steigungen.. nicht immer, aber manchmal.. "
Wenn Dein Motor so gelegendlich reagiert,dann ist Einstellungsmäßig Hopfen und Malz verloren.
Da ist alles verstellt was verstellt sein kann.
Und dann hoffst Du auf Besserung durch eine geänderte Zündanlage!?
Versprochen.
Da wird sich bei Deinem Auto sicher was ändern.Weil offenbar dann die Zündung erstmal richtig eingestellt ist.
Wenn der Motor knallend aus geht und das bei gerade einmal 70 an Steigungen,dann stimmt da nix mehr.
Das hat überhaupt nichts mit der Zündanlagenart zu tun.
Auch heute kommen Leute zur HU und AU und meinen sie haben eine EBZA statt der Unterbrecher eingebaut und mussten nach dem Umbau die Zündung nicht neu Einstellen,weil es ja eine elektronische gesteuerte Zündanlage ist.

[Bearbeitet von HerMoto (15-11-2005 - 01:01)]

trabi

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naja, da das produkt ja noch in der entwicklung ist, und ich den ausführungen pokus entnehme das er sich da auch noch kundigmachen wird ist diese vermutung wohl etwas verfrüht. und wenn ich mich zur straßen erprobung anbiete weil ich keine lust habe länger zu warten ist das nunmal meine entscheidung und auch mein risiko.. von daher finde ich es etwas verfrüht. ich nehm mal an das wenn es sich dann wirklich um einen richtigen vertrieb handelt diese dinge nämlich geklärt sind. so schätze ich poku ein.
Malt05

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So ist es aber offenbar leider nicht.
Du kanst Dich gerne zur Strassenerprobung bei Ihm anbieten.
Aber allein durch seine Argumentation hat er gezeigt,daß er bis zur Ansprache des Themas noch nicht genau die Hintergründe hinterfragt hat.
Wenn ich mich nämlich erst kundig mache inwiefern es rechtliche Probleme geben kann und vorher schon diese Anlagen verbauen,dann ist das Verhalten gleichzusetzen mit ...ich fahre mein Auto an die Wand und versichere es danach!...
trabi

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achja.. *kaffeeschlürf*
zwigge79

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@Malt05 und HerMoto: Seid ihr der personifizierte TÜV. Wenn man die Bestimmungen gaaanz streng einhalten wollte, hättet ihr wohl recht. Hier wurde jedoch nie von einer TÜV-Abnahme geredet, und sicher wäre beim offiziellen Verkauf da auch eine Bemerkung gekommen. Ich liege da eher bei trabis Aussage; ausprobieren. Wir liegen hier im Übrigen in ganz normalen Zündparametern,d.h die ZZP liegen alle weit vor OT. Zum Thema Zulassung isses doch sowieso so, was man nicht weiß oder sieht...
Eins ist sicherlich klar, Poku muß beim Verkauf den Hinweis geben.Ich bin der Meinung,wer wer beim KFZ(egal welches) auf Leistungssteigerung aus ist, muß sich gleichzeitig mit den Bremsen befassen.Da aber bei der Geschichte eigentlich hauptsächlich nur gewisse Drehzahlbereiche aufgemotzt werden, sehe ich darin überhaupt kein Problem.Da gibts andere Leute mit befeiltem Motor und kein Mensch sagt was.
HerMoto

Beiträge: 75
Registriert am: 26.10.2005


Nein ich bin bei dem anderem Verein.
(aber das ist Nebensache)

Wie schon gesagt wurde.Erst einmal sollten die Leute die unzufrieden mit Ihrem Motor und dessen Leistungsentfalltung sind Ihre Vergaser,Abgasanlage,Luftfilter,Zündgrundeinstellung und die gesammte Dichtheit des Motors in Angriff nehmen.
Denn dort liegt meist die Quelle aller Probleme.
Wenn man lesen muss,daß bei trabi während zum Beispiel Überholmanöver der Motor knallend aus geht,dann weiss man automatisch wie es um die Einstellungen und den Motor bestellt ist!
Da bringt sogar eine normal eingestellte Unterbrecherzündung und ein gut eingestellter Vergaser mehr als alle anderen Nachrüstarbeiten.
Und jemandem der mit einem so schlecht eingestellten Pkw unterwegs ist kann man mit allem Besserung versprechen.

trabi

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klar, du kennst ja meinen motor so gut.. *augenroll* prinzipiell hast du aber recht (nicht was den zustand meiner technik angeht) sondern das erstmal alles andere gemacht werden muss.

trotzdem ist bei der ebza festzustellen das solche "verschlucker" schon mal vorkommen. dem stino-heutzutage-trabantfahrer (freizeit und so zum spaß)wird sowas allerdings kaum auffallen... aber ich nehme mal an, das fast jeder der sein auto täglich im alltag bewegt soetwas mal mehr mal weniger heftig schon erlebt hat...(zumindest sind mir solche berichte bekannt und das sind alles auch keine leute die grotten fahren. aber alles leute die ihre trabanten mehr als 20000km im jahr bewegen)

ps: meine maschine ist dicht, vergaser und zündung sind korrekt eingestellt. (ich bin kein anfänger und schon gar kein "schlamper"- das nur mal am rande)und die von mir oben beschrieben phänomene treten bestenfalls alle 20-30t km mal auf.. aber genau in dem moment sind sie meistens gefährlicher als alles andere.

[Bearbeitet von trabi (15-11-2005 - 03:23)]

HerMoto

Beiträge: 75
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Nie und nimmer ist alles im reinen wenn er sich schlagartig verschluckt und knallend ausgeht!
Du solltest Dich mit der Funktion der EBZA erst einmal beschäftigen bevor Du das behauptest.
Die macht in Ihrer Grundkonzeption nichts anderes als eine Schaltfunktion erfüllen.
Die Schaltimpulse gehen nicht mal so verloren.
Ich bin mit meinem 601er bis letztes Jahr im Durchschnitt 36tkm gefahren(jeden Tag 2mal rund 80km zur Arbeit).
Früher gar noch mehr.
Mit dem ersten ging es 1976 los.
Darum bin ich wohl kaum ein Gelegenheitssonntagsfahrer.
Der 601er muss halt in Recht kurzen Abständen Zündungsseitig und Vergaserseitig nachgestellt werden.(bedingt schon durch die Arbeitsweise und Umfeld des Motors)
Aber auf keinen Fall fehlen auf einmal Zündimpulse.
Da diese Zündanlage komplett analog arbeitet hat diese nur die Schaltfunktion über die Transistoren und der Schaltkontakt geht nicht einfach verloren.
Du solltest eher mal nach Deiner Gebereinheit und den anderen Einstellwerten sehen.
Aber auf keinen Fall hat der beschriebene Zustand sein Wohl in einer anderen Zündanlage,sei denn die Gebereinheit ist defekt.
Ich bin in der kommenden Woche in Wismar und danach in HGW zu einer Versammlung.
Mich würde ein Treffen mal sehr interessieren um dem ganzen einfach und schnell mal auf den Grund zu gehen.
Ich bin ja nicht alleine da und mit mehreren Kollegen.
Einige davon haben auch in Zwickau gelernt und interessieren sich gerne mal für Dein Zündphänomen.

[Bearbeitet von HerMoto (15-11-2005 - 03:43)]

trabi

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ich hatte neulich schon mal mit irgendjemandem das thema.. dieses phänomen tritt, soweit ich das beurteilen kann aus der verteilung der berichte auf die zulassungsbezirke,.. hauptsächlich bei fzg auf die die meißte zeit im flachland gefahren sind.. und dann plötzlich steigungen aus einer langen phase halbgas und hohen geschwindigkeiten vorgesetzt bekommen.. is schwer zu erklären.. jedenfalls lass ich den vorwurf der unkenntniss nicht auf mir sitzen.
abgesehen davon hab ich das gefühl wir reden an einander vorbei.. irgendwie meinen wir wohl schon das gleiche.. glaub ich zumindest.

da ich das jetztr nicht abschließend klären kann- und auch nicht will... meine sedimentationsraten haben jetzt vorrang im gehirn.. lass ich das jetzt als abschließende bemerkung so stehen.

so. und nu dürfen die exbärden wieder mit abkürzungen umsich schlagen...

HerMoto

Beiträge: 75
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Es hört sich definitiv eher nach Ölkohle an als nach Zündproblemen seitens der EBZA!
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